Kollisionsassistent und Kleinwild auf der Strasse!
Hallo,
ich habe mal eine Frage bezüglich der Kollisionsassistenten. Diverse Modelle sind ja inzwischen mit den Systemen ausgestattet.
Was ist, wenn man mit einem Fahrzeug mit dem System auf einer Landstraße unterwegs ist und ein Reh (Kleinwild/Niederwild) springt vor das Auto.
Laut Rechtsprechung ist es nicht verhältnismäßig für ein Reh eine Vollbremsung durchzuführen. Fährt dann jemand auf das Fahrzeug auf oder baut deswegen einen anderweitigen Unfall ist man ja theoretisch mit in der Haftung.
Ein Kollege berichtete mir, sein Fahrzeug ging bei 70km/h in die Eisen, als eine Eule in ca. 1m Höhe ca. 20m vor dem Fahrzeug über die Straße flog. Das Fahrzeug bremste ca. 1 Sek. stark ab, als die Eule die Straße querte. Danach, löste die Bremse wieder.
Wie sieht es rechtlich aus? Ist der Hersteller mit in der Pflicht? (Bei autonomen Fahrzeugen ist dies ja in der Diskussion!) Ist man selber komplett verantwortlich? (Abgesehen von der Mithaftung des folgenden Fahrers, der den Sicherheitsabstand nicht ausreichend groß hält!)
Ich habe ja nicht zwingend einen Einfluss auf die Funktion des Systems. Ggf. kann ich das System abschalten. Aber, ist das der Sinn des Systems, wenn ich es nie nutze, weil ich sonst für ein unangemessenes Auslösen verantwortlich bin?
MfG
Beste Antwort im Thema
Hallo,
ich habe mal eine Frage bezüglich der Kollisionsassistenten. Diverse Modelle sind ja inzwischen mit den Systemen ausgestattet.
Was ist, wenn man mit einem Fahrzeug mit dem System auf einer Landstraße unterwegs ist und ein Reh (Kleinwild/Niederwild) springt vor das Auto.
Laut Rechtsprechung ist es nicht verhältnismäßig für ein Reh eine Vollbremsung durchzuführen. Fährt dann jemand auf das Fahrzeug auf oder baut deswegen einen anderweitigen Unfall ist man ja theoretisch mit in der Haftung.
Ein Kollege berichtete mir, sein Fahrzeug ging bei 70km/h in die Eisen, als eine Eule in ca. 1m Höhe ca. 20m vor dem Fahrzeug über die Straße flog. Das Fahrzeug bremste ca. 1 Sek. stark ab, als die Eule die Straße querte. Danach, löste die Bremse wieder.
Wie sieht es rechtlich aus? Ist der Hersteller mit in der Pflicht? (Bei autonomen Fahrzeugen ist dies ja in der Diskussion!) Ist man selber komplett verantwortlich? (Abgesehen von der Mithaftung des folgenden Fahrers, der den Sicherheitsabstand nicht ausreichend groß hält!)
Ich habe ja nicht zwingend einen Einfluss auf die Funktion des Systems. Ggf. kann ich das System abschalten. Aber, ist das der Sinn des Systems, wenn ich es nie nutze, weil ich sonst für ein unangemessenes Auslösen verantwortlich bin?
MfG
172 Antworten
@berlin-paul: Bitte hau nicht immer pauschale Aussagen raus!
Wenn ich auf einer geraden Landstraße ohne weitere Bebauung einen Unfall habe, warum sollte ich da denn auf einmal bremsen? Damit ist der Keim schon gesät. Wenn kein Tier an meiner Front klebt und ich die Art nicht beweisen kann, habe ich schlechte Karten. Schließlich habe ich dort nicht wirklich einen Grund stark zu bremsen. Schon liegt die Beweislast bei mir.
MfG
Hast du mal überlegt, deine Frage direkt an einen Autohersteller zu stellen?
Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Bremsassistent bei einem Hasen, Igel, etc. den Anker schmeißt?
Vielleicht hat ja schon jemand Erfahrungen dazu.
Zitat:
@Johnes schrieb am 18. Oktober 2015 um 21:36:24 Uhr:
@berlin-paul: Bitte hau nicht immer pauschale Aussagen raus!Wenn ich auf einer geraden Landstraße ohne weitere Bebauung einen Unfall habe, warum sollte ich da denn auf einmal bremsen? Damit ist der Keim schon gesät. Wenn kein Tier an meiner Front klebt und ich die Art nicht beweisen kann, habe ich schlechte Karten. Schließlich habe ich dort nicht wirklich einen Grund stark zu bremsen. Schon liegt die Beweislast bei mir.
MfG
pauschale Frage ... "pauschale" Antwort 🙂
Sorry, ein Unfall ist doch ein Grund oder was meinst Du damit?
Wenn jemand in deiner Spur in dein Heck auffährt und Du ihn nicht grad "auf der Bremse" überholt hast oder sonst irgendwie vor ihn gehüpft bist, dann spricht der Beweis des ersten Anscheins immer gegen den Auffahrenden und er muss den Beweis seiner Entlastung führen, wenn er von Dir oder deiner Versicherung was will.
Du kannst auch andere Gründe als vor das Auto laufende Tiere / Menschen haben, um eine Vollbremsung hinzulegen. Das kann auch ein Defekt des eigenen Autos sein (z.B. eindringender Rauch / Abgas / Benzingeruch etc.). Auch das "Assi-System" kann etwas detektieren, das nichtmal Du selbst bemerkt hast. Wer sagt denn, dass das "Assi-System" einen Fehler macht? Wenn es zum Verkehr zugelassen ist, dann hat es erstmal einen "Persilschein". Aber selbst wenn. Damit muss der Hinterherfahrende im Grundsatz immer rechnen und deshalb muss er auch mindestens den Sicherheitsabstand einhalten. Ihn trifft die Beweislast der Grundlosigkeit deiner Bremsung. Dich trifft nur die Last der Darlegung (Behauptung), dass Du einen Grund hattest. Beweisen musst Du erst was, wenn der Auffahrende seinerseits die Grundlosigkeit bewiesen haben sollte (er muss das Nichtvorliegen von rechtfertigenden Tatsachen beweisen ... das klappt so gut wie nie, weil selbst Zeugen allenfalls sagen können, dass sie nichts bemerkt haben und das bedeutet noch lange nicht, dass da nichts war).
Eine Nachfrage beim Hersteller wäre sicherlich auch ein richtiger Ansatz. Dort wird man voraussichtlich sagen, dass der Einsatz von "Assi-Systemen" nicht von der eigenverantwortlichen Führung des Autos entbindet. .... womit man wieder am Anfag steht 😉
Zitat:
@Johnes schrieb am 18. Oktober 2015 um 21:09:55 Uhr:
Rechtlich ist ein Reh ein Niederwild! Hält sich ein Richter an dieses Kredo, ist es eben nicht verhältnismäßig für ein Reh zu bremsen. Für ein Reh zu bremsen und einen Schaden bei der Versicherung geltend zu machen sind 2 Dinge!
Die jagdrechtliche Unterscheidung zwischen Hoch- und Niederwild ist in diesem Zusammenhang wenig zielführend und wird wohl kaum von einem Verkehrsrichter angewendet. Selbst in dem fragwürdigen Wikipedia-Artikel ist von Überschneidungen die Rede, wobei als Beispiel für Niederwild "Hasen und andere Kleintiere" als Beispiel genannt werden. Es geht hier rein um die Größe.
Natürlich darf für Rehwild gebremst werden, ebenso wie für einen ausgewachsenen Keiler, der jagdrechtlich definitiv zum Niederwild zählt.
Gruß vom bösen Dieter
Edit: Das Zitat "Hasen und andere Kleintiere" stammt nicht aus dem Wikipedia-Artikel, sondern aus http://www.aral-cardplus.de/.../
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@berlin-paul: Zum Thema Schuldzuweisung kannst du dich selber informieren. Da muss ich dir das nicht vorkauen. Der Auffahrende ist nicht erstmal Schuld. Eine Anfangsvermutung begründet keine Generalschuld.
Es ging auch nicht um eindringenden Rauch! Die Frage war ausreichend umrissen und deine anderen Möglichkeiten sind mit meiner Frage nicht wirklich verwandt.
MfG
Zitat:
@Johnes schrieb am 18. Oktober 2015 um 21:36:24 Uhr:
Wenn ich auf einer geraden Landstraße ohne weitere Bebauung einen Unfall habe, warum sollte ich da denn auf einmal bremsen? Damit ist der Keim schon gesät. Wenn kein Tier an meiner Front klebt und ich die Art nicht beweisen kann, habe ich schlechte Karten. Schließlich habe ich dort nicht wirklich einen Grund stark zu bremsen. Schon liegt die Beweislast bei mir.MfG
Wenn Du eine Vollbremsung machst, dann machst Du das ja, damit dir das Tier nicht in den Kühler kracht.
Auf dem Land bei Dunkelheit, wird man dir diese Aussage bestimmt nicht widerlegen. Selbst, wenn der Hintermann behauptet, dass er nichts gesehen hat. Wenn der dir hinten drauf fährt, ist das doch ohnehin schon der Beweis dafür, dass derjenige unaufmerksam war. In einer solchen Situation geht man einfach davon aus, dass der Vordermann nicht ohne triftigen Grund in die Eisen tritt.
Da wird es schwer für den Hintermann sein, etwas gegenteiliges zu beweisen.
Zu deiner eigentlichen Frage:
Alle Systeme (Rückfahrkamera, toter Winkel-Warner, Abstandsradar mit Bremseingriff, usw.) haben einen Warnhinweis in der Betriebsanleitung, der besagt, dass das System nur innerhalb seiner Grenzen arbeitet und die Benutzung stets auf eigene Gefahr hin erfolgt.
Benutzt man also das System, geschieht das auf eigene Verantwortung.
Inwieweit der Hersteller damit völlig aus der Pflicht ist, entzieht sich meiner Kenntnis, ich bin kein Jurist.
Zitat:
@Johnes schrieb am 18. Oktober 2015 um 19:25:44 Uhr:
Wenn man ehrlich ist: Wer hält denn wirklich auf der Landstraße einen so ausreichenden Sicherheitsabstand um bei einer Vollbremsung ohne Schwitzen zum Stehen zu kommen?
(
Rote
Markierung von mir)
Ich zum Beispiel. Was macht es für einen Sinn auf der Landstraße nur einen geringeren Sicherheitsabstand zu wählen. Gerade ein großer Sicherheitsabstand ist doch der Garant, dass man auch überholen kann, weil man den Gegenverkehr beobachten kann. Bei einem geringen Abstand, z.B. hinter einem LKW, der die Sicht versperrt, ist das nicht möglich.
Deine eigentliche Frage würde ich direkt an das KBA stellen. Wenn du dann tatsächlich mal das Problem haben solltest, hast du von dieser Behörde eine Antwort, die du auch bei Gericht vorbringen kannst.
Gruß
Uwe
Zitat:
@Johnes schrieb am 18. Oktober 2015 um 23:31:45 Uhr:
@berlin-paul: Zum Thema Schuldzuweisung kannst du dich selber informieren. Da muss ich dir das nicht vorkauen. Der Auffahrende ist nicht erstmal Schuld. Eine Anfangsvermutung begründet keine Generalschuld.Es ging auch nicht um eindringenden Rauch! Die Frage war ausreichend umrissen und deine anderen Möglichkeiten sind mit meiner Frage nicht wirklich verwandt.
MfG
Bitte entschuldige, dass eine korrekte Beantwortung Deiner Frage nicht dem entspricht, was Du gerne als Antwort hören möchtest.
Der Auffahrende hat vor Gericht immer darzulegen und zu beweisen, dass der Vorausfahrende objektiv grundlos eine Vollbremsung gemacht hat. Dein gegenteiliger Standpunkt ist definitiv falsch (von mir aus kannst Du aber dabei bleiben). Dieser Nachweis ist bereits ohne Vorhandensein eines automatisierten Notbremssystems praktisch kaum möglich. Mit einem solchen System (der von Dir gefragte Fall) erscheint das sogar ausgeschlossen, weil das Wollen des Fahrzeugführers, grundlos zu bremsen und/oder einen Unfall herbeizuführen, hier garantiert fehlen muss. Darüber hinaus belegt der Unfall an sich, dass der Auffahrende den erforderlichen Sicherheitsabstand nicht eingehalten hat, denn sonst hätte es nicht zum Unfall kommen können.
Sollte ein Assistenzsystem eine Notbremsung für ein kleineres Tier, wie z.B. Fuchs, Haase etc., einleiten, dann ist erstmal zu fragen, ob man da als Pkw-Fahrer nicht auch eine Vollbremsung machen dürfte. Man darf. Es besteht keine Verpflichtung zum Überfahren von solchem Getier. Auch macht einem niemand einen Vorwurf, wenn man in solcher Situation reflexartig in die Bremse tritt. Das ist auch kein Widerspruch zu Teilkaskofällen, wo Versicherte im Prozess gescheitert sind. Einfach nur eine Vollbremsung zu machen, dass wäre in diesen Fällen immer o.k. gewesen.
Die Urteile, die bei Kleintieren Schadenersatz abgelehnt haben, weil der Fahrzeugführer statt auszuweichen und zu verunfallen, einfach hätte drüber fahren können, die sind ergangen zwischen Kaskoversicherern und ihren Versicherungsnehmern, die was aus der Teilkasko haben wollten. Wenn Du diese Rechtsprechung meinen solltest, dann bist Du auf dem Holzweg. Das ist auf Haftpflichtfragen im Zusammenhang mit auffahrenden Fahrzeugen so nicht übertragbar.
In Haftpflichtfällen muss dann schon der Vollbeweis der (min. grob fahrlässigen) Herbeiführung eines "gewollten" Unfalls durch den Vorausfahrenden geführt werden. Für Deine Fragestellung kann man aber auch das ausschließen. Insbesondere bei Konstellationen mit Kleinviechern. So wie es im Eingangsthread nun(mal) steht, hat das System korrekt gearbeitet und es liegt kein haftungsrechtliches Verschulden beim Nutzer des Systems vor. Er hätte selbst so reagieren können und ggf. müssen. 😉
Ich glaube mit dem Reh wird hier was durcheinander gebracht. Rein rechlich ist es unantastbar, das man für ein Reh bremsen darf wenn es vors Auto hopst, aber........., es wird empfohlen bei höhern Geschwindigkeiten nicht stark zu bremsen und auch nicht auszuweichen, da in der Regel Unfälle am Baum bzw im Straßengraben schwerer enden als eine direkte Kollision mit dem Reh.
Und noch was, auch wenn man nicht damit rechnen muss das der Vordermann ne Vollbremsung hinlegt, muss man Sicherheitsabstand einhalten, Sicherheitsabstand hat man immer einzuhalten, dies nur weil hier erwähnt wurde man bräuchte dies nicht zu tun, wenn man mit keiner Vollbremsung rechnen muss.
Die Aussagen zur Kasko sind wieder an meiner Fragestellung vorbei.
Auch die Aussage zum Vollbeweis ist nicht richtig. Der Anfangsverdacht für den Auffahrenden besteht zwar, aber ich selbst hatte schon Probleme, als mir einer hinten drauf fuhr, als ich 200m vor einer Ampel im Stau stand. (Als ne Stunde später die Polizei kam, war kein Stau mehr.) Der Auffahrende hat erstmal nichts von Stau gesagt. Er sagte ich hab auf einmal angehalten. Da musste ich mich dann erklären, warum ich auf freier Strecke anhalte. (Ich hatte die Unfallstelle direkt fotografiert und dort waren die anderen Fahrzeuge mit drauf.)
Lt. Polizei hätte ich ja sonst was behaupten können! (Gerade auf freier Strecke ist es nicht immer einfach die Schuldfrage zu klären, wenn man da jemanden hat, der nicht freiwillig seine Schuld eingesteht! Da kommt es oft genug zu einer Teilung!)
@andere: Anfrage an Hersteller hab ich geschrieben. Kam pauschale copy&paste Antwort.
MfG
Viel schlimmer ist es wenn der Assistent in JEDEM Tunnel bei Notausgängen oder auf Brücken und engen Kurven usw. immer anfängt BREMSEN zu schreien und sogar eine Vollbremsung einleitet. Gotthardtunnel war extrem, bis zu 30 Fehlalarme.
Ich habe den danach ausgeschaltet, da das System meiner Meinung nach ein Verkehrsrisiko darstellte.
Fahrzeug: Toyota Avensis 2013.
Zitat:
@martinde001 schrieb am 19. Oktober 2015 um 06:49:24 Uhr:
Viel schlimmer ist es wenn der Assistent in JEDEM Tunnel bei Notausgängen oder auf Brücken und engen Kurven usw. immer anfängt BREMSEN zu schreien und sogar eine Vollbremsung einleitet. Gotthardtunnel war extrem, bis zu 30 Fehlalarme.
Ich habe den danach ausgeschaltet, da das System meiner Meinung nach ein Verkehrsrisiko darstellte.Fahrzeug: Toyota Avensis 2013.
Dann taugt das System rein gar nichts!
In meinem Skoda arbeitet das System einwandfrei, auch in Tunnels.
Tja, meiner Meinung nach wird sich das nicht "Hier" sondern wohl im Fall der Fälle vor Gericht aufklären. Und da es vor Gericht immer nur ein Urteil gibt und nicht unbedingt Recht ist das "meiner" Meinung nach ein Blick in die Glaskugel.
Gruß Frank,
dessen Glaskugel gerade zur Inspektion ist.
Ob ich jetzt selbst bremse oder ein System ist doch egal. Auch bisher schon liegt der Sinn einer Notbremsung darin, den Aufprall nach Möglichkeit zu vermeiden.
Von daher gibt es bei erfolgreicher Bremsung eben i.d.R. keinen Tierkontakt.
Gerade bei Dämmerung, Überland im Wald ist immer mit Wildwechsel zu rechnen. Und wenn ich aussage, dass ich für ein Reh gebremst habe, muss mir der wegen zu geringem Abstand auffahrende erstmal das Gegenteil beweisen, egal ob mit oder ohne Bremsassistent.
Zitat:
@Johnes schrieb am 18. Oktober 2015 um 19:25:44 Uhr:
Wie gesagt: Recht haben und recht bekommen ist immer so eine Sache. 50m Abstand kann bei einer Vollbremsung schon arg wenig sein. Da brauchst du jetzt auch nichts mit 2m und provoziertem Unfall konstruieren. Reale Unfälle im normalen Verkehr mit verhältnismäßig großzügigem Abstand gibt es jeden Tag. Die Vollbremsung muss nur 2 Sek. zu spät erkannt werden. Da ist bei 80km/h der Sicherheitsabstand schnell dahin.Wenn man ehrlich ist: Wer hält denn wirklich auf der Landstraße einen so ausreichenden Sicherheitsabstand um bei einer Vollbremsung ohne Schwitzen zum Stehen zu kommen?
MfG
Es sollte also auch der Hinterherfahrende einen Assistenten benutzen, z.B. Tempomaten mit ACC. Der hielte erst mal (wenn richtig eingestellt) den Sicherheitsabstand ein und merkt sehr deutlich, wenn der Vordermann in die Eisen gehen sollte.