Knöllchenverteiler = Falschparker?

Meine Frau hat gerade einen Anhörungsbogen bekommen: 55 Euro wegen verbotswidrigem Parken auf dem Gehweg. Dazu zwei Anmerkungen:

Der Außendienstmitarbeiter (so nennt das Amt bei uns diese Leute) wurde bei Rückkehr zum Fahrzeug angetroffen. Er meinte dann, dass er es auf sich beruhen lassen wolle, weil ja nur sehr kurz geparkt wurde. Das hat er aber im weiteren Verlauf seines Arbeitstages wohl vergessen. 🙄 Na ja, man kann sich nicht alles merken. Habe auch schon bezahlt. 😉

Der Außendienstmitarbeiter hat für die Aufnahme unseres und weiterer Parkverstöße direkt hinter unserem Fahrzeug auf dem Gehweg geparkt. Ich hatte dann bei der zuständigen Stelle angeregt, dass man ihn dafür bitte auch mit 55 Euro belasten möge. Eigentlich war das eher als Scherz gemeint. Dann kam allerdings umgehend eine Rückmeldung dazu mit folgendem Text (Zitat): "Unsere Außendienstmitarbeiter sind selbstverständlich angehalten keinerlei Behinderungen darzustellen, es ist ihnen aber ausdrücklich gestattet, während der Ausübung ihrer Arbeit, auch auf dafür nicht vorgesehenen Plätzen zu Halten, oder zu Parken."

"...dazu angehalten keinerlei Behinderungen darzustellen..." Hat er aber getan. Und er hat für die Aufnahme aller Fahrzeuge auch mindestens genauso lange dort geparkt wie meine Frau. Wird hier mit zweierlei Maß gemessen und ist das a) so üblich oder b) vielleicht sogar rechtmäßig?

60 Antworten

Zitat:

@windelexpress schrieb am 28. August 2024 um 20:54:13 Uhr:



Zitat:

@Twinni schrieb am 28. August 2024 um 20:33:30 Uhr:


Interessant. Dann werde ich mal um Einsicht in die Ausnahmegenehmigung bitten.

Und Du glaubst, die Einsichtnahme steht Dir zu?

Fragen kostet nix.

Zitat:

@Twinni schrieb am 28. August 2024 um 18:22:26 Uhr:


Der Außendienstmitarbeiter hat für die Aufnahme unseres und weiterer Parkverstöße direkt hinter unserem Fahrzeug auf dem Gehweg geparkt. Wird hier mit zweierlei Maß gemessen und ist das a) so üblich oder b) vielleicht sogar rechtmäßig?

Ich denke: NEIN.
Er hat in Ausübung seiner Pflicht, also der Aufnahme mehrerer Parkverstöße, auf dem Gehweg geparkt, und ich würde sagen b.

Und bla, bla, bla, hätte er auf der Straße geparkt, wäre die Entrüstung genauso groß, denn da war das parken ja wohl auch nicht erlaubt. Nur der getroffene Hund bellt gerade.

Und wo führen solche Diskussionen hin ? Das sich der Rettungsdienst in Zukunft auch einen "legalen" Parkplatz sucht, oder der Amazonmann, und dann die Pakete durch die Straßen schleppt....?

Einfach ordentlich parken, dann gibt es auch keine Aufreger.

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 28. August 2024 um 21:30:46 Uhr:


Einfach ordentlich parken, dann gibt es auch keine Aufreger.

Das kann es nicht sein, das wäre zu einfach 😉

Zitat:

@Moers75 schrieb am 28. August 2024 um 21:32:15 Uhr:



Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 28. August 2024 um 21:30:46 Uhr:


Einfach ordentlich parken, dann gibt es auch keine Aufreger.

Das kann es nicht sein, das wäre zu einfach 😉

Man könnte die folgenden Konsequenzen auch schweigend hinnehmen.
Der Verstoß war bestimmt nicht unbewusst.
Ich würde es so machen, bewusst falsch geparkt, erwischt, Pech gehabt !

Ähnliche Themen

Zitat:

@nogel schrieb am 28. August 2024 um 18:27:16 Uhr:



Zitat:

@Twinni schrieb am 28. August 2024 um 18:22:26 Uhr:


es ist ihnen aber ausdrücklich gestattet, während der Ausübung ihrer Arbeit, auch auf dafür nicht vorgesehenen Plätzen zu Halten, oder zu Parken."

Wäre mir neu, daß es für "Außendienstmitarbeier" der Behörde eine eigene StVO gibt.

Gibt immer Ausnahmegenehmigungen .

Ich darf für die Arbeit in eingeschränkten Halteverbot parken , div Straßen fahren die nur Bussen vorenthalten sind und ohne Parkschein oder Parkscheibe parken.

Wenn du z.b das gelbe Rundumlicht hast darfst sogar noch mehr.

@ Diedicke1300
- !!! -

Zitat:

@Twinni schrieb am 28. August 2024 um 21:23:12 Uhr:



Zitat:

@windelexpress schrieb am 28. August 2024 um 20:54:13 Uhr:


Und Du glaubst, die Einsichtnahme steht Dir zu?

Fragen kostet nix.

Doch... Fragen kostet etwas!
In der Zeit, wo die sich mit deiner Frage beschäftigen, der keinen Vorteil für dich hat, bekommen sie ein Gehalt gezahlt. Dieses Gehalt wid mit Steuergeldern gezahlt. Und wer zahlt die Steuergelder? 😉

Zitat:

@Twinni schrieb am 28. August 2024 um 20:33:30 Uhr:


Interessant. Dann werde ich mal um Einsicht in die Ausnahmegenehmigung bitten. Die Leute müssen scheinbar irgendwie beschäftigt werden, damit ihnen nicht langweilig wird.

Antwortschreiben von Standtverwaltungen gibt es bereits im Netz. Die musst du nicht neu anfordern. Außerdem beschäftigst du die nicht wirklich. In einer Duisburger Facebook-Grupe hat man sich über einen VW-Caddy beschwert, der in Wanheimerort auf einem Radweg parkte um zu Blitzen. Mehrere haben sich bei der Stadt schriftlich beschwert. Die Antwortschreiben sahen sehr individuell aus. Einer hat so ein Schreiben hochgeladen, wodurch die anderen festgestellt haben, dass sie exakt den gleichen Text bekommen haben.

Kurz gesagt: Du investierst einige Minuten einen Beschwerdebrief zu formulieren. Der Bearbeiter der Stadt benötigt wenige Sekunden, um eine Standard-Antwort zu versenden. Es wird nur unnötig Papier produziert, ohne Kosequenzen für den anderen Falschparker.

Langeweile? Ich brauche dafür nur Sekunden. Habe aber ausreichend Zeit... 😉

Parkraum ist knapp. Es werden auch keine Verbotsschilder aufgestellt, nur damit die Landschaft ohne Autos schöner aussieht. Sondern die haben i.d.R. einen Grund, weil da z.b. eine Engstelle ist, eine Kuppe oder Kurve....Hinzu kommen die Verbote, die nach StVO sowieso vorgesehen sind, wie Abstand zu Kreuzungen, vor Einfahrten, Zebrastreifen, auf Gehwegen usw.

Es geht also um Gefahren und deren Abwehr.

Daß man davon bei einem Rettungseinsatz oder Feuerwehreinsatz abweichen kann, ist ganz einfach Güterabwägung. Aber garantiert ist keine Gefährdung hinzunehmen, weil das Ordnungsamt zu faul ist, ein paar Meter zu Fuß zu gehen.

Und die Gefahr wird auch nicht kleiner, wenn ein irgendein Wisch im Auto liegt.

Zitat:

@nogel schrieb am 29. Aug. 2024 um 07:9:26 Uhr:


Daß man davon bei einem Rettungseinsatz oder Feuerwehreinsatz abweichen kann, ist ganz einfach Güterabwägung. Aber garantiert ist keine Gefährdung hinzunehmen, weil das Ordnungsamt zu faul ist, ein paar Meter zu Fuß zu gehen.

Und die Gefahr wird auch nicht kleiner, wenn ein irgendein Wisch im Auto liegt.

Das sehe ich ebenso. Für eine Sonderrechtsstellung einer "Zettelfee" gibt es keinerlei Grund.

Ihr könnt es eigentlich ganz einfach haben.
Ja, prinzipiell darf das Ordnungsamt das.
Unbestreitbar handelt es sich um eine hoheitliche Aufgabe.
Ferner erfolgt nicht in jedem Bundesland eine harte Trennung. I.d.R. gilt das Ordnungsamt gemeinhin als "Polizeibehörde". In Manchen Bundesländern/Städten führ das OA sogar den Begriff "Stadtpolizei".

Den Briefkann er sich also sparen. Da ihm aber eh langweilig ist kann er ihn halt auch schreiben. Wird eine entsprechende Antwort erhalten (interessiert keinen) und das Thema ist geggessen

Bei uns erledigt man das per Mail. Wenn das Ergebnis keinen interessiert, dann beende ich das hier und jetzt.

Zitat:

@Twinni schrieb am 29. August 2024 um 10:20:17 Uhr:


Bei uns erledigt man das per Mail. Wenn das Ergebnis keinen interessiert, dann beende ich das hier und jetzt.

Unglücklich ausgedrückt. Dein Brief, Email... whatever, wird bei OA keine Aufregung auslösen. Bewegen sich im Rahmen des Rechts und außer einer Standardantwort oder ein bisschem "beruhigendem Blablabla... man wird die Angelegenheit prüfen" wird nichts passieren.

Zitat:

@Twinni schrieb am 28. August 2024 um 23:51:35 Uhr:


Langeweile? Ich brauche dafür nur Sekunden. Habe aber ausreichend Zeit... 😉

Also wer hat jetzt nun Langeweile und braucht Beschäftigung?

😉

Zitat:

@Twinni schrieb am 28. August 2024 um 20:33:30 Uhr:


Interessant. Dann werde ich mal um Einsicht in die Ausnahmegenehmigung bitten. Die Leute müssen scheinbar irgendwie beschäftigt werden, damit ihnen nicht langweilig wird.

Zitat:

@reox schrieb am 29. August 2024 um 11:51:39 Uhr:


Also wer hat jetzt nun Langeweile und braucht Beschäftigung?

Hier 😉

Deine Antwort
Ähnliche Themen