Knöllchen - Parken im absoluten Halteverbot, Zusatzschild "Be- und Entladen frei"

Hallo,

ich habe ein Knöllchen bekommen, bin darüber aber nun etwas verwundert.
Folgendes: Ich habe ein schweres Paket bei der Post abgeholt. Geparkt habe ich neben der Post, dort ist zwar ein Absolutes Halteverbot (Zeichen 283), unter diesem hängen jedoch zwei Zusatzschilder. Das erste Schild ist "Mo. - Fr. 9-20 Uhr", das darunter hängende Zusatzschild ist "Be- und Entladen frei". Insofern ging ich davon aus, dass ich diese Fläche für mein Vorhaben, also das Beladen des Fahrzeugs, nutzen kann.
Weshalb liege ich damit falsch? Ich möchte mich nicht künstlich aufregen, wenn ich einen Fehler gemacht habe, dann ist es halt so. Aber ich habe dort gehalten um das Fahrzeug zu beladen, was auch laut Schild erlaubt ist. Oder nicht?

Grüße

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Dass Lagebernd das geschrieben hat, kann kein Irrtum sein, es wird doch direkt über deinen Beiträgen zitiert. Und dass Lagebernd sich irrt, kann auch nicht sein, weil er immer alles weiß. Jetzt bist du aber etwas begriffsstutzig ...

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Zitat:

@Leclatcestmoi schrieb am 10. November 2018 um 08:48:23 Uhr:


Ob das Abholen bei der Post Be- und Entladen ist. Ich glaube es nicht. Man löst das Paket ja erst aus. Im Prinzip unterscheidet es nichts von einer Einkaufstour. Be- und Entladen ist "vermutlich" verbunden mit der direkten Aufnahme der Tätigkeit.

Wo steht denn geschrieben, daß ein Be und Entladevorgang nur in Verbindung steht mit der "direkten" Aufnahme der Tätigkeit ?

Das Schild auf jeden Fall scheint verwirrend zu sein mit dem Standort direkt vor der Postfiliale, denn Viele, die auf der Post ein größeres, schwereres, Paket abgeben oder abholen möchten betrachten dies unter dem auf dem Zusatzschild angebrachten "Be und Entladevorgang" auch lässt der angegebene Zeitraum auf dem weiteren Zusatzschild auf die Öffnungszeiten der Postfiliale schließen, daß das erlaubt ist.

Ich würde das auf jeden Fall mal bei der zuständigen Behörde abklären. Zahlen würde Ich jedenfalls nicht so schnell.

Zitat:

@Leclatcestmoi schrieb am 10. November 2018 um 08:48:23 Uhr:


Ob das Abholen bei der Post Be- und Entladen ist.

In der Regel ist das so, auch beim Aufgeben von Paketen - die Grenzen sind aber fließend. Bei einem Brief kann das durchaus anderes gewertet werden, als bei einem 20kg Paket. Üblicherweise werden auch notwendige Nebentätigkeiten als zulässig erachtet, z.B. die Kontrolle der gelieferten Ware auf Beschädigung usw.

Letztendlich besteht sowohl beim Zeichen 286, als auch bei der - m.E. unzulässigen - Berliner Lösung immer ein Problem bezüglich des Nachweises. Beide Varianten erlauben (auch gemäß ständiger Rechtsprechung), das man sich vom Fahrzeug entfernt. Die Ladetätigkeit ist daher nicht in jedem Fall erkennbar - dies sollten die Verkehrsteilnehmer, insbesondere aber die Verkehrsüberwacher berücksichtigen.

Hi,

bei einem Paket sollte es von der Post ja eine Paketverfolgung mit der jeweiligen Paketnummer geben.
Diese ausdrucken und die Uhrzeit der Abholung liefert dir den Grund für den Einspruch bzw den Beweis der Ladetätigkeit.

Grüße

Zitat:

@windelexpress schrieb am 9. November 2018 um 19:44:59 Uhr:



Wie soll eine Politesse dann erkennen,dass es sich um einen BeladeVorgang handelt?

Vielleicht sich paar Minuten Zeit nehmen und auf Aktivitäten die auf Be- oder Entladung deuten warten,
denn aus einer "Standbildaufnahme" kann man fast alles fehlinterpretieren,
wenn man sich nur genug anstellt.
Vielleicht werden wir auch so stur und gehen das nächste mal davon aus dass die Verkehrsüberwachungskraft gerne auf Bürgersteigen schläft, so ein Fetisch eben,
ein Herzinfarkt etc. kann es ja nicht sein -
ihr eigenes Zitat zurück gegeben: "war mir nicht ersichtlich".
Jetzt so die Frage, wollen wir in einer sturen Welt der Winkeladvokaten leben ?
Also manche anscheinend schon, ok nur dann später nicht heulen
wenn andere darin doch besser sind als der ganz gerissene der damit anfing.

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Vielleicht hat sie ja 5-10 min gewartet und der "Ladevorgang" hatte aber 15 min gedauert. Wie lange soll da gewartet werden? 30 min oder was?

Zitat:

@Opelowski schrieb am 10. November 2018 um 12:03:10 Uhr:


Vielleicht sich paar Minuten Zeit nehmen und auf Aktivitäten die auf Be- oder Entladung deuten warten,

Da käme dann prompt die nächste Frage nach dem Wie Lange. Die berühmten drei Minuten ? Und was passiert, wenn man aufgrund einer Schlange am Paketschalter nicht nach drei, sondern erst nach 6 min erscheint ? Soll die Politesse noch in der Post nachfragen, ob da wer sein Fahrzeug abgestellt hat ?

Warum drei Minuten? Die sind im Falle des Ladevorgangs nicht definiert. Es handelt sich bei der Beschilderung um eine Spezialregelung, die in der Regel der Behörde auf die Füße fallen müsste. Wenn jemand in der Post eine halbe Stunde in der Schlange steht, dann ist das halt so.

Und ja, ggf. muss die Politesse nachfragen. Das ist halt die Konsequenz aus einer unzureichenden Verkehrsregelung. Betrifft aber auch Zeichen 286.

Dem kann ich mich nur anschließen.

TE, nicht zahlen. Widersprechen. Die Begründung wurde dir oben genannt.

Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 10. November 2018 um 13:21:48 Uhr:



Zitat:

@Opelowski schrieb am 10. November 2018 um 12:03:10 Uhr:


Vielleicht sich paar Minuten Zeit nehmen und auf Aktivitäten die auf Be- oder Entladung deuten warten,


Da käme dann prompt die nächste Frage nach dem Wie Lange. Die berühmten drei Minuten ? Und was passiert, wenn man aufgrund einer Schlange am Paketschalter nicht nach drei, sondern erst nach 6 min erscheint ? Soll die Politesse noch in der Post nachfragen, ob da wer sein Fahrzeug abgestellt hat ?

In dem Fall "ja" !

Zitat:

@U.Korsch schrieb am 10. November 2018 um 14:19:02 Uhr:


Warum drei Minuten? Die sind im Falle des Ladevorgangs nicht definiert. Es handelt sich bei der Beschilderung um eine Spezialregelung, die in der Regel der Behörde auf die Füße fallen müsste. Wenn jemand in der Post eine halbe Stunde in der Schlange steht, dann ist das halt so.

Eigentlich geht es hier nur um eine Spitzfindigkeit. Statt dem Halteverbot wurde eben ein Parkverbot angesetzt. Mit dem Zusatz, dass man zum Be-und Entladen stehen darf.( auch, wenn das Parkverbot alles andere eigentlich verbietet)
Wie erkennt nun das Ordnungsamt bei einem verschlossenen Fahrzeug, dass es zum Be-und Entladen dort steht ?
Ich meine, man hätte ja auch eine Ladezone einzeichnen können, wo aber das gleiche Problem besteht.

Das Problem besteht beim Be- oder Entladen immer. Darum gibt es hierzu auch eine ganze Menge Rechtsprechung.

Zitat:

@U.Korsch schrieb am 10. November 2018 um 19:57:46 Uhr:


Das Problem besteht beim Be- oder Entladen immer.

Aber eben nur bei Privat-PKW. Steht dort ein Lieferwagen von DHL, bekommt der sicher kein Knöllchen, weil man hier automatisch von Ladearbeiten ausgeht. Welche hier auch sehr viel länger dauern können.

Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 10. November 2018 um 15:59:32 Uhr:


Statt dem Halteverbot wurde eben ein Parkverbot angesetzt.

Nein, statt einem eingeschränkten Haltverbot wurde ein absolutes Haltverbot beschildert, eben mit der Ausnahme für Ladetätigkeiten. Und wer belädt und dabei zulässige Nebentätigkeiten verrichtet, der darf das und muss auch nicht demonstrativ den Kofferraum offen lassen.

Vielleicht kann ja der TE mal mitteilen, wie lange das Fahrzeug dort stand und ob das Abholen des Pakets ungewöhnlich lange gedauert hat. Mit der erwähnten 3-Minuten-Grenze hat es aber nichts zu tun, denn die gilt beim Be- und Entladen nicht.

Wir aben hier immer noch keine Schilder gesehen.
Solange ist das Spekulation.
Ich gehe auch davon aus, das noch andere Beschilderingen da sind.
Und wogegen soll da nun verstoßen worden sein?
Unsinniger gehts kaum noch.

Zitat:

@Florian333 schrieb am 10. November 2018 um 23:34:19 Uhr:


Nein, statt einem eingeschränkten Haltverbot wurde ein absolutes Haltverbot beschildert, eben mit der Ausnahme für Ladetätigkeiten. Und wer belädt und dabei zulässige Nebentätigkeiten verrichtet, der darf das und muss auch nicht demonstrativ den Kofferraum offen lassen.

Und wie erkenne ich nun, ob da wer was ein-und auslädt ? Oder vielleicht doch dort parkt ?

Soll die Politesse alle ,sagen wir, 15 min vorbeikommen mit Aufschreiben der Radstellung und des Nummernschildes, um nachzuweisen, dass die Standzeit überschritten wurde ? Wobei wir nicht mal einen Anhaltspunkt haben, wie lang denn die Standzeit beim Be-und Entladen dauern darf .

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