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Knöllchen - Parken im absoluten Halteverbot, Zusatzschild "Be- und Entladen frei"

Themenstarteram 9. November 2018 um 14:43

Hallo,

ich habe ein Knöllchen bekommen, bin darüber aber nun etwas verwundert.

Folgendes: Ich habe ein schweres Paket bei der Post abgeholt. Geparkt habe ich neben der Post, dort ist zwar ein Absolutes Halteverbot (Zeichen 283), unter diesem hängen jedoch zwei Zusatzschilder. Das erste Schild ist "Mo. - Fr. 9-20 Uhr", das darunter hängende Zusatzschild ist "Be- und Entladen frei". Insofern ging ich davon aus, dass ich diese Fläche für mein Vorhaben, also das Beladen des Fahrzeugs, nutzen kann.

Weshalb liege ich damit falsch? Ich möchte mich nicht künstlich aufregen, wenn ich einen Fehler gemacht habe, dann ist es halt so. Aber ich habe dort gehalten um das Fahrzeug zu beladen, was auch laut Schild erlaubt ist. Oder nicht?

Grüße

Beste Antwort im Thema

Dass Lagebernd das geschrieben hat, kann kein Irrtum sein, es wird doch direkt über deinen Beiträgen zitiert. Und dass Lagebernd sich irrt, kann auch nicht sein, weil er immer alles weiß. Jetzt bist du aber etwas begriffsstutzig ...

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Themenstarteram 9. November 2018 um 15:44

Zitat:

@Lagebernd schrieb am 9. November 2018 um 16:40:16 Uhr:

Na ja, du nimmst am öffentlichen Straßenverkehr teil, aber du weißt nicht, wias die Beschilderung bedeutet?

Man muss sich dann aber nicht wundern....

Aber du hast ja das Internet, kannst du alles nachlesen.

Lieber Lagebernd,

da du offenbar sehr viel fähiger bist als ich, sei doch bitte so freundlich, und erläutere mir: Was genau ist bei dieser Schilderkombination nun erlaubt? :)

Ein solches Zeichen habe ich in der Fahrschule leider nie gelernt, dafür schäme ich mich sehr.

Dass du dich gleich angezickt fühlst??

Komisch,

Also ich habe in der Fahrschule gelernt daß, wer länger als 3 Minuten hält oder sein Fahrzeug verlässt, der PARKT!

Und bei eingeschränktem HV:

Zum Zwecke des Ein und Aussteigens, sowie des Be und Entladens ist Halten gestattet.

Jetzt mach dir selbst ein Reim daraus!

Themenstarteram 9. November 2018 um 15:51

Zitat:

@Mopedmongo schrieb am 9. November 2018 um 16:46:50 Uhr:

Dass du dich gleich angezickt fühlst??

Komisch,

Also ich habe in der Fahrschule gelernt daß, wer länger als 3 Minuten hält oder sein Fahrzeug verlässt, der PARKT!

Und bei besagtem eingeschränkt HV:

Zum Zwecke des Ein und Aussteigens, sowie des Be und Entladens ist Halten gestattet.

Jetzt mach dir selbst ein Reim daraus!

Wer länger als 3 Minuten hält, der parkt. Soweit gehe ich mit.

Es handelt sich um ein absolutes Halteverbot, kein eingeschränktes Halteverbot.

Be- und Entladen ist per Zusatzschild erlaubt. Zum Be- und Entladen darf ich länger als 3 Minuten halten. Da ich Be- und Entlade, wird das Halten nicht nach 3 Minuten zum Parken.

Und nun?

Nun hast Du vergessen, daß auch wer sein Fahrzeug verlässt, parkt!

Das Verlassen desselben hast du eingeräumt.

Und Was nun?

PS: ich glaube nicht da§ das be und entladen länger dauern darf! Sonst kann man da uch ne Stunde oder 1 Tag draus machen. Umzug und so.

Themenstarteram 9. November 2018 um 15:55

Zitat:

@Mopedmongo schrieb am 9. November 2018 um 16:52:51 Uhr:

Nun hast Du vergessen, daß auch wer sein Fahrzeug verlässt, parkt!

Das Verlassen desselben hast du eingeräumt.

Und Was nun?

Nicht aber zum Be- und Entladen. Ich kann im Regelfall mein Fahrzeug nicht Be- und Entladen, ohne es dabei zu verlassen.

Langsam wird's knifflig und zur Interpretation ssache.

Drum meine ich ganz ernsthaft:

Begründe deinen Einspruch mit denselben Argumenten wie hier und teile uns den Ausgang und Begründung mit.

Danke und tschüß fürs erste.

Zitat:

@10takel schrieb am 9. November 2018 um 16:44:34 Uhr:

Zitat:

@Lagebernd schrieb am 9. November 2018 um 16:40:16 Uhr:

Na ja, du nimmst am öffentlichen Straßenverkehr teil, aber du weißt nicht, wias die Beschilderung bedeutet?

Man muss sich dann aber nicht wundern....

Aber du hast ja das Internet, kannst du alles nachlesen.

Lieber Lagebernd,

da du offenbar sehr viel fähiger bist als ich, sei doch bitte so freundlich, und erläutere mir: Was genau ist bei dieser Schilderkombination nun erlaubt? :)

Ein solches Zeichen habe ich in der Fahrschule leider nie gelernt, dafür schäme ich mich sehr.

Ich sehe das Zeichen aber nicht. Von daher ...

Und schämen musst du dich auch nicht, ich kriege heute noch Schilder und Zeichen zu sehen, da muss ich erst mal nachschauen.

Themenstarteram 9. November 2018 um 16:10

Zitat:

@Lagebernd schrieb am 9. November 2018 um 17:08:02 Uhr:

Zitat:

@10takel schrieb am 9. November 2018 um 16:44:34 Uhr:

 

Lieber Lagebernd,

da du offenbar sehr viel fähiger bist als ich, sei doch bitte so freundlich, und erläutere mir: Was genau ist bei dieser Schilderkombination nun erlaubt? :)

Ein solches Zeichen habe ich in der Fahrschule leider nie gelernt, dafür schäme ich mich sehr.

Ich sehe das Zeichen aber nicht. Von daher ...

Und schämen musst du dich auch nicht, ich kriege heute noch Schilder und Zeichen zu sehen, da muss ich erst mal nachschauen.

Hast du meinen Post dann gar nicht erst gelesen?

Zitat:

Geparkt habe ich neben der Post, dort ist zwar ein Absolutes Halteverbot (Zeichen 283), unter diesem hängen jedoch zwei Zusatzschilder. Das erste Schild ist "Mo. - Fr. 9-20 Uhr", das darunter hängende Zusatzschild ist "Be- und Entladen frei".

Zitat:

@10takel schrieb am 9. November 2018 um 16:55:56 Uhr:

Zitat:

@Mopedmongo schrieb am 9. November 2018 um 16:52:51 Uhr:

Nun hast Du vergessen, daß auch wer sein Fahrzeug verlässt, parkt!

Das Verlassen desselben hast du eingeräumt.

Und Was nun?

Nicht aber zum Be- und Entladen. Ich kann im Regelfall mein Fahrzeug nicht Be- und Entladen, ohne es dabei zu verlassen.

Aber nicht, wenn keine Ladetätigkeit vorliegt!! und das war bei dir nicht der Fall.

Zitat:

@10takel schrieb am 9. November 2018 um 17:10:32 Uhr:

Zitat:

@Lagebernd schrieb am 9. November 2018 um 17:08:02 Uhr:

 

Ich sehe das Zeichen aber nicht. Von daher ...

Und schämen musst du dich auch nicht, ich kriege heute noch Schilder und Zeichen zu sehen, da muss ich erst mal nachschauen.

Hast du meinen Post dann gar nicht erst gelesen?

Zitat:

@10takel schrieb am 9. November 2018 um 17:10:32 Uhr:

Zitat:

Geparkt habe ich neben der Post, dort ist zwar ein Absolutes Halteverbot (Zeichen 283), unter diesem hängen jedoch zwei Zusatzschilder. Das erste Schild ist "Mo. - Fr. 9-20 Uhr", das darunter hängende Zusatzschild ist "Be- und Entladen frei".

Ich habe das sehr wohl gelesesn, aber nicht selbst gesehen.....

Wie lange hat denn dein Abholen überhaupt gedauert?

Bist du unter den drei Minuten geblieben?

Oder war es eher eine viertestunde?

Moorteufelchen

Statt vieler Worte:

https://www.verkehrslexikon.de/Texte/Parken02.php

Fraglich nur, wie der TE hier sein Beladen nachweisen möchte.

Zitat:

@10takel schrieb am 9. November 2018 um 15:43:39 Uhr:

. Aber ich habe dort gehalten um das Fahrzeug zu beladen, was auch laut Schild erlaubt ist. Oder nicht?

Grüße

War an dem Fahrzeug nun irgendwie ersichtlich, dass du ein Paket aus- oder einladen wölltest ?

Soll heissen, stand vielleicht die Heckklappe offen ? Oder war rundherum alles verriegelt ? Wenn es Letzteres war, wie hätte die Politesse erkennen sollen, dass da tatsächlich nur was aus-/eingeladen wurde ?

Zitat:

@10takel schrieb am 9. November 2018 um 16:02:14 Uhr:

Nein, natürlich lasse ich in Berlin meinen Kofferraum nicht offen.

KofferKlappe war zu.

Wie soll eine Politesse dann erkennen,dass es sich um einen BeladeVorgang handelt?

Gruß M

Per se ist die Beschilderung absolutes Halteverbot i.V.m. "Be- und Entladen frei" schlicht und einfach falsch. Genau für diesen Zweck gibt es ja das eingeschränkte Halteverbot, was hier offensichtlich nicht zum Einsatz gekommen ist.

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