Kollisionsassistent und Kleinwild auf der Strasse!
Hallo,
ich habe mal eine Frage bezüglich der Kollisionsassistenten. Diverse Modelle sind ja inzwischen mit den Systemen ausgestattet.
Was ist, wenn man mit einem Fahrzeug mit dem System auf einer Landstraße unterwegs ist und ein Reh (Kleinwild/Niederwild) springt vor das Auto.
Laut Rechtsprechung ist es nicht verhältnismäßig für ein Reh eine Vollbremsung durchzuführen. Fährt dann jemand auf das Fahrzeug auf oder baut deswegen einen anderweitigen Unfall ist man ja theoretisch mit in der Haftung.
Ein Kollege berichtete mir, sein Fahrzeug ging bei 70km/h in die Eisen, als eine Eule in ca. 1m Höhe ca. 20m vor dem Fahrzeug über die Straße flog. Das Fahrzeug bremste ca. 1 Sek. stark ab, als die Eule die Straße querte. Danach, löste die Bremse wieder.
Wie sieht es rechtlich aus? Ist der Hersteller mit in der Pflicht? (Bei autonomen Fahrzeugen ist dies ja in der Diskussion!) Ist man selber komplett verantwortlich? (Abgesehen von der Mithaftung des folgenden Fahrers, der den Sicherheitsabstand nicht ausreichend groß hält!)
Ich habe ja nicht zwingend einen Einfluss auf die Funktion des Systems. Ggf. kann ich das System abschalten. Aber, ist das der Sinn des Systems, wenn ich es nie nutze, weil ich sonst für ein unangemessenes Auslösen verantwortlich bin?
MfG
Beste Antwort im Thema
Hallo,
ich habe mal eine Frage bezüglich der Kollisionsassistenten. Diverse Modelle sind ja inzwischen mit den Systemen ausgestattet.
Was ist, wenn man mit einem Fahrzeug mit dem System auf einer Landstraße unterwegs ist und ein Reh (Kleinwild/Niederwild) springt vor das Auto.
Laut Rechtsprechung ist es nicht verhältnismäßig für ein Reh eine Vollbremsung durchzuführen. Fährt dann jemand auf das Fahrzeug auf oder baut deswegen einen anderweitigen Unfall ist man ja theoretisch mit in der Haftung.
Ein Kollege berichtete mir, sein Fahrzeug ging bei 70km/h in die Eisen, als eine Eule in ca. 1m Höhe ca. 20m vor dem Fahrzeug über die Straße flog. Das Fahrzeug bremste ca. 1 Sek. stark ab, als die Eule die Straße querte. Danach, löste die Bremse wieder.
Wie sieht es rechtlich aus? Ist der Hersteller mit in der Pflicht? (Bei autonomen Fahrzeugen ist dies ja in der Diskussion!) Ist man selber komplett verantwortlich? (Abgesehen von der Mithaftung des folgenden Fahrers, der den Sicherheitsabstand nicht ausreichend groß hält!)
Ich habe ja nicht zwingend einen Einfluss auf die Funktion des Systems. Ggf. kann ich das System abschalten. Aber, ist das der Sinn des Systems, wenn ich es nie nutze, weil ich sonst für ein unangemessenes Auslösen verantwortlich bin?
MfG
172 Antworten
@Johnes
Ach je. Danke für die Blumen.😕 Warum denn den Job schmeißen? .... also nochmal. Es ist für Dich kein Problem, wenn der Assi in dem von Dir geführten Fahrzeug bremst. Das ist doch nun wirklich mehrfach dargestellt worden.
Leute dass ist doch nix neues - seit Jahrzehnten gibt es tempomaten die selbständig beschleunigen - die Haftung liegt beim Führer des Fahrzeugs
Nein, ich sehe das nicht. Es gibt da keine 100% rechtssichere Aussage zu. Halbwissen und Spekulationen sind keine belastbare Aussage.
Ich habe schon weiter vorne geschrieben: Wir müssen wohl auf die ersten Urteile dazu warten.
---
Ein Tempomat macht eine von mir bewusst ausgelöste Handlung! Ist für mich ein klar abgegrenzter Unterschied.
MfG
Halbwissen und Spekulationen .... ich hatte Dir schon mal was per PN geschrieben ... also nochmals ganz doll Danke für die Blumen und ich bin dann weg hier.
Ähnliche Themen
Zitat:
@Emsland666 schrieb am 31. Oktober 2015 um 22:12:29 Uhr:
Also im Zweifelsfall den Notbremsassi überstimmen.
Mußt erst mal drauf kommen und reagieren.
Wie viele Fahrer wissen wohl wie das geht?
Gruß Metalhead
Zitat:
Mußt erst mal drauf kommen und reagieren.
Wie viele Fahrer wissen wohl wie das geht?Gruß Metalhead
Ich vermute mal, daß man Ihn wie Parkpiepser, TFL oder ESP vor Beginn der Fahrt durch Knopfdruck oder Aufkleber deaktivieren kann, wenn einem die Funktion nicht gefällt oder haftungsrechtlich zu riskant sein wird.
Zitat:
@Emsland666 schrieb am 2. November 2015 um 10:33:45 Uhr:
Ich vermute mal, daß man Ihn wie Parkpiepser, TFL oder ESP vor Beginn der Fahrt durch Knopfdruck oder Aufkleber deaktivieren kann, wenn einem die Funktion nicht gefällt oder haftungsrechtlich zu riskant sein wird.
Glaub ich fast nicht.
Außerdem heißt "übersteuern" ja, einem eingeschalteten System im Verhalten einzugreifen (also eben doch nicht bremsen obwohl es gerne würde, ähnlich wie wenn man beim Tempomat selber das Gaspedal noch betätigt).
Gruß Metalhead
Zitat:
Glaub ich fast nicht.
Außerdem heißt "übersteuern" ja, einem eingeschalteten System im Verhalten einzugreifen (also eben doch nicht bremsen obwohl es gerne würde, ähnlich wie wenn man beim Tempomat selber das Gaspedal noch betätigt).Gruß Metalhead
Selbst wenn, ist das doch auch nichts Neues. M. W. kann man auch die Einstellung "Maximal 130 km/h" nicht im Betrieb ändern. Sondern nur bei ausgeschaltetem Motor.
Haftungsrechtlich ist dann im Zweifelsfall der Fahrer für das Eingreifen des Notassi verantwortlich, wenn hieraus Schäden entstehen. Aber das würde ich im Rahmen der allgemeinen Haftungsregeln durch den Betrieb eines KFZ als irrelevant erachten.