Kompensationszahlung nach Umschlüsselung bei EZ vor dem 01.08.2008
Hallo.
Da der "Euro 5-Norm" Threat schon ziemlich unübersichtlich ist.
War jemand erfolgreich mit der Kompensationszahlung durch VW bei einem Tiguan mit EZ vor dem 01.08.2008?
Zitat:
Original geschrieben von Pe_S
Hallo br403,ist doch ganz einfach:
- EZ ab 01.07.2009:
CO-2 orientierte Kfz-Steuer für Neuzulassungen- EZ ab 05.11.2008 und vor 01.07.2009 (Euro-4):
Steuerbefreiung für 1 Jahr- EZ ab 05.11.2008 und vor 01.07.2009 (Euro-5/6):
Steuerbefreiung für 2 Jahre, max. bis 31.12.2010- EZ ab 01.08.2008 und vor 05.11.2008 (Euro-5/6):
Steuerbefreiung für 1 Jahr (ab dem 1.1.2009) - VAG gleicht entgangenen Steuervorteil aus- EZ vor 01.08.2008 (Euro-5/6):
Steuerbefreiung für 1 Jahr (ab dem 1.1.2009) - VAG gleicht entgangenen Steuervorteil "derzeit nicht" ausDas Kfz-Steuer-Änderungsgesetz kennt diese Abgrenzung zum 1. August 2008 nicht. Dieses sieht durch eine Sonderregelung vom 12.11.2008 vor, dass es für Fahrzeughalter, die vor dem 5. November 2008 ein Fahrzeug der Abgasstufe Euro-5-Norm erworben haben, als Vertrauensschutz eine Steuerbefreiung im Jahr 2009 geben wird. Die Kfz-Ämter in Deutschland genehmigen diese neue Euro-5-Abgasstufe seit dem Sommer 2008, und diejenigen, die sich im Vorgriff auf entsprechende Entscheidungen für diese abgasarmen, immissionsärmeren Fahrzeuge entschieden haben, sollen in den Genuss dieser besonderen Regelung kommen.
Die VAG argumentiert, dass die Euro-5 Norm erst zum 1.8.2008 wirksam wurde und somit davor theoretisch gar keine Euro-5 Neuzulassung möglich gewesen wäre.
Gruß Peter
Beste Antwort im Thema
Liebe Forumsmitglieder,
eigentlich überschlagen sich die Ereignisse heute. Ich habe versprochen, Euch auf dem Laufenden zu halten, sofern ich etwas Neues erfahre.
Wie Ihr aus meinem vorherigen Beitrag entnehmen könnt, ist mir seitens WOB die "kulante Kompensation" mit dem Hinweis auf die Erstzulassung vor dem 01.08.2008 verweigert worden. Nach Umschlüsselung auf Euro 5 habe ich heute vom Finanzamt den neuen Steuerbescheid erhalten. Nun sieht die ganze Angelegenheit schon freundlicher aus.
Erstzulassung war am 07.01.2008 auf ein VW-Autohaus in Norddeutschland. Abmeldung im Sommer 2008 und Wiederzulassung auf mich am 21.11.2008. Die Umschlüsselung erfolgte im April 2009 auf Euro5.
Nach vorliegendem Steuerbescheid zahle ich nun für die Zeit vom 21.11.08 bis 31.12.08 Kfz.-Steuer in Höhe von 34,00 EUR. Ab 01.01.2009 ist mein Tiguan rückwirkend bis zum 31.12.2009 steuerbefreit. Eine entsprechende Gutschrift werde ich vom Finanzamt erhalten. Nach § 10a Kraftfahrzeugsteuergesetzt steht mir als 2. Halter (!!) eine einjährige Steuerbefreiung zu. Diese habe ich nun erhalten. Die kulante Kompensation über WOB wäre für mich nur zum Tragen gekommen, wenn ich diese Steuerbefreiung seitens des Finanzamts nicht erhalten hätte. Die Entscheidung des Finanzamts beruht somit sicherlich auch auf der Entscheidung des Niedersächsisches Finanzministeriums, Aktenzeichen S 6130-35-35 2 in der Fassung vom 23.04.2009, gültig ab 23.04.2009 (zu finden hier im Forum - oder auch als erneute Anlage - vielen Dank an das Forumsmitglied für die Erstveröffentlichung).
Ich kann nun jedem nur raten, der in der gleichen Situation wie ich ist, seinen Steuerbescheid abzuwarten und danach das weitere Vorgehen zu entscheiden. Wie bereits hinreichend veröffentlicht wurde, ist die Kfz.-Steuer anscheinend eine Länderangelegenheit. Aber warum sollte in Bayern anders verfügt werden als im Rest der Republik.
Ich wünsche jedem von Euch, dass sein Anliegen den gleichen glücklichen Ausgang wie bei mir findet.
Viele Grüsse aus dem Allgäu
(und auf weitere gewinnbringende Veröffentlichungen in diesem Forum)
44 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Erwin-Rommel
Mein Tiguan wurde im Dezember 2008 zugelassen ?Angeblich kann ich deswegen nicht von VW berücksichtigt werden. Ist das so korrekt?
Hallo Erwin-Rommel!
Da der Dez. 08 deutlich nach dem 1.8.08 liegt, sollte es doch für dich eine Kompensation geben, oder etwa nicht?
Hallo,
durch Zufall habe ich das hier gefunden
http://files.homepagemodules.de/b211611/f11740851t517245p7639225n1.pdf
Hier geht wohl hervor, dass die Regelung 715/2007 erst nach dem 31.07.2008 in Kraft tritt.
Vermutlich beruft sich VW auf vorgenannten Beschluss????
Aber geht es den hier denn nicht nur um den statistischen Nachweis... ich verstehe es so, dass die Regelung 715/2007 die Regelung zu EUR 5 sind.....
http://www.umweltrechtsreport.de/news/22331.pdf
So wie ich das sehe, ist eine Typgenehmigung schon nach dieser Verordnung möglich und nicht erst ab dem 01.08.2008. Siehe Seite 16 Artikel 10.
Komisch ist nur, dass die Zulassungsstelle den Eintrag in V.9 gar nicht geändert hat. Es steht weiterhin 70/220... EWG drin und das ist die Regelung für fremdgezündete Motoren (Benziner) und nicht Selbstzünder (Diesel) ich versteh jetzt nix mehr.
Ich habe jedenfalls nicht den Eintrag in die Zul.Bescheinigung Teil1 "Emissionsklasse ab Tag der Erstzulassung" bekommen. Da gibt es wohl kein Geld vom Finanzamt...... :-(
Vipino
Erstzulassung 07/2008
Nach Umschlüsselung heute Bescheid vom Finanzamt:
150 € Steuer für 2008 veranschlagt
2009 ganz steuerbefreit
d.h. 158 Erstattung vom Finanzamt
Hallo,
es ist mir ein Rätsel wie die Zulassungstellen im Land zu so unterschiedlichen Eintragungen kommen.
Meine Zulassungsstelle "Hannover-Land" war nicht gewillt den Passus EURO5 ab Tag der Erstzulassung einzutragen. Selbst der Hinweis, dass dies andere Zulassungsstellen machen änderte daran nichts.
Erstzulassung war MAI 2008
Bei mir gilt die EUR 5 ab Datum der Umtragung.
Habe gester noch einmal mit dem zugständigen Sachbearbeiter der Region Hannover gesprochen. Eintragungen, die Emissionsklasse ab Tag der Erstzulassung eingetragen haben sind nicht richtig. Hier in der Region wird überall so verfahren. Kein Eintrag "... ab Tag der Erstzulassung...."
Ich kriege echt die Kriese.... ich will mein Geld zurück :-(
Gruß
vipino
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Zitat:
Original geschrieben von vw-vipino
Bei mir gilt die EUR 5 ab Datum der Umtragung.Habe gester noch einmal mit dem zugständigen Sachbearbeiter der Region Hannover gesprochen. Eintragungen, die Emissionsklasse ab Tag der Erstzulassung eingetragen haben sind nicht richtig. Hier in der Region wird überall so verfahren. Kein Eintrag "... ab Tag der Erstzulassung...."
So ist es bei mir auch eingetragen worden, habe aber bisher auch noch keinen neuen Steuerbescheid erhalten.
Korrekt ist das so ja schon, denn die Euro 5 Norm wird ja auch erst seit dem Softwareupdate erfüllt, also ist das nicht richtig ab Tag der EZ. Deshalb gibt es ja VW auch diese Kompensationszahlung, sofern man nicht wie wir unter dieser blöden Datumsgrenze liegen.
Zitat:
Original geschrieben von Freezer86
Deshalb gibt es ja VW auch diese Kompensationszahlung, sofern man nicht wie wir unter dieser blöden Datumsgrenze liegen.
Bezüglich der Datumsgrenze bin ich mit der Kundenbetreuung noch in der Diskussion.
Nach Auskunft der für Kfz-Steuer zuständigen Sachbearbeiterin meines Finanzamtes gilt gemäß neuester Verfügung vom 8. Mai des Finanzministeriums BW (= oberste Dienstbehörde) folgendes: Steuerbefreiung für ein Jahr für Fahrzeuge, welche vor dem 05.11.2008 "objektiv" die Einstufung in Euro 5 und Euro 6 erfüllten. Die Abgrenzung zum 31.07.2008 ist nicht mehr Bestandteil der Verfügung.
Offen ist derzeit noch, ob es sich um eine "Umschlüsselung" oder um eine "technische Umrüstung" handelt. Meine Kfz-Zulassungsstelle hat den Software-Update als technische Umrüstung deklariert. Jetzt liegt es an mir zu bescheinigen, dass es nur eine Umschlüsselung war, d.h, dass am Tag der Erstzulassung die Grenzwerte bereits eingehalten wurden.
Ich habe daher die VAG gebeten mir zu bescheinigen, dass das Fahrzeug am Tag der Erstzulassung (Juni 2008) die Grenzwerte der Euro-5 Norm "objektiv" erfüllte. In diesem Fall erhalte ich eine Steuerbefreiung für ein Jahr.
Sollte dies nicht bestätigt werden, dann prüfe ich die Möglichkeiten eines Schadenersatzes, denn in den Verkaufsunterlagen von 2007 stand schon, dass die Grenzwerte der Euro-5 Norm bereits erfüllt werden.
Gruß Peter
Zitat:
Original geschrieben von Pe_S
Bezüglich der Datumsgrenze bin ich mit der Kundenbetreuung noch in der Diskussion.Zitat:
Original geschrieben von Freezer86
Deshalb gibt es ja VW auch diese Kompensationszahlung, sofern man nicht wie wir unter dieser blöden Datumsgrenze liegen.Nach Auskunft der für Kfz-Steuer zuständigen Sachbearbeiterin meines Finanzamtes gilt gemäß neuester Verfügung vom 8. Mai des Finanzministeriums BW (= oberste Dienstbehörde) folgendes: Steuerbefreiung für ein Jahr für Fahrzeuge, welche vor dem 05.11.2008 "objektiv" die Einstufung in Euro 5 und Euro 6 erfüllten. Die Abgrenzung zum 31.07.2008 ist nicht mehr Bestandteil der Verfügung.
Offen ist derzeit noch, ob es sich um eine "Umschlüsselung" oder um eine "technische Umrüstung" handelt. Meine Kfz-Zulassungsstelle hat den Software-Update als technische Umrüstung deklariert. Jetzt liegt es an mir zu bescheinigen, dass es nur eine Umschlüsselung war, d.h, dass am Tag der Erstzulassung die Grenzwerte bereits eingehalten wurden.
Ich habe daher die VAG gebeten mir zu bescheinigen, dass das Fahrzeug am Tag der Erstzulassung (Juni 2008) die Grenzwerte der Euro-5 Norm "objektiv" erfüllte. In diesem Fall erhalte ich eine Steuerbefreiung für ein Jahr.
Sollte dies nicht bestätigt werden, dann prüfe ich die Möglichkeiten eines Schadenersatzes, denn in den Verkaufsunterlagen von 2007 stand schon, dass die Grenzwerte der Euro-5 Norm bereits erfüllt werden.
Gruß Peter
Dein Ansatz ist gut, bitte halte uns auf dem Laufenden, gerade was die angeforderte Bescheinigung bei VW angeht. Ich befinde mich zur Zeit in gleichen Diskussionen.
@ "Pe_S" und "kaemnj"
Zitat von Peter:
... nach Auskunft der für Kfz-Steuer zuständigen Sachbearbeiterin meines Finanzamtes gilt gemäß neuester Verfügung vom 8. Mai des Finanzministeriums BW (= oberste Dienstbehörde) folgendes: Steuerbefreiung für ein Jahr für Fahrzeuge, welche vor dem 05.11.2008 "objektiv" die Einstufung in Euro 5 und Euro 6 erfüllten. Die Abgrenzung zum 31.07.2008 ist nicht mehr Bestandteil der Verfügung.
Hierzu gilt:
Seht bitte in Eure Zulassungsbescheinigung Teil 1 (ehem. Fahrzeugschein). Dort müsste stehen:
"Stufe PM 5 ab Tag der Erstzulassung."
PM 5 bedeutet:
Für Diesel-Pkw mit Euro-3- und Euro-4-Abgasnorm einschließlich der Gruppe II und III, die ab dem Tage, an dem sie erstmals für den Verkehr zugelassen wurden/werden, den von der Europäische Kommission für die zukünftige Euro-5-Abgasnorm vorgeschriebenen Partikelmasse-Grenzwert von 0,005 g/km einhalten.
Unsere Tiguan wurden in Euro 4 zugelassen, da sie zum Zulassungszeitpunkt zwar die Euro 5 Norm einhielten, jedoch bestimmte Voraussetzungen noch nicht erfüllten. Durch das Softwareupdate wurden nun sämtliche Punkte eingehalten und die "UMSCHLÜSSELUNG" konnte bei der Zulassungsstelle erfolgen. Mir ist nicht bekannt - und dies wird auch im Forum immer wieder erklärt - dass es sich bei dem Softwareupdate um eine "technische Umrüstung" handelt.
Durch die "UMSCHLÜSSELUNG" werden die Finanzämter neue Steuerbescheide verschicken, die zumindest für das Jahr 2009 eine Steuerbefreiung ausweist.
Ich hoffe, dass ich Euch mit diesen kurzen Erläuterungen helfen konnte.
Gruß aus dem Allgäu
Michael
Zitat:
Original geschrieben von mike_allgaeu
Seht bitte in Eure Zulassungsbescheinigung Teil 1 (ehem. Fahrzeugschein). Dort müsste stehen:
"Stufe PM 5 ab Tag der Erstzulassung."
...
Mir ist nicht bekannt - und dies wird auch im Forum immer wieder erklärt - dass es sich bei dem Softwareupdate um eine "technische Umrüstung" handelt.Durch die "UMSCHLÜSSELUNG" werden die Finanzämter neue Steuerbescheide verschicken, die zumindest für das Jahr 2009 eine Steuerbefreiung ausweist.
Hallo Michael,
das Finanzamt beruft sich auf die Kfz-Zulassungsstelle und diese beharrt auf einer technischen Änderung/Umrüstung. Sie bezieht sich auf die Bescheinigung des Kraftfahrt-Bundesamtes in welcher steht: "Bescheinigung über technische Änderungen zur Erfüllung der VO(EG)Nr. 715/2007 in Verbindung ..." und zusätzlich unter Punkt 3: "Bestätigung des ordnungsgemäßen Einbau - Durch das Software Update gemäß Arbeitsanweisung ... Der ordnungsgemäße Einbau wird bestätigt."
Daher fehlt auch der Eintrag in der Zulassungsbescheinigung Teil 1.
Gruß Peter
Habe heute meine Zulassungsbescheinigung vom 😁 zurückerhalten, der die Umschlüsselung und das Umschreiben der Dokumente übernommen hat. EZ. 06/2008, Eintragung :Stufe PM 5 ab Tag der Erstzulassung !! Habe jetzt an VW geschrieben, werde berichten .Zitat:
Original geschrieben von Freezer86
So ist es bei mir auch eingetragen worden, habe aber bisher auch noch keinen neuen Steuerbescheid erhalten.Zitat:
Original geschrieben von vw-vipino
Bei mir gilt die EUR 5 ab Datum der Umtragung.Habe gester noch einmal mit dem zugständigen Sachbearbeiter der Region Hannover gesprochen. Eintragungen, die Emissionsklasse ab Tag der Erstzulassung eingetragen haben sind nicht richtig. Hier in der Region wird überall so verfahren. Kein Eintrag "... ab Tag der Erstzulassung...."
Korrekt ist das so ja schon, denn die Euro 5 Norm wird ja auch erst seit dem Softwareupdate erfüllt, also ist das nicht richtig ab Tag der EZ. Deshalb gibt es ja VW auch diese Kompensationszahlung, sofern man nicht wie wir unter dieser blöden Datumsgrenze liegen.
Habe mal meinen Fahrzeugschein eingescannt und hochgeladen. Es steht bei mir auch "Stufe PM 5 ab Tag der EZ" drin.
Ich habe jetzt ein Schreiben an das Finanzamt geschickt und um einen neuen Steuerbescheid gebeten, da dieser nach über einem Monat immer noch nicht (automatisch) erstellt wurde.
Moin, moin!
Mein Tiger hat seit EZ 23.05.2008 Einstufung nach EURO 4 erhalten. Das SW-Update werde ich mir mangels einmaliger oder laufender steuerlich positiver Auswirkung bis zum nächsten (planmäßigen) Werkstatttermin aufschieben. Jibbet ja m.W. keinerlei zeitliche Beschränkungen für die Kostenübernahme.
Gleichwohl findet sich seither auf der Zulassungsbescheinigung Teil I unter Ziffer 22 u.a. auch der Eintrag "*STUFE PM 5 AB TAG ERSTZUL" wieder.
Des Rätsels Lösung ist, dass dieser Eintrag lediglich aussagt, dass ein Rußpartikelfilter ab Werk montiert ist und für sich betrachtet auch rein gar nichts mit der Schadstoffeinstufung zu tun hat. Wurde nun schon mehrfach hier im Forum kommuniziert. Guckst du also bspw. mal hier.
Sollte im Wege der Umschlüsselung tatsächlich dieser Passus erstmalig aufgenommen worden sein - die Botschaft hör' ich wohl, allein mir fehlt der Glaube -, dann einzig als sog. redaktionellen Änderung denkbar. Die Umschlüsselung auf EURO 5 jedenfalls hat diesen Eintrag selbst nicht ausgelöst, sondern stellt sodann lediglich eine Berichtigung im Wege der Neuausstellung dieser Bescheinigung dar.
😉
Zitat:
Original geschrieben von hohenlohe
Erstzulassung 07/2008Nach Umschlüsselung heute Bescheid vom Finanzamt:
150 € Steuer für 2008 veranschlagt
2009 ganz steuerbefreitd.h. 158 Erstattung vom Finanzamt
Hallo hohenlohe,
könnte ich bitte genauere Hinweise zum Umschlüsselungsablauf/Steuerbescheid bekommen, denn mir wird die Steuerbefreiung vom Finanzamt SHA verweigert (EZ 05/2008 Umschlüsselung im Mai 2009 vorgenommen).
Vielen Dank im Voraus.
Gibt es jetzt schon jemanden hier im Forum, der die Kompensationszahlung von VW bekommen hat, obwohl der T. vor dem 01.08.2008 zugelassen worden ist? Wenn ja, wenn Argumentation hat zum Erfolg geführt?
Hallo,
ich warte auch noch auf ein hoffentlich positives Schreiben von VW.
Vom Finanzamt wurde keine Steuerbefreiung gewährt, da laut Aussage des Finazamts eine technische Umrüstung auf Euro 5 erfolgte.
Tgiuan TDI EZ 06.2008.