Km-Stand bei Neuwagenübergabe
Nachdem ich zu diesem Thema hier noch nichts finden konnte, erlaube ich mir, einen neuen Thread zu eröffnen.
Ich wollte mal eure Erfahrungen bzw Meinungen dazu hören, welcher km-Stand bei einer Neuwagen-Übergabe in euren Augen als normal bzw noch akzeptabel zu betrachten ist oder welchen Stand der Tacho bei eurer Übergabe angezeigt hat?
Ich habe also letzte Woche Montag meine neue, lang erwartete S-Kuh in IN abgeholt und, leider erst beim wegfahren am Hof, festgestellt, dass am Tacho bereits 40 km drauf waren.
Nachdem ich einige Tage später noch etwas bei meinem Händler zu erledigen hat, habe ich dieses Thema zur Sprache gebracht und er meinte, das wäre doch deutlich zu viel und hat sofort bei der Kundenbetreuung im Werk reklamiert. Man hat ihm am Telefon eine kurzfristige Prüfung und einen schriftl. Bescheid direkt an mich zugesagt. Der Bescheid kam nun gestern, mit der Begründung, dies wäre im Rahmen der üblichen Endprüfungstest vollkommen normal und stelle keinerlei unüblichen Gebrauch dar.
Wie seht ihr das?
Beste Antwort im Thema
Hallo,
Ich habe hier jetzt einige Beiträge entfernt. Das was da an Beleidigungen kam ist wirklich unterstes Niveau!
Man kann verschiedener Ansicht sein und manches doof oder überzogen finden. Aber sich mit solchen Ausdrücken zu beschimpfen hat hier auf Motor Talk nichts verloren und einen gewissen Diskussionsstil sollte man ganz nebenbei von erwachsenen Leuten auch erwarten können!
Seht es mir nach, dass ich beim nächsten Posting dieser Art nicht lange zögern werde um Konsequenzen folgen zu lassen. Glücklicherweise muss ich das Dank der normalerweise sehr gesitteten Art im Audi Forum selten androhen. 😠
In diesem Sinne - auf vernünftige Diskussionen!
Gruß Jürgen
96 Antworten
Mein 1. SQ5 2014 20km, meine 2. SQ5 40 km. Scheint nichts ungewöhnliches zu sein.
Den Grund wird wohl nur ein Insider kennen.
Beim 2. mussten allerdings nach Auslieferung nach zeitintensiver Fehlersuche sämtliche Injektoren getauscht werden. Igendwie scheinen die wohl schon was bemerkt ohne es jedoch gefunden zu haben. Ich denke schon, dass hier ein Kausalzusammenhang bestand. Die Wahrheit wird man jedoch wohl nie erfahren. Nach Auskunft von Audi, muss man bis 100 km als Neuwagen akzeptieren.
Mein erster SQ5, hatte bei der Auslieferung in Ingolstadt 33 KM auf der Uhr, mein neuer SQ5 Plus beim Händler abgeholt 13 km. Keine Ahnung nach welchen Kriterien endgeprüft wird. Ist aber im Berreich des vertretbaren finde ich.
Mein SQ5 hatte bei der Abholung in IN 44 km auf der Uhr.
Der S8 meines Vaters hatte 62km auf dem Tacho.... ??
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Heute mit 43 km auf dem Tacho abgeholt. Alles gut.
Meine hatte 22 km am Tacho.
Wundere mich ehrlich gesagt schon sehr über diese km-Angaben. Lt. Händler sollten es NIE mehr als 10 bis max. 15 km sein!
Auf was Ihr so alles achtet, ich habe mir kurz erklären lassen wie die SQ am meisten lärm macht und bin dann vom Hof 😁😁😁
Na schön für dich, wenn es dir egal ist, aber ich möchte für immerhin knapp EUR 80k auch einen NEUWAGEN haben und nicht einen quasi "gebrauchten" mit schon 42 km auf dem Tacho, wie in meinem Fall, noch dazu wenn mir der Händler auf Nachfrage bestätigt, dass max. 10-15 km für eine Testfahrt normal sind.
Zitat:
@helistar1860 schrieb am 3. August 2016 um 21:59:01 Uhr:
Na schön für dich, wenn es dir egal ist, aber ich möchte für immerhin knapp EUR 80k auch einen NEUWAGEN haben und nicht einen quasi "gebrauchten" mit schon 42 km auf dem Tacho, wie in meinem Fall, noch dazu wenn mir der Händler auf Nachfrage bestätigt, dass max. 10-15 km für eine Testfahrt normal sind.
Und was ist Deines Erachtens an den +30km so tragisch?
Wieviel "gebrauchter" ist ein Wagen mit 40km statt 15km?
Zitat:
@picknicker197! schrieb am 3. August 2016 um 22:08:57 Uhr:
Zitat:
@helistar1860 schrieb am 3. August 2016 um 21:59:01 Uhr:
Na schön für dich, wenn es dir egal ist, aber ich möchte für immerhin knapp EUR 80k auch einen NEUWAGEN haben und nicht einen quasi "gebrauchten" mit schon 42 km auf dem Tacho, wie in meinem Fall, noch dazu wenn mir der Händler auf Nachfrage bestätigt, dass max. 10-15 km für eine Testfahrt normal sind.Und was ist Deines Erachtens an den +30km so tragisch?
Wieviel "gebrauchter" ist ein Wagen mit 40km statt 15km?
Es geht doch hier nicht um Tragik, sondern ums Prinzip. Genauso könntest du dann auch fragen, was ist schon dabei, wenn der "Neue" mit 500 oder 1000 km übergeben wird, weil noch einige Qualitäts-Ingenieure mal übers Wochenende noch "testen" wollten.
Wo ist denn dann die Grenze???
Für mich ist auch mit 42 km bei einem Neuwagen eben diese Grenze bereits überschritten. Selbstverständlich akzeptiere ich durchaus auch andere Meinungen darüber hier.
Wenn 10-15km normal isind was ist dann mit 7km wie bei meiner SQ vom 25.2.2014 , man man man ?!?! 😁
Zitat:
@helistar1860 schrieb am 3. August 2016 um 22:17:00 Uhr:
Wo ist denn dann die Grenze???
Lt erster schneller und ungeprüfter google-"recherche" bei 1.000km
"Fahrzeugüberführung eines Neuwagens
Als neu gelten auch Fahrzeuge, die nur zur Fahrzeugüberführung und dabei nicht mehr als 1.000 Kilometer gefahren wurden. Urteil des Landgerichts Bielefeld vom 8. Mai 2001, AZ: 23 S 2/01 und Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 28. Juni 2000, Aktenzeichen: 4 U 53/00."
Wiki
Das Fahrzeug muss schließlich auch innerhalb des Werkes bewegt werden.
Hier trifft es halt manche mehr & manche weniger..
Desweiteren werden die S-Modelle Stichprobenartig geprüft.
RS Modelle werden sowieso getestet.
Zitat:
@kimkira schrieb am 23. Juni 2016 um 19:30:57 Uhr:
Soviel ich weiß können Neuwagen einmalig mit einem Tachostand bis 100 km wieder auf 0 zurückgestellt werden. Das wurde wohl vergessen.
Das wird bei Audi so nicht gehandhabt!
Zitat:
@picknicker197! schrieb am 3. August 2016 um 22:35:58 Uhr:
Zitat:
@helistar1860 schrieb am 3. August 2016 um 22:17:00 Uhr:
Wo ist denn dann die Grenze???Lt erster schneller und ungeprüfter google-"recherche" bei 1.000km
"Fahrzeugüberführung eines Neuwagens
Als neu gelten auch Fahrzeuge, die nur zur Fahrzeugüberführung und dabei nicht mehr als 1.000 Kilometer gefahren wurden. Urteil des Landgerichts Bielefeld vom 8. Mai 2001, AZ: 23 S 2/01 und Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 28. Juni 2000, Aktenzeichen: 4 U 53/00."
Wiki
Sorry, aber hier geht's um den km-Stand bei einer Neuwagenabholung und nicht um Überführung.
Bei einer solchen ist es ja wohl klar, dass ich mit einem km-Stand entsprechend der Entfernung zu meinem Wohnort rechnen muss.