Knöllchenverteiler = Falschparker?
Meine Frau hat gerade einen Anhörungsbogen bekommen: 55 Euro wegen verbotswidrigem Parken auf dem Gehweg. Dazu zwei Anmerkungen:
Der Außendienstmitarbeiter (so nennt das Amt bei uns diese Leute) wurde bei Rückkehr zum Fahrzeug angetroffen. Er meinte dann, dass er es auf sich beruhen lassen wolle, weil ja nur sehr kurz geparkt wurde. Das hat er aber im weiteren Verlauf seines Arbeitstages wohl vergessen. 🙄 Na ja, man kann sich nicht alles merken. Habe auch schon bezahlt. 😉
Der Außendienstmitarbeiter hat für die Aufnahme unseres und weiterer Parkverstöße direkt hinter unserem Fahrzeug auf dem Gehweg geparkt. Ich hatte dann bei der zuständigen Stelle angeregt, dass man ihn dafür bitte auch mit 55 Euro belasten möge. Eigentlich war das eher als Scherz gemeint. Dann kam allerdings umgehend eine Rückmeldung dazu mit folgendem Text (Zitat): "Unsere Außendienstmitarbeiter sind selbstverständlich angehalten keinerlei Behinderungen darzustellen, es ist ihnen aber ausdrücklich gestattet, während der Ausübung ihrer Arbeit, auch auf dafür nicht vorgesehenen Plätzen zu Halten, oder zu Parken."
"...dazu angehalten keinerlei Behinderungen darzustellen..." Hat er aber getan. Und er hat für die Aufnahme aller Fahrzeuge auch mindestens genauso lange dort geparkt wie meine Frau. Wird hier mit zweierlei Maß gemessen und ist das a) so üblich oder b) vielleicht sogar rechtmäßig?
60 Antworten
Zitat:
@Rockville schrieb am 29. Aug. 2024 um 19:38:58 Uhr:
Wie erklärst du dann diese Fehleinschätzung:
Das ist keine. Nur sehen das manche als eine an. 😉
Kannst du das auch begründen? Die Rechtsgrundlage für die "Sonderstellung der Zettelfee" wurde ja schon genannt, nämlich § 46 StVO. Wie begründest du deine gegenteilige Behauptung?
Braucht er halt nicht.
Ja, das ist dann eben die berlin-paul-Variante: Viel behaupten, nichts beweisen. Und auf Nachfrage nur mit Smilies und vermeintlich schlauen Sprüchen antworten.
Aber schön, dass er in dir so einen Fürsprecher gefunden hat.
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Mach das bitte per PN aus. Hier nervt sowas nur.
Zitat:
@Blubber-AWD schrieb am 29. August 2024 um 20:03:00 Uhr:
Zitat:
@Rockville schrieb am 29. Aug. 2024 um 19:38:58 Uhr:
Wie erklärst du dann diese Fehleinschätzung:Das ist keine. Nur sehen das manche als eine an. 😉
Nehmen wir mal an du bist wirklich Jurist, welches Recht vertrittst du eigentlich? Dem Deutschen Recht stehst du nicht gerade mit Überzeugung gegenüber, das zeigst du immer wieder.
Du bist zum Beispiel der Meinung, das Radler auf Grund ihrer Verletzlichkeit doch von ihren Rechten zurück treten sollen, kommt es zu Komplikationen, sind sie selber Schuld, denn sie wissen ja um ihre Verletzlichkeit. Habe ich gerade nochmal in deinen Posts nachgelesen, muss man nur als Suchbegriff „Recht“ eingeben. Ich bin der Meinung du versuchst hier nur deine Vorurteile, nicht nur bei Radlern, unter dem Deckmantel deiner eigenen Interessen, als juristisches Wissen zu verkaufen.
OH ein RadfahrerThread!
Mal sehen wann das ABUS kommt
Zitat:
@Twinni schrieb am 28. August 2024 um 23:51:35 Uhr:
Langeweile? Ich brauche dafür nur Sekunden. Habe aber ausreichend Zeit... 😉
Dann schrib doch mit ChatGPT. Da kommt die Antwort sofort. Und wen ChatGPT was schreibt, dass du nicht lesen willst, klickst du die böse KI einfach weg. So ein Briefwechsel mit dem Ordnungsamt ist gelegentlich da gleiche wie ChatGPT, nur halt manuell/analog.
Zitat:
@Rockville schrieb am 29. Aug. 2024 um 20:12:36 Uhr:
Kannst du das auch begründen?
Kann ich. Ist für so ein Forum aber zu viel Schreibse. Vor allem mit dieser elenden Chinafingertastatur des Handys.
Zitat:
@Rockville schrieb am 29. August 2024 um 20:42:07 Uhr:
Ja, das ist dann eben die berlin-paul-Variante: Viel behaupten, nichts beweisen. Und auf Nachfrage nur mit Smilies und vermeintlich schlauen Sprüchen antworten.Aber schön, dass er in dir so einen Fürsprecher gefunden hat.
Dafür schreibe ich extra nochmal: DANKE!
Zitat:
@gardiner schrieb am 29. August 2024 um 18:20:44 Uhr:
Spannend auch der Umstand, dass z. B. die hiesigen Ordnungsämter ihre Fahrzeuge gerne im Stil von Polizeifahrzeugen mit identischer retroreflektierender Folie bekleben, anscheinend um wichtig auszusehen. Meine Kollegen und ich bemängeln das regelmäßig bei der HU, und dann dürfe sie es wieder abpulen.
Kenne ich 😁
In Ausnahmegenehmigungen steht daher auch immer was von "nicht mehr als unvermeidbar" drin. Wenn der Radweg eh vom Falschparker blockiert ist ist 3min Knöllchen schreiben und sich dahinter stellen jetzt auch keine zusätzliche Behinderung. Einen Radweg stundenlang mit einer Blitzkiste zu blockieren dagegen schon, habe ich hier aber noch nicht gesehen, und ich bin viel mit dem Rad unterwegs. Aber ok, hier im Münsterland hat Radverkehr halt doch einen passablen Stand dass man sowas nicht macht.
Vor dem hiesigen Postamt lauern die auch gerne - IMHO aus gutem Grund. Da wird ständig Straße oder Radweg zugeparkt, der große und immer freie Parkplatz ist keine 50m weiter. Mitleid hab ich da keins wenn man sich da bewusst ala "hinstellen A... lecken"
Zitat:
@Moers75 schrieb am 30. August 2024 um 17:33:07 Uhr:
Vor dem hiesigen Postamt lauern die auch gerne - IMHO aus gutem Grund. Da wird ständig Straße oder Radweg zugeparkt, der große und immer freie Parkplatz ist keine 50m weiter. Mitleid hab ich da keins wenn man sich da bewusst ala "hinstellen A... lecken"
Ist ja auch logisch. Warum soll das Ordnungsamt durch die Strßen laufen, und Falschparker suchen, wenn an einigen Orten die Falschparker zum Ordnungsamt kommen? So erwischt man auch die Leute, die nur drei Minuten falsch parken. Nach wenigen Tagen ist der Ort Falschparker-frei.