Kompensationszahlung nach Umschlüsselung bei EZ vor dem 01.08.2008

VW Tiguan 1 (5N/5N2)

Hallo.

Da der "Euro 5-Norm" Threat schon ziemlich unübersichtlich ist.

War jemand erfolgreich mit der Kompensationszahlung durch VW bei einem Tiguan mit EZ vor dem 01.08.2008?

Zitat:

Original geschrieben von Pe_S



Hallo br403,

ist doch ganz einfach:

- EZ ab 01.07.2009:
CO-2 orientierte Kfz-Steuer für Neuzulassungen

- EZ ab 05.11.2008 und vor 01.07.2009 (Euro-4):
Steuerbefreiung für 1 Jahr

- EZ ab 05.11.2008 und vor 01.07.2009 (Euro-5/6):
Steuerbefreiung für 2 Jahre, max. bis 31.12.2010

- EZ ab 01.08.2008 und vor 05.11.2008 (Euro-5/6):
Steuerbefreiung für 1 Jahr (ab dem 1.1.2009) - VAG gleicht entgangenen Steuervorteil aus

- EZ vor 01.08.2008 (Euro-5/6):
Steuerbefreiung für 1 Jahr (ab dem 1.1.2009) - VAG gleicht entgangenen Steuervorteil "derzeit nicht" aus

Das Kfz-Steuer-Änderungsgesetz kennt diese Abgrenzung zum 1. August 2008 nicht. Dieses sieht durch eine Sonderregelung vom 12.11.2008 vor, dass es für Fahrzeughalter, die vor dem 5. November 2008 ein Fahrzeug der Abgasstufe Euro-5-Norm erworben haben, als Vertrauensschutz eine Steuerbefreiung im Jahr 2009 geben wird. Die Kfz-Ämter in Deutschland genehmigen diese neue Euro-5-Abgasstufe seit dem Sommer 2008, und diejenigen, die sich im Vorgriff auf entsprechende Entscheidungen für diese abgasarmen, immissionsärmeren Fahrzeuge entschieden haben, sollen in den Genuss dieser besonderen Regelung kommen.

Die VAG argumentiert, dass die Euro-5 Norm erst zum 1.8.2008 wirksam wurde und somit davor theoretisch gar keine Euro-5 Neuzulassung möglich gewesen wäre.

Gruß Peter

Beste Antwort im Thema

Liebe Forumsmitglieder,
eigentlich überschlagen sich die Ereignisse heute. Ich habe versprochen, Euch auf dem Laufenden zu halten, sofern ich etwas Neues erfahre.
Wie Ihr aus meinem vorherigen Beitrag entnehmen könnt, ist mir seitens WOB die "kulante Kompensation" mit dem Hinweis auf die Erstzulassung vor dem 01.08.2008 verweigert worden. Nach Umschlüsselung auf Euro 5 habe ich heute vom Finanzamt den neuen Steuerbescheid erhalten. Nun sieht die ganze Angelegenheit schon freundlicher aus.
Erstzulassung war am 07.01.2008 auf ein VW-Autohaus in Norddeutschland. Abmeldung im Sommer 2008 und Wiederzulassung auf mich am 21.11.2008. Die Umschlüsselung erfolgte im April 2009 auf Euro5.
Nach vorliegendem Steuerbescheid zahle ich nun für die Zeit vom 21.11.08 bis 31.12.08 Kfz.-Steuer in Höhe von 34,00 EUR. Ab 01.01.2009 ist mein Tiguan rückwirkend bis zum 31.12.2009 steuerbefreit. Eine entsprechende Gutschrift werde ich vom Finanzamt erhalten. Nach § 10a Kraftfahrzeugsteuergesetzt steht mir als 2. Halter (!!) eine einjährige Steuerbefreiung zu. Diese habe ich nun erhalten. Die kulante Kompensation über WOB wäre für mich nur zum Tragen gekommen, wenn ich diese Steuerbefreiung seitens des Finanzamts nicht erhalten hätte. Die Entscheidung des Finanzamts beruht somit sicherlich auch auf der Entscheidung des Niedersächsisches Finanzministeriums, Aktenzeichen S 6130-35-35 2 in der Fassung vom 23.04.2009, gültig ab 23.04.2009 (zu finden hier im Forum - oder auch als erneute Anlage - vielen Dank an das Forumsmitglied für die Erstveröffentlichung).
Ich kann nun jedem nur raten, der in der gleichen Situation wie ich ist, seinen Steuerbescheid abzuwarten und danach das weitere Vorgehen zu entscheiden. Wie bereits hinreichend veröffentlicht wurde, ist die Kfz.-Steuer anscheinend eine Länderangelegenheit. Aber warum sollte in Bayern anders verfügt werden als im Rest der Republik.
Ich wünsche jedem von Euch, dass sein Anliegen den gleichen glücklichen Ausgang wie bei mir findet.
Viele Grüsse aus dem Allgäu
(und auf weitere gewinnbringende Veröffentlichungen in diesem Forum)

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Zitat:

Original geschrieben von Freezer86


Habe mal meinen Fahrzeugschein eingescannt und hochgeladen. Es steht bei mir auch "Stufe PM 5 ab Tag der EZ" drin.

Ich habe jetzt ein Schreiben an das Finanzamt geschickt und um einen neuen Steuerbescheid gebeten, da dieser nach über einem Monat immer noch nicht (automatisch) erstellt wurde.

So, haben jetzt einen neuen Steuerbescheid vom Finanzamt erhalten und die komplette Steuer für 2009 erstattet bekommen 🙂 Der Tiguan ist EZ 01/2008.

Hallo,

gibt es jemanden aus Bayern, der nach Umschlüsselung was vom Finanzamz zurück erhalten hat? Anscheinend ist dort mal wieder alles anders.

Habe jetzt jeweils 2 Briefe, jeweils Finanzamt und VW Kundenbetreuung, getätigt.

a) Aussage VW - bezieht sich auf Verordnung 692/2008 - und geht gar nicht darauf ein, das mit der Einhaltung der EURO 5 NORM im Prospekt Sept 2007 geworben wurde

b) Aussage Finanzamt - wurde nach Vorlage des Nachweises einer technischen Änderung (z.b. technische Änderung des Motorsteuergeräts) am 5.5.09 umgeschlüsselt und deshalb von der Steuerbefreiung ausgenommen

Bin irgendwie angesäuert....weil ich hätte zu dem Zeitpunkt nie ein EURO 4 Auto gekauft!

Grüße
JuttaR

Zitat:

Original geschrieben von Pe_S



Zitat:

Original geschrieben von Freezer86


Deshalb gibt es ja VW auch diese Kompensationszahlung, sofern man nicht wie wir unter dieser blöden Datumsgrenze liegen.
Bezüglich der Datumsgrenze bin ich mit der Kundenbetreuung noch in der Diskussion.

Nach Auskunft der für Kfz-Steuer zuständigen Sachbearbeiterin meines Finanzamtes gilt gemäß neuester Verfügung vom 8. Mai des Finanzministeriums BW (= oberste Dienstbehörde) folgendes: Steuerbefreiung für ein Jahr für Fahrzeuge, welche vor dem 05.11.2008 "objektiv" die Einstufung in Euro 5 und Euro 6 erfüllten. Die Abgrenzung zum 31.07.2008 ist nicht mehr Bestandteil der Verfügung.

Offen ist derzeit noch, ob es sich um eine "Umschlüsselung" oder um eine "technische Umrüstung" handelt. Meine Kfz-Zulassungsstelle hat den Software-Update als technische Umrüstung deklariert. Jetzt liegt es an mir zu bescheinigen, dass es nur eine Umschlüsselung war, d.h, dass am Tag der Erstzulassung die Grenzwerte bereits eingehalten wurden.

Ich habe daher die VAG gebeten mir zu bescheinigen, dass das Fahrzeug am Tag der Erstzulassung (Juni 2008) die Grenzwerte der Euro-5 Norm "objektiv" erfüllte. In diesem Fall erhalte ich eine Steuerbefreiung für ein Jahr.

Sollte dies nicht bestätigt werden, dann prüfe ich die Möglichkeiten eines Schadenersatzes, denn in den Verkaufsunterlagen von 2007 stand schon, dass die Grenzwerte der Euro-5 Norm bereits erfüllt werden.

Gruß Peter

Hallo,

das kann VW nicht machen. Das Fahrzeug hat Euro 5 vor der Umschlüsselung nicht eingehalten.

Zitat:

Original geschrieben von kaemmj


Gibt es jetzt schon jemanden hier im Forum, der die Kompensationszahlung von VW bekommen hat, obwohl der T. vor dem 01.08.2008 zugelassen worden ist? Wenn ja, wenn Argumentation hat zum Erfolg geführt?

Hallo zusammen,

ja, den gibt es. Ich habe mir 2 Vorgangsnummern bei VW anlegen lassen.
1. Kulanzzahlung VW
2. Bescheinigung Euro 5 ab Tag der Erstzulassung

Dann bekam ich den Standardbrief, wir wollen nicht, können nicht und du kriegst nix.
Daraufhin habe ich bei VW angerufen und habe mit einem sehr netten Sachbearbeiter mal über die
Sachlage, das ich als Kunde am wenigsten dafür kann, gesprochen und nach 5min. bot er mir 300€
als Gutschrift für Teile/Kundendienst etc. an.
In jedem Fall ist beim Gespräch zu erwähnen das der Tiguan mit Euro 5 verkauft wurde.....dann
kommt kurz eine Ausrede, nochmals nachhaken und die Gutschrift kommt.
Jetzt hole ich mir noch 308€ Steuer vom Finanzamt zurück und zwar für 2009.

Erst dann habe ich das was mir auch als Kunde zusteht, nämlich Recht !!!

Grüße hlunki

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..erst nach Erinnerung reagierte jetzt mein Finanzamt und schickte einen "Bescheid über Kraftfahrzeugsteuer" mit einer Erstattung in Höhe von 386 Euro. 😁😁😁

Ab 2010 muss ich wieder Kfz-Stern bezahlen.

Hartnäckig am Ball zu bleiben lohnt sich.

Von VW habe ich keine Kompensationszahlung erhalten. 😠😠😠

Zitat:

Original geschrieben von JuttaR


Hallo,

gibt es jemanden aus Bayern, der nach Umschlüsselung was vom Finanzamz zurück erhalten hat? Anscheinend ist dort mal wieder alles anders.

Habe jetzt jeweils 2 Briefe, jeweils Finanzamt und VW Kundenbetreuung, getätigt.

a) Aussage VW - bezieht sich auf Verordnung 692/2008 - und geht gar nicht darauf ein, das mit der Einhaltung der EURO 5 NORM im Prospekt Sept 2007 geworben wurde

b) Aussage Finanzamt - wurde nach Vorlage des Nachweises einer technischen Änderung (z.b. technische Änderung des Motorsteuergeräts) am 5.5.09 umgeschlüsselt und deshalb von der Steuerbefreiung ausgenommen

Bin irgendwie angesäuert....weil ich hätte zu dem Zeitpunkt nie ein EURO 4 Auto gekauft!

Grüße
JuttaR

LETZTE NEWS !!! HURRA!!!

Hallo,

Ende gut alles gut. Habe nochmal mit VW gesprochen und mittlerweile im Rahmen einer "kundenorientierten Lösung" einen Gutschein für meinen nächsten Werkstattbesuch bzw. VW Zubehör in den Händen. Auch wenn das Finanzamt stur blieb, kann ich das Fazit ziehen:
Der Tiguan ist ein tolles Auto, was ich nicht bereut habe mir gekauft zu haben. Er hat jetzt EURO 5 in den Papieren und für die entgangene Steuerbefreiung kam als Kompensation der Gutschein. Unterm Strich bin ich jetzt technisch und finanziell gleichgestellt, hatte nur etwas mehr Aufwand.

Ich bin zufrieden und werde einfach jetzt mein Auto geniessen und aufhören mich zu ärgern.

Grüße
JuttaR

Zitat:

Original geschrieben von hlunki



Zitat:

Original geschrieben von kaemmj


Gibt es jetzt schon jemanden hier im Forum, der die Kompensationszahlung von VW bekommen hat, obwohl der T. vor dem 01.08.2008 zugelassen worden ist? Wenn ja, wenn Argumentation hat zum Erfolg geführt?
ja, den gibt es. Ich habe mir 2 Vorgangsnummern bei VW anlegen lassen.
1. Kulanzzahlung VW
2. Bescheinigung Euro 5 ab Tag der Erstzulassung

Dann bekam ich den Standardbrief, wir wollen nicht, können nicht und du kriegst nix.
Daraufhin habe ich bei VW angerufen und habe mit einem sehr netten Sachbearbeiter mal über die
Sachlage, das ich als Kunde am wenigsten dafür kann, gesprochen und nach 5min. bot er mir 300€
als Gutschrift für Teile/Kundendienst etc. an.

Hallo zusammen,

nach dem Hinweis von hlunki habe ich mich heute morgen nochmals mit der Kundenbetreuung in Verbindung gesetzt und dabei auch die Beiträge in diesem Thread erwähnt und auf die Kulanzzahlung an hlunki verwiesen. Und siehe da, ich hatte Erfolg - obwohl mein Tiger auch vor dem 1.8. zugelassen wurde. Mir wurde nach einem freundlichen Gepräch ebenfalls eine Kulanzzahlung in Form einer Gutschrift für Zubehör, Werrkstattbesuch, ... zugestanden. Nicht ganz die 300 EUR wie bei hlunki, aber ich bin trotzdem zufrieden.

Ich sehe das wie JuttaR - ich werde jetzt weiterhin meinen Tiguan geniessen, den Kauf habe ich bis heute noch nicht bereut.

Gruß (und meinen Dank an hlunki für seinen Beitrag)
Peter

P.S.: Tolles Forum

So, nun habe ich telefonisch auch einen Gutschein in Höhe von 300.-€ zugesagt bekommen.
Angeblich aufgrund meiner Markentreue zu VW wurde hier im Sinne des Kunden entschieden.
Wichtig: auf andere Tiguan-Fahrer verweisen, die auch einen Gutschein erhalten haben, obwohl der T. vor dem 01.08.2009 zugelassen wurde und der T. mit Euro 5 beworben wurde.
Danke nochmal an die anderen wie hlunki und pe_s für die Tipps .

Wollte heute einen 2. Anlauf nehmen, um meinen 140 PS auf Euro 5 umschlüsseln lassen.
Wie beim ersten mal, riet mir heute auch der 2. 🙂 wegen des Leitstungsverlusts davon ab.
Soll ab 170 PS nicht so merkbar sein, aber beim 140er doch recht deutlich.
Software-Update wurde wohl mit der "heißen Nadel" gestrickt worden sein und in WOB arbeitet man mit
Hochdruck an einer Nachbesserung.
Technisch leicht möglich, aber bei meinem 🙂 nicht machbar, die Korrektur der Momentanverbrauchsanzeige.
Die Anzeige "verkörpert" den Stand der Technik von VW und darf vom 🙂 ohne Rücksprache nicht einfach korrigiert werden.
Erstes Problem belasse ich so, da sich mit Erstzulassung Februar 2008 sich für mich nichts ändert und mit dem anderen muss ich leben.

Zitat:

Original geschrieben von Johannes-Peter


Wollte heute einen 2. Anlauf nehmen, um meinen 140 PS auf Euro 5 umschlüsseln lassen.
Wie beim ersten mal, riet mir heute auch der 2. 🙂 wegen des Leitstungsverlusts davon ab.
Soll ab 170 PS nicht so merkbar sein, aber beim 140er doch recht deutlich.
Software-Update wurde wohl mit der "heißen Nadel" gestrickt worden sein und in WOB arbeitet man mit
Hochdruck an einer Nachbesserung.
Technisch leicht möglich, aber bei meinem 🙂 nicht machbar, die Korrektur der Momentanverbrauchsanzeige.
Die Anzeige "verkörpert" den Stand der Technik von VW und darf vom 🙂 ohne Rücksprache nicht einfach korrigiert werden.
Erstes Problem belasse ich so, da sich mit Erstzulassung Februar 2008 sich für mich nichts ändert und mit dem anderen muss ich leben.

Es wird einem manches geraten, meist aber von solchen die auch nur irgendwo, etwas gehört haben.

Das Software-Update wird online mit dem Rechner in Wolfsburg gemacht. Habe bei meinem daneben

gestanden und zugeschaut, dauert ca. 25Minuten. Einen Leistungsabfall habe ich nicht bemerkt. Der

Verbrauch hat sich aber von 8,4 Ltr. auf 7,3Ltr. Diesel verringert.

Die Verbrauchsanzeige habe ich auch korrigieren lassen um 0,7Ltr./100Km mehr. Jetzt stimmt die

getankte Menge mit der Anzeige überein.

Also nur Mut.

Gruß

suedwest

Zitat:

Original geschrieben von hohenlohe


Erstzulassung 07/2008

Nach Umschlüsselung heute Bescheid vom Finanzamt:

150  € Steuer für 2008 veranschlagt
2009 ganz steuerbefreit

d.h. 158 Erstattung vom Finanzamt

Seltsam, mein Finanzamt in Neuwied beruft sich darauf, dass der Wagen ja zum Zeitpunkt der Erstzuzlassung noch nicht Euro 5 war und daher stände mit keine Änderung der Besteuerung zu....

Zitat:

Original geschrieben von markus257



Zitat:

Original geschrieben von hohenlohe


Erstzulassung 07/2008

Nach Umschlüsselung heute Bescheid vom Finanzamt:

150  € Steuer für 2008 veranschlagt
2009 ganz steuerbefreit

d.h. 158 Erstattung vom Finanzamt

Seltsam, mein Finanzamt in Neuwied beruft sich darauf, dass der Wagen ja zum Zeitpunkt der Erstzuzlassung noch nicht Euro 5 war und daher stände mit keine Änderung der Besteuerung zu....

Diesem Bescheid einen "Einspruch" entgegensetzen.

Begründung:

Das Finanzamt wird bei der Festsetzung und Erhebung der Kraftfahrzeugsteuer als Bundesfinanzbehörde tätig

(§ 18a Abs. 1 Satz 2 Finanzverwaltungsgesetz).

dies bedeutet das Finanzamt Neuwied hat keinen Ermessensspielraum. Es muss die Bundesgesetze/Verordnungen umsetzen.

Gruß

suedwest

Zitat:

Original geschrieben von suedwest



Zitat:

Original geschrieben von markus257


Seltsam, mein Finanzamt in Neuwied beruft sich darauf, dass der Wagen ja zum Zeitpunkt der Erstzuzlassung noch nicht Euro 5 war und daher stände mit keine Änderung der Besteuerung zu....

Diesem Bescheid einen "Einspruch" entgegensetzen.
Begründung:
Das Finanzamt wird bei der Festsetzung und Erhebung der Kraftfahrzeugsteuer als Bundesfinanzbehörde tätig
(§ 18a Abs. 1 Satz 2 Finanzverwaltungsgesetz).
dies bedeutet das Finanzamt Neuwied hat keinen Ermessensspielraum. Es muss die Bundesgesetze/Verordnungen umsetzen.
Gruß
suedwest

Hallo suedwest,

auf welche Verordnungen beziehst Du Dich? Das Fahrzeug erfüllte vor dem 5.11.2008 nicht die EURO5-Norm. Die Norm wurde erst mit dem Software-Update erfüllt. Das ist ja auch der Grund für die Kompensationszahlung durch VW. Aus der Tatsache, dass hier einige Finanzämter dies fälschlicherweise anders handhaben, lässt sich meines Erachtens kein Rechtsanpruch ableiten.

Gruß Peter

Hallo Pe_S
schau mal unter Umschlüsselung in der SUFU
Gruß
suedwest

Zitat:

Original geschrieben von suedwest


Hallo Pe_S
schau mal unter Umschlüsselung in der SUFU
Gruß
suedwest

Hallo suedwest,

unter dem Begriff "Umschlüsselung" finde ich in der Suchfunktion 347 Beiträege. Welchen meinst Du?

Gruß Peter

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