Komfortblinker
Mein Händler hat zur zeit einen Komfortblinker Nachrüstsatz im Angebot kostet inklusive einbau 99 Euro.
Durch antippen des Blinkerhebels, blinkt das Fahrzeug 3x - ideal für Autobahnfahrten.
Hat schon jemand sowas in einen Toyota verbaut? Glaube bei VW ist es schon Serie
Beste Antwort im Thema
@F213
Respekt vor Deinen langen Ausführungen. Deine Gedanken zum Erhalt oder zur Steigerung der Verkehrssicherheit sind ja auch größtenteils vorbildlich.
Aber Du machst es hier viel zu sehr an dieser Komfort-Blinker-Sache fest ("Wenn einmaliges Blinken grundfalsch ist, warum dürfen dann Neufahrzeuge ohne Komfortblinker zugelassen werden ?"😉. Das ist Quatsch, weil es in den meisten Ländern der Welt - die haben nämlich Tempolimits - auch zulässig ist, Hochleistungs-Pkw mit irrsinnigen Topspeeds zu verkaufen. Nur als 'Gegen-Beispiel'.
Ich will es kurz machen, auch wenn ich damit vielleicht anecke: Ich bin Polizeibeamter im gehobenen Dienst und habe in meinem Studium an der Polizeihochschule vor zehn Jahren auch einiges an juristischen Fachwissen in den Schädel gedrückt bekommen.
Und darum drehe es, wie Du willst: Nur einmaliges Blinken war, ist und bleibt aus rechtlichen und tatsächlichen Gründen unzureichend. Punkt.
Und wenn Du es besser weißt, dann lass es halt drauf ankommen. Wundere Dich aber nicht, wenn Du zahlen musst.
Grüße
-v-
47 Antworten
Tja ist schon irgendwie traurieg, das man sowas als Zubehör kaufen muß.
Meinchmal denke ich, das Toyota in einigen Bereich gegenüber den WW auf die schlafenseite gelegt hat.
Wenn man bedenk was die anderen "Deutschen Hersteller und ausländischen Hersteller" schon haben oder man es als zusatz kaufen kann.
Liste:
komfort Blinker bei fast allen Hersteller Serie
Warnblinkanlage geht autom. bei einer Vollbremsung an Serie
Tür Begrenzungbeleuchtung Teilweise Serie
Xenonschweinwerfer - Teilweise Serie
Tageslicht Teilweise Serie
Navigationsgeräte mit Autom. Lautstärkenanpassung und TCM Pro Teilweise Serie
Einfahrbare Aussenspiegel Teilweise Serie
usw... leider gibt es bei Toyota auch noch nicht mal als Zubehör zu kaufen.
@F213
Siehst Du, DAS ist es, was ich meine: Heutzutage mag - gerade in Deutschland - niemand mehr etwas glauben, was andere sagen, nicht mal den 'Fachleuten'. Das macht mich traurig. Denn scheinbar denkst Du, ich will mich lediglich aufspielen oder Dich ärgern. Das ist nicht so, denn gegenseitiges Verständnis ist die Basis für alles.
Zurück zum Thema: Im materiellen Verkehrsrecht, also dem Grundstock, ist davon die Rede, dass der Fahrtrichtungsanzeiger 'rechtzeitig und DEUTLICH' zu gebrauchen ist.
Damit ist eigentlich schon alles gesagt. Da aber alles in unserer Rechtsprechung relativ ist, gibt es - über die materiellen und formellen Rechtsgrundsätze hinaus - stets auch das so genannte 'Richterrecht'. Das bedeutet, dass die Gerichte den Spielraum, den bestimmte Normen geben, in ihren Urteilen auskleiden. Und das gilt dann grundsätzlich für die Zukunft als rechtsverbindlich.
Und so wurde auch im konkreten Fall bereits mehrfach befunden, dass 'deutlich' hier heißt: mindestens drei Blinkimpulse.
All denen, deren Lieblingssport es ist, - entgegen gutgemeinter Hinweise - sinnvolle Regeln und Leitsätze des Gesetzgebers, der Exekutivbehörden und der Gerichte zu missachten und in Frage zu stellen, kann (und will!) ich leider auch nicht helfen.
Grüße
-v-
erstaunlich wie ein komfort-blinker eine grundsatz-diskussion über das blinken bzw über die beachtung von gesetzen lostreten kann! 🙂
ich bleib dabei, ein antipp-3x-blink-automatik erhöht die blinkbereitschaft und nutzt jedem im straßenverkehr -grade auf autobahnen.
Zitat:
Original geschrieben von style1281
erstaunlich wie ein komfort-blinker eine grundsatz-diskussion über das blinken bzw über die beachtung von gesetzen lostreten kann! 🙂ich bleib dabei, ein antipp-3x-blink-automatik erhöht die blinkbereitschaft und nutzt jedem im straßenverkehr -grade auf autobahnen.
Ja, da hast Du recht. Erstaunlich und irgendwie auch schade, denn dies ist hier ja in erster Linie ein Forum für Neuigkeiten, Ratschläge und Tipps.
Ich hoffe, meine Auffassung kam nicht zu sehr klugscheißermäßig rüber.
Damit soll es dann auch gut sein.
Grüße
-v-
Zitat:
Original geschrieben von vionville
@F213Siehst Du, DAS ist es, was ich meine: Heutzutage mag - gerade in Deutschland - niemand mehr etwas glauben, was andere sagen, nicht mal den 'Fachleuten'. Das macht mich traurig. Denn scheinbar denkst Du, ich will mich lediglich aufspielen oder Dich ärgern. Das ist nicht so, denn gegenseitiges Verständnis ist die Basis für alles.
Grüße
-v-
Nun vionville,
ich fühle mich weder auf den Schlips getreten noch denke ich, daß Du Dich aufspielen willst.
Aber wenn Du die Aussage machst, daß einmaliges Blinken aus rechtlichen und tatsächlichen Gründen falsch ist/war, dann ist es doch durchaus legitim zu fragen wo es gesetzlich geregelt ist bzw. ob es ein Urteil dazu gibt.
Zu sagen das ist einfach so wird in einem evtl. Gerichtsverfahren doch gar nicht akzeptiert werden.
Wenn ich dienstliche Hausbesuche mache und mit mehreren Deiner Kollegen ein Haus auf den Kopf stelle muß ich Fragen beantworten können auf welche Grundlagen sich denn mein Handeln stützt.
Auch Fachleute machen Fehler und können sich irren.
Und wenn es gesetzlich geregelt ist den Fahrtrichtungsanzeiger mindestens 3 Mal blinken zu lassen, warum winkt mich dann kein einzige Streife raus ?
Nun, ich will Dich nicht auf die Palme bringen.
Aber mein Berufszweig ist nun mal von Natur aus neugierig, hinterfragt alles und will alles wissen.
Dafür denken wir aber auch in allen Lebensabschnitten an unsere Kunden 😁
Aber ich denke, wenn wir uns weiterbeharken dann über PN oder ? 😉
@F213
Um das Zweier-Thema zur Erleicherung aller Mitlesenden abzuschließen:
Als Beharken habe ich es ja gar nicht gesehen. Vielleicht war ich auch ein wenig zu empfindlich (habe ich mir trotz all der Dienstjahre leider noch nicht abgewöhnen können), aber der Grund hierfür ist, dass unabhängig von jeder 'amtlichen' Belehrung eigentlich jeder in unserem Lande das wissen müsste, weil er ja mal den Schein gemacht hat.
Ich habe zum Beispiel - lange vor meinem Eintritt in TeamGreen - drei Mal den Führerschein gemacht (erst Kl. 1b, dann 3 und dann 1a) und das in zwei verschiedenen Fahrschulen bei drei verschiedenen Fahrlehrern. Und bei jeder Schulung war es großes Thema, dass ausgiebig geblinkt wird.
Daher mein Unverständnis, warum einige Verkehrsteilnehmer hierbei scheinbar Erkenntnislücken haben.
Und dass ich Dir es nicht gleich zu Beginn so ausführlich erklärt habe, hat auch einen Grund: Wir sind hier nicht in einer Verkehrskontrolle mit Dir als OWi-Sünder und mir als OWi-Ahnder, als welcher ich Dich zu belehren und aufzuklären hätte. So weit sollte es hier in einem Forum gar nicht erst kommen. 😉
So denn, öffnen wir ein Friedensbier. Denn eigentlich sind wir doch einer Meinung, oder?
LG
-v-
Zitat:
Original geschrieben von F213
Und wenn es gesetzlich geregelt ist den Fahrtrichtungsanzeiger mindestens 3 Mal blinken zu lassen, warum winkt mich dann kein einzige Streife raus ?
Dazu muss ich dann doch noch was sagen:
Weil Polizisten (leider leider!) auch irgendwie nur Berufskraftfahrer sind und sich wie Trucker, Taxifahrer u.a. mit der Zeit angewöhnen, die gleiche Kacke zusammen zu fahren wie alle anderen. Wegen der Vorbildfunktion ist das eigentlich voll daneben und sogar heikel, wenn sie es dann doch mal ahnden.
Polizisten sind - auch wenn viele es nicht glauben - auch nur Menschen.
Außerdem gilt das Opportunitätsprinzip, d.h. dass es keine Verpflichtung gibt, bei solch einfachen OWi's einzuschreiten. Oft haben die Funkstreifen auch (für die Vk-Teilnehmer gar nicht sichtbar) gerade einen anderen Auftrag und schreiten deshalb nicht ein.
So denn, öffnen wir ein Friedensbier. Denn eigentlich sind wir doch einer Meinung, oder?
Na dann Prost. 😁
Spendiere auch die erste Runde Bärenpils.
Ich habe bei meinem Auris auch diesen Komfortblinker nicht, aber ich vermisse es auch nicht, obwohl ich es von anderen Autos im Familienfuhrpark her kenne. Mein Blinkerhebel hat einen so deutlichen Druckpunkt, dass es mir nie passiert, dass er versehentlich ganz einrastet.
Es stimmt aber schon, dass Toyota - zumindest bei seinen Volumenmodellen - schon an einigen sinnvollen Details spart. Z.Bsp. fänd ich eine automatische Lautstärkenanpassung des Radio/CD-Spielers für nützlich. Sowas haben sehr viele Konkurrenzanbieter.
Aber was solls, es gibt vermutlich nirgendwo DAS perfekte Automobil.
Viele Grüße
Lars
Man sollte mal auch die negativen Seiten dieses Blinkers sehen.
Mein Bekannter hatte wegen diesem 3 mal blinken einen Unfall.
Rechts abgebogen Komfortblinker drin.
Nach ca. 20 m war die nächste Kreuzung,er will geradeaus auf der Hauptstraße.
Da stand einer Rechts von Ihm und mußte Vorfahrt beachten und dachte,das mein Bekannter rechts abbiegt,da ja der Komfortblinker weiter blinkte und fuhr natürlich los.
Unfall.
Wenn er Komfortblinker 4s blinkt,sind das bei 40kmh ca. 44m die das Blinkende Auto zurücklegt.
Es gibt auch 2 mal Komfortblinker,die sind besser.
MfG
Daran ist nichts Negatives, da - wie gesagt - lediglich die eh bestehende Pflicht des Verkehrsteilnehmers technisch umgesetzt wird.
Und interessant, dass sich hier so viele einen Schädel machen wegen der Sache; einige Hersteller bieten dieses Feature wie beschrieben seit über sechs Jahren an und es ist, analog zu Erfindungen wie z.B. der im Seitenspiegel integrierte Blinker, anerkanntermaßen ein Zugewinn an Sicherheit (und auch Komfort).
Aber des Deutschen Fähigkeit ist es, an jeder noch so guten Sache etwas aussetzen zu können.
Und wenn - bezogen auf den von kehra27p9 beschriebenen Einzelfall - nun das Argument kommt, dass es doch nicht so perfekt ist:
In dieser Situation kann man dem blinkenden Fahrer wohl kaum den Vorwurf machen, dass er das getan hat, wozu er verpflichtet ist: Zu blinken.
Der Einfahrende hat sich immer zu vergewissern, ob das entgegenkommende Fahrzeug auch wirklich dem Blinkzeichen entsprechend fährt. Ob nun ein Mal oder zehn Mal geblinkt wird.
-v-
Zitat:
Original geschrieben von kehra27p9
Man sollte mal auch die negativen Seiten dieses Blinkers sehen.
Mein Bekannter hatte wegen diesem 3 mal blinken einen Unfall.
Rechts abgebogen Komfortblinker drin.
Nach ca. 20 m war die nächste Kreuzung,er will geradeaus auf der Hauptstraße.
Da stand einer Rechts von Ihm und mußte Vorfahrt beachten und dachte,das mein Bekannter rechts abbiegt,da ja der Komfortblinker weiter blinkte und fuhr natürlich los.
Unfall.
Wenn er Komfortblinker 4s blinkt,sind das bei 40kmh ca. 44m die das Blinkende Auto zurücklegt.
Es gibt auch 2 mal Komfortblinker,die sind besser.
MfG
Was wieder mal zeigt: Die Technik ist nur so gut wie der, der sie bedient
Mein BMW hat auch dieses Tipblinken und ich vermisse es im Toyota. Es gibt durchaus viele Situationen wo dieses 3x Blinken sinnvoll ist. Ein schneller Spurwechsel auf der AB nach Links gehört mit Sicherheit nicht dazu.......
Zitat:
Original geschrieben von vionville
Daran ist nichts Negatives, da - wie gesagt - lediglich die eh bestehende Pflicht des Verkehrsteilnehmers technisch umgesetzt wird.-v-
is schon negativ,denn mit normalen Blinker wäre der Unfall nicht passiert.
Denn da wäre der Blinker aus gewesen,sobald das Lenkrad rückwärts läuft.
Die Schuldfrage war glaube ich 60:40.
Zitat:
Original geschrieben von kehra27p9
is schon negativ,denn mit normalen Blinker wäre der Unfall nicht passiert.Zitat:
Original geschrieben von vionville
Daran ist nichts Negatives, da - wie gesagt - lediglich die eh bestehende Pflicht des Verkehrsteilnehmers technisch umgesetzt wird.-v-
Denn da wäre der Blinker aus gewesen,sobald das Lenkrad rückwärts läuft.
Die Schuldfrage war glaube ich 60:40.
Ein Tippblinken kann man auch wieder ausschalten!!
Wenn ich mir die Unfallgeschichte so durchlese, kann ich mir nicht vorstellen, dass das Tippblinken da schuld sein soll.