Kompensationszahlung nach Umschlüsselung bei EZ vor dem 01.08.2008
Hallo.
Da der "Euro 5-Norm" Threat schon ziemlich unübersichtlich ist.
War jemand erfolgreich mit der Kompensationszahlung durch VW bei einem Tiguan mit EZ vor dem 01.08.2008?
Zitat:
Original geschrieben von Pe_S
Hallo br403,ist doch ganz einfach:
- EZ ab 01.07.2009:
CO-2 orientierte Kfz-Steuer für Neuzulassungen- EZ ab 05.11.2008 und vor 01.07.2009 (Euro-4):
Steuerbefreiung für 1 Jahr- EZ ab 05.11.2008 und vor 01.07.2009 (Euro-5/6):
Steuerbefreiung für 2 Jahre, max. bis 31.12.2010- EZ ab 01.08.2008 und vor 05.11.2008 (Euro-5/6):
Steuerbefreiung für 1 Jahr (ab dem 1.1.2009) - VAG gleicht entgangenen Steuervorteil aus- EZ vor 01.08.2008 (Euro-5/6):
Steuerbefreiung für 1 Jahr (ab dem 1.1.2009) - VAG gleicht entgangenen Steuervorteil "derzeit nicht" ausDas Kfz-Steuer-Änderungsgesetz kennt diese Abgrenzung zum 1. August 2008 nicht. Dieses sieht durch eine Sonderregelung vom 12.11.2008 vor, dass es für Fahrzeughalter, die vor dem 5. November 2008 ein Fahrzeug der Abgasstufe Euro-5-Norm erworben haben, als Vertrauensschutz eine Steuerbefreiung im Jahr 2009 geben wird. Die Kfz-Ämter in Deutschland genehmigen diese neue Euro-5-Abgasstufe seit dem Sommer 2008, und diejenigen, die sich im Vorgriff auf entsprechende Entscheidungen für diese abgasarmen, immissionsärmeren Fahrzeuge entschieden haben, sollen in den Genuss dieser besonderen Regelung kommen.
Die VAG argumentiert, dass die Euro-5 Norm erst zum 1.8.2008 wirksam wurde und somit davor theoretisch gar keine Euro-5 Neuzulassung möglich gewesen wäre.
Gruß Peter
Beste Antwort im Thema
Liebe Forumsmitglieder,
eigentlich überschlagen sich die Ereignisse heute. Ich habe versprochen, Euch auf dem Laufenden zu halten, sofern ich etwas Neues erfahre.
Wie Ihr aus meinem vorherigen Beitrag entnehmen könnt, ist mir seitens WOB die "kulante Kompensation" mit dem Hinweis auf die Erstzulassung vor dem 01.08.2008 verweigert worden. Nach Umschlüsselung auf Euro 5 habe ich heute vom Finanzamt den neuen Steuerbescheid erhalten. Nun sieht die ganze Angelegenheit schon freundlicher aus.
Erstzulassung war am 07.01.2008 auf ein VW-Autohaus in Norddeutschland. Abmeldung im Sommer 2008 und Wiederzulassung auf mich am 21.11.2008. Die Umschlüsselung erfolgte im April 2009 auf Euro5.
Nach vorliegendem Steuerbescheid zahle ich nun für die Zeit vom 21.11.08 bis 31.12.08 Kfz.-Steuer in Höhe von 34,00 EUR. Ab 01.01.2009 ist mein Tiguan rückwirkend bis zum 31.12.2009 steuerbefreit. Eine entsprechende Gutschrift werde ich vom Finanzamt erhalten. Nach § 10a Kraftfahrzeugsteuergesetzt steht mir als 2. Halter (!!) eine einjährige Steuerbefreiung zu. Diese habe ich nun erhalten. Die kulante Kompensation über WOB wäre für mich nur zum Tragen gekommen, wenn ich diese Steuerbefreiung seitens des Finanzamts nicht erhalten hätte. Die Entscheidung des Finanzamts beruht somit sicherlich auch auf der Entscheidung des Niedersächsisches Finanzministeriums, Aktenzeichen S 6130-35-35 2 in der Fassung vom 23.04.2009, gültig ab 23.04.2009 (zu finden hier im Forum - oder auch als erneute Anlage - vielen Dank an das Forumsmitglied für die Erstveröffentlichung).
Ich kann nun jedem nur raten, der in der gleichen Situation wie ich ist, seinen Steuerbescheid abzuwarten und danach das weitere Vorgehen zu entscheiden. Wie bereits hinreichend veröffentlicht wurde, ist die Kfz.-Steuer anscheinend eine Länderangelegenheit. Aber warum sollte in Bayern anders verfügt werden als im Rest der Republik.
Ich wünsche jedem von Euch, dass sein Anliegen den gleichen glücklichen Ausgang wie bei mir findet.
Viele Grüsse aus dem Allgäu
(und auf weitere gewinnbringende Veröffentlichungen in diesem Forum)
44 Antworten
Hallo,
gute Idee.... auch ich hatte gerade überlegt ein neues Thema zu starten....
Das Thema könnte auch sein " nicht kulante Kompensation"......
Auch ich habe eine Absage erhalten da meiner Ende Mai 08 zugelassen wurde.
Ich überlege mir jetzt wie man weiter vorgehen könnte. Hat jemand eine Idee??
Gruß Vipino
Zitat:
Original geschrieben von vw-vipino
Hallo,gute Idee.... auch ich hatte gerade überlegt ein neues Thema zu starten....
Das Thema könnte auch sein " nicht kulante Kompensation"......
Auch ich habe eine Absage erhalten da meiner Ende Mai 08 zugelassen wurde.
Ich überlege mir jetzt wie man weiter vorgehen könnte. Hat jemand eine Idee??
Gruß Vipino
Hallo Vipino,
ich habe hierzu gestern VW-Wolfsburg widersprochen,
mit der Begründung:
das die EU schon am 20. Juni 2007 die Typengenehmigung hinsichtlich der Emissionen (Euro5 und Euro6) geändert hat.
Der Tiguan aber erst im November 2007 beim Lieferanten war.
Schau mal unter Bundesministerium der Justiz- KraftStG- §10a.
Außerdem hat Pakistani im Euro5 Forum einen guten Beitrag.
Sogar mit einem Schreiben des Niedersächsischen Finazministerium!
Habe mich auch dieser Info bei meinem Widerspruch bedient.
Gruß Akkumo
Hallo zusammen,
nach dem (Standard-)Schreiben aus Wolfsburg ("Leider sieht der Gesetzgeber eine Steuerbegünstigung erst für Fahrzeuge vor, die nach dem 01.08.2008 zugelassen wurden"😉 habe ich mich an den Bürgerservice des Bundesministeriums der Finanzen gewendet. Dort wurde mir mitgeteilt, dass das Kfz-Steuer-Änderungsgesetz für alle vor dem 5.11.2008 Euro-5 zugelassene Fahrzeuge eine Steuerbefreiung für ein Jahr (2009) vorsieht. Eine Abgrenzung zum 1. August 2008 ist dort nicht bekannt. Die obersten Dienstbehörden der Finanzämter, welche die Kfz-Steuer erheben, seien jedoch die jeweiligen Landesfinanzministerien.
Ich haber daraufhin die Kundenbetreuung der VW AG gebeten, mir die "gesetzliche Grundlage" Ihrer Abgrenzung schriftlich zu belegen.
Gruß Peter
Zitat:
Original geschrieben von Akkumo
mit der Begründung:
das die EU schon am 20. Juni 2007 die Typengenehmigung hinsichtlich der Emissionen (Euro5 und Euro6) geändert hat.
Die wurde im Juli 2008 geändert, vorher war keine Typgenehmigung und damit auch keine Zulassung nach Euro 5 möglich.
Ähnliche Themen
Zitat:
Hallo Vipino,
ich habe hierzu gestern VW-Wolfsburg widersprochen,
mit der Begründung:
das die EU schon am 20. Juni 2007 die Typengenehmigung hinsichtlich der Emissionen (Euro5 und Euro6) geändert hat.
Der Tiguan aber erst im November 2007 beim Lieferanten war.
Schau mal unter Bundesministerium der Justiz- KraftStG- §10a.
Außerdem hat Pakistani im Euro5 Forum einen guten Beitrag.
Sogar mit einem Schreiben des Niedersächsischen Finazministerium!
Habe mich auch dieser Info bei meinem Widerspruch bedient.
Gruß Akkumo
Hallo Akkumo,
bitte berichte uns, wie VW auf Deinen Widerspruch reagiert hat. Evtl. auch gerne per PN, da ich auch dabei bin einen Widerspruch zu formulieren. Danke.
Liebe Forumsmitglieder,
ich habe mich bisher immer mit Beiträgen zurück gehalten, da Antworten von mir mit euren Einträgen übereingestimmt hätten. Dieses Forum über Euro 5 (nebst allen Ablegern) war mir bisher bei allen Argumenten eine große Hilfe. Aufgefallen ist mir bei allen Beiträgen, dass zum Großteil immer nur nachgefragt wird, wie man handeln soll. Dies ist bestimmt zur Info-Gwinnung (wie bei mir auch!!) sehr wichtig. Gefehlt hat mir aber teilweise das Ergebnis über "aktives Handeln".
Auch ich habe im Nov. 2008 einen Tiguan (Diesel-Automatik-Sport & Style) zugelassen, der estmals im Januar 2008 bei einem VW Händler im "Hohen Norden" als Vorführwagen zugelassen wurde. Im April habe ich umgeschlüsselt. Die Änderung für die Eintragung musste ich selber bei der Zulassungsstelle eintragen lassen (Service-Wüste-Deutschland oder Händer hier im Allgäu?). Die Gebühren wurden mir aber ersetzt. Auch ich habe einen Ablehnungsbescheid über die sog. "kulante Kompenstion" erhalten (bereits drei Stunden nach meiner Anfrage mit Email). Auch ich habe unter Darlegung der gesetzlichen Grundlagen bei VW bisher zwei Mal Widerspruch eingelegt. Ich warte seit Wochen auf eine Antwort. Ist dies veilleicht eine Art und Weise mit Kunden umzugehen. M.E. haben diese Leute in WOB noch nicht bemerkt, dass wir als Kunden ihre Arbeitsplätze erhalten. Ich möchte mir meinen Frust der letzten sechs Monate hier nicht von der Seele schreiben. Ich werde jetzt noch den neuen Steuerbescheid vom Finanzamt abwarten und die ganze leidige Angelegenheit dann einem Rechtsanwalt übergeben. Ich hoffe, dass Ihr mit Euren Einsprüchen in WOB mehr Erfolg habt als ich. Ich jedenfalls habe die Hoffnung aufgegeben. Ein Ergebnis werde ich selbstverständlich hier veröffentlichen.
Viele Grüße aus dem Allgäu
Liebe Forumsmitglieder,
eigentlich überschlagen sich die Ereignisse heute. Ich habe versprochen, Euch auf dem Laufenden zu halten, sofern ich etwas Neues erfahre.
Wie Ihr aus meinem vorherigen Beitrag entnehmen könnt, ist mir seitens WOB die "kulante Kompensation" mit dem Hinweis auf die Erstzulassung vor dem 01.08.2008 verweigert worden. Nach Umschlüsselung auf Euro 5 habe ich heute vom Finanzamt den neuen Steuerbescheid erhalten. Nun sieht die ganze Angelegenheit schon freundlicher aus.
Erstzulassung war am 07.01.2008 auf ein VW-Autohaus in Norddeutschland. Abmeldung im Sommer 2008 und Wiederzulassung auf mich am 21.11.2008. Die Umschlüsselung erfolgte im April 2009 auf Euro5.
Nach vorliegendem Steuerbescheid zahle ich nun für die Zeit vom 21.11.08 bis 31.12.08 Kfz.-Steuer in Höhe von 34,00 EUR. Ab 01.01.2009 ist mein Tiguan rückwirkend bis zum 31.12.2009 steuerbefreit. Eine entsprechende Gutschrift werde ich vom Finanzamt erhalten. Nach § 10a Kraftfahrzeugsteuergesetzt steht mir als 2. Halter (!!) eine einjährige Steuerbefreiung zu. Diese habe ich nun erhalten. Die kulante Kompensation über WOB wäre für mich nur zum Tragen gekommen, wenn ich diese Steuerbefreiung seitens des Finanzamts nicht erhalten hätte. Die Entscheidung des Finanzamts beruht somit sicherlich auch auf der Entscheidung des Niedersächsisches Finanzministeriums, Aktenzeichen S 6130-35-35 2 in der Fassung vom 23.04.2009, gültig ab 23.04.2009 (zu finden hier im Forum - oder auch als erneute Anlage - vielen Dank an das Forumsmitglied für die Erstveröffentlichung).
Ich kann nun jedem nur raten, der in der gleichen Situation wie ich ist, seinen Steuerbescheid abzuwarten und danach das weitere Vorgehen zu entscheiden. Wie bereits hinreichend veröffentlicht wurde, ist die Kfz.-Steuer anscheinend eine Länderangelegenheit. Aber warum sollte in Bayern anders verfügt werden als im Rest der Republik.
Ich wünsche jedem von Euch, dass sein Anliegen den gleichen glücklichen Ausgang wie bei mir findet.
Viele Grüsse aus dem Allgäu
(und auf weitere gewinnbringende Veröffentlichungen in diesem Forum)
glückwunsch- vielleicht sollte ich meinen tiguan abmelden und auf einen anderen namen wieder anmelden; die wege der bürokratie-herren sind unergründlich...
aber da meiner ja schon 2007 erstzugelassen wurde, hab ich wahrscheinlich eher chancen auf ein H-kennzeichen...
Dann schonmal Glückwunsch und Danke für deinen ausführlichen Bericht.
Erhält man denn automatisch einen neuen Steuerbescheid nach der Umschlüsselung, oder muss dieser beim FA beantragt werden?
Zitat:
Original geschrieben von Freezer86
Dann schonmal Glückwunsch und Danke für deinen ausführlichen Bericht.Erhält man denn automatisch einen neuen Steuerbescheid nach der Umschlüsselung, oder muss dieser beim FA beantragt werden?
... der Steuerbescheid kam automatisch nach der Umschlüsselung. Eine Beantragung ist nicht nötig (war jedenfalls bei mir so).
Gruße aus dem Allgäu
Hallo,
meiner wurde am 5.5.09 umgeschlüsselt. Jetzt bekam ich per Brief (nicht Mail!!!) die Absage auf kulante Kompensation, da =>"Leider sieht der Gesetzgeber eine Steuerbegünstigung erst für Fahrzeuge vor, die nach dem 01.08.2008 zugelassen wurden".
Meine Zulassung war am 18.7.2008! Ein neuer Steuerbescheid nach Umschlüsselung ist noch nicht da.
VW bezieht sich auch auf die Aussage, das nur mit Grenzwerten geworben war und nicht mit Norm. Ich hatte jedoch im November 2007 auf Grundlage des Prospekt „Der neue Tiguan“ Ausgabe September 2007 bestellt , indem nicht nur der Einhalt der Grenzwerte sondern der Norm zugesagt wird => „Es erfüllt zudem bereits heute die erst 2009 in Kraft tretende Euro-5-Abgasnorm“. (Seite 16- beigefügt)
Hat jemand erfolgreich bei VW dagegen Einspruch eingelegt?????
Grüße
JuttaR
Zitat:
Original geschrieben von mike_allgaeu
... der Steuerbescheid kam automatisch nach der Umschlüsselung. Eine Beantragung ist nicht nötig (war jedenfalls bei mir so).Zitat:
Original geschrieben von Freezer86
Dann schonmal Glückwunsch und Danke für deinen ausführlichen Bericht.Erhält man denn automatisch einen neuen Steuerbescheid nach der Umschlüsselung, oder muss dieser beim FA beantragt werden?
Gruße aus dem Allgäu
Hallo,
ich habe eine Bitte,
kannst Du mir (evtl. per PN) mal mitteilen, was genau in deiner Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2 stehen muss, bzw. steht.
Ich habe morgen den Termin zur EUR5.
Ich weis von einem Freund, der auch in Hannover wohnt und 2 Tiguan hat, dass das Finanzamt ihm nach Umschlüsselung geschrieben hat, dass es kein Geld gibt und alles beim Alten bleibt.
Evtl. muss bei der Zulassunstelle etwas beachtet werden, damit das Finanzamt positv reagiert. Und es wäre nicht schlecht, wenn ich gleich beim Umschreiben reagieren kann.
Du würdest mir damit sehr helfen.
Schon jetzt vielen Dank
Gruß vipino
Mein Tiguan wurde im Dezember 2008 zugelassen ?
Angeblich kann ich deswegen nicht von VW berücksichtigt werden. Ist das so korrekt?
Zitat:
Original geschrieben von mike_allgaeu
Liebe Forumsmitglieder,
ich habe mich bisher immer mit Beiträgen zurück gehalten, da Antworten von mir mit euren Einträgen übereingestimmt hätten. Dieses Forum über Euro 5 (nebst allen Ablegern) war mir bisher bei allen Argumenten eine große Hilfe. Aufgefallen ist mir bei allen Beiträgen, dass zum Großteil immer nur nachgefragt wird, wie man handeln soll. Dies ist bestimmt zur Info-Gwinnung (wie bei mir auch!!) sehr wichtig. Gefehlt hat mir aber teilweise das Ergebnis über "aktives Handeln".
Auch ich habe im Nov. 2008 einen Tiguan (Diesel-Automatik-Sport & Style) zugelassen, der estmals im Januar 2008 bei einem VW Händler im "Hohen Norden" als Vorführwagen zugelassen wurde. Im April habe ich umgeschlüsselt. Die Änderung für die Eintragung musste ich selber bei der Zulassungsstelle eintragen lassen (Service-Wüste-Deutschland oder Händer hier im Allgäu?). Die Gebühren wurden mir aber ersetzt. Auch ich habe einen Ablehnungsbescheid über die sog. "kulante Kompenstion" erhalten (bereits drei Stunden nach meiner Anfrage mit Email). Auch ich habe unter Darlegung der gesetzlichen Grundlagen bei VW bisher zwei Mal Widerspruch eingelegt. Ich warte seit Wochen auf eine Antwort. Ist dies veilleicht eine Art und Weise mit Kunden umzugehen. M.E. haben diese Leute in WOB noch nicht bemerkt, dass wir als Kunden ihre Arbeitsplätze erhalten. Ich möchte mir meinen Frust der letzten sechs Monate hier nicht von der Seele schreiben. Ich werde jetzt noch den neuen Steuerbescheid vom Finanzamt abwarten und die ganze leidige Angelegenheit dann einem Rechtsanwalt übergeben. Ich hoffe, dass Ihr mit Euren Einsprüchen in WOB mehr Erfolg habt als ich. Ich jedenfalls habe die Hoffnung aufgegeben. Ein Ergebnis werde ich selbstverständlich hier veröffentlichen.
Viele Grüße aus dem Allgäu