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Knöllchen - Parken im absoluten Halteverbot, Zusatzschild "Be- und Entladen frei"

Themenstarteram 9. November 2018 um 14:43

Hallo,

ich habe ein Knöllchen bekommen, bin darüber aber nun etwas verwundert.

Folgendes: Ich habe ein schweres Paket bei der Post abgeholt. Geparkt habe ich neben der Post, dort ist zwar ein Absolutes Halteverbot (Zeichen 283), unter diesem hängen jedoch zwei Zusatzschilder. Das erste Schild ist "Mo. - Fr. 9-20 Uhr", das darunter hängende Zusatzschild ist "Be- und Entladen frei". Insofern ging ich davon aus, dass ich diese Fläche für mein Vorhaben, also das Beladen des Fahrzeugs, nutzen kann.

Weshalb liege ich damit falsch? Ich möchte mich nicht künstlich aufregen, wenn ich einen Fehler gemacht habe, dann ist es halt so. Aber ich habe dort gehalten um das Fahrzeug zu beladen, was auch laut Schild erlaubt ist. Oder nicht?

Grüße

Beste Antwort im Thema

Dass Lagebernd das geschrieben hat, kann kein Irrtum sein, es wird doch direkt über deinen Beiträgen zitiert. Und dass Lagebernd sich irrt, kann auch nicht sein, weil er immer alles weiß. Jetzt bist du aber etwas begriffsstutzig ...

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Hallo,

War deine Hecklappe oben also offen denn dann hätte man vielleicht vermuten und

sehen können das du am be- und entladen bist.

Seelze 01

Wer sein Fahrzeug verlässt, der parkt. Eigentlich relativ einfach, die Politesse hat eben nichts von deinem Be- oder Entladen mitbekommen. Ticket gerechtfertigt.

Zitat:

@Seelze 01 schrieb am 9. November 2018 um 15:53:16 Uhr:

Hallo,

War deine Hecklappe oben also offen denn dann hätte man vielleicht vermuten und sehen können das du

das du am be- und entladen bist.

Seelze 01

Fahrzeug nicht gegen unbefugte Benutzung abgesichert. Somit zahlst du doppelt.:)

Gruß

Themenstarteram 9. November 2018 um 15:02

Nein, natürlich lasse ich in Berlin meinen Kofferraum nicht offen.

Die/der Ordnungsamtmitarbeiterin/mitarbeiter muss mich gesehen haben, denn Beginn der Tatzeit ist der, an dem ich dort angehalten habe. Demzufolge muss sie direkt dort (ohne Uniform) gestanden haben. Sie sollte daher auch gesehen haben, dass ich in die Postfiliale gegangen bin.

Das Halteverbot ist doch, so verstehe ich es, eben zum Beladen aufgehoben. Insofern stand ich dort zurecht, weil ich das 15 KG Paket aus der Postfiliale abgeholt und mein Auto beladen habe....

Ja. Beladen schon, aber beim Fzg.bleiben.

Das ist der springende Punkt.

Hätte z.B. vor dir ein Bekannter mit seinem Auto gestanden, und ihr hättet umgeladen. Das wäre ok.

Nein, dafür ist das nicht gedacht. Wenn dein Paket jetzt am Eingang gestanden hätte, dann ja aber die Kiste verlassen und etliche Minuten weg sein, gehört nicht dazu.

Natürlich ist Rest meines Fahrzeuges abgeschlossen und verriegelt nur meine Hecklappe ist offen.

Bei guten Autos geht so etwas.

Themenstarteram 9. November 2018 um 15:12

Sorry, aber das stimmt doch einfach nicht. Mein Paket muss nicht am Straßenrand stehen. Normale "Holwege" und Abholzeiten gehören zum Be- und Entladen dazu, das ist völlig normal und auch gerichtlich bestätigt. Ich muss beim Beladen definitiv nicht im Auto bleiben.

Klar stimmt das, sonst hättest ja kein Ticket bekommen :rolleyes:

Wir halten fest. Sollte die Regelung für die Poststelle und die Andienung oder Abholung von Paketen gelten, so funktioniert sie nicht.

Deutscher Amtsschimmel.

Gruß

Vielleicht muss der nochmal schauen, ein eingeschränktes Parkverbot ist schon möglich, aber ein eingeschränktes Halteverbot kann es eigentlich nicht geben. Frage in welche Richtug oder für wo gilt das Schild ?

Zitat:

@10takel schrieb am 9. November 2018 um 16:12:06 Uhr:

Sorry, aber das stimmt doch einfach nicht. Mein Paket muss nicht am Straßenrand stehen. Normale "Holwege" und Abholzeiten gehören zum Be- und Entladen dazu, das ist völlig normal und auch gerichtlich bestätigt. Ich muss beim Beladen definitiv nicht im Auto bleiben.

Ja wenn du das so genau weißt.das alles nicht stimmt:!

Wo kannman das nachlesen?

Einspruch, nicht zahlen und Ergebnis hier melden!

Themenstarteram 9. November 2018 um 15:29

Zitat:

@Mopedmongo schrieb am 9. November 2018 um 16:25:54 Uhr:

Zitat:

@10takel schrieb am 9. November 2018 um 16:12:06 Uhr:

Sorry, aber das stimmt doch einfach nicht. Mein Paket muss nicht am Straßenrand stehen. Normale "Holwege" und Abholzeiten gehören zum Be- und Entladen dazu, das ist völlig normal und auch gerichtlich bestätigt. Ich muss beim Beladen definitiv nicht im Auto bleiben.

Ja wenn du das so genau weißt.das alles nicht stimmt:!

Wo kannman das nachlesen?

Einspruch, nicht zahlen und Ergebnis hier melden!

Du brauchst mich nicht anzicken. Ich bin kein Experte im Verkehrsrecht, aber die Aussage, dass ich beim Be- und Entladen im oder direkt am Auto bleiben muss, ist schlicht und einfach falsch.

Da ich die Schilderkombination zuvor nicht kannte, bin ich einfach davon ausgegangen, dass mein Vorhaben zulässig ist. Eine Be- und Entladezone neben der Post würde eben auch durchaus Sinn ergeben.

Und da sich hier einige im Verkehrsrecht deutlich besser auskennen, habe ich mich entschlossen, meinen "Fall" zur Diskussion zu stellen.

Na ja, du nimmst am öffentlichen Straßenverkehr teil, aber du weißt nicht, wias die Beschilderung bedeutet?

Man muss sich dann aber nicht wundern....

Aber du hast ja das Internet, kannst du alles nachlesen.

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