Konkrete Erfahrungen mit Dashcam

Hat jemand konkret nach Unfällen die Dashcam-Aufnahme erfolgreich verwendet?

In meinem Fall 2x vorgelegt:

Fall 1: ohne Gericht geklärt, 100% Schadenersatz. Unfall: habe an der roten Ampel gehalten, Unfallgegner fährt auf, behauptet, ich hätte bei Grün abgebremst. Polizei hat sich Video angeschaut, und ein klares Protokoll geschrieben, woraufhin meine Versicherung (Auslandsschaden Versicherung) komplett bezahlt hat.

Fall 2: Unfallgegner bremst mich aus, ich fahre auf. Schaden: nur Material, Auto ist schon beim Verwerter. Der Unfallgegner hat begonnen, mich zu beschuldigen. Da ich ihn auf die Dashcam-Aufnahme hingewiesen habe, konnte er dann vor der Polizei nicht lügen. Die Polizei hat hier auch ein klares Protokoll geschrieben. Der Fall ist noch offen, der Unfallgegner hat den Unfall seiner Versicherung nicht gemeldet, aber ich bin guter Dinge (Anwalt ist dran).

Bisher waren keine Gerichte mit meinen Aufnahmen befasst, nur Polizei, Versicherungen und Anwälte. Bisher keine negativen Folgen für mich.

Beste Antwort im Thema

Ich würde dem Unfallgegner nicht vor dem Eintreffen der Polizei von der Dashcam erzählen. Soll er doch lügen bis sich die Balken biegen. Der Polizei würde ich dann die Aufnahmen zeigen. Dann wissen die mit wem die es zu tun haben.

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Zitat:

@Vip3r86 schrieb am 16. September 2020 um 06:58:34 Uhr:


Man könnte höchstens versuchen, die Größe der Karte durch eine künstliche Datei zu begrenzen. Ob das funktioniert, kann ich allerdings nicht sagen.

Klar funktioniert das, man könnte auch einfach nur ein kleine Partition erstellen.

Aber warum wollt ihr das machen, die Dateien fressen doch kein Brot (Datenschutzrechtlich wird das sowieso erst interessant wenn du damit im Internet umherschleuderst)?

Ich hab 'ne 128GB-Karte und die Files liegen da halt länger rum bis die gelöscht werden (wen interessierts?). Wenn dann mal 'ne Anzeige einflattert (von irgend 'ner alten Oma die meint man dürfe sie mit 55km/h auf der Bundesstraße nicht überholen) kannst dir wenigstens nochmal angucken um was es überhaupt ging.

Gruß Metalhead

Zitat:

@audijazzer schrieb am 15. September 2020 um 22:21:45 Uhr:


wie definierst du "durchgängig"?
Ein Video in 4-Minuten-Abschnitten kann nicht "durchgängig" sein.

Aber vielleicht reden wir aneinander vorbei.

Du meinst ein per Software erstelltes 4-stündiges Video-File aus Minuten-Video-Schnipseln, ich rede von einem durchgängigen, nicht unterbrochenen Video.
Letzeres wäre datenschutzrechtlich nicht erlaubt.

Evtl. hast du recht das wir aneinander vorbei reden.
Ich reagierte eigentlich nur auf deine Aussage:

"wer stundenlang Aufnahmen macht, hat den Sinn einer Dashcam offensichtlich überhaupt nicht verstanden."

Es ist sehr wohl genau der Sinn, das eine Dashcam stundenlang aufnimmt, wenn man solange fährt.
Dabei spielt es keine Rolle, ob die Cam nun ein langes Video macht oder immer nur ein paar Minuten und diese dann wieder löscht und eine neue Aufnahme macht.
Solltest du das erste gemeint haben, lässt sich das nur schwer aus deiner Aussage ableiten.

Was die Cam also macht, ist stundenlang aufnehmen, technisch gesehen. So oder so.

Und das muss sie ja auch (Datenschutzrechtlich hin oder her) , denn wie schon im Beitrag oben erwähnt, kann ja kaum jemand zuverlässig die Zukunft vorraus sagen und die Cam VOR einem Ereigniss rechtzeitig einschalten.

Es wird wohl kaum jemanden geben, der ALLE Aufnahmen der Dashcam behält, wo dies doch gigantische Datenmengen sind.

Hier ist die Gesetzgebung mal wieder absolut Praxisuntauglich, aber auch wieder angemessen schwammig, um präzedenzfälle zu schaffen.

Ich werde auf jeden Fall nicht auf die Möglichkeit verzichten, mich im Zweifelsfall durch Videobeweis absichern zu können.

Problematisch ist, dass halt generell nur anlassbezogen gefilmt werden darf, d.h. entweder per automatischer Auslösung (G-Sensor bei Unfällen) oder manuelles Auslösen der Notfallaufnahme per Taste. Es gab meiner Erinnerung nach zudem eine von der Rechtsprechung entworfene zeitliche Grenze der sich (ohne manuelle Sicherung als permanent) selbst überschreibenden Loop-Aufnahme, welche - da diese eben innerhalb eines kurzen Zeitfensters stets manuell zu sichern ist - noch als anlassbezogen zu warten war. Die ist mir jetzt auf Anhieb allerdings nicht präsent.

Die Polizei macht es sich offenbar zunehmend zur Aufgabe, im Rahmen allgemeiner Verkehrskontrollen irgendwelchen Rentnern die Dashcams eben nur aufgrund der Tatsache des anlasslosen Filmens einzuziehen.

Ein paar Fälle aus der näheren Umgebung:
https://www.tag24.de/.../...amera-auto-verboten-dresden-prozess-887464
https://www.saechsische.de/.../...am-in-meinem-auto-haben-5068290.html
https://www.freiepresse.de/.../...t-aerger-mit-polizei-artikel10916260

Irgendwelche komischen Situationen sichere ich bereits jetzt in regelmäßigen Abständen auf der Festplatte des PCs, um im Zweifel ein Beweismittel zur Hand zu haben. Von daher würde es mich persönlich nicht stören, in diesen Fällen einfach den Knopf zu drücken und ansonsten ein kleines Aufnahmezeitfenster zu haben.

Ich wüsste nur nicht, wie man diese Vorgaben nachträglich technisch in den gängigen Dashcam-Modellen umsetzen sollte. Begrenze ich jetzt z.B. den Speicher auf 3-5 Minuten Kapazität, so wäre die Dashcam ja nach der ersten aktivierten Notfallaufnahme voll.

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ehrlich gesagt, die Ausrede mit der "schönen Landschaft" ist aber auch.. naja..
dann könnte man den Datenschutz gleich einkassieren.

Wie schon gesagt: die Sache ist halt rechtlich heikel, wenn die Cam zwar Loops macht, davon aber zuviele und erst löscht, wenn die Karte voll ist.
Je nachdem, wie der Richter "drauf" ist, kanns dann Ärger geben.

Zitat:

@Vip3r86 schrieb am 16. September 2020 um 15:56:49 Uhr:


Die Polizei macht es sich offenbar zunehmend zur Aufgabe, im Rahmen allgemeiner Verkehrskontrollen irgendwelchen Rentnern die Dashcams eben nur aufgrund der Tatsache des anlasslosen Filmens einzuziehen.

Da bin ich vermutlich mit meinem in die Fahrzeugverkleidung integrierten Festeinbau gut bedient (die fällt gar nicht auf). 🙂

Als Beweis wäre es auch trotzt DSGVO-Verstoß zugelassen (zumindest nicht ausgeschlossen).
https://www.adac.de/.../

Gruß Metalhead

Es geht keinen was an was ich auf der Karte habe. Es wird immer überschrieben und falls mal was sein sollte dann wird nur das entsprechende Video ausgehändigt.
So war es bei mir und die Polizei wollte auch explizit diese eine Aufnahme haben.
Also es wäre klasse wenn man hier wieder zum eigentlichen Thema zurückkehrt.

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 16. September 2020 um 17:52:22 Uhr:



Zitat:

@Vip3r86 schrieb am 16. September 2020 um 15:56:49 Uhr:


Die Polizei macht es sich offenbar zunehmend zur Aufgabe, im Rahmen allgemeiner Verkehrskontrollen irgendwelchen Rentnern die Dashcams eben nur aufgrund der Tatsache des anlasslosen Filmens einzuziehen.

Da bin ich vermutlich mit meinem in die Fahrzeugverkleidung integrierten Festeinbau gut bedient (die fällt gar nicht auf). 🙂

... so ähnlich hab ich das auch vor.

Zitat:

@Vip3r86 schrieb am 16. September 2020 um 15:56:49 Uhr:


Ein paar Fälle aus der näheren Umgebung:
https://www.tag24.de/.../...amera-auto-verboten-dresden-prozess-887464
https://www.saechsische.de/.../...am-in-meinem-auto-haben-5068290.html

Scheinbar übereifrige Polizisten. Es handelt sich um Amtsgerichte. Aber nervig ist das in der Tat.

Zitat:

https://www.freiepresse.de/.../...t-aerger-mit-polizei-artikel10916260

Da geht es weniger um die Aufzeichnung an sicht - so wie die Überschrift suggeriert. Hier war ein Blitzerwarner aktiv. Und der ist explizit verboten.

Auf dem Weg nach Hause hat meine Dashcam in einem Wohngebiet einen Anlass gespeichert. Eine Frau hat beim Ausparken ein stehendes Auto leicht getroffen und ist danach sofort weitergefahren. Klassischer Parkrempler, aber da parkende Auto hat schon kurz gewackelt.

Was würdet ihr in so einer Situation tun?

Zitat:

@210AMG schrieb am 19. September 2020 um 07:53:12 Uhr:


Auf dem Weg nach Hause hat meine Dashcam in einem Wohngebiet einen Anlass gespeichert. Eine Frau hat beim Ausparken ein stehendes Auto leicht getroffen und ist danach sofort weitergefahren. Klassischer Parkrempler, aber da parkende Auto hat schon kurz gewackelt.

Was würdet ihr in so einer Situation tun?

Den Halter informieren (Zettel an die Scheibe).

ABER ich würde die Dashcam nicht erwähnen, FALLS Du damit illegal öffentlichen Raum überwachst. Ich würde mich dann als Zeuge ausgeben, mehr nicht, evtl. aussagen, dass ich gerade im Auto saß, um an den Einstellungen des Wasauchimmer herumzuprobieren. Wahlweise hast Du die Cam gerade eingeschaltet, als es passiert ist, FALLS obige Annahme der Fall wäre... Ich hoffe nicht :-)

Schon traurig, dass es heute in diesem Land das schlimmere Verbrechen zu sein scheint, "anlasslos" eine Straftat zu filmen, als sie zu begehen und sich zu verp.....

Halter Informationen und sagen du hast dir das Kennzeichen gemerkt und aufgeschrieben.

Denke da wird man kein Video zu brauchen.

Aber auf jeden Fall gegen diese Unart vorgehen, einfach abzuhauen

Zitat:

@210AMG schrieb am 19. September 2020 um 07:53:12 Uhr:


Was würdet ihr in so einer Situation tun?

Ich würde es dem Halter melden und ihm auch das Video zur Verfügung stellen.

Zitat:

@xis schrieb am 19. September 2020 um 08:23:33 Uhr:



Zitat:

@210AMG schrieb am 19. September 2020 um 07:53:12 Uhr:


Auf dem Weg nach Hause hat meine Dashcam in einem Wohngebiet einen Anlass gespeichert. Eine Frau hat beim Ausparken ein stehendes Auto leicht getroffen und ist danach sofort weitergefahren. Klassischer Parkrempler, aber da parkende Auto hat schon kurz gewackelt.

Was würdet ihr in so einer Situation tun?

ABER ich würde die Dashcam nicht erwähnen, FALLS Du damit illegal öffentlichen Raum überwachst. Ich würde mich dann als Zeuge ausgeben, mehr nicht, evtl. aussagen, dass ich gerade im Auto saß, um an den Einstellungen des Wasauchimmer herumzuprobieren. Wahlweise hast Du die Cam gerade eingeschaltet, als es passiert ist, FALLS obige Annahme der Fall wäre... Ich hoffe nicht :-)

und da beginnt jetzt der Streit. Dass ich PERMANENT illegal den öffentlichen Raum überwache, muss man mir erstmal nachweisen.
Natürlich darf ich das nicht.
Üblicherweise reagieren die Cams erst auf Erschütterungen, nur reicht da ein leichtes Touchieren schon aus, um das glaubwürdig erscheinen zu lassen?

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