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Knöllchen aus der Schweiz - wer weis etwas genaues?

Themenstarteram 25. September 2014 um 9:14

Die Jungs möchten von mir 250SFR für das überfahren einer roten Verkehrsampel . . .

Was passiert wenn ich die nicht zahle?

Google bringt mich nicht weiter, da sind viele wiedersprüchliche Angaben, vor allem viel Geplänkel von wegen "die kommen schon an dein Geld" usw. was mich nicht weiter bringt.

Haben die als nicht EU Land ein Vollstreckungsabkommen mit Deutschland, das heißt, hier steht irgendwann der Kuckuckskleber, oder passiert mir nix?

Das ich die nächsten Jahre nicht in die Schweiz fahren darf, ist mir klar. Registrieren die nur mein Kennzeichen? Ummelden ist billiger als zahlen...

Wie sind die Verjährungsfristen?

Beste Antwort im Thema

Ich empfehle die Lektüre von hier:

https://rechtstreff.de/viewtopic.php?t=509

- besonders die Stellungnahme des ADAC.

Denn wenn sich Deutschland dazu entschliesst das seit 2002 bestehende Abkommen umzusetzen, könnten jenste Forderungen plötzlich vollstreckt werden.

Und dann wirds ungemütlich. Denn 250Franken-Bussen sind

a) über den in notwendigen 70€

b) kein Pappenstil. Das wird schnell zu ner Gerichtssache

... und dann haben wir's mit dem TE wieder mit einem Regelverstosser zu tun, der die Schieflage der Gesetze (Deutschland ist nicht fähig Verträge mit der Schweiz umzusetzen... Aber wehe die Schweiz braucht 6 Monate bis ein Abkommen ratifiziert ist --> Umgekehrt läuft jenes Abkommen längst; auf Druck Deutschlands) ausnutzt, um im Ausland über die Regeln zu treten und dann loszuheulen wenn's darum geht um die Bestrafung rum zu kommen.

Sorry wenn ich es etwas provokativ formuliere, aber:

würdet "ihr Deutschen" genau so viel Energie darauf verwenden euch an die Verkehrsregeln zu halten wie ihr das in der "Strafvermeidung" an den Tag legt, ihr hättet weniger Probleme...

http://www.bernerzeitung.ch/.../13564390

... denkt an den Steuerstreit, DA ist auch jedes Mittel (für EU-Steuerwüsten *) recht. Überlegt mal was los ist, wenn die Schweiz plötzlich zu ähnlichen harten Bandagen im Verkehrsrecht greift...

* Deutschland legalisiert Datenkklau, Italien kommt mit Ermittlungsbehörden aber ohne Rechtshilfegesuch über die Grenze, die USA erpressen offen, Frankreich kündigt alle Verträge um sagen zu können die CH verweigere Neuverhandlungen... Hey irgendwann kommt ein Rebound, und das wird hässlich... Und kann's demzufolge nicht sein...

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Zitat:

Original geschrieben von Sven210779

ich als personalchef würde den glaub bevorzugt einstellen, wer sowas macht hat "eier" ;-)

Warum hat der deiner Meinung nach Eier? :confused:

Weil er im Ausland aus Unachtsamkeit über eine rote Ampel gefahren ist und sich nun windet, wie ein Aal, um sich vor der Strafe von 250€ zu drücken?

Also ich würde so jemandem keine allzu wichtige Position anvertrauen.

am 28. September 2014 um 19:32

er drückt sich nicht um die strafe, nein er trägt es wie ein richtiger kerl. nicht wie all die jammerlappen die kuschen und zahlen ;-)

 

p.s. wer den sarkasmus findet darf ihn behalten !

Zitat:

Original geschrieben von Mark-86

...und an "das Dreifache" dachte ich auch schon, sprich, erwischt man mich nochmal in der Schweiz dann zahl ich da meine 800, 900€ nach und wenns das Schlimmste ist, auch ok.

Zahl doch einfach jetzt die 250 €; damit kannst du das Mißgeschick komplett abhaken und hast den Kopf wieder frei für wichtigere Dinge. Mit so einem Rumgehampel über Jahre sparst du nicht wirklich etwas.

B_undes Z_entral R_egisterauszug. Is n deutscher Begriff.

 

In der Schweiz nennt man es treffender "Strafregisterauszug"... Ich erwähn es gern nochmal: sobald die Stufe "Gericht" erreicht ist, handelt es sich nciht mehr um eine Ordnungsbusse (Ordnungswiedrigkeit), sondern um eine Straftat.

 

Bez. "Eier": du siehst es als "Auflehnen gegen eine Busse" an; sieh's mal aus der Sicht eines Personalers, der liest das da einer wegen einer überfahrenen roten Ampel (... wegen einer potentiel hochgefährlichen Situation!!)

a) nen Eintrag hat (also nicht Mann's genug war die Busse zu zahlen, UND es hat eskalieren lassen)

b) eine hängige Gefängnisstrafe im Hintergrund hat (also auch in vielen Bereichen mit Einschränkungen zu rechnen hat)

 

Was denkt der wohl über jene Person?

Der Personaler denkt sich, das ist eine/r, der/die:

- unachtsam ist (= schludrige Arbeitsweise, ungenaues Arbeiten)

- kann/will sich nicht an Regeln halten will

- trägt keine Verantwortung für sein Handeln

- hat eine offene Gefängnissstrafe

 

Ok gut, heute gehört's ja leider zum guten Ton für sein Handeln keine Verantwortung zu tragen, aber trotzdem... Stellst du so einen ein? Am Ende noch in einer Kundenberatungs-Position wo man schonmal zum Kunden gehen soll? Zahlst du jenem Mitarbeiter den Umweg von bsp. Stuttgart nach Mailand, weil jener nicht durch die CH fahren sollte? Oder würdest du so einem eine sicherheitsrelevante Aufgabe anvertrauen?

 

Stell dir mal vor, es geht um eine ganz profane Anstellung als Götterbote bei Hermes, 3,5to-Sprinter. BZR wird benötigt, da gehts ja um gewisse Warenwerte. Ein grundsolider Bewerber; erfüllt alle Anforderungen. Bis auf den Punkt, das da ein Eintrag wegen einer überfahrenen roten Ampel, mit hängiger Gefängnisstrafe weil man sich um's Bussgeld gedrückt hat, drin steht... Job ja, oder Job nein?

 

Und es geht weiter, stell dir vor der/die Inhaber jener roten-Ampel-Strafe braucht iwo n Visum und da ist ne offene Gefängnisstrafe hängig... Visum ja, Visum nein?

 

usw...

 

Und stell dir vor was los ist, wenn sich die BRD nach 12 Jahren entschliesst, den Vertrag umzusetzen, und sämtliche hängigen Verfahren, Bussgelder - und Gefängnisstrafen - vollstreckt werden können... Man also nicht mehr in die CH muss, sondern von der deut. Polizei abgeholt und im D-Knast einsitzen muss...

 

Und all das warum? Weil man sich im Ausland nicht benehmen konnte und vermeintlich geschwollene Eier, aber zuwenig Ar** in der Hose um für sein Handeln einzustehen...

 

Naja eben, wer das Risiko eingehen will, aber danach bitte nicht jammern, nech ;)

Die meisten Firmen verlangen heute ein Führungszeugnis.

Dann könnte es mit einer Einstellung ziemlich schlecht aussehen.

Eben. Wer hier "sparen" will, macht letztlich wirklich eine Milchmädchenrechnung auf, wenn er nur den monetären Aspekt betrachtet. Scheint aber leider im Moment en vogue zu sein.

Themenstarteram 28. September 2014 um 21:35

Was ihr da alles so reininterpretiert.

Ne gelbe Ampel zu überfahren auf ner recht einsichtigen Kreuzung ist doch kein Todesakt, Verkehr war da keiner, und überhaupt, ich fahr jetzt über 10 Jahre und seit über ner halben Millionen KM Unfall und Punktefrei von Asien bis Afrika, das ist doch Schmarn...

Ich hab keine Ahnung was n BZR sein soll, aber sollte ich wirklich für n Ticket in der Schweiz in Knast gehen, nehm ich die 3 Tage mit und schreibe die in meinen Lebenslauf :D Sonst taucht sowas in Deutschland nirgends auf, jedenfalls in keinem Führungszeugnis o.ä. Und wenn wäre das für mich eher positiv :)

Winden wie ein Aal ist auch relativ, ich würde eher Faultierreaktion sagen, denn derzeit tu ich nix und auch der weitere Plan sieht aggressives Zuwarten vor, also das demonstriert doch eher eine gewisse Ruhe und Gelassenheit ;)

Personaler ist ne gute Idee, auf u.a. Personalmanagement habe ich studiert, aber, ich fürchte ich stehe dem Arbeitsmarkt in der nächsten Zeit nicht zur Verfügung.

Eigentlich wollte ich nur wissen, wie die Verjährungsfrist ist und ob es ein Vollstreckungsabkommen gibt, 3 Jahre, kein Vollstreckungsabkommen, damit ist die Sache für mich durch, von dem Geld geh ich mit meiner kleinen Maus lecker essen oder sowas . . .

Ich sehe keine Veranlassung zweihundertirgendwas Euro in ein Land zu zahlen für nix.

In Deutschland wird nichts passieren, da können dich die Schweizer auch fünf mal vor "ihrem" Gericht einladen!

Auch wird hier denken ich zu viel hineien intepretiert, auch wenn das Abkommen mit der Schweiz unterzeichnet wird, ist fraglich ob vor dem Abkommen überhaupt vollstreckt werden kann?

Allerdings muss sich der TE auch im Klaren machen, dass er einen schwarzen Fleck in einem anderen Land hinterlässt, die Frage ist: Hat der TE die Balls um das durchzuziehen? Sonst bitte brav zahlen ;)

Naja, wie gesagt, das Abkommen gäbs seit 2002; und Deutschland hat bewirkt, das der Vertrag - einseitig - schon so lange läuft. D.h. ratifiziert Deutschland, hat die Schweiz das Recht, die Strafen etc zu vollstrecken... Zumal 2008 rückwirkende Gesetzesänderungen seitens BRD salonfähig gemacht wurden, und Deutschland - aufgrund der Länge der Ratifizierungsdauer - wohl gezwungen sein wird, gleiches Recht zu gewähren, und die Vollstreckungen bis zur Vertragsunterschrift (2002) zu erlauben/vollziehen/etc...

 

Aber ja Mark, weist du, was mir grad aufgefallen ist? Erst war die Ampel rot (muss sie ja, sonst kein Knöllchen --> bei Gelb durch passiert auch in der CH nix!!), nun war se doch gelb... Erst war zu starker Regen, und Beleuchtung konfus, sowie das Navi, das dich verwirrt hat, sodas du nichtmal die Ampel sehen (ganz zu schweigen von der Situation einsehen) konntest, dann war die Kreuzung übersehbar, alles deutlich, kein Verkehr, keine Gefahr usw... (= also hast du die ganze Situation ja doch erfasst und sehen können...)

 

Ich seh schon; du bist ein grundaufrichtiger Mensch... Böse Zungen könnten jetzt auf die Idee kommen, das du vorsätzlich gehandelt hast; deine Ausredenstory musst du auf alle Fälle nochmal etwas überarbeiten...

 

(du bist sicher eine Zierde für deinen Berufsstand) ;)

Zitat:

Original geschrieben von Mark-86

Danke dir, das war eigentlich die wichtigste Info, ich hatte nämlich was von 5 gelesen. 5 Ist doch bisschen Happig, 3 Jahre ist kein Problem.

Lesen sollte man können, das habe ich dir im festen Post geschrieben.

Aber schön, dass man sich die Mühe macht dir zu antworten...

Zitat:

Original geschrieben von Mark-86

Ich sehe keine Veranlassung zweihundertirgendwas Euro in ein Land zu zahlen für nix.

Er hat ja die Ampel nicht überfahren, sonst müsste die ja ins Krankenhaus :p

Ach jetzt kommen wir der Sache schon näher.

Bei ROT üder die Keuzung is nix

Zitat:

Original geschrieben von Sven210779

ich als personalchef würde den glaub bevorzugt einstellen, wer sowas macht hat "eier" ;-)

Verstehe auch nicht was daran gut sein soll. Eier hat man wenn man zu seinen Taten steht.

So was würde ich als Personaler eher total negativ bewerten.

Wobei man auch sagen muss, dass 250 SFR für schweizer Verhältnisse nicht mal besonders viel sind. Die Starfe auch wenns ironsich klingt ist noch relativ harmlos.

Bevor man ins Ausland fährt sollte man sich über die Strafen dort informieren.

Kann man alles im Net finden.

Wenn man sich an die Gesetze im jeweiligen Land hällt passiert auch nix.

am 29. September 2014 um 10:14

moin....ziemlich viele Klugscheisser und Moralapostel unterwegs, was macht ihr hier eigentlich für ein Fass auf ? (ich dachte das gibt es nur bei Facebook).

Wichtig für Mark ist die dreijährige Verjährungsfrist und mehr nicht.

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