Knöllchen in Dänemark

Hallo,

ich habe folgendes Problem.

Im November bekam ich unvermittelt Post eines süddeutschen Inkassounternehmens. Die Firma Q- Park in Dänemark hat eine Forderung gegen mich an sie abgetreten und sie wollen die nun einziehen. Ich, bzw mein Fahrzeug, hat angeblich im Sommer in Dänemark einen Parkverstoß auf einem Privatparkplatz begangen.

Ich war im Sommer mit der gesamten Familie in Dänemark, hatte aber nie einen Zettel am Auto.

Ich habe dem Inkasso genau das mitgeteilt, ebenso, dass ich als Halter nicht weiß wer damals gefahren ist, was stimmt, weil sich 4 Fahrer, inklusive mir, immer abgewechselt haben.

Einen Monat später kam erneut ein Schreiben, diesmal mit Beweisfotos die Zeigen, das ein kleines Knöllchen an meinem Scheibenwischer hängt. Wie gesagt, weder mir noch den anderen möglichen Fahrern ist damals was aufgefallen. Aus Google Recherchen weiß ich inzwischen das ein Zettel am Scheibenwischer nicht als offiziell zugestelltes Dokument gilt.

Ich hatte nochmal geantwortet, dass ich wie schon erwähnt nur der Halter bin und deutsches Privatrecht keine Halterhaftung kennt.

Heute kam als Antwort ein Beispielurteil, das wohl anders entschieden hat und ich möge doch endlich zahlen. Alles sehr sachlich geschrieben.

Die Frage ist, wie soll ich mich jetzt verhalten? Füße still halten und die Sache aussitzen? Und damit evtl. einen gerichtlichen Mahnbescheid riskieren?

Danke im Voraus für Eure Antworten.

Micha

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Acela schrieb am 16. Januar 2019 um 19:11:43 Uhr:


Ich hatte nochmal geantwortet, dass ich wie schon erwähnt nur der Halter bin und deutsches Privatrecht keine Halterhaftung kennt.

Da der Verstoß auf dänischem Hoheitsgebiet begangen wurde, ist hier das deutsche Privatrecht

nicht

anwendbar.

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Das weiß ich ja nicht. Aber ansonsten redet doch jede Pfeife von Datenschutz. Ich könnte mir vorstellen, dass der Verkauf von persönlichen Daten (hier: Schuldner) auch an bestimmte Regeln gebunden ist. Es wäre aber schön, wenn Du meine Frage nicht mit einer Gegenfrage beantworten würdest.

peso

Zitat:

@tcsmoers schrieb am 20. Januar 2019 um 16:47:24 Uhr:


Das weiß ich ja nicht. Aber ansonsten redet doch jede Pfeife von Datenschutz. Ich könnte mir vorstellen, dass der Verkauf von persönlichen Daten (hier: Schuldner) auch an bestimmte Regeln gebunden ist. Es wäre aber schön, wenn Du meine Frage nicht mit einer Gegenfrage beantworten würdest.

peso

Es könnte ja sein, dass du nicht nur ins Blaue denkst, sondern konkrete Ansätze hast. Zum Thema Datenschutz im Zusammenhang mit der Forderungsabtretung einer Bank, auch in Bezug auf das Bankgeheimnis, findest du hier was: https://www.rechtsanwalt-darmstadt.de/...imnis-kreditsicherheiten.html

Im Übrigen halte ich das Stellen von Fragen im Rahmen einer Konversation durchaus für üblich. Das machst du doch auch.

Grüße vom Ostelch

Was ist an meine Frage unklar? Der Normalbürger fragt sich einfach, ob das Abtreten von Forderungen an Inkassobüros dem Datenschutzrun widerspricht. Letztendlich werden da einem "Unbeteiligten" persönliche Daten mitgeteilt.

Aber Deine Fans habe Dir ja schon den Daumen gezeigt.

peso

Zitat:

@tcsmoers schrieb am 20. Januar 2019 um 19:04:28 Uhr:


Was ist an meine Frage unklar? Der Normalbürger fragt sich einfach, ob das Abtreten von Forderungen an Inkassobüros dem Datenschutzrun widerspricht. Letztendlich werden da einem "Unbeteiligten" persönliche Daten mitgeteilt.

Aber Deine Fans habe Dir ja schon den Daumen gezeigt.

peso

Statt persönlich zu werden, könntest du vielleicht mal den von mir vorgeschlagenen Link verfolgen und den Text lesen. Damit wäre deine Frage eventuell beantwortet. Selber zum Thema googeln könnte auch zu Erkenntnisgewinn führen. Stattdessen stellst du immer wieder die gleiche Vermutung an, obwohl sie wohl ohne jegliche Grundlage ist. Nachfragen lässt du ja nicht zu.

Grüße vom Ostelch

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Die unter dem link hinterlegte Information besagt wesentlich, dass ein Verstoss gegen Datenschutzgesetze (im Kontext des Kreditwesens) nicht zur Nichtigkeit der Forderung führt. Ob die Weitergabe von Kundendaten gegen Datenschutzrecht verstößt, bleibt offen.
Ganz abgesehen davon, dass die Urteile über 10 Jahre alt sind und sicher noch nicht mit dem Implikationen der DSGVO bzw. DG(neu) konfrontiert wurden.

Die wesentliche Frage bleibt für mich offen, wie das Personal vom Inkassobüro an die Daten des Halters gekommen ist. Wenn ich die Zulassungsstelle anrufe, wer denn mein Hoftor zuparkt, werden die mir was husten.

Ich habe mich mal mit einem Anwalt für Verkehrsrecht in Verbindung gesetzt.

Seine Antwort in Kurzform: Aussitzen, es wird nix kommen.

Langform zusammen gefasst:

- Selbst wenn in es in Dänemark eine fingierte Halterhaftung gäbe (die es nach seiner Auskunft nicht gibt), wäre die Sache gerichtlich in Deutschland nicht durchsetzbar, weil es selbige im deutschen Zivilrecht nicht gibt und eine solche Forderung somit Grundätzen des deutschen Rechts im wesentlichen widersprechen würde.

- Ihm ist kein Fall bekannt in dem zivilrechtliche Forderungen aus Dänemark in Deutschland gerichtlich durchgesetzt wurden.

Also abwarten

Zitat:

@Moewenmann schrieb am 21. Januar 2019 um 10:00:05 Uhr:


Die wesentliche Frage bleibt für mich offen, wie das Personal vom Inkassobüro an die Daten des Halters gekommen ist. Wenn ich die Zulassungsstelle anrufe, wer denn mein Hoftor zuparkt, werden die mir was husten.

Inkassodienstleistungen gehören zu den im Rechtsdienstleistungsgesetz aufgeführten Rechtsdienstleistungen und für die Ausübung dieses Geschäfts muss man (nach Prüfung der Voraussetzgungen durch das zuständige Gericht) im Rechtsdienstleistungsregister eingetragen sein.

Du darfst davon ausgehen, dass man unter diesen Voraussetzungen durchaus berechtigt ist, die notwendigen Daten zu erheben und zu verarbeiten.

Zitat:

@Moewenmann schrieb am 21. Januar 2019 um 10:00:05 Uhr:


Die wesentliche Frage bleibt für mich offen, wie das Personal vom Inkassobüro an die Daten des Halters gekommen ist. Wenn ich die Zulassungsstelle anrufe, wer denn mein Hoftor zuparkt, werden die mir was husten.

dann bekommst Du die Daten auch. Jeder der ein "berechtigtes Interesse" nachweisen kann, bekommt die Halterdaten. Das sieht das Gesetz so vor.

Du solltest aber auf keinen Fall mit deinem aktuellen Kennzeichen nach Dänemark mehr reinfahren. Zumindestens bei Forderungen aus überhöhter Geschwindigkeit kann es dir passieren, dass du an der Grenze rausgezogen wirst und zur Nachkasse + Strafgebühr gebeten wirst.

Zitat:

@Acela schrieb am 21. Januar 2019 um 10:06:38 Uhr:


Ich habe mich mal mit einem Anwalt für Verkehrsrecht in Verbindung gesetzt.

Seine Antwort in Kurzform: Aussitzen, es wird nix kommen.

Langform zusammen gefasst:

- Selbst wenn in es in Dänemark eine fingierte Halterhaftung gäbe (die es nach seiner Auskunft nicht gibt), wäre die Sache gerichtlich in Deutschland nicht durchsetzbar, weil es selbige im deutschen Zivilrecht nicht gibt und eine solche Forderung somit Grundätzen des deutschen Rechts im wesentlichen widersprechen würde.

- Ihm ist kein Fall bekannt in dem zivilrechtliche Forderungen aus Dänemark in Deutschland gerichtlich durchgesetzt wurden.

Also abwarten

Zitat:

@Needful schrieb am 21. Januar 2019 um 15:54:24 Uhr:


Du solltest aber auf keinen Fall mit deinem aktuellen Kennzeichen nach Dänemark mehr reinfahren. Zumindestens bei Forderungen aus überhöhter Geschwindigkeit kann es dir passieren, dass du an der Grenze rausgezogen wirst und zur Nachkasse + Strafgebühr gebeten wirst.

Auch dann wird wohl nichts passieren. Es geht hier, man kann wohl nicht oft genug darauf hinweisen, um eine zivilrechtliche Forderung von Q-Park an den TE, nicht um ein "amtliches Knöllchen". Das interessiert die dänischen Behörden nicht die Bohne.

Grüße vom Ostelch

@Ostelch
Das war mir schon klar. Aber Q-Park hat relative viele Rechte in Dänemark und hat z.B. direktzugriff auf die dänische Zulassungsstelle. Ich wäre da vorsichtig. Zumindestens wenn ich regelmässig nach Dänemark fahre. Ansonsten ist es völlig egal

Zitat:

@Needful schrieb am 22. Januar 2019 um 07:23:26 Uhr:


@Ostelch
Das war mir schon klar. Aber Q-Park hat relative viele Rechte in Dänemark und hat z.B. direktzugriff auf die dänische Zulassungsstelle. Ich wäre da vorsichtig. Zumindestens wenn ich regelmässig nach Dänemark fahre. Ansonsten ist es völlig egal

Was für Rechte soll Q-Park denn haben? Die werden eine "Halteranfrage" machen dürfen. Das dürfen sie in Deutschland auch, um herauszufinden, auf wen ein Auto zugelassen ist, für das keine Parkgebühr bezahlt wurde. Dass ein privater Parkplatzbetreiber in Dänemark irgendwelche hoheitlichen Rechte hat, glaube ich nicht. Weißt du Konkretes dazu?

Grüße vom Ostelch

Nein was Konkretes ist mir nicht bekannt. Ich hatte mich nur durch ein paar dänische Foren gehangelt und die Forens sind voll damit, dass es sich wohl mehr um ein Unternehmen handelt, dass massiv Betrügereien durchführt. In ein zwei Kommentaren waren Kommentare, dass einige Politiker wohl mit drinnestecken (aber da lassen mich die Dänischkenntnisse auch in Stich 🙂)

Und Sie sind haben halt den direkten Terminalzugang zum sogenannten "Motorregistret" und können Namen und Hauptnutzer (keine Ahnung ob das dort hinterlegt wird) einsehen.

Wenn man andere Beiträge hier bei Motortalk liest, dann brauch man sich auch keine Sorgen zu machen, dass es eine Weiterverfolgung hier in Deutschland gibt.

Zitat:

@Needful schrieb am 22. Januar 2019 um 12:08:23 Uhr:


Nein was Konkretes ist mir nicht bekannt. Ich hatte mich nur durch ein paar dänische Foren gehangelt und die Forens sind voll damit, dass es sich wohl mehr um ein Unternehmen handelt, dass massiv Betrügereien durchführt. In ein zwei Kommentaren waren Kommentare, dass einige Politiker wohl mit drinnestecken (aber da lassen mich die Dänischkenntnisse auch in Stich 🙂)

Und Sie sind haben halt den direkten Terminalzugang zum sogenannten "Motorregistret" und können Namen und Hauptnutzer (keine Ahnung ob das dort hinterlegt wird) einsehen.

Wenn man andere Beiträge hier bei Motortalk liest, dann brauch man sich auch keine Sorgen zu machen, dass es eine Weiterverfolgung hier in Deutschland gibt.

Eben hast du noch behauptet, Q-Park hätte in Dänemark besondere Rechte, die eine Fahrt nach Dänemark für den TE riskant machen könnten, jetzt ist Q-Park ein Betrüger-Unternehmen. In Foren wird so manches behauptet, weil irgendwer von irgendwem mal was gehört haben will. Eine Halteranfrage kann in Deutschland auch jeder stellen, der ein rechtliches Interesse an der Auskunft hat. Dazu braucht man weder Beziehungen, noch muss man ein Betrüger sein. Es kann in Deutschland auch jeder zu einer Person eine Einwohnermeldeamtsanfrage machen, um die Adresse zu erfahren. Aber eben nur, wenn es ein rechtliches Interesse an der Auskunft gibt.

Ich wäre mit solchen Aussagen mal vorsichtig!

Es dürfte für Q-Park schwer werden, die Forderung gegen den TE durchzusetzen, wenn man nicht beweisen kann, dass er der Fahrer war. Aber wir werden ja (hoffentlich) erfahren, welches Ende die Geschichte genommen hat.

Grüße vom Ostelch

In Schweden sind Informationen über den Fahrzeughalter anhand des Kennzeichen praktisch von jedermann ermittelbar: https://biluppgifter.se/. Die Vermutung, dass das in DK ebenso ist, liegt nahe.

Was jetzt nichts mit dem Fall des TE und dem deutschen Kennzeichen zu tun hat, aber für "Direktzugriff auf die dänische Zulassungsstelle" benötigt in DK wahrscheinlich niemand hoheitliche Befugnisse. Soll heißen, Q-Park dürfte ein ganz normales privates Wirtschaftsunternehmen sein, das auch nicht mehr oder weniger kann als andere private Wirtschaftsunternehmen in Dänemark auch.

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