Knöllchen im Halteverbot
Hallo,
Letzte Woche hatte ich es wirklich eilig und parkte unter einem Halteverbotsschild, was ich sonst nie mache. Ich fuhr rückwärts an ein bereits dort parkendes Auto heran. Natürlich erkannte ich das Schild auch aus der Rückseite und guckte extra noch ob dort evtl ein Pfeil für die Richtung wäre. So ging ich mit einer 50 % Chance davon aus das Schild gelte in Verbindung mit dem "Feuerwehrzusatzschild".
Um so überraschter war ich als zurückkam. Nur auf meinem Auto war ein Knöllchen, der andere hatte keines. Die meisten Parkverbotsschilder haben ja einen Pfeil in eine Richtung, oder in beide Richtungen. Meiner Meinung wäre das Schild zu beiden Seiten gültig, wieso bekam nur ich ein Knöllchen?
Mein Auto stand da wo der Audi steht, der andere hinter dem Betonmast.
Gruß BSCom
Beste Antwort im Thema
So gilt es ab dem Schild. Alles korrekt.
38 Antworten
Oder besser noch hier: https://magazin.rv24.de/.../
Besser ist das nicht, weil das Zeichen 283 als Schild fehlt. Und nur als Schild hat es Gültigkeit, nicht als auf die Straße gemaltes Kunstwerk.
Zudem sind das noch die alten Varianten.
Inzwischen gibt es extra Haltverbotszeichen für die linke Seite in Einbahnstraßen, daher insgesamt 7 Varianten von Zeichen 283 und weitere 7 von Zeichen 286. Gemäß StVO ist der Bezug des Pfeils zur Fahrbahn bzw. von dieser weg relevant - sprich die pauschale Definition von Anfang und Ende allein anhand des Schildes, bzw. der Position/Richtung des Pfeils auf dem Schild ist im Sinne der StVO nicht von Bedeutung.
Zitat:
@birscherl schrieb am 12. Dezember 2017 um 08:19:15 Uhr:
Das absolute Halteverbot ohne Pfeil kennt kaum mehr einer, ich muss dann selbst auch immer kurz überlegen ob ich vor dem Schild halen darf 😉
Das mag ja sein. Trotzdem verstehe ich nicht, dass die Pfeile lt TE angeblich die Parkrichtung anzeigen sollen? Denn die Pfeile zeigen ja zur Seite anstatt nach oben (vorwärts) oder unten (rückwärts). In welcher „Richtung“ darf man denn dann halten/parken (oder nicht), wenn auf einem Schild gleich zwei Pfeile nach links und rechts in entgegengesetzte Richtung zeigen? Vermutlich weiß das nur der TE, und ich frage mich, ob das in der Fahrschule so vermittelt wurde?
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Da das Haltvebotsschild längs zur Fahrtrichtung angebracht ist, müssen die Pfeile ja nach links oder rechts zeigen. Bei einem Pfeil nach oben dürftest du dann nicht übereinander parken … aber das wäre eh nicht gut fürs Dach 😁
Irgendwie steh ich etwas aufm Schlauch 😕
Woher weiß man denn, ob das Schild im Ausgangspost nun den Anfang oder das Ende des Absoluten Halteverbotes kennzeichnet? Und was, wenn er von der anderen Seite in die Straße fuhr, gewendet hat, um dort zu parken?
Zitat:
@MickyX schrieb am 12. Dezember 2017 um 11:49:37 Uhr:
Irgendwie steh ich etwas aufm Schlauch 😕Woher weiß man denn, ob das Schild im Ausgangspost nun den Anfang oder das Ende des Absoluten Halteverbotes kennzeichnet? Und was, wenn er von der anderen Seite in die Straße fuhr, gewendet hat, um dort zu parken?
Na es gilt immer in Fahrtrichtung für die Seite auf der es steht.
Gruß Metalhead
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 12. Dezember 2017 um 11:51:09 Uhr:
Na es gilt immer in Fahrtrichtung für die Seite auf der es steht.
Bis zum Ende der Straße. Ist diese länger, kann dies durch Wiederholungsschilder angezeigt werden, die hier aber nicht nötig sind.
Zitat:
@birscherl schrieb am 12. Dezember 2017 um 08:19:15 Uhr:
Das absolute Halteverbot ohne Pfeil kennt kaum mehr einer, ich muss dann selbst auch immer kurz überlegen ob ich vor dem Schild halen darf 😉
Das mag ja sein. Trotzdem verstehe ich nicht, dass die Pfeile lt TE angeblich die Parkrichtung anzeigen, also die
Richtung, in der man parken darf oder nicht. Denn die Pfeile zeigen ja zur Seite anstatt nach oben (vorwärts) oder unten (rückwärts). In welcher „Richtung“ darf man denn dann halten/parken (oder nicht), wenn auf einem Schild gleich zwei Pfeile nach links und rechts jeweils in entgegengesetzte Richtung zeigen? Vermutlich weiß das nur der TE, und ich frage mich, ob das in der Fahrschule wirklich so vermittelt wurde?
PS.: Das Schild "Feuerwehrzufahrt" verbietet ebenfalls das Parken, ein zusätzliches Verkehrszeichen 283/286 ist mE gar nicht erforderlich. Zumal im geschilderten Fall das Parkverbotsschild erst nach der Feuerwehrzufahrt steht (siehe sein 2. Foto.
Zitat:
@MickyX schrieb am 12. Dezember 2017 um 11:49:37 Uhr:
Woher weiß man denn, ob das Schild im Ausgangspost nun den Anfang oder das Ende des Absoluten Halteverbotes kennzeichnet?
Ganz einfach: Das ist ein Schild ohne Pfeil Siehe Ausgangspost Bild 2). Ergo beginnt am Schild das absolute Halteverbot. Das Ende wird durch ein weiteres Schild (mit Pfeil nach rechts) angezeigt oder endet automatisch an der nächsten Kreuzung oder Einmündung.
Zitat:
@R 129 Fan schrieb am 12. Dezember 2017 um 12:09:52 Uhr:
Bis zum Ende der Straße.
Oder bis zur nächsten Abzweigung.
Gruß Metalhead
Zitat:
@spreetourer schrieb am 12. Dezember 2017 um 12:10:27 Uhr:
Das mag ja sein. Trotzdem verstehe ich nicht, dass die Pfeile lt TE angeblich die Parkrichtung anzeigen, also die Richtung, in der man parken darf oder nicht.
Natürlich zeigen die Pfeile den Gültigkeitsbereich des Schildes an (also wo Halteverbot herrscht)
Zitat:
Denn die Pfeile zeigen ja zur Seite anstatt nach oben (vorwärts) oder unten (rückwärts). In welcher „Richtung“ darf man denn dann halten/parken (oder nicht), wenn auf einem Schild gleich zwei Pfeile nach links und rechts jeweils in entgegengesetzte Richtung zeigen? Vermutlich weiß das nur der TE, und ich frage mich, ob das in der Fahrschule wirklich so vermittelt wurde?
Das sollte jeder wissen der einen Führerschein hat. Pfeil nach links heißt ab dem Schild, Pfeil nach recht davor (muß man sich vorstellen als wäre das Schild parallel zu Fahrbahn aufgestellt).
Gruß Metalhead
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 12. Dezember 2017 um 12:22:27 Uhr:
Natürlich zeigen die Pfeile den Gültigkeitsbereich des Schildes an (also wo Halteverbot herrscht).
Ja richtig, allerdings zeigen die Pfeile aber auch das Ende des Gültigkeitsbereichs an,(
also wo kein Halteverbot herrscht). Aber auf keinen Fall zeigen sie irgendeine Richtung an, weil ein Halteverbot in Pfeilrichtung (links oder rechts vom Schild) Quatsch wäre.
Hier habe ich nochmal ne verständliche Erläuterung zum Thema gefunden:
Quelle: www.bussgeldkatalog-mpu.de/.../verkehrszeichen-halteverbot.phpZitat:
Was bedeuten die Pfeile auf den Halteverbotsschildern?
Ziemliche Verwirrung stiften die Pfeile auf den Verbotsschildern, die den Gültigkeitsbereich des jeweiligen Schildes festsetzen.Erst einmal gilt: Das Halteverbotsschild gilt immer auf der Straßenseite auf der es angebracht ist bis zur nächsten Einmündung. Vorausgesetzt, dass kein anderes Verkehrszeichen etwas anderes vorgibt.
Die weißen Pfeile auf den Schildern zeigen immer den Beginn, das Ende oder die Fortsetzung des Halteverbots an.
Gar keine Pfeile: Das Halteverbot gilt im ganzen Bereich
Zur Fahrbahn weisender waagrechter Pfeil: Anfang des verbotenen Bereichs
Von der Fahrbahn weg weisender Pfeil: Ende des verbotenen Bereichs
Zwei Pfeile: „Eingeschränktes Haltverbot Mitte“: Hier ist die Mitte des Haltverbots gekennzeichnet.Grundsätzliche Halteverbotszonen sind außerdem immer:
- an engen und an unübersichtlichen Straßenstellen,
- im Bereich von scharfen Kurven,
- auf Einfädelungs- und auf Ausfädelungsstreifen,
- auf Bahnübergängen,
- vor und in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten
Die Erläuterung ist aber falsch.
"Gar keine Pfeile: Das Halteverbot gilt im ganzen Bereich" ist Quatsch, weil "gar keine Pfeile" das ganz normale Zeichen 283 ist und das Haltverbot dort beginnt, wo das Zeichen am Fahrbahnrand steht. Also gilt das nicht "im ganzen Bereich", sondern "ab hier", gleichbedeutend mit dem Pfeil nach links.
Zitat:
@birscherl schrieb am 12. Dezember 2017 um 14:49:24 Uhr:
Also gilt das nicht "im ganzen Bereich", sondern "ab hier", gleichbedeutend mit dem Pfeil nach links.
Richtig ist: es gilt „im ganzen Bereich ab hier“ bis zum Ende des Bereichs an der nächsten Einmündung von rechts. Mit Pfeil nach links wäre der Geltungsbereich „ab hier bis zum Aufhebungsschild“ (Pfeil nach rechts) und dazwischen evt ein Wiederholungsschild mit 2 Pfeilen nach links und rechts. Also nicht ganz Dasselbe. 😉
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 12. Dezember 2017 um 12:17:39 Uhr:
Zitat:
@R 129 Fan schrieb am 12. Dezember 2017 um 12:09:52 Uhr:
Bis zum Ende der Straße.
Oder bis zur nächsten Abzweigung. [...]
Oder bis zur nächsten Einmündung.
Oder bis zur nächsten Kreuzung.
😛