Knöllchenverteiler = Falschparker?

Meine Frau hat gerade einen Anhörungsbogen bekommen: 55 Euro wegen verbotswidrigem Parken auf dem Gehweg. Dazu zwei Anmerkungen:

Der Außendienstmitarbeiter (so nennt das Amt bei uns diese Leute) wurde bei Rückkehr zum Fahrzeug angetroffen. Er meinte dann, dass er es auf sich beruhen lassen wolle, weil ja nur sehr kurz geparkt wurde. Das hat er aber im weiteren Verlauf seines Arbeitstages wohl vergessen. 🙄 Na ja, man kann sich nicht alles merken. Habe auch schon bezahlt. 😉

Der Außendienstmitarbeiter hat für die Aufnahme unseres und weiterer Parkverstöße direkt hinter unserem Fahrzeug auf dem Gehweg geparkt. Ich hatte dann bei der zuständigen Stelle angeregt, dass man ihn dafür bitte auch mit 55 Euro belasten möge. Eigentlich war das eher als Scherz gemeint. Dann kam allerdings umgehend eine Rückmeldung dazu mit folgendem Text (Zitat): "Unsere Außendienstmitarbeiter sind selbstverständlich angehalten keinerlei Behinderungen darzustellen, es ist ihnen aber ausdrücklich gestattet, während der Ausübung ihrer Arbeit, auch auf dafür nicht vorgesehenen Plätzen zu Halten, oder zu Parken."

"...dazu angehalten keinerlei Behinderungen darzustellen..." Hat er aber getan. Und er hat für die Aufnahme aller Fahrzeuge auch mindestens genauso lange dort geparkt wie meine Frau. Wird hier mit zweierlei Maß gemessen und ist das a) so üblich oder b) vielleicht sogar rechtmäßig?

60 Antworten

Hier gibt es ganz schön viele Obrigkeitshörige ... manche mit recht eigenwilliger Rechtsstaatlichkeitsinterpretation.

Ist ja wie in der Grundschule hier. "Aber der hat doch auch..." Sch...e geparkt, Knöllchen kassiert, bezahlt, Ende.

Zitat:

@Blubber-AWD schrieb am 29. August 2024 um 14:44:46 Uhr:


Hier gibt es ganz schön viele Obrigkeitshörige ... manche mit recht eigenwilliger Rechtsstaatlichkeitsinterpretation.

Es scheint auch viele Nachkommen von Don Quijote zu geben.

😉

Zitat:

@Blubber-AWD schrieb am 29. August 2024 um 14:44:46 Uhr:


Hier gibt es ganz schön viele Obrigkeitshörige ...

…Maulhelden aber auch….. manche mit recht eigenwilliger Rechtsstaatlichkeitsinterpretation.

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Zitat:

@reox schrieb am 29. Aug. 2024 um 16:3:26 Uhr:


Es scheint auch viele Nachkommen von Don Quijote zu geben.

*LOL Wie überall. Nicht wahr?

Ich weiß gar nicht, wie man auf die Idee kommt, dass eine Ausnahmegenehmigung nach § 46 StVO ein bedeutungsloser "Wisch" sein könnte. Ist da vielleicht etwas Neid im Spiel?

Die Ausnahmegenehmigungen können sogar weitreichender sein als die Sonderrechte der Polizei nach § 35 StVO. Dort gibt es nämlich drei Einschränkungen für die Inanspruchnahme der Sonderrechte:
- sie dienen nur der Erfüllung hoheitlicher Aufgaben
- sie müssen "dringend geboten" sein
- sie dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden.

Bei einer Ausnahme nach § 46 StVO gibt es keine dieser Einschränkungen. Jedenfalls nicht schon gesetzlich, denn Bedingungen und Auflagen können natürlich Teil der Genehmigung sein.

Du kannst Falschparker auch über div Seiten melden , wäre die einfachste Methode gewesen 😉

Blubber der Rebell...

Na ja, die Ordnungsamtler zumindest hier am Ort sind schon auch wichtig. Ich hab schon mehrmals beobachtet, wie sie quasi in Hauseingängen "lauern", um dann unwissende Urlauber abzustrafen, welche mal eben einen Brief ins Postamt tragen. Dabei sind anscheinend alle Fahrzeughalter gleich, nur manche sind eben gleicher.

Und ja, ich gehöre aufgrund meiner vielen Tagesfreizeit durchaus zu denen, welche gerne außerhalb der Ortschaft gerne mal anhalten und ordnungsgemäß parken, um dann zu dem auf dem Radweg stehenden VW Caddy zu wandern, welcher dort zum Zwecke der Geschwindigkeitsüberwachung dort parkt, um dann nach der entsprechenden Ausnahmegenehmigung zu fragen, welche den Umstand rechtfertigt, dass die Radler auf dem nebenliegenden Acker dem Caddy ausweichen müssen.

Je nach Tagesform mag sich der Fahrer mit mir nicht unterhalten oder gibt bockige Antworten, z. B. dass die Ausnahmegenehmigung in der Behörde läge, aber spätestens wenn ich das Fahrzeug fotografiere und die Polizei anrufe, bauen die Jungs auch regelmäßig ab.

Es gibt Tage, da hab ich Spaß daran...

Spannend auch der Umstand, dass z. B. die hiesigen Ordnungsämter ihre Fahrzeuge gerne im Stil von Polizeifahrzeugen mit identischer retroreflektierender Folie bekleben, anscheinend um wichtig auszusehen. Meine Kollegen und ich bemängeln das regelmäßig bei der HU, und dann dürfe sie es wieder abpulen.

Schönen Abend noch!

G´schichten aus dem Paulanergarten.🙄

Ich frage mich, warum der gelangweilte Verkehrsteilnehmer nicht falschparkende zivile Autofahrer anspricht, welche mit ihren Privatfahrzeugen Rad- und Gehwege durch ihre Parkkünste blockieren 😕. Da könnte es natürlich sein, dass man dann von dem Fahrer auch noch mit den Worten, sich um seine eigenen Probleme - um nicht zu sagen "Scheixx" - zu kümmern angepflaumt wird und man dann den geordneten Rückzug antritt, weil der auch noch handgreiflich werden könnte.

Das wird ihm mit einem Mitarbeiter - evtl. auch noch in Uniform - der Ortspolizeibehörde natürlich mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht passieren. Deshalb kann man die auch viel besser in der Öffentlichkeit anmachen, nach Möglichkeit auch schön laut, damit auch die umstehenden Passanten hören und sehen, was man für ein toller Hecht ist.

Manchmal bedauere ich, dass ich bereits in Rente bin. Als ich noch berufstätig war, hatte ich jeden Tag mit Falschparkern, Fahrlehrern, Besserwissern, StVO-Kennern, Ausredendichtern und sonstigen Uneinsichtigen zu tun. Das war auch regelmäßig spaßig 😁. Ein TÜV-Mitarbeiter wollte mir auch mal meinen Job erklären 🙄 😁.

Und um schonmal auf den Post von @AS60 zu antworten: genau so ist es. Die Mitarbeiter des Ordnungsamts erstarren in Ehrfurcht, wenn ein selbsternannter Hilfssheriff die Kamera zückt 😮.

Zitat:

@Tarnik schrieb am 29. August 2024 um 17:59:38 Uhr:


Blubber der Rebell...

Keineswegs. Nur Blubber, der Jurist. Der sich ziemlich oft weder das Grinsen noch das Peinlichberührtsein verkneifen kann. Oft ganz oft nicht das Fremdschämen. 😉

Zitat:

@Blubber-AWD schrieb am 29. August 2024 um 19:06:47 Uhr:


Keineswegs. Nur Blubber, der Jurist.

Wie erklärst du dann diese Fehleinschätzung:

Zitat:

@Blubber-AWD schrieb am 29. August 2024 um 08:35:59 Uhr:


Für eine Sonderrechtsstellung einer "Zettelfee" gibt es keinerlei Grund.

Ist das vielleicht für andere ein Grund zum Grinsen, Peinlichberührtsein oder Fremdschämen?

Es gibt immer pro, contra und eine vermittelnde Meinung ... in der Methodenlehre. Also nicht so verbissen sein. Das zeichnet die echten aus. 😉

OK, die Aussage, dass es für eine Sonderrechtsstellung einer "Zettelfee" keinerlei Grund gäbe, ist also eine "vermittelnde Meinung". Man kann natürlich auch blanken Unsinn so bezeichnen, man will ja nicht verbissen sein.

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