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Knöllchen - Parken im absoluten Halteverbot, Zusatzschild "Be- und Entladen frei"

Themenstarteram 9. November 2018 um 14:43

Hallo,

ich habe ein Knöllchen bekommen, bin darüber aber nun etwas verwundert.

Folgendes: Ich habe ein schweres Paket bei der Post abgeholt. Geparkt habe ich neben der Post, dort ist zwar ein Absolutes Halteverbot (Zeichen 283), unter diesem hängen jedoch zwei Zusatzschilder. Das erste Schild ist "Mo. - Fr. 9-20 Uhr", das darunter hängende Zusatzschild ist "Be- und Entladen frei". Insofern ging ich davon aus, dass ich diese Fläche für mein Vorhaben, also das Beladen des Fahrzeugs, nutzen kann.

Weshalb liege ich damit falsch? Ich möchte mich nicht künstlich aufregen, wenn ich einen Fehler gemacht habe, dann ist es halt so. Aber ich habe dort gehalten um das Fahrzeug zu beladen, was auch laut Schild erlaubt ist. Oder nicht?

Grüße

Beste Antwort im Thema

Dass Lagebernd das geschrieben hat, kann kein Irrtum sein, es wird doch direkt über deinen Beiträgen zitiert. Und dass Lagebernd sich irrt, kann auch nicht sein, weil er immer alles weiß. Jetzt bist du aber etwas begriffsstutzig ...

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Kann wohl nicht oft genug wiederholt werden.:-)

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