Kollisionsassistent und Kleinwild auf der Strasse!

Hallo,

ich habe mal eine Frage bezüglich der Kollisionsassistenten. Diverse Modelle sind ja inzwischen mit den Systemen ausgestattet.

Was ist, wenn man mit einem Fahrzeug mit dem System auf einer Landstraße unterwegs ist und ein Reh (Kleinwild/Niederwild) springt vor das Auto.

Laut Rechtsprechung ist es nicht verhältnismäßig für ein Reh eine Vollbremsung durchzuführen. Fährt dann jemand auf das Fahrzeug auf oder baut deswegen einen anderweitigen Unfall ist man ja theoretisch mit in der Haftung.

Ein Kollege berichtete mir, sein Fahrzeug ging bei 70km/h in die Eisen, als eine Eule in ca. 1m Höhe ca. 20m vor dem Fahrzeug über die Straße flog. Das Fahrzeug bremste ca. 1 Sek. stark ab, als die Eule die Straße querte. Danach, löste die Bremse wieder.

Wie sieht es rechtlich aus? Ist der Hersteller mit in der Pflicht? (Bei autonomen Fahrzeugen ist dies ja in der Diskussion!) Ist man selber komplett verantwortlich? (Abgesehen von der Mithaftung des folgenden Fahrers, der den Sicherheitsabstand nicht ausreichend groß hält!)

Ich habe ja nicht zwingend einen Einfluss auf die Funktion des Systems. Ggf. kann ich das System abschalten. Aber, ist das der Sinn des Systems, wenn ich es nie nutze, weil ich sonst für ein unangemessenes Auslösen verantwortlich bin?

MfG

Beste Antwort im Thema

Hallo,

ich habe mal eine Frage bezüglich der Kollisionsassistenten. Diverse Modelle sind ja inzwischen mit den Systemen ausgestattet.

Was ist, wenn man mit einem Fahrzeug mit dem System auf einer Landstraße unterwegs ist und ein Reh (Kleinwild/Niederwild) springt vor das Auto.

Laut Rechtsprechung ist es nicht verhältnismäßig für ein Reh eine Vollbremsung durchzuführen. Fährt dann jemand auf das Fahrzeug auf oder baut deswegen einen anderweitigen Unfall ist man ja theoretisch mit in der Haftung.

Ein Kollege berichtete mir, sein Fahrzeug ging bei 70km/h in die Eisen, als eine Eule in ca. 1m Höhe ca. 20m vor dem Fahrzeug über die Straße flog. Das Fahrzeug bremste ca. 1 Sek. stark ab, als die Eule die Straße querte. Danach, löste die Bremse wieder.

Wie sieht es rechtlich aus? Ist der Hersteller mit in der Pflicht? (Bei autonomen Fahrzeugen ist dies ja in der Diskussion!) Ist man selber komplett verantwortlich? (Abgesehen von der Mithaftung des folgenden Fahrers, der den Sicherheitsabstand nicht ausreichend groß hält!)

Ich habe ja nicht zwingend einen Einfluss auf die Funktion des Systems. Ggf. kann ich das System abschalten. Aber, ist das der Sinn des Systems, wenn ich es nie nutze, weil ich sonst für ein unangemessenes Auslösen verantwortlich bin?

MfG

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Zitat:

@Johnes schrieb am 18. Oktober 2015 um 21:09:55 Uhr:


Die Eingangsfrage bezieht sich auf den Kollisionsassistenten. Wenn der bei einem Kleintier unverhältnismäßig auslöst und es kommt zu einem Auffahrunfall. Wie sieht es mit der Haftung aus. Nichts anderes war die Frage.

Hier gabs mal einen Thread, bei dem ein (glaube) A5 gebremst hat. Auf freier Strecke weil der Abstandstempomat irgendwas erfasst hat.

Da ist auch einer hinten rauf gefahren. Ob der Thread aufgelös wurde weiß ich allerdings nicht mehr genau.

Wenn der Fahrer für ein automatisches Fehlverhalten des Autos verantwortlich gemacht werden könnte wäre schon ein starkes Stück.
Man kann den Assi zwar IMHO mit Vollgas überstimmen, aber da mußt du auch erst mal reagieren.

Gruß Metalhead

Zitat:

@Johnes schrieb am 19. Oktober 2015 um 06:26:40 Uhr:


Die Aussagen zur Kasko sind wieder an meiner Fragestellung vorbei.

Auch die Aussage zum Vollbeweis ist nicht richtig. Der Anfangsverdacht für den Auffahrenden besteht zwar, aber ich selbst hatte schon Probleme, als mir einer hinten drauf fuhr, als ich 200m vor einer Ampel im Stau stand. (Als ne Stunde später die Polizei kam, war kein Stau mehr.) Der Auffahrende hat erstmal nichts von Stau gesagt. Er sagte ich hab auf einmal angehalten. Da musste ich mich dann erklären, warum ich auf freier Strecke anhalte. (Ich hatte die Unfallstelle direkt fotografiert und dort waren die anderen Fahrzeuge mit drauf.)

Lt. Polizei hätte ich ja sonst was behaupten können! (Gerade auf freier Strecke ist es nicht immer einfach die Schuldfrage zu klären, wenn man da jemanden hat, der nicht freiwillig seine Schuld eingesteht! Da kommt es oft genug zu einer Teilung!)

@andere: Anfrage an Hersteller hab ich geschrieben. Kam pauschale copy&paste Antwort.

MfG

betreffs des Missverstehens schicke ich Dir eine PN. Hier sprengt das den Rahmen.

Zitat:

@martinde001 schrieb am 19. Oktober 2015 um 06:49:24 Uhr:


Viel schlimmer ist es wenn der Assistent in JEDEM Tunnel bei Notausgängen oder auf Brücken und engen Kurven usw. immer anfängt BREMSEN zu schreien und sogar eine Vollbremsung einleitet. Gotthardtunnel war extrem, bis zu 30 Fehlalarme.
Ich habe den danach ausgeschaltet, da das System meiner Meinung nach ein Verkehrsrisiko darstellte.

Fahrzeug: Toyota Avensis 2013.

Diese Abstandsradarsysteme arbeiten leider nicht alle gleich zuverlässig. Diese Erfahrung durfte ich auch schon machen.

Habe vor ca. einem Jahr mal eine B-Klasse als Leihwagen gehabt. Das System löste auf der BAB in Kurven oder im Baustellenbereich ständig falsche Alarme aus. Das war alles andere als schön.

Mein Vater hingegen ist seit Jahren mit einem A8 unterwegs und hatte keinerlei Probleme.

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 19. Oktober 2015 um 06:18:22 Uhr:


Und noch was, auch wenn man nicht damit rechnen muss das der Vordermann ne Vollbremsung hinlegt, muss man Sicherheitsabstand einhalten, Sicherheitsabstand hat man immer einzuhalten, dies nur weil hier erwähnt wurde man bräuchte dies nicht zu tun, wenn man mit keiner Vollbremsung rechnen muss.

Es gibt aber auch Situationen in denen der Sicherheitsabstand kurzzeitig nicht eingehalten werden kann. Natürlich muss man den Sicherheitsabstand dann möglichst schnell wieder aufbauen. Wenn dann aber zu dem Zeitpunkt, zu dem der Sicherheitsabstand kurzzeitig verringert ist, der Notbremsassistent zuschlägt?

Zitat:

@Johnes schrieb am 19. Oktober 2015 um 06:26:40 Uhr:


@andere: Anfrage an Hersteller hab ich geschrieben. Kam pauschale copy&paste Antwort.

Was hast du denn erwartet? Die KFZ-Hersteller weisen einfach darauf hin, dass die gesetzlichen Anforderungen eingehalten werden. Diese sind in EU-KFZ-Richtlinien bzw. ECE-Regelung festgelegt, so auch wie so ein Notbremsassistent auszusehen hat. Das KBA ist nun die Behörde, die für diese Richtlinien und den ECE-Regelungen zuständig. Insofern ist es doch sinnvoller da anzufragen. Zuvor solltest du dich aber schlau machen, in welcher ECE-Regelung die Anforderungen für Notbremsassistenten festgelegt sind. Diese auch durcharbeiten und dann den Mitarbeiter beim KBA kontaktieren, der für diese ECE-Regelung zuständig ist. Wenn du dann auch noch konkrete Fragen, basierend auf die ECE-Regelung stellst, könnte es dann doch sein, dass du eine kompetente Antwort bekommst.

Natürlich bedeutet das etwas Recherche für dich. In Zeitalter des Internets aber kein Problem, so sind im Internet auch die ECE-Regelungen und die KFZ-Richtlinien zum Nachlesen zu finden.

Gruß

Uwe

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Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 19. Oktober 2015 um 10:36:53 Uhr:



Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 19. Oktober 2015 um 06:18:22 Uhr:


Und noch was, auch wenn man nicht damit rechnen muss das der Vordermann ne Vollbremsung hinlegt, muss man Sicherheitsabstand einhalten, Sicherheitsabstand hat man immer einzuhalten, dies nur weil hier erwähnt wurde man bräuchte dies nicht zu tun, wenn man mit keiner Vollbremsung rechnen muss.
Es gibt aber auch Situationen in denen der Sicherheitsabstand kurzzeitig nicht eingehalten werden kann. Natürlich muss man den Sicherheitsabstand dann möglichst schnell wieder aufbauen. Wenn dann aber zu dem Zeitpunkt, zu dem der Sicherheitsabstand kurzzeitig verringert ist, der Notbremsassistent zuschlägt?

Gruß

Uwe

Dann ist das Pech, ich schätze das ist bei einem von 50000 Auffahrunfällen der Fall.

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 19. Oktober 2015 um 10:48:47 Uhr:


Dann ist das Pech, ich schätze das ist bei einem von 50000 Auffahrunfällen der Fall.

Der TE vom geschilderte Fall liegt schon dem von dir genannten Unwahrscheinlichkeitsbereich.

Dass es bei einem verkehrsbedingen kurzzeitigen Unterschreiten des Sicherheitsabstandes zu einem Auffahrunfall kommt, weil noch ein zweites unerwartetes Ereignis hinzukommt, ist gar nicht mal so selten.

Gruß

Uwe

Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 19. Oktober 2015 um 10:59:32 Uhr:



Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 19. Oktober 2015 um 10:48:47 Uhr:


Dann ist das Pech, ich schätze das ist bei einem von 50000 Auffahrunfällen der Fall.
Der TE vom geschilderte Fall liegt schon dem von dir genannten Unwahrscheinlichkeitsbereich.

Dass es bei einem verkehrsbedingen kurzzeitigen Unterschreiten des Sicherheitsabstandes zu einem Auffahrunfall kommt, weil noch ein zweites unerwartetes Ereignis hinzukommt, ist gar nicht mal so selten.

Gruß

Uwe

Dann hatte ich die letzten 35 Jahre wohl nur Glück.

Ne, ne, das ist wie mit den Alkis, wenn die erwischt werden haben sie schon hunderte Fahrten im Rausch hinter sich, keiner wird beim ersten Mal erwischt, das ist wie ein Lottogewinn.

Wie komme ich zu meiner Einschätzung ?
Der täglich Anblick auf Deutschlands Straßen, wo wirklicher Sicherheitsabstand mehr die Ausnahme ist als die Regel.

Dazu auch ein passendes Bild ,welches ich Klasse finde.

Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 19. Oktober 2015 um 10:59:32 Uhr:


.......weil noch ein zweites unerwartetes Ereignis hinzukommt, ist gar nicht mal so selten.

Gruß

Uwe

Gestern hab ich einen Bericht gesehen über die Allwetterreifen.

Bei trockener Straße war die Bremswegdifferenz biz zu 9 Metern aus 100 km/h bezogen auf den im Test verwendeten Sommerreifen.

Da wird der Assi wohl auch an seine Grenzen stoßen.

Ansprechpartner wäre doch eigentlich erst mal der Verkäufer, evt. handelt es sich um ein defektes System?

Zitat:

@Johnes schrieb am 19. Oktober 2015 um 06:26:40 Uhr:


Auch die Aussage zum Vollbeweis ist nicht richtig. Der Anfangsverdacht für den Auffahrenden besteht zwar, aber ich selbst hatte schon Probleme, als mir einer hinten drauf fuhr, als ich 200m vor einer Ampel im Stau stand. (Als ne Stunde später die Polizei kam, war kein Stau mehr.) Der Auffahrende hat erstmal nichts von Stau gesagt. Er sagte ich hab auf einmal angehalten. Da musste ich mich dann erklären, warum ich auf freier Strecke anhalte. (Ich hatte die Unfallstelle direkt fotografiert und dort waren die anderen Fahrzeuge mit drauf.)

Lt. Polizei hätte ich ja sonst was behaupten können! (Gerade auf freier Strecke ist es nicht immer einfach die Schuldfrage zu klären, wenn man da jemanden hat, der nicht freiwillig seine Schuld eingesteht! Da kommt es oft genug zu einer Teilung!)

Natürlich ist die Antwort richtig.

Dass die Polizei fragt was passiert ist, alle Aussagen aufnimmt und alle Beweise sichtet, das ist doch ganz normal. Wo jetzt hier der Beleg zu erkennen ist, dass du eine Teilschuld bekommen hättest, wenn du keine Bilder gemacht hättest, das kann ich nicht erkennen.

Und sicher kann jeder alles mögliche erzählen. Es das widersprüchlich, dann greift genau die genannte Anfangsvermutung wieder. Eine grundlose Vollbremsung muss vom Auffahrenden belegt werden.

Unabhängig davon, wer nun die Beweislast trägt. Müsste so ein Abstandsradar nicht ein Protokoll schreiben? Das wäre doch als Beweis (oder zumindest Indiz) in solch einem Fall sehr hilfreich.

Wenn im Protokoll steht das ein Objekt erkannt und eine Notbremsung eingeleitet wurde, würde das doch die Aussage des Fahrers untermauern.

Ist es nicht so das man für alles bremsen kann wenn die Ca. die Höhe eines Reifen hat (Faustregel), also schön 13 Zoll niederquerrschnitt fahren ;-)

Am Ende ist doch immer der Betreiber in der Haftung, also der Fahrer. Auch ein technischer Defekt entbindet einen nicht von der Haftung, danach kann man sich ja Zivilrechtlich mit dem Hersteller auseinandersetzen.......wird wohl Jahre dauern, aber irgendwann wird sowas wohl passieren.

Ich bremse aus reflex...da achte ich nicht auf wer oder was hinter mir ist...

eine SOKO "Überprüfung jedes Bremsmanövers" ist mir auch noch nicht aufgefallen. Wenn der Sicherheitsabstand ausreichend vorhanden ist und auch der Nachfolgeverkehr nicht schläft, dann kann es nicht zum Auffahrunfall kommen.

Was hier noch komplett fehlt, ist die Differenzierung der Systeme. zB erfasst bei VW die Radarbasierte Kamera im unteren Stoßfänger keine Tiere/Personen und sonstig stehende Gegenstände oberhalb 30km/h. Stehende Gegenstände nur unter 30km/h. Jedoch da Radarbasiert müssen sie Metallanteile haben.
Mercedes hat wohl ein Laserbasiertes System, das erfasst auch Personen. VW hat das auch in Verbindung mit Assistenzsystemen. Sobald die Kamera im Innenspiegelkasten vorhanden ist, werden auch Personen, also vermutlich auch Wildtiere erfasst.

Ich empfinde das erst genannte als recht gelungen. Wobei ich schon denke, eine Personenerfassung wäre natürlich sehr wünschenswert. Mir ist tatsächlich diesen Sommer einer fast vors Auto gesprungen und ich war aufgrund Kreuzung/Ampel, Abbiegesituation mit meinen Augen nicht nur vor dem Auto(u.a. Seitenblick wegen möglicher Radfahrer).

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