Knöllchen im Halteverbot
Hallo,
Letzte Woche hatte ich es wirklich eilig und parkte unter einem Halteverbotsschild, was ich sonst nie mache. Ich fuhr rückwärts an ein bereits dort parkendes Auto heran. Natürlich erkannte ich das Schild auch aus der Rückseite und guckte extra noch ob dort evtl ein Pfeil für die Richtung wäre. So ging ich mit einer 50 % Chance davon aus das Schild gelte in Verbindung mit dem "Feuerwehrzusatzschild".
Um so überraschter war ich als zurückkam. Nur auf meinem Auto war ein Knöllchen, der andere hatte keines. Die meisten Parkverbotsschilder haben ja einen Pfeil in eine Richtung, oder in beide Richtungen. Meiner Meinung wäre das Schild zu beiden Seiten gültig, wieso bekam nur ich ein Knöllchen?
Mein Auto stand da wo der Audi steht, der andere hinter dem Betonmast.
Gruß BSCom
Beste Antwort im Thema
So gilt es ab dem Schild. Alles korrekt.
38 Antworten
Zitat:
@MickyX schrieb am 12. Dezember 2017 um 11:49:37 Uhr:
[...] Und was, wenn er von der anderen Seite in die Straße fuhr, gewendet hat, um dort zu parken?
Dieses Gedankenspiel hatte ich auch gerade. Ich finde diese Schilder ohne Pfeile irgendwie exotisch, in meiner Gegend gibt es sowas nur noch auf Privatgelände.
Dafür gibt es die gerichtlich mehrfach bestätigte Umschaupflicht im ruhenden Verkehr.
Zitat:
@Mischkolino schrieb am 12. Dezember 2017 um 21:33:42 Uhr:
Ich finde diese Schilder ohne Pfeile irgendwie exotisch
Wenn ich mich recht entsinne in meinem langen Kraftfahrerdasein (FS seit 1959), sind diese Schilder die ursprünglichen und wesentlich älter als die mit Pfeil(en). Lernt man in der Fahrschule zum Thema Halteverbot auch als Erstes und quasi "Normalfall" beim Halteverbotsschild. In der DDR gab's die Pfeile überhaupt nicht. Das Schild galt bis zur nächsten Einmündung auf der gleichen Seite oder durch Wiederholung des Schildes mit Zusatzschild darunter "Ende". In der DDR wurde auch nur zwischen Park- und Halteverbot unterschieden anstatt zwischen "absolut" und "beschränkt".
Zitat:
@U.Korsch schrieb am 11. Dezember 2017 um 19:58:33 Uhr:
§41 Abs. 2 StVO: Vorschriftzeichen stehen vorbehaltlich des Satzes 2 dort, wo oder von wo an die Anordnung zu befolgen ist.
Keiner mag Klugscheißer...
Ähnliche Themen
Ich weiß.
Nur ist das nicht nur bloßes Klugscheißen, sondern die Rechtsgrundlage dafür, warum z.B. ein Haltverbotsschild (ohne Pfeile) ab Standort in Fahrtrichtung gilt. Und darum geht es hier.
Zitat:
@holgertt-123 schrieb am 12. Dezember 2017 um 23:56:23 Uhr:
Keiner mag Klugscheißer...
Falls du jemals in die Verlegenheit kommen solltest, einen Verkehrsanwalt zu brauchen, dann wäre ein superkluger Oberklugscheigscheißer von großem Vorteil. Und falls er dich raushaut, wirst du ihn garantiert mögen! 😁
Es ist doch immer wieder erstaunlich, wie viel Interpretationen ein (eigentlich klares) Verkehrszeichen auslösen kann. 😁
Zum Thema >Und was, wenn er von der anderen Seite in die Straße fuhr, gewendet hat, um dort zu parken?<
Dann muss man sich (hier im ruhenden Verkehr) im Zweifel selbst versichern, ob hier das Halten/Parken erlaubt ist. Die Halteverbotsstrecke ist ja durchaus überschaubar und durch die 45°-Neigung des Halteverbotsschildes sollte dieses auch schon aus einiger Entfernung als solches erkennbar sein.
Aus genau diesem Grund werden bei uns aber auch nur Haltverbotsschilder mit Anfang und Ende aufgestellt. Erfordert dann quasi immer mind. ein Schild mehr, aber dient natürlich der Erkennbarkeit.
Zitat:
@spreetourer schrieb am 12. Dezember 2017 um 22:14:12 Uhr:
[...] In der DDR gab's die Pfeile überhaupt nicht. [...]
Doch, seit spätestens 1977 als Zusatzschilder "davor", "davor und dahinter" und
"dahinter".
Zitat:
@Mischkolino schrieb am 14. Dezember 2017 um 21:56:33 Uhr:
Zitat:
@spreetourer schrieb am 12. Dezember 2017 um 22:14:12 Uhr:
[...] In der DDR gab's die Pfeile überhaupt nicht. [...]
Doch, seit spätestens 1977 als Zusatzschilder "davor", "davor und dahinter" und "dahinter".
Ja klar, aber ich meinte
nicht imSchild wie heute.