Knöllchen in Dänemark
Hallo,
ich habe folgendes Problem.
Im November bekam ich unvermittelt Post eines süddeutschen Inkassounternehmens. Die Firma Q- Park in Dänemark hat eine Forderung gegen mich an sie abgetreten und sie wollen die nun einziehen. Ich, bzw mein Fahrzeug, hat angeblich im Sommer in Dänemark einen Parkverstoß auf einem Privatparkplatz begangen.
Ich war im Sommer mit der gesamten Familie in Dänemark, hatte aber nie einen Zettel am Auto.
Ich habe dem Inkasso genau das mitgeteilt, ebenso, dass ich als Halter nicht weiß wer damals gefahren ist, was stimmt, weil sich 4 Fahrer, inklusive mir, immer abgewechselt haben.
Einen Monat später kam erneut ein Schreiben, diesmal mit Beweisfotos die Zeigen, das ein kleines Knöllchen an meinem Scheibenwischer hängt. Wie gesagt, weder mir noch den anderen möglichen Fahrern ist damals was aufgefallen. Aus Google Recherchen weiß ich inzwischen das ein Zettel am Scheibenwischer nicht als offiziell zugestelltes Dokument gilt.
Ich hatte nochmal geantwortet, dass ich wie schon erwähnt nur der Halter bin und deutsches Privatrecht keine Halterhaftung kennt.
Heute kam als Antwort ein Beispielurteil, das wohl anders entschieden hat und ich möge doch endlich zahlen. Alles sehr sachlich geschrieben.
Die Frage ist, wie soll ich mich jetzt verhalten? Füße still halten und die Sache aussitzen? Und damit evtl. einen gerichtlichen Mahnbescheid riskieren?
Danke im Voraus für Eure Antworten.
Micha
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Acela schrieb am 16. Januar 2019 um 19:11:43 Uhr:
Ich hatte nochmal geantwortet, dass ich wie schon erwähnt nur der Halter bin und deutsches Privatrecht keine Halterhaftung kennt.
Da der Verstoß auf dänischem Hoheitsgebiet begangen wurde, ist hier das deutsche Privatrecht
nichtanwendbar.
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85 Antworten
Zitat:
@boerni666 schrieb am 17. Januar 2019 um 12:23:47 Uhr:
Original hab ich gelöscht, damit kann diese Kopie auch weg, Moorteufelchen MT-Moderation
Einfach mal die Finger von der Tastatur lassen, wenn man nichts zum Thema Beitragen kann.
Inhaltlich schliesse ich mich hier Kai R. an...
Zitat:
@Erwachsener schrieb am 17. Januar 2019 um 12:20:38 Uhr:
Gilt übrigens für viele Inkassoforderungen.Aber nicht alle. Ich würde nicht empfehlen, daraus einen Automatismus zu machen. Manchmal gibt die Gegenseite nämlich trotz Nervfaktor nicht auf und reicht tatsächlich Klage ein.
Das kommt öfter vor wenn sie die Forderungen aufgekauft haben, ansonsten verlieren sie ja Geld.
Zitat:
@new-rio-ub schrieb am 17. Januar 2019 um 13:26:21 Uhr:
Zitat:
@Erwachsener schrieb am 17. Januar 2019 um 12:20:38 Uhr:
Gilt übrigens für viele Inkassoforderungen.Aber nicht alle. Ich würde nicht empfehlen, daraus einen Automatismus zu machen. Manchmal gibt die Gegenseite nämlich trotz Nervfaktor nicht auf und reicht tatsächlich Klage ein.
Das kommt öfter vor wenn sie die Forderungen aufgekauft haben, ansonsten verlieren sie ja Geld.
in der regel bieten die dir einen vergleich an. die frage ist doch schon, ob man einen anspruch einfach abtreten oder verkaufen kann. das könnte probleme mit dem datenschutz geben.
peso
Gibt doch genug,die das anbieten. Wenn die nicht an ihr Geld kommen würden,wäre es für den Anbieter ja ein Dauerhaftes Minusgeschäft.
Gruß M
Zitat:
@tcsmoers schrieb am 17. Jan. 2019 um 18:36:26 Uhr:
in der regel bieten die dir einen vergleich an. die frage ist doch schon, ob man einen anspruch einfach abtreten oder verkaufen kann. das könnte probleme mit dem datenschutz geben.peso
Ob da ein Vergleichsangebot kommt, weiß ich nicht, aber das Abtreten einer Forderung ist nun gar kein Problem, auch datenschutzrechtlich nicht. Allerdings ist die Frage, ob überhaupt eine Abtretung vorliegt oder das Inkassobüro nicht nur mit der Forderungsverfolgung beauftragt wurde.Spielt aber im Grunde keine Rolle.
Grüße vom Ostelch
Wohl dem der eine Rechtsschutzversicherung hat! Aber zahlen wirst du wohl auf jeden Fall und wenn nach deutschen Recht dann führst du in Zukunft über jeden Kilometer Buch! Das ist super für die Behörde, dann kannst du auch bei einem Knöllchen nicht mehr die Oma fahren lassen. Ich würde mir das sehr gut überlegen.
Zitat:
@AmmiFan schrieb am 17. Januar 2019 um 19:55:53 Uhr:
Wohl dem der eine Rechtsschutzversicherung hat! Aber zahlen wirst du wohl auf jeden Fall und wenn nach deutschen Recht dann führst du in Zukunft über jeden Kilometer Buch! Das ist super für die Behörde, dann kannst du auch bei einem Knöllchen nicht mehr die Oma fahren lassen. Ich würde mir das sehr gut überlegen.
Es geht hier um eine zivilrechtliche Forderung eines dänischen Parkhausbetreibers. Dafür interessiert sich überhaupt keine Behörde. Weder in D noch in DK. Bitte nicht alles durcheinander bringen.
Grüße vom Ostelch
@AmmiFan Wie kommst du drauf, dass er auf jeden Fall zahlen muss? Welche Informationen hast du, die wir nicht haben?
Es gibt Amtshilfe, wenn das Vergehen auch in Deutschland zu einem Bußgeld führen würde. Inkassogebühren dürften nicht vollstreckbar sein, denn es gilt die Schadenminderungspflicht und die deckt sich nicht damit die Kosten direkt durch Inkasso hochzutreiben.
Die Auskunftspflicht gilt übrigens nicht für Parkverstöße, sondern nur für Verstöße, die die Sicherheit betreffen (Geschwindigkeit,.. etc.). Daher ist es mir schleierhaft, weshalb die dt. Behörde die Halterdaten rausgegeben hat.
Zitat:
@pargelenisXXL schrieb am 19. Januar 2019 um 23:37:27 Uhr:
Es gibt Amtshilfe, wenn das Vergehen auch in Deutschland zu einem Bußgeld führen würde. Inkassogebühren dürften nicht vollstreckbar sein, denn es gilt die Schadenminderungspflicht und die deckt sich nicht damit die Kosten direkt durch Inkasso hochzutreiben.
Die Auskunftspflicht gilt übrigens nicht für Parkverstöße, sondern nur für Verstöße, die die Sicherheit betreffen (Geschwindigkeit,.. etc.). Daher ist es mir schleierhaft, weshalb die dt. Behörde die Halterdaten rausgegeben hat.
Es gibt keine "Amtshilfe", denn es geht hier um einen privaten Parkplatz, also ein zivilrechtliches Verfahren der Firma Q-Park. Schreibt der TE im Startbeitrag.
Wie immer, das Auto welches des Deutschen liebstes Kind ist und niemand anfassen darf, verkommt ploetzlich im Urlaub zur Hure wenn es ums Strafe zahlen geht. Liest man sehr oft.
105 Euro sind fuer Skandinavien bei Q Park ein ganz normaler Satz. Man kann das jetzt aussitzen. Aber ein Inkassounternehmen kann sehr laestig werden. Reagieren musst du nicht auf den ihre Post. Erst wenn etwas von Gericht oder der BfJ kommt solltest du reagieren.
Da sich sehr viele so verhalten ist es nur noc eine Frage der Zeit bis Abgeschleppt wird. Dort kann man dann erzaehlen was man will und Purzelbaeume schlagen. Das Auto gibts erst gegen Cash. Egal ob es du oder deine Oma dort geparkt hat.
Ja - das sage ich auch immer...
Es gibt die Schlauen und die Superschlauen!
Wenn es dann eines Tages soweit ist, dass ein Mittel gefunden wird, in diesem Beispiel die Deutschen Autos werden sofort abgeschleppt, da die Kosten sonst im Sande verlaufen, gibt es einen riesen Aufschrei.
Die Verhältnismäßikgkeit wird ins Spiel gebracht, ich hätte ja 100 Euro bezahlt aber jetzt 500 fürs abschleppen Plus! 100 euro...-
Man muss sich nur den "Lidl" Fred anschauen....
Es wird dort klar- die die sich falsch benehmen fühlen sich im Recht...
Anstatt Verantwortung zu übernehmen, wird auf Teufel komm raus gewunden und gedreht was geht.
Das mit dem Knöllchen wird sich solange hinziehen bis es zu viele gibt die nicht mehr zahlen.
Dann wird ein neuer Weg eingeschlagen.
Kostet mehr
Wird härter
Aber es wird wieder schwerer, sich vor dem Zahlen zu drücken!
Zitat:
@tcsmoers schrieb am 17. Januar 2019 um 18:36:26 Uhr:
...die frage ist doch schon, ob man einen anspruch einfach abtreten oder verkaufen kann.
Ja, das ist problemlos möglich. Davon lebt ein ganzer Wirtschaftszweig.
Zitat:
@Drahkke schrieb am 20. Januar 2019 um 14:49:09 Uhr:
Zitat:
@tcsmoers schrieb am 17. Januar 2019 um 18:36:26 Uhr:
...die frage ist doch schon, ob man einen anspruch einfach abtreten oder verkaufen kann.
Ja, das ist problemlos möglich. Davon lebt ein ganzer Wirtschaftszweig.
Und was ist hier mit dem Datenschutz - fällt mir nur mal so ein.
peso
Zitat:
@tcsmoers schrieb am 20. Januar 2019 um 15:50:54 Uhr:
Zitat:
@Drahkke schrieb am 20. Januar 2019 um 14:49:09 Uhr:
Ja, das ist problemlos möglich. Davon lebt ein ganzer Wirtschaftszweig.Und was ist hier mit dem Datenschutz - fällt mir nur mal so ein.
peso
Das musst du den Gesetzgeber fragen. Gegen welche datenschutzrechtliche Bestimmung soll denn eine Forderungsabtretung verstoßen?
Grüße vom Ostelch