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KM-Leasing vor Ablauf beenden

Themenstarteram 20. Juli 2017 um 16:58

Guten Tag,

habe schon einige Threads gelesen zu dem Thema, aber da ging es immer um Restwert-Leasing.

Ich habe derzeit jedoch ein Kilometer-Leasing (VW - UP).

  • 24 Monate Laufzeit - 11 Monate Restlaufzeit
  • 10.000 km pro Jahr - 11.000 bisher gefahren
  • 80€ pro Monat
  • keine Anzahlung

Ist mein erstes Auto und jetzt, nachdem ich in den Genuss gekommen bin, will ich einfach ein besseres und größeres Auto haben. Nun frage ich mich, ob ich das Leasing auch vor Ablauf der 24 Monate beenden kann.

Das wären ja noch 11x die 80€ Leasingrate -> 880 €

Dann eventuell Erstattung der Minderkilometer (?) mit 3,69 Cent.

Wenn ich das richtig verstehe geht das nur bis 2.500 Kilomter -> 92,25 €

In meiner Vorstellung könnte ich also den Wagen jetzt abgeben und müsste noch 787,75 Euro zahlen + eventuelle Schäden.

Hat damit schon jemand Erfahrung gemacht? Für den Händler wäre es ja eigentlich sogar ein Vorteil, weil er die Raten noch bekommt, das Auto aber schon eher wieder zurück erhält.

PS: Über Sinn und Unsinn dieser Aktion möchte ich nicht diskutieren. :D

Beste Antwort im Thema

Bei einer Verkürzung der Leasingdauer kann man davon ausgehen, dass die Leasingrate auf den Betrag angepasst wird, den man jeden Monat gezahlt hätte, wenn man von Anfang an die kürzere Leasingdauer vereinbart hätte.

Beispiel: Vereinbarte Leasingdauer: 24 Monate mit 20.000 km p.a. Rate: 250 Euro pro Monat

Verkürzung auf 12 Monate 10.000 km p.a. Rate: 350 Euro pro Monat.

Daraus folgt, dass man nach 12 Monaten 100 Euro pro Monat, also insgesamt 1.200 Euro nachzahlen muss.

Bei einer kürzeren Leasingdauer ist die monatliche Rate grundsätzlich höher als bei einer längeren, weil in der Leasingrate u.a. auch der Wertverlust enthalten ist und der ist eben auf den Monat gerechnet bei einer kürzeren Laufzeit höher.

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Alles Verhandlungssache. Wenn du beim gleichen Händler einen neuen größeren und teureren Wagen least kann es sogar sein dass er dich kostenlos aus dem alten Vertrag lässt.

 

Du kannst den Leasingvertrag auch zur Übernahme auf einer der bekannten Plattformen anbieten. Die Konditionen sind ja ganz gut. Da dürfte sich bestimmt wer finden..

am 20. Juli 2017 um 17:05

Grundsätzlich ist man an Verträge gebunden.

Sonst bräuchte man keine.

Ob Du da früher raus kannst, steht im Vertrag (Z.B: "Übertragung von Rechten und Pflichten des Leasingnehmers...").

Wenn da nichts steht, kannst Du mit dem Leasinggeber (ist das wirklich der Händler?) immer noch über die Ausstiegskonditionen sprechen.

Letzten Endes geht es immer nur um Geld.

Wenn Du genug da lässt, lässt man Dich ziehen...

am 20. Juli 2017 um 17:12

Zitat:

@frdbecker schrieb am 20. Juli 2017 um 18:58:57 Uhr:

 

Nun frage ich mich, ob ich das Leasing auch vor Ablauf der 24 Monate beenden kann.

Wahrscheinlich "offiziell" nicht. Sprich man ist auf Good-Will des Leasinggebers angewiesen. Bei den Summen kann ich mir aber nicht vorstellen, dass die großes Interesse dran haben, sprich die werden sich wahrscheinlich nicht bewegen.

Habe die letzten Jahre nie die vereinbarte Dauer oder Kilometer eingehalten und ging immer ohne Probleme. Bei VW kannst du glaube ich in drei Monatsschritten den Vertrag anpassen. Die kalkulieren dann rück als wenn du gleich die Dauer geleast hättest. Dann sind natürlich die Raten höher bei einer kürzeren Laufzeit und du zahlst auch rückwirkend die höhere Rate der vergangenen Monate. Deine Rechnung wird also nicht ganz aufgehen.

Einfach mal anfragen beim :) und die Leasing wird dir das ausrechnen.

am 20. Juli 2017 um 17:26

Zitat:

@Nisse2005 schrieb am 20. Juli 2017 um 19:12:39 Uhr:

Habe die letzten Jahre nie die vereinbarte Dauer oder Kilometer eingehalten und ging immer ohne Probleme. Bei VW kannst du glaube ich in drei Monatsschritten den Vertrag anpassen. Die kalkulieren dann rück als wenn du gleich die Dauer geleast hättest. Dann sind natürlich die Raten höher bei einer kürzeren Laufzeit und du zahlst auch rückwirkend die höhere Rate der vergangenen Monate. Deine Rechnung wird also nicht ganz aufgehen.

Einfach mal anfragen beim :) und die Leasing wird dir das ausrechnen.

Er könnte das Fahrzeug jetzt in eine Garage stellen und in 11 Monaten abgeben, dann ist seine Rechnung korrekt. Warum sollte er bei einer früheren Rückgabe (vorteilhaft für den Leasinggeber) noch mehr als diese Summe bezahlen? Kannst du das erläutern?

Bei einer Verkürzung der Leasingdauer kann man davon ausgehen, dass die Leasingrate auf den Betrag angepasst wird, den man jeden Monat gezahlt hätte, wenn man von Anfang an die kürzere Leasingdauer vereinbart hätte.

Beispiel: Vereinbarte Leasingdauer: 24 Monate mit 20.000 km p.a. Rate: 250 Euro pro Monat

Verkürzung auf 12 Monate 10.000 km p.a. Rate: 350 Euro pro Monat.

Daraus folgt, dass man nach 12 Monaten 100 Euro pro Monat, also insgesamt 1.200 Euro nachzahlen muss.

Bei einer kürzeren Leasingdauer ist die monatliche Rate grundsätzlich höher als bei einer längeren, weil in der Leasingrate u.a. auch der Wertverlust enthalten ist und der ist eben auf den Monat gerechnet bei einer kürzeren Laufzeit höher.

am 20. Juli 2017 um 17:45

Das macht alles Sinn, geht aber an meiner Frage vorbei.

Meine Frage war: Ist folgende Ungleichung wahr?

Gesamtkosten Leasing 24 Monate (mit dieser Summe kalkuliert der TE) < Gesamtkosten Leasing 13 Monate (bei Reduzierung von 24 auf 13 Monate)

@Holgernilsson Danke, hätte es nicht besser erklären können :)

 

@Fahrspaz : siehe Antwort von Holgernilsson ;)

Die genauen Kosten rechnet am besten die Leasing aus.

Hatte ja nicht geschrieben das er insgesamt mehr zahlen muss sondern nur das seine Rechnung so nicht aufgeht und an die Leasing verwiesen.

Es kommt auf die Kalkulation des Leasinggebers an. Dieser Kalkulation liegt oft eine Herstellersubvention zugrunde, wenn diese durch die Verkürzung wegfällt, können die Gesamtkosten für 13 Monate durchaus teurer sein als für 24 Monate. Eine allgemeingültige Aussage kann man auf keinen Fall machen.

am 20. Juli 2017 um 17:51

Klingt für mich dann nach Arbitrage.

Vielleicht kann der TE sich ja melden und erzählen, ob es mehr "787,75 Euro zahlen + eventuelle Schäden" wurden.

Themenstarteram 20. Juli 2017 um 17:53

Danke für eure schnellen, zahlreichen und interessanten Antworten. Wieso muss immer alles so kompliziert sein. :D

Zitat:

in eine Garage stellen und in 11 Monaten abgeben, dann ist seine Rechnung korrekt. Warum sollte er bei einer früheren Rückgabe (vorteilhaft für den Leasinggeber) noch mehr als diese Summe bezahlen?

Das ist halt das, was ich auch nicht verstehe...

Ich werde mal morgen bei VW nachfragen. Bisher hat ja anscheinend noch keiner Praxis-Erfahrung mit sowas gemacht.

Doch, ich habe das schon wiederholt gemacht. Meine diesbezüglichen Erfahrungen sind Grundlage meiner obigen Beiträge.

..ich ebenso ... siehe meinen Beitrag ;)

Themenstarteram 20. Juli 2017 um 18:04

Achja sorry Nisse, du hast mir ja die Hoffnung gemacht, dass es möglich ist. :)

Danke nochmal, für die so zahlreichen Antworten. Geht ja wirklich fix hier.

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