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Komische Begegnung mit der Polizei

Themenstarteram 14. Dezember 2018 um 11:55

Moin,

 

ich wollte mal meine komische Begegnung mit der Polizei am WE los werden.

Ich wurde auf der Autobahn wegen telefonieren am Steuer angehalten. Was auch stimmte.

Nach Kontrolle der Personalien etc. hat mich der Polizist gefragt, ob ich mich dazu äußern möchte.Da habe ich gesagt, dass ich mich nicht äußern möchte. Der Polizist ging dann wieder zu seinem Kollegen ins Auto. Nach 3 min kam er wieder zurück und sagte, ich könne mir aussuchen, ob ich 1 Punkt und an die 100 Euro fürs telefonieren zahlen möchte oder ich iieber eine 30 Euro Strafe wegen nicht anschnallens (ich war angeschnallt). Da habe ich mich dann für die 30 Euro entschieden und mit Karte direkt bezahlt.

 

Kann mir jemand verraten, warum die Polizisten mir so einen Deal vorgeschlagen haben? Ist doch äußerst merkwürdig, oder?

 

danke

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Florian333 schrieb am 16. Dezember 2018 um 07:45:29 Uhr:

Zitat:

@HunderterAudi schrieb am 16. Dezember 2018 um 00:00:22 Uhr:

Mit Diplomatie fährt man besser als mit der Brechstange.

Für mich ist das keine Diplomatie. Wenn die Polizei etwas nicht beweisen kann, dann soll sie es eben nicht verfolgen bzw. sie muss die Einstellung des Verfahrens in Kauf nehmen. Auf einen anderen Tatvorwurf umzuschwenken, der wissentlich gar nicht zutrifft, nur damit man gleich kassieren kann (das geht ja nur bei Verwarnungsgeldern, nicht bei Bußgeldern) ist eher eine Dritte-Welt-Vorgehensweise.

Bei den Dritte-Welt-Vorgehensweisen aber

A) steigt der Betrag

B) Landet der Bakschisch in der Hosentasche

Hier haben die Beamten den Betrag für den Sünder aber deutlichh nach unten korrigiert und ordnungsgemäß abgeführt.

Schon immer wieder peinlich, das Denken und die Bosheit von Mitmenschen erleben zu müssen. Da zeigen die Beamten Augenmaß (gut, ersparen sich eine Extraschreibarbeit - egoistisches Dreckspack :p), sind freundlich und zuvorkommend, ersparen dem Bürger 70 Ocken und Punkte und haben dmit evtl. erzieherisch viel mehr erreicht als mit der großen Keule - dann kommen doch ganz sicher wieder ganz besonders Schlaue und Korrekte und pissen den Jungs an´s Bein.

Meine Güte, wo ist nur die Toleranz, die Menschlichkeit und die Sozialkompetenz geblieben?

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Grundsätzlich landen Verwarngelder (ohne Punkte) bei der Stelle/Institution, die den Verstoß ahndet, bei der Polizei also über das Verrechnungskonto der Dienststelle in der Landeskasse. Beim Ordnungsamt und bei stationären Blitzern in der Kasse der jeweiligen Stadt/Gemeinde. Bußgelder (mit Punkten) werden mehr oder weniger zentral bearbeitet - und landen dann auch in der entsprechenden Kasse - ein Ordnungsamt hat also bei einem stationären Blitzer beim Bußgeld nicht wirklich was davon. In Hessen beispielsweise landen Bußgelder beim Regierungspräsidium.

Unabhängig davon macht eine Bußgeld-Anzeige wesentlich mehr Arbeit (und beinhaltet schärfere Beweisanforderungen) als eine Verwarnung. Es wäre nicht das erste Mal, dass sich Polizisten auf sofort (bar oder mit Karte) bezahlte Verwarnungen einlassen, wenn sie ansonsten "befürchten" müssten, nach dem Schreibkram dann irgendwann auch noch als Zeuge vor Gericht vom Verteidiger auseinandergenommen zu werden.

Ich halte diese Vorgehensweise für eine Straftat, nämlich für eine Verfolgung Unschuldiger nach § 344 StGB. Falls jetzt der Einwand kommt, der Autofahrer, z.B. der TE, sei gar nicht unschuldig, weil er ja tatsächlich telefoniert habe, dann kann man trotzdem nicht wider besseres Wissen einen anderen, frei erfundenen Tatvorwurf nehmen. Insofern würde ich sagen, dass der TE eine Ordnungswidrigkeit begangen hat, die Polizisten aber eine Straftat.

Solche Deals werden öfter ausgehandelt als man glaubt, nicht nur in Deutschland auch hier in Österreich und wahrscheinlich weltweit! Aber ich meine das ein Strafzettel (wenn dieser berechtigt ist) der sofort bezahlt wird, wo man selbst entscheiden kann ob günstig oder teuer, besser ist als eine Anzeige in Kauf zu nehmen die nie günstig ist! Desweiteren bin ich der Ansicht das die Polizisten hier keine Straftat begangen haben, man weiß nicht was diese Herren gesehen haben, wissentlich werden die sowas nie zugeben (gegen den Wind schiffen kann man nicht, schwere Kost). Ob man das nachweisen kann? Telefonate schon nichts leichter als das, beim Gurt bin ich mir nicht so sicher, glaube aber das die neumodernen Fahrzeuge das auch aufzeichnen. Wenn mir sowas passieren würde, würde ich mich auch auf einen möglichen Deal einlassen, auch wenn manches in einem "Graubereich" liegt alles andere kostet nur Geld, Zeit und Nerven! Mit Diplomatie fährt man besser als mit der Brechstange.

am 16. Dezember 2018 um 5:56

Hi!

Im Auto telefoniert, ein einzelner Polizist mit Technik-Bus hält mich auf.

"Geben Sie den Verstoß zu?"

Ich: "Als Bürger habe ich vor Gericht gegen einen Beamten keine Chance, also gebe ich den Verstoß zu. Normalerweise telefoniere ich nicht am Steuer, die FSE war ausgefallen".

Was alles stimmte. Den Verstoß hatte ich ja auch begangen.

Ich weiß auch, dass 90% der Autofahrer zu blöd dafür sind, während der Fahrt ein Handy zu nutzen und dabei sicher zu fahren. Auch wenn ich nicht zu dieser Mehrheit gehöre, der Polizist kann das ja nicht wissen.

Er sagte: "die Einsichtigen haben bei mir immer einen Bonus. Fahren Sie weiter und reparieren Sie die FSE".

Kein Ticket bekommen.

Es kann halt so oder so gehen.

Seit ein paar Jahren verhalte ich mich bei Polizeikontrollen nicht mehr so "Hans-Söllner-mässig", sondern bringe den Polizisten großen Respekt entgegen.

Inhalt von MOTOR-TALK entfernt
______________________________________________________

.

Interessanterweise kontrolliert man mich seit dem Verkauf des CLK vor einiger Zeit nicht mehr. Meine spießigen Mercedesmodelle scheinen statistisch nur von nüchternen Schleichern ohne Leichen im Kofferraum gefahren zu werden.

Und trotzdem möchte ich diesen Satz einmal selbst sagen:

"Haben Sie Drogen dabei?"

"Ja freilich, im Kofferraum. Nimm´Dir was Du brauchst".... ;-)

HC

______________________________________________________
Einzelne Inhalte in diesem Beitrag wurden von MOTOR-TALK entfernt
Moorteufelchen
MT-Moderation

Zitat:

@HunderterAudi schrieb am 16. Dezember 2018 um 00:00:22 Uhr:

Mit Diplomatie fährt man besser als mit der Brechstange.

Für mich ist das keine Diplomatie. Wenn die Polizei etwas nicht beweisen kann, dann soll sie es eben nicht verfolgen bzw. sie muss die Einstellung des Verfahrens in Kauf nehmen. Auf einen anderen Tatvorwurf umzuschwenken, der wissentlich gar nicht zutrifft, nur damit man gleich kassieren kann (das geht ja nur bei Verwarnungsgeldern, nicht bei Bußgeldern) ist eher eine Dritte-Welt-Vorgehensweise.

Zitat:

@Florian333 schrieb am 16. Dezember 2018 um 07:45:29 Uhr:

Zitat:

@HunderterAudi schrieb am 16. Dezember 2018 um 00:00:22 Uhr:

Mit Diplomatie fährt man besser als mit der Brechstange.

Für mich ist das keine Diplomatie. Wenn die Polizei etwas nicht beweisen kann, dann soll sie es eben nicht verfolgen bzw. sie muss die Einstellung des Verfahrens in Kauf nehmen. Auf einen anderen Tatvorwurf umzuschwenken, der wissentlich gar nicht zutrifft, nur damit man gleich kassieren kann (das geht ja nur bei Verwarnungsgeldern, nicht bei Bußgeldern) ist eher eine Dritte-Welt-Vorgehensweise.

Bei den Dritte-Welt-Vorgehensweisen aber

A) steigt der Betrag

B) Landet der Bakschisch in der Hosentasche

Hier haben die Beamten den Betrag für den Sünder aber deutlichh nach unten korrigiert und ordnungsgemäß abgeführt.

Schon immer wieder peinlich, das Denken und die Bosheit von Mitmenschen erleben zu müssen. Da zeigen die Beamten Augenmaß (gut, ersparen sich eine Extraschreibarbeit - egoistisches Dreckspack :p), sind freundlich und zuvorkommend, ersparen dem Bürger 70 Ocken und Punkte und haben dmit evtl. erzieherisch viel mehr erreicht als mit der großen Keule - dann kommen doch ganz sicher wieder ganz besonders Schlaue und Korrekte und pissen den Jungs an´s Bein.

Meine Güte, wo ist nur die Toleranz, die Menschlichkeit und die Sozialkompetenz geblieben?

Zitat:

@twindance schrieb am 16. Dezember 2018 um 08:27:20 Uhr:

Hier haben die Beamten den Betrag für den Sünder aber deutlichh nach unten korrigiert und ordnungsgemäß abgeführt.

Ja, für einen Verstoß, den der Autofahrer nie begangen hat.

Zitat:

@twindance schrieb am 16. Dezember 2018 um 08:27:20 Uhr:

Meine Güte, wo ist nur die Toleranz, die Menschlichkeit und die Sozialkompetenz geblieben?

Was für ein Gesülze. Korrekt und kompetent wäre es gewesen, den tatsächlich begangenen Verstoß zu ahnden - oder es eben bleiben zu lassen. Kann man eigentlich den Mörder, dem man die Tat nicht nachweisen kann, künftig auch wegen Betrugs verurteilen? Hauptsache ein "Denkzettel" wird verpasst?

Zitat:

@Florian333 schrieb am 16. Dezember 2018 um 08:32:41 Uhr:

Zitat:

@twindance schrieb am 16. Dezember 2018 um 08:27:20 Uhr:

Hier haben die Beamten den Betrag für den Sünder aber deutlichh nach unten korrigiert und ordnungsgemäß abgeführt.

Ja, für einen Verstoß, den der Autofahrer nie begangen hat.

Zitat:

@Florian333 schrieb am 16. Dezember 2018 um 08:32:41 Uhr:

Zitat:

@twindance schrieb am 16. Dezember 2018 um 08:27:20 Uhr:

Meine Güte, wo ist nur die Toleranz, die Menschlichkeit und die Sozialkompetenz geblieben?

Was für ein Gesülze. Korrekt und kompetent wäre es gewesen, den tatsächlich begangenen Verstoß zu ahnden - oder es eben bleiben zu lassen. Kann man eigentlich den Mörder, dem man die Tat nicht nachweisen kann, künftig auch wegen Betrugs verurteilen? Hauptsache ein "Denkzettel" wird verpasst?

Ja, Florian da bin ich völlig bei dir.

Da hat sich die Polizei einfach falsch verhalten. Und das nachweisbar weil Telefonate nachgewiesen werden können. Warum sich die Rennleitung hier so aus dem Fenster gelehnt hat?

Wäre es mein Fall würde ich mich über den " Rabatt" und Entfall des " Treuepunktes" freuen. Die Rennleitung jedoch fiele in ihrer Kompetenz ins Bodenlose.

Gruß

Zitat:

@Florian333 schrieb am 16. Dezember 2018 um 08:32:41 Uhr:

Zitat:

@twindance schrieb am 16. Dezember 2018 um 08:27:20 Uhr:

Hier haben die Beamten den Betrag für den Sünder aber deutlichh nach unten korrigiert und ordnungsgemäß abgeführt.

Ja, für einen Verstoß, den der Autofahrer nie begangen hat.

Interessanterweise steht aber im Eingangsbeitrag Folgendes

Zitat:

@S1i2m3 schrieb am 14. Dezember 2018 um 12:55:36 Uhr:

Moin,

ich wollte mal meine komische Begegnung mit der Polizei am WE los werden.

Ich wurde auf der Autobahn wegen telefonieren am Steuer angehalten. Was auch stimmte.

Nach Kontrolle der Personalien etc. hat mich der Polizist gefragt, ob ich mich dazu äußern möchte.Da habe ich gesagt, dass ich mich nicht äußern möchte. Der Polizist ging dann wieder zu seinem Kollegen ins Auto. Nach 3 min kam er wieder zurück und sagte, ich könne mir aussuchen, ob ich 1 Punkt und an die 100 Euro fürs telefonieren zahlen möchte oder ich iieber eine 30 Euro Strafe wegen nicht anschnallens (ich war angeschnallt). Da habe ich mich dann für die 30 Euro entschieden und mit Karte direkt bezahlt.

Kann mir jemand verraten, warum die Polizisten mir so einen Deal vorgeschlagen haben? Ist doch äußerst merkwürdig, oder?

danke

Und jetzt denk nochmal gaaaanz scharf nach, an welcher Ecke Deine Entrüstung ihren fachlichen Fehler hat - ich hab da mit Fettschrift ein wenig Hilfestellung geleistet ;)

 

Zitat:

@Florian333 schrieb am 16. Dezember 2018 um 08:32:41 Uhr:

Zitat:

@twindance schrieb am 16. Dezember 2018 um 08:27:20 Uhr:

Meine Güte, wo ist nur die Toleranz, die Menschlichkeit und die Sozialkompetenz geblieben?

Was für ein Gesülze. Korrekt und kompetent wäre es gewesen, den tatsächlich begangenen Verstoß zu ahnden - oder es eben bleiben zu lassen. Kann man eigentlich den Mörder, dem man die Tat nicht nachweisen kann, künftig auch wegen Betrugs verurteilen? Hauptsache ein "Denkzettel" wird verpasst?

Das Nachweisen des Telefonates wäre mit zwei Beamten als Zeugen und einem Verbindungsnachweis ein Leichtes gewesen. Um diese Frage zu beantworten - ja so etwas ist in den USA gang und gebe. Wenn die Staatsanwaltschaft mit dem Nachweis des Mordes sich schwer tut oder z.Bsp. die Leiche noch nicht gefunden wurde, wird dem Verdächtigen durchaus üblicherweise ein deal vorgeschlagen, auf die Anklage Mord zu verzichten, wenn dieser sich eines minderschweren Verbrechens schuldig bekennt. Es ist zu vermuten, dass Ähnliches durchaus auch in Deutschland stattfindet, dies nur nicht so offen kommuniziert wird.

 

Hast du wirklich alle Beiträge gelesen? Dass der TE telefoniert hat, steht außer Frage. Mit dem Verstoß, den der Fahrer nie begangen hat, meinte ich logischerweise den Gurtverstoß. Und die Sache mit dem Verbindungsnachweis ist völliger Unsinn.

In D muss ein Deal im Strafprozess ausdrücklich kommunuziert werden, damit es statthaft ist. Der BGH hat das in mehreren Entscheidungen so festgeklopft und das ist auch die geübte Praxis. So ein Deal besteht in aller Regel in der Zusage, ein bestimmtes Strafmaß im Falle eines Geständnisses nicht zu überschreiten. Damit soll vermieden werden, dass falsche Geständnisse abgegeben werden. Unschuldige will man damit nicht in Bedrängnis bringen etwas zuzugeben, was sie nicht begangen haben.

Der mögliche Fehler beim TE liegt mehr darin, die falsche Tatbestandsnummer für die als passend angenommene Summe zu wählen. Das lässt sich vor Ort aber auch kaum anders lösen, weil das Bußgeld von dem Sachbearbeiter in der Behörde festgelegt wird und da geht es in erster Linie mal nach dem Katalog mit den Regelstrafen. Da wird selten von abgewichen. Vor Ort gibts maximal nur die Verwarnungskompetenz.

Streng genommen ist also nur die Art und Weise der Abwicklung etwas schief, aber nicht die ermäßigte Ahndung an sich. Muss man sich nicht dran aufhängen.

Zitat:

@Florian333 schrieb am 16. Dezember 2018 um 08:32:41 Uhr:

Zitat:

@twindance schrieb am 16. Dezember 2018 um 08:27:20 Uhr:

Hier haben die Beamten den Betrag für den Sünder aber deutlichh nach unten korrigiert und ordnungsgemäß abgeführt.

Ja, für einen Verstoß, den der Autofahrer nie begangen hat.

Zitat:

@Florian333 schrieb am 16. Dezember 2018 um 08:32:41 Uhr:

Zitat:

@twindance schrieb am 16. Dezember 2018 um 08:27:20 Uhr:

Meine Güte, wo ist nur die Toleranz, die Menschlichkeit und die Sozialkompetenz geblieben?

Was für ein Gesülze. Korrekt und kompetent wäre es gewesen, den tatsächlich begangenen Verstoß zu ahnden - oder es eben bleiben zu lassen. Kann man eigentlich den Mörder, dem man die Tat nicht nachweisen kann, künftig auch wegen Betrugs verurteilen? Hauptsache ein "Denkzettel" wird verpasst?

Super Vergleich. Mord und telefonieren am Steuer bzw. Fahren ohne Gurt. Denkst du eigentlich auch nach, bevor du was schreibst und dies aus dir heraus sprudelt.

Manche Leute haben Probleme. Unglaublich. Aber hier im Forum darf man sich glaube ich über gar nichts mehr wundern.

Zitat:

@AS60 schrieb am 16. Dezember 2018 um 10:31:39 Uhr:

Mord und telefonieren am Steuer bzw. Fahren ohne Gurt.

Es war ein Vergleich, m.E. auch ein nicht ganz unpassender. Man kann die eigentliche Tat nicht beweisen, also verfolgt man eine andere, die der Betroffene in Wahrheit gar nicht begangen hat und verkauft das Ganze noch als besonders tolerantes, sozialkompetentes Verhalten.

Interessant, dass es anfangs keiner so recht dem TE glauben wollte und ihm eine Märchenstunde unterstellt wurde. Jetzt findet jeder das Prozedere offenbar ganz normal ...

Man kann natürlich den hochkorrekten Buchhalter geben, sich über die Nichtahndung eines Telefonates und das Erfinden und Ahnden einer minderschweren Ordnungswidrigkeit aufplustern.

Man kann aber auch sagen - der TE hat in der Nacht auf der leeren Autobahn telefoniert. Das Gefährdungspotenzial ist in diesem Fall geringer als im Berufsverkehr von Hambur/Dortmund/München. Lassen wir Gnade vor Recht ergehen, ersparen dem TE 70€ und Punkt, geben aber als "Ordnungsklaps" einen Gurtverstoß. Damit denkt der Ertappte auch über seinen Fehler nach, straft ihn nicht übermäßig ab und alle sind zufrieden (außer bei MT :D )

Derartige Beamte erweisen sich in meinen Augen wesentlich kompetenter und erreichen bei den Ertappten viel mehr Einsehen und Besserung als irgendwwelche sturen Korinthenka...r.

Zitat:

@twindance schrieb am 16. Dezember 2018 um 10:36:44 Uhr:

Das Gefährdungspotenzial ist in diesem Fall geringer als im Berufsverkehr ...

Das Gesetz sieht beim Abweichen vom Regelfall die Möglichkeit vor, dass die Geldbuße verringert werden kann. Davon wird beim Handyverstoß so gut wie nie Gebrauch gemacht, aus guten Gründen. Dass man einen anderen Verstoß ersatzweise einfach erfindet, sieht das Gesetz nicht vor.

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