komische Sache nach Kontrolle
Hallo Gemeinde.
kurz zur Vorgeschichte.Am 3.3.11 um kurz vor 19Uhr wurde ich auf einer Landstrasse in einer Kolonne fahrend mit 88km/h (also abzüglich Tol. wares es 8 zu schnell) geblitzt.Neben dem BLitzgerät stand ein Polizist in Warnweste und bei den vor mir und nachfolgenden Fahrern löste der Blitz nicht aus.Wie gesagt, fuhr in einer Kolonne mit vorgeschriebenem Abstand und Gurt an mit der selben Geschwindigkeit wie der vor mir.Als Beweismittel wurde Foto,Geschwindigkeitsmessung mit ESO und Einseitensensor W genannt.
Heut kam nun ein Schreiben der Zuständigen Stelle mit den Daten,Kennzeichen,Tatvorwurf usw.Am Ende des Schreibens steht nun aber folgender Satz."Auf Grund der Feststellung kommt die Halterin oder Halter für den vorgenannten Verstoß als verantwortliche Fahrzeugführerin oder Fahrzeugführer nicht in Betracht." Zur Ermittlung soll man nun auf der Rückseite angeben wer denn nun gefahren ist.
So jetzt das tolle daran,ich weiss zu 1000% das der Fahrer zu der Zeit auch der Halter des Fahrzeugs war und neben dran die Ehefrau sass.
Jetzt die Frage an euch.Die Herren waren anscheinend zu doof zum Messen und das Bild ist anscheinend nicht zu gebrauchen sonst hätten die mich ja erkannt.Weil mir es mittlerweile so vor kommt als hätte man hier willkührlich einen rausgezogen und versucht nun die 10euro zu kassieren, weiger ich mich natürlich.reicht hier Einspruch oder das Zeugnisverweigerungsrecht?Oder soll ich noch eine Angabe machen die so etwas wie "...keine Ahnung siehe Foto ansonsten Pech..." beinhaltet?
Danke schonmal
Beste Antwort im Thema
Ich würde bis nach Karlsruhe klagen, klarer Fall von staatlicher Willkür, bewußter Schikane, böswilliger Irreführung und gemeiner Bürger-Veräppelung.
48 Antworten
Ich würde bis nach Karlsruhe klagen, klarer Fall von staatlicher Willkür, bewußter Schikane, böswilliger Irreführung und gemeiner Bürger-Veräppelung.
Zitat:
Original geschrieben von Linus66
Ich würde bis nach Karlsruhe klagen, klarer Fall von staatlicher Willkür, bewußter Schikane, böswilliger Irreführung und gemeiner Bürger-Veräppelung.
🙄
Zitat:
Original geschrieben von eddie83
🙄Zitat:
Original geschrieben von Linus66
Ich würde bis nach Karlsruhe klagen, klarer Fall von staatlicher Willkür, bewußter Schikane, böswilliger Irreführung und gemeiner Bürger-Veräppelung.
Ich verstehe dein Posting nicht ganz, weil beim von dir zitierten Posting bei mir der Ironie-Detektor voll ausgeschlagen hat.
notting
Zitat:
Original geschrieben von notting
Ich verstehe dein Posting nicht ganz, weil beim von dir zitierten Posting bei mir der Ironie-Detektor voll ausgeschlagen hat.Zitat:
Original geschrieben von eddie83
🙄
notting
Eher den Zeiger am Detektoranschlag verbogen 😉
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Wenn du zu schnell warst, zahl die 10,00 €uronen, alles andere kann die Kosten in die Höhe treiben.
Wenn du einen Hinweis auf die Kolonne, in der du mit gleicher Geschwindigkeit mitgefahren gibst, kannst du auch gleich schreiben, daß du gefahren bist.
Auf das schlechte Foto würde ich mich nicht verlassen.
Ist der Wagen auf dich privat oder deine Firma zugelassen?
Bei meinem Firmenwagen kam nämlich auch die Frage nach dem Fahrer, obwohl ich auf dem Foto klar zu erkennen war.
Zitat:
Original geschrieben von eddie83
... nun aber folgender Satz."Auf Grund der Feststellung kommt die Halterin oder Halter für den vorgenannten Verstoß als verantwortliche Fahrzeugführerin oder Fahrzeugführer nicht in Betracht."
Kannst Du den Busgeldbesch. mal einscannen, personenbez. Daten schwärzen und hier in den Thread einstellen?
Bei einem Busgeld von 10€ und 0 Pkt. ist dieser Zusatz doch höchst irrelevant.
Entweder der Halter wars, dann zahlt er die 10€. Oder er wars nicht, dann gibt er einen anderen Fahrer an und dieser bekommt einen 'neuen' Busgeldbesch. (gibt natürlich noch weitere Mögl. auf die ich hier nicht eingehen will)
Die Fahrerermittlung wird doch erst ab Pkt. interessant und hier kann der Halter die Strafe 'nicht freiwillig' übernehmen!
Zitat:
Original geschrieben von bigLBA
Kannst Du den Busgeldbesch. mal einscannen, personenbez. Daten schwärzen und hier in den Thread einstellen? Bei einem Busgeld von 10€ und 0 Pkt. ist dieser Zusatz doch höchst irrelevant.
Für Busgelder von 10 € wird lediglich ein Fahrschein ausgestellt aber kein extra Bescheid. Um ein Bußgeld kann es sich hier ebenfalls nicht handeln, da Geldbußen eine Mindesthöhe von 40 € haben. Ich tippe da eher auf eine gebührenpflichtige Verwarnung.
Gebühr??
Es ist ein (Verwarnungsgeld) Bußgeld. Bis 35 sind Verwarnungsgelder (gehört zu den Bußgeldern) die auch Barverwarnt werden können. Danach wird es "angezeigt" und zur Bußgeldstelle als sachlich zuständige Stelle übersandt. Die 10€ vom Blitzen sind doch keine Gebühr....sondern eine Buße vom Amt. Oder hab ich dich falsch verstanden?
Mehr dazu hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Verwarnungsgeld
Ja das sag ich doch. Letzter Satz "nicht zu verwechseln mit einer Gebühr". Die Bußgeldstelle schickt Bußgelder raus und keine Gebühren für ihre "Arbeit". Mir gehts grad nur um den Terminus "Gebühr" oder "Bußgeld".
Ich versuchs mal zu Scannen.Es steht allerdings weder weder Bußgeld noch Verwarnung sondern Zeugenfragebogen.
Ja, das ist die südliche Konstruktion
"wirds bezahlt ists ok - will man ein Bild oder jemand anderen angeben kostet es Gebühren"
So sind es momentan 10 € VERWARNUNGSGELDANGEBOT.
Willst du das Bild haben oder nicht wissen wer gefahren ist wird ermittelt und es wird aller Wahrscheinlichkeit nach zu einem BUSSGELDBESCHEID von 10 € werden und 23,50 (5 % GEBÜHREN Bußgeldsumme, mindestens 20 € + 3,50 € AUSLAGEN) extra kosten.
http://www.verkehrsportal.de/owig/owig_105-109a.php
Erkennt die Bußgeldstelle niemand auf dem Bild ist sich auch die Polizei wie schon geschrieben nicht zu fein vorbeizuschauen ob man jemand erkennt.
Natürlich könnte es auch sein, daß niemand erkannt wird - aber bei 10 € - lohnt sich das wirklich?
Und für den Aufwand der dann betrieben wird - es ist eindeutig keine Abzocke. Das Geld deckt niemals die Kosten.
Ich hab mal 8 Wochen nach 'Tatzeitpunkt' ein Bild bekommen das war SCHWARZ.
Schwarzer Hase auf schwarzem Grund? Ich kann nur Vermutungen anstellen, wo die Kamera gesteckt hat, um diese tiefe Schwaerze auf Papier zu bannen.
Hab denen freundlich nach der 2. Ermahnung mich zu aeussern zurueckgeschrieben, das
a) es zu spaet ist um mich erinnern zu muessen (die allgemeine Rechntsprechung geht da von 2 Wochen maximal aus, was teilweise schon zu viel ist)
b) auf dem Foto nichts zu erkennen ist, aber falls sie ein besseres haetten, mir das gerne zuschicken koennten und ich wuerde mich aeussern
und ich deshalb keine Angaben mache.
Kam nie was zurueck.
Es ist teilweise abzocke - das merkwuerdige ist, wenn es sich 'lohnt' das anzufechten, kommt zu ca. 80% raus, das die Messung Mist war (ich hatte mal einen 'spezial Aussendienst Kollegen' bei dem es sich jedes mal gelohnt hat vor den Kadi zu ziehen - da war 30 drueber noch das niedrigste).
Nur wer ficht sowas schon wegen 10 Euro an? Eben. Das ist ne 10 Euro-Druckmaschine - schon laengst outgesourced. Die Fotos werden anscheinend nicht mal angeguckt, bevor die bescheide rausgehen. "Aufwand"? .. da hat jede Brezelbude mehr Aufwand.
Das mit dem Fahrtenbuch ist uebrigens auch Mist, den die Rennleitung erzaehlt - klingt aber super bedrohlich - da schlackern so manchem Googelunmaechtigen Fruehrentner wahrscheinlich die Knie. Das kann aber nur bei gravierenden Verstoessen auferlegt werden (auch gaengige RechtsLinksSprechung).
Das Bussgeld kommt uebrigens nachdem man sich geaeussert hat (oder halt nicht und der Vorgang eingestellt wurde) und die 10 Euro Portokosten fuehren nur zur Einstellung der Ermittlungen.
Wird Zeit, dass es wie beim Parken, wenn der der tatsächliche Fahrzeugführer nicht ausfindig gemacht werden kann, die Halterverantwortlichkeit greift und dieser ob er es nun war oder nicht die "Strafe" zahlen muss. Nicht angepasste Geschwindigkeit, oder mangelnde Fahrpraxis, oder beides in Kombination sind doch die Hauptgründe für Gefährdung / Schädigung unschuldiger Kinder,Passanten...und wenn diese Leute konsequent zur Kasse gebeten werden, freuen sich auch die Eltern auf dem Schulweg, die Kinder außerorts an Bushaltestellen z.B. wenn dort nicht schon wieder ein Kreuz aufgestellt werden muss.
Hmm ziemlich weit abgeschweift...aber nach der heutigen Fortbildung zum Thema Geschwindigkeit immer wieder Präsent....
Zitat:
Original geschrieben von hardcoreaudi
Wird Zeit, dass es wie beim Parken, wenn der der tatsächliche Fahrzeugführer nicht ausfindig gemacht werden kann, die Halterverantwortlichkeit greift und dieser ob er es nun war oder nicht die "Strafe" zahlen muss.
Da stimme ich voll und ganz zu!!! Wer verleiht denn schon ständig sein Auto an irgendwelche Leute?? Als ob jemand nicht sagen kann wer mit seinem Auto/Motorrad unterwegs war. Schwachsinn!