Knöllchen für zu hohe Geschwindigkeit in einer Spielstraße (max. 10 km/h)

Hallo, liebe Communtiy !

Ich wurde am Freitag von der Polizei (2 Personen) in einer Spielstraße angehalten. Angeblich sei ich zu schnell gefahren.
Ich schreibe deswegen "angeblich", weil der Polizist, der mich angehalten hat, gar nicht meine Geschwindigkeit kontrolliert hatte, da er mit dem KFZ.- und Führerschein des Pechvogels vor mir beschäftigt war. Er hat lediglich, ohne auf mein Fahrzeug zu achten, ohne aufzublicken, den Arm gehoben und mich so zum anhalten genötigt.

Meine Frage, wo ich denn auf der 200 m langen Spielstraße kontrolliert worden sei, wurde abgeschmettert, es sei kein weiterer Polizist im Einsatz. Die Polizisten könnten auch ohne Blitzgerät abschätzen, ob jemand schneller als 10 Km/h fährt. Ach ja, auch ohne auf mein Fahrzeug zu achten, ohne aufzublicken ?

Ich habe vor, dagegen Einspruch einzulegen.

Wie würdet ihr reagieren ?

59 Antworten

Zitat:

@yellwork schrieb am 2. Juli 2024 um 16:17:55 Uhr:


In spielstrassen ist das schätzen "schneller als Schrittgeschwindigkeit" polizeilich erlaubt...denn
Hier zählt nicht 25 oder 35Km/h zu schnell, sondern schneller als Schrittgeschwindigkeit

Ich weiß, aber kann er es immer noch einschätzen, wenn er gar nicht auf mein Fahrzeug geachtet hat, weil er nämlich noch mit dem Pechvogel vor mir beschäftigt war

Aber wenn du sagst, langsamer als 30km/h, dann wird es nicht langsamer als 15km/h sein, sonst hättest du es so gesagt.

In eienr Spielstraße gilt Schrittgeschwindigkeit, also 7km/h. Rechnen wir noch eine gute Toleranz drauf, dann bist du bei 10km/h und das ist mehr, als jeder Fußgänger schafft.

Ich kann nicht schätzen, ob ein Auto 50, 60 oder 70km/h fährt, wenn es an mir vorbeifährt.

Aber ob jemand die Schrittgeschwindigkeit einhält oder nicht, dass kann auch ich als Laie auf einen Blick feststellen.

Grob zu Einordnung: Schrittgeschwindigkeit bedeutet bei den meisten Autos 1.Gang und Standgas. Und wenn bei uns ein Auto die Straße langkommt, brauche ich nicht hingucken, das höre ich, ob der mehr als Standgas fährt und wie schnell sich das Geräusch nähert.

Mein Rat: Mit 15 EUR bist du gut bedient. Bezahl es und fahr in Zukunft langsamer in Spielstraßen. Billiger kommst nicht bei weg.

In Spielstraßen ist nur Schrittgeschwindigkeit erlaubt (7-10km). Wenn dann Autos mit 3-4facher Geschwindigkeit durchfahren, kann man das als erfahrener Rennleiter auch durch das bloße Gehör des sich nähernden Autos feststellen. Eine Meßeinrichtung wird in diesen Fällen nicht benötigt und eine Schätzung reicht. Dafür auch die geringe Strafe. Ich würde zahlen und kein Fass aufmachen, sonst könnte der Schuss nach hinten losgehen.

Was soll der Aufriss für 15 x Hartgeld? Zahlen und gut is.
Wenn du schon selbst nicht weißt, wie schnell du warst.
"Kopfschüttel"

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Ich fahre aber Automatik, also mindesten bereits im 2. Gang und ich habe eine Original Auspuffanlage drunter, ist also sehr leise. Und da er mein Fahrzeug nicht beobachtet hat, kann er das feststellen meiner Geschwindigkeit nur an den Geräuschen festgemacht haben. Ich glaube nicht, daß dies legal ist.

Zitat:

@mk4x schrieb am 2. Juli 2024 um 16:25:45 Uhr:


Was soll der Aufriss für 15 x Hartgeld? Zahlen und gut is.
Wenn du schon selbst nicht weißt, wie schnell du warst.
"Kopfschüttel"

Es geht nicht ums Geld. Es geht um das Prinzip, gegen die Willkür.

@TE, wie schnell warst Du denn real ?

Edit: stand ja da

Zitat:

auf jeden Fall langsamer als 30 KM/h.

Du sagst doch selber, dass du zu schnell warst.

Es kostet bis 10km/h zu schnell innerorts 30 EUR, bis 15km/h 50 EUR, bis 20km/h 70 EUR, bis 25km/ 115 EUR und einen Punkt.

3km/ werden als Toleranz abgezogen. Also alles, was über 10km/h liegt, kostet mindestens 30 EUR.

Du sollst 15 EUR zahlen.

Was willst du eigentlich?

Zitat:

@Malcolm-zodiac schrieb am 2. Juli 2024 um 16:32:28 Uhr:



Zitat:

@mk4x schrieb am 2. Juli 2024 um 16:25:45 Uhr:


Was soll der Aufriss für 15 x Hartgeld? Zahlen und gut is.
Wenn du schon selbst nicht weißt, wie schnell du warst.
"Kopfschüttel"

Es geht nicht ums Geld. Es geht um das Prinzip, gegen die Willkühr.

Willkür wäre es, wenn der Polizist festlegen würde, dass du 26km/h gefahren bist. So legt er nur fest, dass du zu schnell gefahren bist und das kostet dich lächerliche 15 EUR.

Sei doch froh, dass nicht gemessen wurde.

PS: Ich würde mich freuen, wenn man hier im Wohngebiet mal messen würde. Das würde sich auch auf jeden Fall lohnen, da bin ich sicher.

Die Willkür scheint eher vom Fahrer zu kommen.........😉

Unter 30 sagt schon alles. Wie gesagt, nächstes Mal mehr auf die Schilder und den eigenen Tacho achten als auf den Polizisten und Du ersparst Dir solche Situationen.

Welche Willkür?
Du schreibst du hast keine Ahnung wie schnell, irgendwas unter 30km/h.
Aber dass die Blauen nicht schon aus der Entfernung kurz geguckt haben, hast du sicher gesehen. Der Tacho ist direkt vor deiner Nase.
Dann erklärst du dich auch noch mit der Knolle einverstanden, um dann im Nachhinein zu fantasieren.
Ich muss glaub ich wieder mit Motortalk pausieren. ??

Zitat:

@Malcolm-zodiac schrieb am 2. Juli 2024 um 15:24:51 Uhr:


da er mit dem KFZ.- und Führerschein des Pechvogels vor mir beschäftigt war. Er hat lediglich, ohne auf mein Fahrzeug zu achten, ohne aufzublicken, den Arm gehoben und mich so zum anhalten genötigt.

Meine Frage, wo ich denn auf der 200 m langen Spielstraße kontrolliert ...

Ich habe vor, dagegen Einspruch einzulegen.

Wie würdet ihr reagieren ?

Also genötigt hat hier niemand. Weiter denke ich das, Du auf die Entfernung gar nicht erkennst wo er die Augen hat, auch wenn der Kopf gesenkt ist. Er hingegen kann die Augen auf Dein Fahrzeug richten und bei deiner Angabe

Zitat:

auf jeden Fall langsamer als 30 KM/h.

ist schon ersichtlich das Du nicht mit Schrittgeschwindigkeit unterwegs bist.

Die 15 Euro ...ach darf ich ja nicht schreiben.

Zitat:

@Malcolm-zodiac schrieb am 2. Juli 2024 um 16:29:05 Uhr:


Ich fahre aber Automatik, also mindesten bereits im 2. Gang.

ich kenne die Automatik so, dass man ohne Gas zu geben in Schrittgeschwindigkeit rollt. Wenn du sagst, dass du unter 3okm/h warst, hast du doch Gas gegeben und warst definitiv zu schnell.

Zitat:

@FTCK schrieb am 2. Juli 2024 um 16:42:43 Uhr:



Zitat:

@Malcolm-zodiac schrieb am 2. Juli 2024 um 16:29:05 Uhr:


Ich fahre aber Automatik, also mindesten bereits im 2. Gang.

ich kenne die Automatik so, dass man ohne Gas zu geben in Schrittgeschwindigkeit rollt. Wenn du sagst, dass du unter 3okm/h warst, hast du doch Gas gegeben und warst definitiv zu schnell.

Ich bin von einer Kreuzung in die Straße gefahren. Also Gas geben, bis ich in die Straße einbiegen muß und dann das Schild erkenne. Also mindestens schon 2. Gang.

Ich glaube, vielen ist auch gar nicht klar, was "verkehrsberuhigter Bereich" (Spielstraße ist irreführend, das ist eine Straße, in die Fahrzeuge gar nicht reinfahren dürfen) überhaupt bedeutet.

Viele denken anscheinend immer noch, das ist eine Tempo-30-Zone, in der auch Kinder spielen dürfen.

Ich gebe ja zu, dass ich auch bei uns nicht 7km/h fahre, aber die digitale Anzeige geht auch nie über 15km/h. Sollte ich da mal erwischt werden, dann zahle ich aber auch anstandslos.

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