Knöllchen zahlen oder nicht?
Moin!
Das Thema passt evtl. nicht in dieses Unterforum, aber da ich hier "zu Hause" bin, schreibe ich's hier rein.
Heute erhielt ich von der Stadtverwaltung Willich - also meiner Wohngemeinde" - eine(n) "Schriftliche Verwarnung/Anhörungsbogen" über 10 €. Als Verkehrsordnungswidrigkeit ist "Sie hielten im Halteverbot (Zeichen 283)", als Ort eine Straße in der Nähe des Schiefbahners Dorfplatzes angegeben. Ah ja, Schiefbahn ist mein "Heimatdorf" - aber erst seit paar Monaten. 😉
Hätte ich dort angehalten, und hätte mich eine Politesse angesprochen oder hätte ich ein "Knöllchen" an der Windschutzscheibe gefunden, würde ich natürlich den Fehler einsehen. Da ich aber ein sehr rücksichtsvoller Mensch bin, passiert mir das eigentlich fast nie, in 11 Jahren habe ich gerade mal 1 Knöllchen "gesammelt" - und das im Großstadtdschungel. So, und jetzt erhalte ich diese Verwarnung OHNE Knöllchen, ohne dass mich jemand deswegen angesprochen hätte o.ä. Ich kann 100% sagen, dass ich mein Fahrzeug nicht verlassen habe - tue ich hier im Dorf nie. Evtl. habe ich irgendwo kurz angehalten, damit einer aussteigt - aber hey, hier ist NICHTS los! Und da war keine Politesse, o.ä.
Meine Vermutung: ich fuhr an diesem Tag einen neuen Audi mit Düsseldorfer Kennzeichen. War nur ein Mietwagen. Solche Typen sind hier im Dorf nicht gerade beliebt, Düsseldorf ist für die Dorfbewohner ein "rotes Tuch". Hat sich evtl. ein Opa das Kennzeichen notiert und mich "angezeigt"?
Was würdet ihr tun? Es geht mir nicht um die popligen 10 €, aber es darf nicht sein, dass die Stadtverwaltung sozusagen ohne Beweise verwarnen kann, oder?
38 Antworten
Hi,
es gibt schon ne Möglichkeit, herauszufinden, woher die Geschichte ihren Anschub bekommen hat. Über jede Ordnungswidrigkeit oder auch Straftat muss es eine Akte geben, aus der der Betroffene, der Verstoss und auch der Urheber hervorgeht. Grundsätzlich hat der Verteidiger das Recht, im Auftrag des Delinquenten Einsicht in diese Akte zu nehmen. Allerdings kann es auch sein, dass man selbst, wenn man anständig anfragt, diese Einsicht bekommt. Ein Ansatzpunkt wäre der Hinweis, dass man natürlich bereit ist, die Verwarnung zu bezahlen und es nicht darum gehe, sich herauszureden, aber man natürlich daran interessiert ist, den genauen Ort und die Zeit zu wissen. Nichts davon sagen, dass man glaubt, das sei zu Unrecht geschehen oder Deine sonstien Mutmassungen äußern, sonst hast Du schon verloren. Mich hatte der Landkreis letztens auch geblitzt, und da nur ein Ausschnitt des Bildes mit rangehängt war und ich aber wusste, dass noch ein Fahrzeug neben mir war, wollte ich das ganze Bild sehen, was er mir auch anstandslos gezeigt hat. Das andere Fahrzeug war nicht genau neben mir, sondern mit der vorderen Stossstange in Höhe der Spritzwand, womit die Sache klar war. Pech gehabt, erwischt worden, muss man auch dazu stehen.
Versuch es mal, mehr als nein sagen können die nicht.
Jackson5
Zitat:
Original geschrieben von Jackson5
Tja, das war natürlich tragisch, aber was würdest Du denn sagen, wenn ein Parkplatz nur für Messefahrzeuge zugelassen und auch entsprechend kenntlich gemacht ist, und dann würde sich ein Bus da drauf stellen und Du müsstest Deinen Stand ewig weit tragen? Ich kann mir ehrlich nicht vorstellen, dass Dir das am verlängerten Rückgrat entlang geht. Im Übrigen hattest Du wahrscheinlich Pech, dass da wohl ein Imbiss oder Eiswagen stand, ansonsten steigen die Hamelner Polizisten ausser zum Schichtwechsel eher nicht aus. Obwohl, da Du keinen Zettel dran hast, haben die das vermutlich im Sitzen erledigt.
Das faule Aussteigen in Hameln, hat sich wohl auf mich übertragen, ich hätte nur in die Tiefgarage fahren müssen.
Bin ich nun Infiziert ???
Ich habe ja meinen Fehler eingesehen und habe das Geld gleich Online angewiesen.
Opel-Fahrer (da geht öfters mal was kaputt usw). Soll ich jedes Mal ein Knöllchen riskieren?
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hi, ich kann mir nicht vorstellen das da ein jemand ist, der sich den ganzen tag die kennzeichen aus düsseldorf notiert. sicherlich kann ein anwohner eine anzeige erstatten wenn ein auto im absoluten halteverbot anhält. du räumst ja selbst ein das sowas möglich ist.
auch wenn du den anzeigenden " ermitteln " kannst, was soll das bringen? dann kommst eventuell die aussage das irgendein ver-
wandter diese untat auch gesehen hat.
schade um die zeit die damit vertrödelt wird. zahl besser ein.
oder anhörungsbogen zurückschicken und abwarten.
oder rechtsanwalt damit beauftragen. das habe ich dreimal gemacht und wurde dadurch meine rechtschutzversicherung los!
viel glück
Zitat:
Original geschrieben von Brüllente
auch wenn du den anzeigenden " ermitteln " kannst, was soll das bringen?
Diese Frage stelle ich mir auch gerade...
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Meiner Lebensgefährtin und mir wurde im letzten Jahr vorgeworfen wir hätten unsere beiden Motorräder auf einem Gehweg geparkt und hätten zudem noch andere Verkehrsteilnehmer behindert.
Es stimmte allerdings nicht. Wir wurden aber an dem fraglichen Ort zur fraglichen Zeit von einer weiblichen, alkoholisierten Person um Geld angehauen.
Die "Zeugin" war auch angegeben, mit vollem Namen.
Für jeden 25 Euro.
Wir waren zu zweit und haben beide Einspruch erhoben.
Im nächsten Brief wurden die Verfahren kommentarlos eingestellt.
Es bringt also doch was sich zu wehren !!!!!
mfg
Bertel
Danke sehr !!!
Ich treibe mich hier überall rum .... denn ...
bei anderen Marken gibt es auch interessante Threads ....
mfg Bertel