ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Knöllchen aus der Schweiz - wer weis etwas genaues?

Knöllchen aus der Schweiz - wer weis etwas genaues?

Themenstarteram 25. September 2014 um 9:14

Die Jungs möchten von mir 250SFR für das überfahren einer roten Verkehrsampel . . .

Was passiert wenn ich die nicht zahle?

Google bringt mich nicht weiter, da sind viele wiedersprüchliche Angaben, vor allem viel Geplänkel von wegen "die kommen schon an dein Geld" usw. was mich nicht weiter bringt.

Haben die als nicht EU Land ein Vollstreckungsabkommen mit Deutschland, das heißt, hier steht irgendwann der Kuckuckskleber, oder passiert mir nix?

Das ich die nächsten Jahre nicht in die Schweiz fahren darf, ist mir klar. Registrieren die nur mein Kennzeichen? Ummelden ist billiger als zahlen...

Wie sind die Verjährungsfristen?

Beste Antwort im Thema

Ich empfehle die Lektüre von hier:

https://rechtstreff.de/viewtopic.php?t=509

- besonders die Stellungnahme des ADAC.

Denn wenn sich Deutschland dazu entschliesst das seit 2002 bestehende Abkommen umzusetzen, könnten jenste Forderungen plötzlich vollstreckt werden.

Und dann wirds ungemütlich. Denn 250Franken-Bussen sind

a) über den in notwendigen 70€

b) kein Pappenstil. Das wird schnell zu ner Gerichtssache

... und dann haben wir's mit dem TE wieder mit einem Regelverstosser zu tun, der die Schieflage der Gesetze (Deutschland ist nicht fähig Verträge mit der Schweiz umzusetzen... Aber wehe die Schweiz braucht 6 Monate bis ein Abkommen ratifiziert ist --> Umgekehrt läuft jenes Abkommen längst; auf Druck Deutschlands) ausnutzt, um im Ausland über die Regeln zu treten und dann loszuheulen wenn's darum geht um die Bestrafung rum zu kommen.

Sorry wenn ich es etwas provokativ formuliere, aber:

würdet "ihr Deutschen" genau so viel Energie darauf verwenden euch an die Verkehrsregeln zu halten wie ihr das in der "Strafvermeidung" an den Tag legt, ihr hättet weniger Probleme...

http://www.bernerzeitung.ch/.../13564390

... denkt an den Steuerstreit, DA ist auch jedes Mittel (für EU-Steuerwüsten *) recht. Überlegt mal was los ist, wenn die Schweiz plötzlich zu ähnlichen harten Bandagen im Verkehrsrecht greift...

* Deutschland legalisiert Datenkklau, Italien kommt mit Ermittlungsbehörden aber ohne Rechtshilfegesuch über die Grenze, die USA erpressen offen, Frankreich kündigt alle Verträge um sagen zu können die CH verweigere Neuverhandlungen... Hey irgendwann kommt ein Rebound, und das wird hässlich... Und kann's demzufolge nicht sein...

66 weitere Antworten
Ähnliche Themen
66 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Peter MH

moin....ziemlich viele Klugscheisser und Moralapostel unterwegs, was macht ihr hier eigentlich für ein Fass auf ? (ich dachte das gibt es nur bei Facebook).

Wichtig für Mark ist die dreijährige Verjährungsfrist und mehr nicht.

Dazu müsste der TE aber "Eier" zeigen und sich a) bereit erklären die Strafe nicht zu zahlen b) darauf verzichten kann die Schweiz für die nächsten Jahren zu "umfahren".

Solange er sich dazu nicht äußert, können die Leute ihn ja hier über die Konsequenzen aufklären ;)

Themenstarteram 29. September 2014 um 13:05

Zitat:

Bei ROT üder die Keuzung is nix

Naja, das ist ne Situationsfrage...

Wenn man über ne befahrene Straße bei Vollrot durch den Querverkehr knallt, ist das sicher etwas anderes als wenn man Nachts irgendwo bei gelb über ne Ampel fährt deren Gelblicht man nicht erkannt hat und dann im 1 Sekunden rot (solche Unterscheidungen gibts in Deutschland, nicht in der Schweiz) noch so eben drüberzuckelt...

Zitat:

Bevor man ins Ausland fährt sollte man sich über die Strafen dort informieren.

Wenn man sich an die Gesetze im jeweiligen Land hällt passiert auch nix.

Das hilft genau so wenig wie eine 10 fach höhere Strafe, wenn man das Licht einer gelben Ampel im Blinkewald zu spät erkennen kann und daher davon ausgeht, dass es sich um eine rechts vor links Kreuzung handelt...

Hier sind auffällig viele Leute unterwegs, die wohl noch nie auch nur einen km/h zu schnell gefahren sind, nie ein Parkverbotsschild übersehen haben und noch nie eine Ampel bei Kirschgrün getroffen haben ^^

Das ich die Strafe nicht zahlen werde ist denke ich klar rübergekommen, das mit den 3 Jahre nicht in die Schweiz fahren n anderes Thema, wenn ich muss, fahr ich trotzdem, kratzt mich nicht. Nehm ich n anderes Auto, hab noch mehr davon...

@Mark-86

Aufmerksam gelesen hast du hier aber offensichtlich nicht. Es kommt ggf. zu einem Gerichtsverfahren spätestens dann ist nicht nur dein Nummernschild sondern auch dein Name bekannt! In Zeiten von EU und Google werden wohl Schweizer Behörden wohl kaum so blöd sein und deinen Namen nicht feststellen.

Die Befürchtung hatte ich nämlich, dass du wieder einreisen könntest. Alle europäische Ländern die ich besucht hatte, hatte ich spätestens Jahre später nochmals besucht.

Nun wird aber die Diskusion kompliziert, wenn die Sache vor Gericht geht, dann müssen wieder andere Verjährungsfristen angesetzt werden. Die Sache wird immer komplizierter und du musst einen weiten Bogen um die Schweiz machen.

Ich sagt auch, dass 250 SFR nicht so viel sind in Deustchland zahlt man für einen "ordentlichen" Rotlichtverstoß auch ca. 200 €...

Themenstarteram 29. September 2014 um 14:11

Doch, das habe ich schon gelesen, nur, wenn ich durch die Schweiz fahre, weis ja keiner meinen Namen ^^

Ich korrigiere mal den Text von 78Mike.

Ordnungswidrigkeiten aus der Schweiz werden NICHT ins Bundeszentralregister eingetragen. Sie gelten nicht als kriminalstrafwürdig. Es spielt auch keine Rolle, ob die Ordnungswidrigkeit bezahlt wurde oder nicht. Oder mal anders formuliert: ins dt. Zentralregister werden nur Einträge geschrieben, die nach dt. Recht auch eingetragen worden wären (Mord, Raub,..).

In der Schweiz gilt die Halterhaftung auch nur bei Parkdelikten. Bei der roten Ampel muß dir bewiesen werden, daß du gefahren bist. Hier kann es passieren, daß die dt. Polizei dank des Abkommens unterstützt und den Fahrer sucht. Bei der Eintreibung eines möglichen Bußgeldes unterstützt Deutschland aber nicht, da das Abkommen nicht ratifiziert ist. Summa summarum: es gibt ein Rechtshilfeabkommen, aber kein Vollstreckungsabkommen.

Unabhängig davon, fährt man in der Schweiz als Deutscher streng nach Vorschrift, denn in einem Land, dessen Wirtschaft auf Steuerhinterziehung der Nachbarländer beruht, sollte man keine Milde erwarten. Wo wir dann auch wieder beim Punkt wären, daß das böse Deutschland Druck auf die Schweiz ausübt. Das ist schon aus politischer Sicht nicht möglich, da kein EU-Mitglied.

Zitat:

Original geschrieben von Mark-86

Doch, das habe ich schon gelesen, nur, wenn ich durch die Schweiz fahre, weis ja keiner meinen Namen ^^

Allerdings gibt es da aber da ab und zu Grenzkontrollen...

Zitat:

Original geschrieben von HairyOtter

Unabhängig davon, fährt man in der Schweiz als Deutscher streng nach Vorschrift, denn in einem Land, dessen Wirtschaft auf Steuerhinterziehung der Nachbarländer beruht, sollte man keine Milde erwarten. Wo wir dann auch wieder beim Punkt wären, daß das böse Deutschland Druck auf die Schweiz ausübt. Das ist schon aus politischer Sicht nicht möglich, da kein EU-Mitglied.

Genau, immer schön eine unnötige Bemerkung ranhängen wenn es gerade ein Schlagwort gibt aber niemanden interessiert...

PS: Es gibt andere aussenpolititsche Instrumente Deutschlands um andere Länder zu beeinflussen als die EU.

 

Desweiteren ist die Ersatzhalterhaftung in der Schweiz weitgehender als in Deutschland.

Man kann als Fahrzeughalter nicht eine Busse so einfach wie in Deutschland mit "auf dem Foto ist ja nichts zu erkennen" ablegen, im Endeffekt ist immer noch der Halter selbst bei Tempoverstössen verantwortlich zu wissen wer gefahren ist und kann im Endeffekt bestraft werden.

Wie eine Ersatzhalterhaftung für Tempoverstösse.

Zitat:

im Endeffekt ist immer noch der Halter selbst bei Tempoverstössen verantwortlich zu wissen wer gefahren ist und kann im Endeffekt bestraft werden.

Ja, denn wichtig ist "(3) die glaubwürdige Angabe von Täteralternativen".

Zitat:

Original geschrieben von HairyOtter

Ich korrigiere mal den Text von 78Mike.

Ordnungswidrigkeiten aus der Schweiz werden NICHT ins Bundeszentralregister eingetragen.

Richtig. Und wird die Ordnungsbusse fristgerecht bezahlt, hat sich das Thema auch erledigt...

Nur... Wird (auch nach Mahnungen) NICHT bezahlt, geht die Sache vor Gericht, und wird ab dann nicht mehr als Ordnunswidrigkeit gewertet, sondern als Straftat. Und jene wird eingetragen - dank Schengen dann eben auch in Deutschland...

Darum muss jeder für sich entscheiden, ob er/sie/es eskalieren lässt, und am Ende wegen dem simplen Nichtbezahlen einer Ordnungswidrigkeit eine Vorstrafe kassiert... Ist jedem selbst überlassen...

Das ist eben "Andere Länder, andere Sitten". Darum sollte man sich GERADE im Ausland an die Regeln halten, BEVOR es zu einer bösen Überraschung kommt... Weil im Nachhinein ist das gejaule wieder gross...

Edit:

Übrigens baut Deutschland gerade ein Geschäftsmodell auf Krieg (von der Layen: "ob Fussball-WM oder Krieg: Deutschland wird schiessendes Personal nach Russland schicken") und Geldwäscherei (seit 25 Jahren von der OECD deswegen gerügt)... Also mal schön den Ball flach halten... Alternativ baut bitte eine Mauer um Deutschland, und lasst keinen Deutschen mehr aus dem galoppten Land raus, denn der Deutsche könnte - weil er im Ausland als mündiger Mensch betrachtet wird - in Deutschland deutsche Gesetze brechen, WEIL er im Ausland als Mündig betrachtet wird...

Ich bin Schweizer.

Die Anmache wegen Nationalität und so weiter finde ich unpassend.

Kommen wir zur Strafe:

Rotlichter darf man nicht überfahren.

Tut man es trotzdem, so sollte man sich nicht erwischen und nicht blitzen lassen.

Ausreden ("zu viele Schilder") interessieren keinen. (Er hat zwar das Rotlicht nicht gesehen, aber weiss, dass die Kreuzung übersichtlich und kaum Verkehr war.) Nach meiner Erfahrung sind die Dinger alle so aufgestellt, dass es viel Willen braucht, sie nicht zu sehen.

Einem WoMo-fahrer könnte man das zwar fast noch glauben - zu viele davon sind in ihren drei Wochen Urlaub so mit ihrem ungewohnt grossen Vehikel beschäftigt, dass es für die Strasse und die anderen Verkehrsteilnehmer leider oft nicht mehr reicht - Stichwort WoMos und enge Gebirgsstrassen. Deshalb sind die auch so beliebt.

Themenstarteram 2. Oktober 2014 um 21:20

Ne, die Blöde Ampel war Gelb und drumrum vertiefte sich so im Regen das Gelblicht in der dahinterliegenden Leuchtreklame und als aus Gelb rot wurde, war zu spät zum Bremsen...

Mein Wohnmobil ist nicht groß und ich bin damit 10-15.000km p.a. unterwegs und fahre sonst beruflich größeres, das ist Quatsch...

Was "Personenkontrollen" angeht ist das doch Kinderkram. Wann wird man schonmal kontrolliert?

Ich hab mal Führerschein uns Ausweis verlegt, ne Zeit lang, 4 Jahre...

Ich habe in den 4 Jahren 1 Personenkontrolle, 3 Polizeikontrollen gehabt, 1 Ticket dabei bekommen, 2 Gerichtsprozesse, eine Notariatsangelegenheit, eine Gewerbeanmeldung und meine Meisterprüfung von Anmeldung bis Brief....

N AUSWEIS wollte nie jemand sehen.

am 3. Oktober 2014 um 18:38

Zitat:

Original geschrieben von 78ermike

Zitat:

Original geschrieben von HairyOtter

Ich korrigiere mal den Text von 78Mike.

Ordnungswidrigkeiten aus der Schweiz werden NICHT ins Bundeszentralregister eingetragen.

Richtig. Und wird die Ordnungsbusse fristgerecht bezahlt, hat sich das Thema auch erledigt...

Nur... Wird (auch nach Mahnungen) NICHT bezahlt, geht die Sache vor Gericht, und wird ab dann nicht mehr als Ordnunswidrigkeit gewertet, sondern als Straftat. Und jene wird eingetragen - dank Schengen dann eben auch in Deutschland...

Darum muss jeder für sich entscheiden, ob er/sie/es eskalieren lässt, und am Ende wegen dem simplen Nichtbezahlen einer Ordnungswidrigkeit eine Vorstrafe kassiert... Ist jedem selbst überlassen...

Das ist eben "Andere Länder, andere Sitten". Darum sollte man sich GERADE im Ausland an die Regeln halten, BEVOR es zu einer bösen Überraschung kommt... Weil im Nachhinein ist das gejaule wieder gross...

Edit:

Übrigens baut Deutschland gerade ein Geschäftsmodell auf Krieg (von der Layen: "ob Fussball-WM oder Krieg: Deutschland wird schiessendes Personal nach Russland schicken") und Geldwäscherei (seit 25 Jahren von der OECD deswegen gerügt)... Also mal schön den Ball flach halten... Alternativ baut bitte eine Mauer um Deutschland, und lasst keinen Deutschen mehr aus dem galoppten Land raus, denn der Deutsche könnte - weil er im Ausland als mündiger Mensch betrachtet wird - in Deutschland deutsche Gesetze brechen, WEIL er im Ausland als Mündig betrachtet wird...

Nein sowas landet trotzdem nicht im PFZ. Nicht jede Straftat / Vorstrafe wird dort eingetragen, zumindest nicht in Deutschland. Und wenn dich Deutschland und die Deutschen so ankotzen dann geh doch einfach auf Motor-Talk.ch

@Mark-86

Was soll ich sagen, ich bin unendlich viele Kilometer auf unseren Straßen gefahren, neulich dachte ich, ich trink einmal ein 0,3 Pils in einem Biergarten. Die letzten zehn Jahren hat mich keiner nach Alkohol kontrolliert... was soll ich sagen an dem Tag bin ich in eine Alk Kontrolle geraten. Zum Glück war es nur ein Pils!

Die letzten sieben Jahren hatte mich keiner mehr nach dem Führerschein gefragt, was soll ich sagen? Vor ca. drei Monaten hatte ich mein Geldbeitel zu Hause liegen lassen. Was soll ich sagen... von der AB agefahren mitten in einer FS Kontrolle geraten! Und nein ich habe mir diese Beispiele nicht ausgedacht: Thats life!

@HairyOtter

Also primär kotzen mich jene an, die meinen man könne sich über jede Regel in der CH hinwegsetzen, und/oder so nen Mist über die CH verzapfen, also nochmal, ausführlich damit du begreifst um was es geht:

1. die Ordnungsbusse wegen überfahren einer roten Ampel von 250 Franken wird angemahnt; wird sie bis nicht bezahlt, gehts vor Gericht.

2. das Gericht verhängt eine Geldstrafe. Zahlen oder es gibt:

3. Umwandlung der Geldstrafe in eine Haftstrafe.

... nochmal für dich, es wurde schon genannt, 100 Franken Speeding-Ticket gibt 3 Tage Haft. Rote Ampeln überfahren wird wesentlich schärfer gewichtet... mit 7 Tagen Haft allein für die Ampel ist schon zu rechnen; weil aber die Gerichtskosten auch nicht bezahlt wurden (so ab 3500 Franken ist man dabei) wirds wesentlich länger.

Nochmal: ich red hier von einer HAFTSTRAFE, nicht von Ordnungshaft... Seit "ViaSecura" wurden die Strafen (Geldstrafe oder Haftstraffen wenn die Geldstrafe nicht bezahlt wird) erhöht. D.h. seit 1.1.2014 gelten noch härtere Bandagen als vorher...

Streng genommen könnte die Schweiz dann sogar einen internationalen Haftbefehl erwirken; aber bei solchen Straflängen lässt man auch in der Schweiz "gut sein", es sei denn der Delinquent reist freiwillig in die CH ein...

... aber ok, wenn in Deutschland eine Haftstrafe nicht in's Führungszeugnis kommt - so denn, aber dann bitte künftig keine Tiraden mehr bez. "Straftaten tolerieren" und so ggü der Schweiz, ok?

@Mark86

Auch für dich nochmal langasm zum Mitlesen:

ÜBERFAHREN EINER GELBEN AMPEL WIRD NICHT GEBLITZT, und somit auch NICHT GEBÜSST.

Wenn du ein Ticket kassiert hast, und dies bereits in deinen Briefkasten gekommen ist, dann war die Ampel TIEFROT

Kleines Verkehrsinterna aus der CH:

die Polizei sieht anhand der Strassenmarkierungen bei der Kreuzung (die Linien die man in der CH auf dem Asphalt sieht) sowie dem Zeitindex auf dem Foto (Sekunden wie lange es rot war, als der Blitzer auslöste) wann die Stoplinie überfahren, und somit der Blitzer ausgelöst wurde...

Auch werden mehrere Aufnahmen zeitversetzt geschossen je nach Kanton mind. 3:

1. Blitzer wurde ausgelöst, Fahrzeug über Markierung

2. und 3. Foto.

Nr.2 und 3, um festzustellen ob man einfach über die Markierung fuhr aber noch angehalten hat, zurückrollte oder weitergefahren ist (was bei dir der Fall gewesen ist, sonst hättest du keine Busse kassiert)

Du siehst: die Polizei kann sehr gut ausmachen, ob man einfach drübergerutscht (weil verbremst/glatt/whatever) ist, oder "langsam ausm Stand reinrollte" aber nicht los gefahren ist, oder ob man knallhart bei Rot drüber gerauscht ist...

... wie gesagt, an deiner Ausredenstory musst du dringend arbeiten, die kauft dir keiner ab:

- erst war da ne rote Ampel, die du nicht gesehen hast vor lauter Strassenschildern, Regen und Werbetafeln.

- dann war die Kreuzung plötzlich doch einzusehen, kein Verkehr, du hast erstaunlich viele Details nennen können

- dann war die Ampel "nur Gelb"... was nun wirklich nirgends zum Auslösen des Blitzers führt...

Ne Chef sorry, sieh's ein: du hast Mist gebaut. Steh wenigstens hier im Forum dazu...

(btw: die Infos bez. Blitzen usw gibts jeweils am "Tag der offenen Tür", oder bei jedem Anlass/Fest/Ausstellung, wo die Kantonspolizeien mit einem Stand vertreten sind; da gibts kleine Filmchen, Beispiele was/wann/wo geahndet wird und wann nicht, usw... An Führungen (meist nur für Schulen) sogar ausserhalb jener Anlässe...)

am 6. Oktober 2014 um 21:37

Wieso richtest du dich an mich? Fruchtzwerg hat dir geantwortet. Ich bin nicht bei rot über die Ampel, also was hab ich damit zu tun?

Wenn man in der Schweiz wegen dieser Sache vor Gericht landet, dann ist so. Das Führungszeugnis beeinflusst das hier zumindest nicht. Keine Ahnung warum man sich über seine eigene Falschinfo so auf regen kann.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Knöllchen aus der Schweiz - wer weis etwas genaues?