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  6. Klimakompressor

Klimakompressor

Mazda 6 GG/GG1; GY/GY1

Da ich finanziell nicht so gut "bestückt" bin, kaufte ich vor Kurzem einen älteren Mazda 6 2,3 mit LPG Bj.2002.
Der Verkäufer hatte folgende "Geschichte" parat:
Der Wagen sprang vorher mit einem festgefressenen Klimakompressor nicht mehr an.
Erst nach durchgeschnittenem Keilriemen(!) startete er dann wieder ganz normal.
Da ich auf eine Klima vorerst verzichten könnte, bot er mir an, einen verkürzten Keilriemen unter Auslassung des Kompressors zu besorgen, damit die anderen Aggregate Lima, WP usw. wieder laufen können.
Gesagt getan, der neue Keilriemen passt aber nicht! Grund dafür wäre eine fehlende Umlenkrolle die noch eingebaut werden müßte!
Das Ganze kommt mir ziemlich dubios vor, da mir von anderer Seite erklärt wurde, dass der Mazda mit der Spannrolle bereits so etwas wie eine "Umlenkrolle" besitzt. Außerdem soll diese Rolle zusätzlich 160.-€ kosten!!! Wenn ich im IT recherchiere kosten solche Umlenkrollen gerade mal 10-20.-€!
Vielleicht kann mir jemand sagen, ob dies alles stimmen kann?

Konkrete Fragen:
1) Stimmt es, dass der Wagen nicht mehr anspringt, wenn sich der K-Kompressor festgefressen hat?
2) Kann es sein, dass selbst wenn eine Mazda-Vertretung die konkrete Größe eines Keilriemens unter Auslassung des Kompressors angibt, nicht dabei erwähnt, dass dieser nur durch eine Umlenkrolle betrieben werden kann?
Ich befürchte nämlich stark, dass dieser Privatverkäufer mir einen Karren angedreht hat, der noch ganz andere Macken hat, z.B. einen mit bereits vorher überhitztem Motor!!

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9 Antworten

Deine fragen kann ICH nicht beantworten, aber es fehlen auch noch Details zu zu dem Wagen.
Ist der Wagen mit def. Klimaanlage angeboten worden?
Wenn nicht dann würde ich vom Verkäufer verlangen dass die Klimaanlage in funktionsfähigem zustand gebracht wird.
Ansonsten vom Kaufvertrag zurück treten, wegen arglistiger Täuschung.
Die Klimaanlage scheint über Jahre hinweg nicht in Betrieb gewesen zu sein.
Viel Erfolg, armin

Hallo armin,
vielen Dank für die Nachricht!
Das Thema "festgesetzer Klimakompressor" habe ich nach weiteren Recherchen in einem anderen Forum wieder gefunden und es wurde das gleiche Problem ebenfalls so geschildert:
Klimakompressor setzt sich durch Ablagerungen fest, der Keilriemen muss durchgeschnitten werden um den Wagen wieder starten zu können. Dies ist auch bei dem Besivhtigungstermin passiert, der Wagen startete.
Bei einem Motor mit Keilrippenriemen soll tatsächlich anstelle des K-Kompressors eine Umlenkrolle eingesetzt werden.
Meiner besitzt allerdings eine Kette und den Keilriemen für die Aggregate noch zusätzlich! Keine Ahnung, ob hier ebenfalls eine Umlenkrolle notwendig ist.
Bei dem Wagen handelt es sich um einen Mazda 6, 2,3L GG, GY mit LPG, BJ 2002.

Zitat:

@armin-g schrieb am 9. August 2021 um 00:41:05 Uhr:


Deine fragen kann ICH nicht beantworten, aber es fehlen auch noch Details zu zu dem Wagen.
Ist der Wagen mit def. Klimaanlage angeboten worden?
Wenn nicht dann würde ich vom Verkäufer verlangen dass die Klimaanlage in funktionsfähigem zustand gebracht wird.
Ansonsten vom Kaufvertrag zurück treten, wegen arglistiger Täuschung.
Die Klimaanlage scheint über Jahre hinweg nicht in Betrieb gewesen zu sein.
Viel Erfolg, armin

Arglistige Täuschung? Vom Kaufvertrag zurücktreten?

Es ist entscheidend was im KV zur Klima steht.

Der Wagen wurde doch mit defekter Klima gekauft, oder nicht

@Gerrs

Mir geht es ehrlich gesagt nicht um die defekte Klima, denn die hätte ich noch akzeptiert.
Der Verkäufer und ich hatten uns geeinigt, dass wir einen Keilriemen aufzuiehen lassen und er hatte mir versichert, dass der Wagen danach "einwandfrei läuft".
Ich befürchte eher, dass die defekte Klima als "Aufhänger" dazu dient, einen anderen Schaden zu vertuschen, nämlich eine defekt ZKD!
In der Annonce, die er bei Mobile.de stand: "Keilriemen, Klimakompressor, Leerlaufregler". Dies sollte auch im KV stehen, wurde dann aber nicht mehr erwähnt! Im Nachhinein stellte ich erst fest, dass im KV dann plötzlich stand: "Unfall- und Bastlerfahrzeug".
Als ich ihn dann 2 Std. nach Unterzeichnung des Vertrages anrief und ihm sagte, dass mir das zu dubios vorkommt und ich den Kauf rückgängig machen will, verwies er auf den Vertrag und blockte ab!
Der (verkürzte) Keilriemen wurde nach Gößen-Angabe einer Mazda-Vertretung besorgt. Es stellte sich aber heraus, dass er nicht passt, weil angeblich noch eine Umlenkrolle besorgt werden muss, die er mir zusätzlich teuer verkaufen will.
Momentan warte ich auf die Rückmeldung der Mazdavertretung, um zu erfahren ob das mit der Umlenkrolle überhaupt so stimmt!
Während einer kurzen Probefahrt...Wagen gestartet und ca. 200m gefahren, da er schon abgemeldet ist, sah ich dann plötzlich Wasser unter dem Wagen heraus laufen. Da der in direkter Nähe eines Bekannten von ihm, der dort eine Hobbywerkstatt besitzt, stand, haben wir den Wagen dort hochgehievt und festgestellt, dass das Wasser an einer Schlauchschelle herunter lief. (Leider habe ich nicht kontrolliert, ob das Wasser nicht davor an dem Schlauch schon herunter läuft und es sich nicht nur um eine defekte Schlauchschelle handelt!)
Ich bin ein ziemlicher Laie, was KFZ-Technik betrifft und habe mir die Infos erst im Nachhinein aus dem Netz recherchiert. Außerdem hatte ich davor einen Mondeo, der mit defekter ZKD auf der AB stehen geblieben ist.
Nur von daher kenne ich das plötzliche nicht anspringen und den krassen Wasserverlust eines Wagens.

Ein Gebrauchtwagen kauft man nie ohne ausgiebige Probefahrt.
Einen Vertrag unterzeichnet man erst nach dem Lesen.
Verbuch es als Lehrgeld, denn rechtlich sehe ich keine Chancen hier auch nur ansatzweise Geld oder ähnliches vom Verkäufer zu bekommen.

Ich glaube kaum, dass es original von Mazda einen Umbausatz gibt, mit dem man den Klimakompressor tot legen kann.
Wenn es den Wagen überhaupt ohne Klimaanlage gab, muss für einen Umbau sicher der Kompressor raus und stattdessen die ominöse zusätzlich Rolle rein. Ist aber nur Spekulation.
Dem Verkäufer noch Geld zu geben um diese Rolle zu kaufen, klingt schon reichlich naiv.
Wie hast du den Wagen nach Hause geschafft, wenn er nicht ansprang?

Zitat:

@der_Nordmann schrieb am 9. August 2021 um 12:03:36 Uhr:



Zitat:

@armin-g schrieb am 9. August 2021 um 00:41:05 Uhr:


Deine fragen kann ICH nicht beantworten, aber es fehlen auch noch Details zu zu dem Wagen.
Ist der Wagen mit def. Klimaanlage angeboten worden?
Wenn nicht dann würde ich vom Verkäufer verlangen dass die Klimaanlage in funktionsfähigem zustand gebracht wird.
Ansonsten vom Kaufvertrag zurück treten, wegen arglistiger Täuschung.
Die Klimaanlage scheint über Jahre hinweg nicht in Betrieb gewesen zu sein.
Viel Erfolg, armin

Arglistige Täuschung? Vom Kaufvertrag zurücktreten?
Es ist entscheidend was im KV zur Klima steht.

Der Wagen wurde doch mit defekter Klima gekauft, oder nicht @Gerrs

Was willst du schon wieder von mir??????
Ich habe lediglich nachgefragt ob der Wagen mit def. Klimaanlage angeboten wurde?
Die def. Klima wurde erst beim Besichtigungstermin erwähnt.
Er schreibt auch erst auf Anfrage dass der Wagen im Angebot nicht
als Bastlerfahrzeug angeboten wurde, sondern erst im KV schriftlich fixiert wurde.
Der arme Kerl wurde nach strich und faden über den Leisten gezogen.
Privatverkäufer sind von jeglicher Garantie ausgeschlossen, es sei denn es liegt eine arglistige Täuschung vor.
Und zu deiner Info. Ich war beim Besichtigungstermin nicht dabei, somit weiß ich auch nicht was überhaupt gesprochen und Verhandelt wurde.
Von daher habe ich eine arglistige Täuschung vermutet und auch so geäußert.

Zitat:

@armin-g schrieb am 9. August 2021 um 22:12:42 Uhr:



Zitat:

@der_Nordmann schrieb am 9. August 2021 um 12:03:36 Uhr:



Arglistige Täuschung? Vom Kaufvertrag zurücktreten?
Es ist entscheidend was im KV zur Klima steht.

Der Wagen wurde doch mit defekter Klima gekauft, oder nicht @Gerrs

Was willst du schon wieder von mir??????
Ich habe lediglich nachgefragt ob der Wagen mit def. Klimaanlage angeboten wurde?
Die def. Klima wurde erst beim Besichtigungstermin erwähnt.
Er schreibt auch erst auf Anfrage dass der Wagen im Angebot nicht
als Bastlerfahrzeug angeboten wurde, sondern erst im KV schriftlich fixiert wurde.
Der arme Kerl wurde nach strich und faden über den Leisten gezogen.
Privatverkäufer sind von jeglicher Garantie ausgeschlossen, es sei denn es liegt eine arglistige Täuschung vor.
Und zu deiner Info. Ich war beim Besichtigungstermin nicht dabei, somit weiß ich auch nicht was überhaupt gesprochen und Verhandelt wurde.
Von daher habe ich eine arglistige Täuschung vermutet und auch so geäußert.

Laut dem TE wurde die Klima in der Anzeige erwähnt.

Und selbst wenn nicht, ist es noch keine arglistige Täuschung, da es beim Vororttermin erwähnt wurde.

Garantie gibt es vom privaten Verkäufer auch nicht. Egal ob arglistige Täuschung, guter Wille, Weihnachten und Ostern auf einen Tag fallen......

Solltest du Sachmangelhaftung bzw. Gewährleistung meinen, so kann diese von privaten Verkäufer ausgeschlossen werden.

Die gängigen Vertragsvordrucke haben entsprechende Klauseln. Was aber hinfällig ist, da das Fahrzeug als Bastlerfahrzeug verkauft wurde.

Das ist aber was anderes wie Garantie.

Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers oder über eine Police von einer Versicherung.

@Gerrs

wie hoch war der Kaufpreis? Evtl. gibt's da ne Möglichkeit was zu machen, da einige Gerichte den Passus "Bastlerfahrzeug" für nichtig halten, wenn das Fahrzeug zu marktüblichen Preisen verkauft wurde.

Und nein,

@armin-g

, von Dir will ich nichts.

Das Mazdaforum ist nun mal sehr klein, und ich möchte dem TE helfen.

Dazu gehört auch, einiges zu hinterfragen und ggf. zu korrigieren.

Nimm dich doch nicht so wichtig!

Da ich den Keilriemen bei dem Modell kürzlich gewechselt habe, es werden auxh kürzere Keilriemen für Fahrzeuge ohne Klima verkauft. Allerdings gehe ich davon aus das der Keilriemen dann auch komplett anders läuft.

Der Klima kompressor müsste also mindestens demontiert werden, evtl. auch noch eine umlenkrollle etc.

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