komische Motorgeräusche (Traktor ähnlich)-1.8 TFSI (Bj.09-92.000km)
Hallo zusammen,
ich habe leider auch ein Problem mit dem Motor von meinem Audi.
Seit ca. Samstag hört sich der Motor sehr komisch an wenn er läuft. Erinnert mich sehr an einen Traktor (bzw. komische Geräusche wie bei älteren Diesel Motoren).
Die Leistung ist ganz normal (Verbrauch, Beschleunigung, ...) und es gibt auch keine aktiven Warnleuchten.
Gestern hat sich ein bekannter FORD Mechaniker den Motor angehört und meinte, dass er dieses Geräusch auch schon vielen anderen Erzählungen hörte - leider in Verbindung mit Motorschäden bei diesen Motoren.
Natürlich habe ich gleich sehr viele Foren Beiträge hier gefunden - das hat mich natürlich sehr beunruhigt.
Ich war nun beim Audi Händler und der hat keine wirkliche Ahnung. Wir haben ein bisschen Öl nachgefüllt- der Motor hört sich nach wie vor komisch an und mir wurde empfohlen, nicht mehr weiter zu fahren.
Gesagt - getan. Audi steht nun beim Freundlichen.
Bin sehr gespannt was hier rauskommt.
Was meint ihr - ist das auch ein Anzeichen für einen Motorschaden oder Steuerkettenproblem oder könnte es etwas "anderes" sein?
Mit welchen Kosten kann man hier rechnen und gäbe es beim einem Motorschaden Kulanz seitens Audi (Bj. 2009, 92.000 km).
mfg
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von grischi023
Original geschrieben von AcadriWarum soll ich nach Ablauf der Garantiezeit (2 Jahre) zum AUDI Händler wegen eines normalen Services fahren, welcher meistens 50% mehr kostet als beim freien Händler?
na das ist aber auch ein tolles Argument. Ersetzt dir dein ATU-Fritze jetzt die Nockenwelle, weil er die TPI nicht mitbekommen hat? Wohl kaum, aber du rennst jetzt kleinlaut zu Mama Audi und willst Ersatz - natürlich am besten kostenlos.
In welcher Welt lebst du?
Zitat:
Original geschrieben von grischi023
AUDI hätte meiner Meinung nach die Info bzgl. Austauschaktion des Nockenwellenverteilers bereits viel früher schriftlich kommunizieren müssen.
--> das ist ja auch eine "grobe" Fahrlässigkeit meiner Meinung nach. Hier hätte es ja durchaus zu größeren Schäden kommen können.
ach so, jetzt ist auf einmal Audi an allem schuld und sogar noch "grob fahrlässig"??
Du stellst die Tatsachen auf den Kopf. Der Schaden ist eindeutig durch DEIN Versäumnis eingetreten. Audi muss dich nicht wegen jeder TPI benachrichtigen, die normalerweise im Service miterledigt wird. Was anderes sind Rückrufaktionen, die der Verkehrssicherheit dienen. Alles andere ist dein Risiko.
Zitat:
Original geschrieben von grischi023
Laut meinem Kollegen in unserer Rechtsabteilung soll ich es auf jeden Fall bei AUDI direkt probieren - auch mit dem Beisatz bzgl. unterlassener Information bzgl. Rückrufaktion ...
welche "Rückrufaktion"?
na dann versuchs mal bei Audi und berichte uns darüber.
35 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Max1809
Nun ist dein Empfinden stark gestört, da dieser Fehler weder auf Deine Fahrweise noch auf sonstige versäumte Wartungsarbeiten zurückzuführen ist. Das Du immer Pflichtbewusst beim Service warst in der Hoffnung, dass das Auto noch lange fahren wird.
Witzbold!
Das genaue Gegenteil ist der Fall - 4 Jahre nur zu ATU gerannt.. seit wann ist ATU eine Vertragswerkstatt von Audi?
Durch dieses "pflichtbewusste Wartungsverhalten" wurde auch noch eine wichtige TPI verpasst.
Das werden die dem TE wärmstens auf dem Tablett präsentieren.
Aus meiner Sicht: keine Chance, da noch Kulanz rauszuholen.
Zitat:
Original geschrieben von Acadri
Tja, da kann er das Geld, was er bei ATU gespart hat, jetzt für die Nockenwelle ausgeben. Vielleicht kommt ja +/- 0 raus.
--> kein wirklich guter Beitrag!!!
Also ich bin schon etwas enttäuscht - von meinen bisherigern Auto Herstellern wie Ford, Citroen und Renault bin ich besseres gewohnt.
Auch hier hatte ich bereits einen Folgeschaden wegen eines nicht durchgeführten Austausches vom Vorbesitzer des Autos (Citroen C4).
Der Vorbesitzer hatte alle Services während der ersten 2 Jahre (Garantie Zeit) bei Citroen selbst gemacht und dann die nächsten 2 Jahre bei einer freien Werkstatt.
Als ich damals dann mit einem Problem zum Citroen Händler/Werkstatt gefahren bin, wurde mir sofort auf Kulanz natürlich das bereits auszutauschende Teil und auch der Folgeschaden (ca. 400€) ohne Kosten für mich repariert.
Warum soll ich nach Ablauf der Garantiezeit (2 Jahre) zum AUDI Händler wegen eines normalen Services fahren, welcher meistens 50% mehr kostet als beim freien Händler?
AUDI hätte meiner Meinung nach die Info bzgl. Austauschaktion des Nockenwellenverteilers bereits viel früher schriftlich kommunizieren müssen.
--> das ist ja auch eine "grobe" Fahrlässigkeit meiner Meinung nach. Hier hätte es ja durchaus zu größeren Schäden kommen können.
Laut meinem Kollegen in unserer Rechtsabteilung soll ich es auf jeden Fall bei AUDI direkt probieren - auch mit dem Beisatz bzgl. unterlassener Information bzgl. Rückrufaktion ...
Zitat:
Original geschrieben von grischi023
Original geschrieben von AcadriWarum soll ich nach Ablauf der Garantiezeit (2 Jahre) zum AUDI Händler wegen eines normalen Services fahren, welcher meistens 50% mehr kostet als beim freien Händler?
na das ist aber auch ein tolles Argument. Ersetzt dir dein ATU-Fritze jetzt die Nockenwelle, weil er die TPI nicht mitbekommen hat? Wohl kaum, aber du rennst jetzt kleinlaut zu Mama Audi und willst Ersatz - natürlich am besten kostenlos.
In welcher Welt lebst du?
Zitat:
Original geschrieben von grischi023
AUDI hätte meiner Meinung nach die Info bzgl. Austauschaktion des Nockenwellenverteilers bereits viel früher schriftlich kommunizieren müssen.
--> das ist ja auch eine "grobe" Fahrlässigkeit meiner Meinung nach. Hier hätte es ja durchaus zu größeren Schäden kommen können.
ach so, jetzt ist auf einmal Audi an allem schuld und sogar noch "grob fahrlässig"??
Du stellst die Tatsachen auf den Kopf. Der Schaden ist eindeutig durch DEIN Versäumnis eingetreten. Audi muss dich nicht wegen jeder TPI benachrichtigen, die normalerweise im Service miterledigt wird. Was anderes sind Rückrufaktionen, die der Verkehrssicherheit dienen. Alles andere ist dein Risiko.
Zitat:
Original geschrieben von grischi023
Laut meinem Kollegen in unserer Rechtsabteilung soll ich es auf jeden Fall bei AUDI direkt probieren - auch mit dem Beisatz bzgl. unterlassener Information bzgl. Rückrufaktion ...
welche "Rückrufaktion"?
na dann versuchs mal bei Audi und berichte uns darüber.
Was läuft den hier in diesem Forum verkehrt? Dachte hier kann man ganz normal diskutieren ohne gleich angegriffen zu werden.
Ich habe die aktuelle Situation bis jetzt immer so verstanden, dass Audi hier in der Informationspflicht ist. Leider kenn ich mich im Detail nicht mit dem deutschen Gesetz aus (wohne in Österreich, Grenznähe Bayern) und kümmere mich in diesem Fall um den in Deutschland angemeldeten Audi.
Ich will hier keine Schuldzuschreibungen machen. Jedoch bin ich es gewohnt, dass in einem solchen, meiner Meinung nach akuten Fall, eine Info vom Hersteller erfolgen hätte müssen.
Das hätte auch ja dazu führen können, dass der gesamte Motor auch noch kaputt hätte gehen können...
Wie soll man das als Konsument mitbekommen? Nach der Garantie ist man nicht daran gebunden, seinen Service beim Audi Händler zu machen, welcher uns vielleicht irgendwann über diese Aktion informieren hätte können.
Sollte dieser Fehler wirklich von Audi kommuniziert geworden sein, dann hätte das auch an alle freien Werkstätten passieren müssen.
--> zumindest kenne ich es in Österreich so, dass auch freie Werkstätten solche Informationen erhalten (und das weiß ich ganz gut, denn ein sehr guter Freund arbeitet bei einer solchen Werkstatt und die erhalten immer solche Informationen ...).
Naja - schauen wir mal ...
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von grischi023
?
AUDI hätte meiner Meinung nach die Info bzgl. Austauschaktion des Nockenwellenverteilers bereits viel früher schriftlich kommunizieren müssen.
--> das ist ja auch eine "grobe" Fahrlässigkeit meiner Meinung nach. Hier hätte es ja durchaus zu größeren Schäden kommen können.Laut meinem Kollegen in unserer Rechtsabteilung soll ich es auf jeden Fall bei AUDI direkt probieren - auch mit dem Beisatz bzgl. unterlassener Information bzgl. Rückrufaktion ...
Kommunizieren "müssen" sie meines Wissens nach nur sicherheitsrelevante Dinge, das dann in Form einer Rückrufaktion.
Ich find es gut wie sich Audi in der Sache verhält, im Sinne derjenigen, die brav ihre Inspektionen dort machen lassen und dafür mehr Geld bezahlen.
Das erwarte ich auch von einem Premiumhersteller.
Und hier handelt es sich nicht um eine sicherheitsrelevante Information?
Wenn aufgrund der nicht durchgeführten Austausch Aktion der Motor kaputt geht und man während einer Fahrt auf der Autobahn mit 180 km/h plötzlich vielleicht die Kontrolle verliert (vielleicht etwas übertriebene Situation aber könnte ja wirklich passieren)?
Zitat:
Original geschrieben von grischi023
Und hier handelt es sich nicht um eine sicherheitsrelevante Information?
Wenn aufgrund der nicht durchgeführten Austausch Aktion der Motor kaputt geht und man während einer Fahrt auf der Autobahn mit 180 km/h plötzlich vielleicht die Kontrolle verliert (vielleicht etwas übertriebene Situation aber könnte ja wirklich passieren)?
Da passiert nichts wenn der Motor auf der BAB stirbt, ist ja schliesslich kein Porsche GT3 😉
<span style="font-size: 13px; line-height: 1.6em;">Zitat😁as erwarte ich auch von einem Premiumhersteller</span>
Man könnte sich ja auch einen ordentlich konstruierten Ventiltrieb erwarten, aber man kann halt nicht alles haben auf dieser Welt
Zitat:
Original geschrieben von audijazzer
Kulanz setzt zumindest regelmäßige Wartung in einer Vertragswerkstatt voraus, die dokumentiert werden muss. Vielleicht hätten die das dann im Rahmen einer TPI gleich mitgemacht.Da hast du leider ganz schlechte Karten!
Handelt sich nicht um eine TPI sondern um die Feld-/Werkstattaktion 15D6.
Leider erst ab 04.04.2011 in's System (ELSAwin) eingepflegt und somit leider zu spät für die Vertragswerkstattwartung des TE.
Mein Vorschlag wäre einen Motorinstandsetzer aufzusuchen und prüfen zu lassen ob die Lagerfläche der Nockenwelle nachbearbeitet werden kann. Gleichzeitig prüfen lassen ob die Ventile was abbekommen haben. Wird auf jeden Fall günstiger als eine Reparatur in der Vertragswerkstatt.
Gruß
M.
Zitat:
Original geschrieben von Marcus Gross
Handelt sich nicht um eine TPI sondern um die Feld-/Werkstattaktion 15D6.Zitat:
Original geschrieben von audijazzer
Kulanz setzt zumindest regelmäßige Wartung in einer Vertragswerkstatt voraus, die dokumentiert werden muss. Vielleicht hätten die das dann im Rahmen einer TPI gleich mitgemacht.Da hast du leider ganz schlechte Karten!
Leider erst ab 04.04.2011 in's System (ELSAwin) eingepflegt und somit leider zu spät für die Vertragswerkstattwartung des TE.Mein Vorschlag wäre einen Motorinstandsetzer aufzusuchen und prüfen zu lassen ob die Lagerfläche der Nockenwelle nachbearbeitet werden kann. Gleichzeitig prüfen lassen ob die Ventile was abbekommen haben. Wird auf jeden Fall günstiger als eine Reparatur in der Vertragswerkstatt.
Gruß
M.
es wurde schon geklärt, dass es eine TPI dazu gab.
Zitat:
Original geschrieben von audijazzer
Ersetzt dir dein ATU-Fritze jetzt die Nockenwelle, weil er die TPI nicht mitbekommen hat? Wohl kaum, aber du rennst jetzt kleinlaut zu Mama Audi und willst Ersatz - natürlich am besten kostenlos.
In welcher Welt lebst du?Audi muss dich nicht wegen jeder TPI benachrichtigen, die normalerweise im Service miterledigt wird. Was anderes sind Rückrufaktionen, die der Verkehrssicherheit dienen. Alles andere ist dein Risiko.
Eine TPI ist nicht mit einer Werkstattaktion gleichzusetzen!
Die Audi Vertragswerkstatt ist beim Service eines Kundenfahrzeuges verpflichtet eine anstehende Feld-/Werkstattaktion mit durchzuführen. Im Fall des TE wäre es die 15D6 (Tausch Lagerbrücke) gewesen. Hiermit hätte ein Bruch des Rückschlagventils und somit Riefenbildung/Ölunterversorgung auf der Nockenwellenlagerung verhindert werden können. Da der TE zum Veröffentlichungsdatum (04.04.2011) von 15D6 jedoch keinen Service mehr bei Audi in Auftrag gab, hat er von der Aktion auch nichts erfahren.
Die TPI von der du sprichst ist die 2022830/10. Diese Beschreibt die Folgeerscheinung (Motor klappert/ rasselt) des defekten Rückschlagventils. Eine TPI dient zur Eingrenzung von Fehlersymptomen die der Kunde an seinem Fahrzeug beschreibt und gibt mögliche Reperaturhinweise. Hat also mit "miterledigen beim Service" nichts zu tun.
Ich hoffe das erscheint dir jetzt ein wenig klarer 🙂
Leider hilft es dem TE nichts mehr.
Gruß
M.
Zitat:
Original geschrieben von Marcus Gross
Ich hoffe das erscheint dir jetzt ein wenig klarer 🙂Leider hilft es dem TE nichts mehr.
danke für die Erläuterung, ändert aber nichts daran, dass der TE letztendlich an seinem Schaden selber schuld ist, denn er hat in eigener Verantwortung Service-Termine in einer Vertragswerkstatt verstreichen lassen. Ich hoffe, das sieht er inzwischen auch ein wenig klarer 😉
Vieleicht der Kolben der an den Zylinder anschlägt oder die Auspuffanla
Ist vielleicht die Auspuffanlage