komische Geräusche vom Glasdach
Hallo, vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen oder hatte das Problem auch schon.
Und zwar ich fahre den Stinger GT 2019, habe jetzt ca. 600 km runter und ich habe ein knackendes / nerviges Geräusch vom Glasdach her.
Wenn ich alles zu habe (inkl. Himmel) ist das Geräusch gedämpft , sobald ich das Dach zu habe aber den Himmel auf ist das Geräusch Stärke zu hören.
Evtl. kann mir das ja jemand weiterhelfen
Mit freundlichen Grüßen,
Flo
Beste Antwort im Thema
Es wurden einige Beiträge entfernt, die absolut nichts mit dem Thema zu tun hatten und in denen die Ausdrucksweise teilweise grenzwertig war.
128 Antworten
Die schwarze Leiste ist nur geclipst. Also wenig Aufwand zum Wechseln, meine wurde auch schon erneuert.
Zitat:
Nicht nur die Leiste, sondern wohl auch den Händler wechseln...
Vorher aber das Ok der Kostenübernahme von KIA holen. Da der "neue" Händler nicht für die Beseitigung Mängel zuständig ist.
Ich kenne jetzt schon drei Fälle, wo die neuen Händler sich die Kostenübernahme zusichern lassen haben. Das lief über KIA Deutschland mit dem Kunden zusammen. Die wurden von KIA angerufen und sollten erklären, warum der Händler gewechselt werden sollte.
Also erst sicher gehen, dass man später nicht auf den Kosten sitzen bleibt.
Meinst Du das Fallbezogen, also weil dieser Fehler bereits bei einem anderen Händler in Bearbeitung war oder generell, d. h. Wagen beim Händler 200km weit weg gekauft und dann einen dauerhaften Wechsel zu einem anderen Händler?
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Fallbezogen, weil die Gewährleistung für solche Sachen liegt beim Händler wo man gekauft hat, nicht bei KIA.
Ich persönlich kennen einen Fall hier eines Users aus dem Forum, der auch Probleme mit seinem Stinger hatte und aus Frust und weil der "kaufhändler" völlig inkompentnt wat, zu einem anderen KIA Händler gefahren ist um die klappernde Heckklappe, Spur und div andere Dinge zu richten.
Da gab es dann Ärger wegen der Kostenübernahme. Mit viel hin und her plus Anwalt hat dann KIA die Kosten auf Kulanz übernommen. Aussage KIA war: Kaufhändler ist für die Beseitigung zuständig, der 2te Händler muss die Arbeiten nicht umsonst durchführen, da nicht in der Gewähleistung.
Daher, aus dieser Erfahrung, wenn man solche Mängel hat, seit Auslieferung und der Händler1 das nicht gebacken bekommt, beim 2ten Händler unbedingt abklären wie das mit der Kostenübernahme ist. Am Besten von KIA Deutschland absegnen lassen.
Daher mein Tipp, um nicht anschließen, wie der User hier aus dem Forum, eine böse Überraschung zu erleben.
Zitat:
@TheSting schrieb am 19. Dezember 2019 um 12:09:49 Uhr:
Fallbezogen, weil die Gewährleistung für solche Sachen liegt beim Händler wo man gekauft hat, nicht bei KIA.Ich persönlich kennen einen Fall hier eines Users aus dem Forum, der auch Probleme mit seinem Stinger hatte und aus Frust und weil der "kaufhändler" völlig inkompentnt wat, zu einem anderen KIA Händler gefahren ist um die klappernde Heckklappe, Spur und div andere Dinge zu richten.
Da gab es dann Ärger wegen der Kostenübernahme. Mit viel hin und her plus Anwalt hat dann KIA die Kosten auf Kulanz übernommen. Aussage KIA war: Kaufhändler ist für die Beseitigung zuständig, der 2te Händler muss die Arbeiten nicht umsonst durchführen, da nicht in der Gewähleistung.
Daher, aus dieser Erfahrung, wenn man solche Mängel hat, seit Auslieferung und der Händler1 das nicht gebacken bekommt, beim 2ten Händler unbedingt abklären wie das mit der Kostenübernahme ist. Am Besten von KIA Deutschland absegnen lassen.
Daher mein Tipp, um nicht anschließen, wie der User hier aus dem Forum, eine böse Überraschung zu erleben.
Also ich hab meinen Kia bei Händler X (150km entfernt) gekauft und lasse alle Mängel von Händler Y (50km entfernt) regeln bzw dann über die Garantie
Das war auch glaub nicht die Frage. So wie ich das verstanden hab geht es um eine Garantieleistung die bei einem Händler angefangen wurde und wegen Nichtzufriedenheit bei einem anderen Händler weitergeführt werden sollte. Da wird es zu Problemen kommen wegen der Abrechnung da ja bereits ein Garantieantrag für diese Sache beim 1. Händler beantragt wurde.
Genau, spätestens dann würde der neue Händler die Information erhalten. Zu Problemen bei der Abrechnung kann es so nicht kommen, da er ja vorerst keine Freigabe bekäme.
Ggf. kann es aber sein, dass ihm die Freigabe erteilt wird, dann kann er sein Glück versuchen.
Als Kunde hat man aber mit der internen Abwicklung wenig zu tun.
Genau. Und weil Theorie und Praxis ja immer so nah beieinander sind klappt das auch immer so.
Meist ist es aber so das der Händler in einer Zwickmühle ist. Einerseits will er dem Kunden schnell helfen, andererseits muss er den Garantieantrag abwarten. Glaub mehr brauch ich jetzt nicht dazu schreiben . Kann sich glaub jeder normal denkende ausmalen.
Gut, ein Händler der den Garantieantrag nicht abwartet, braucht sich für die Abrechnung nicht an den Kunden wenden.
Ich denke auch nicht, dass ein Händler tätig wird, bevor er keine Kostenzusage hat, zumindest wird dieser Händler nicht lange überleben können.
Er muss ja sogar eine Kostenübernahme von Kunden einholen, für den Fall dass dieser die Kosten tragen muss.
Daher liegen Theorie und Praxis nahe beieinander, denn wenn es um Geld geht sind die Werkstätten da Recht penibel.
Ja wie gesagt Theorie und Praxis. Und da ich 20 Jahre in eine Kfz-Werkstatt geschafft hab sag ich dazu nicht mehr.
Du hast Recht und ich meine Ruhe