Kleiner Unfall, große Wirkung?
Mir ist gestern eine Frau rückwärts in die Front reingefahren. Sie hatte eine Anhängerkupplung dran. Die Stoßstange ist natürlich im Arsch.
Beim Heimfahren viel mir auf das es ab 110km/h auf einmal vorne links stark zu "flattern" anfängt.
In dieser Gegend ist sie ja eingeschlagen. Der Aufprall war aber nicht zu heftig.
Frage:
Kann das ein das es da den Rahmen erwischt hat und deswegen das flattern?
Unfalltechnisch ist alles geregelt. Am Montag kommt das Baby in die Werkstatt.
Beste Antwort im Thema
Man merkt es ist Samstag und alle die Ahnung haben sind im Forum Online :-) Und damit Euch nicht bis Montag Langweilig wird, hier noch so ein super Slogan :
Motorrad ist Unfallfrei aber nicht Umfallfrei
Es ist im Stand umgefallen, ist es jetzt ein Unfall ? Tank musste Getauscht werden und diverse Seitenteile
viel Spaß beim Diskutieren
Zum Tema:
Die Autos sind Heutzutage so "weich" um den Insassen durch die Knautsch Zone zu schützen. Sicher ging bei früheren Modellen nicht so viel am Fahrzeug kaputt aber deutlich mehr am Insassen. Ich bevorzuge die Heute Situation!
49 Antworten
ich fahre schon seit ca. 1500km mit dem Schaden durch die Gegend...bin schon öfter über 230km/h auf der Autobahn gefahren...eine Unwucht oder Schlag ist beim Fahren überhaupt nicht zu spüren...derjenige ist nicht frontal draufgeknallt sondern er hat mein Auto mit gefühlten 3-5km/h gestreift, also im Schritttempo...Felge wurde nur gestriffen
@AndiBmwF10: bitte strapaziere Deinen Schutzengel nicht so arg und handel entsprechend...
Auch ein Reifen hat ein Gedächtnis...
Ich verstehe bei Reifen und Felgen keinen Spaß, da würde bei mir später immer ein mulmiges Gefühl mitfahren. Deshalb kaufe ich so etwas auch nicht gebraucht.
Der Gutachter wird sich schon irgendwas dabei gedacht haben, dass er neue Felgen aufschreibt.
Und wenn die Versicherung das abgesegnet hat, wird auch die sich irgendwas dabei gedacht haben. Die machen das ja nicht, weil sie so gern hohe Schäden regulieren. 😉
Wenn du da keine Bedenken hast, kannst du es jedoch so wie bereits geschrieben abrechnen.
so sieht die Felge aus
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Zitat:
@flosen23 schrieb am 17. Sep. 2017 um 13:4:25 Uhr:
Dann kannst du diese Teile wie gesagt auf Gutachten-Basis abrechnen, also ohne MwSt.
Wenn eine Rechnung mit ausgewiesener MwSt. vorhanden ist, dann wird diese auch von der Versicherung bezahlt - sofern eingereicht. Egal ob auf Gutachten abgerechnet wird oder nicht.
Seine Rechnung liegt ja (soweit ich das richtig verstanden habe?) unter dem, was der GA veranschlagt hat, selbst wenn er die MwSt. herausrechnet.
Insofern wäre es natürlich nicht so clever, die Rechnung einzureichen. 😉
genau so ist es ;-)
Zitat:
@flosen23 schrieb am 18. Sep. 2017 um 14:25:25 Uhr:
Seine Rechnung liegt ja (soweit ich das richtig verstanden habe?) unter dem, was der GA veranschlagt hat, selbst wenn er die MwSt. herausrechnet.
Insofern wäre es natürlich nicht so clever, die Rechnung einzureichen. ??
Das ist egal. Abgerechnet wird über Gutachten, wenn der Besitzer tatsächlich mit einer "schlechteren" Instandsetzung zufrieden ist, dann ist das auch in Ordnung. Es geht nur darum die tatsächlich gezahlte MwSt. zurück zu bekommen.
Hab ich bereits zwei mal so praktiziert, ging ohne Probleme.
also könnte ich theoretisch meine Felge ohne MwSt auszahlen lassen und dann z.B. pulverbeschichten lasse und dafür würde ich, wenn die Rechnung vorhanden ist, die MwSt ausgezahlt bekommen vom pulverbeschichten?
Jepp.
heute habe ich mit der gegnerischen Versicherung gesprochen...ich wollte gerne eine Teilreparatur durchführen lassen. Besser gesagt zum Teil einige Ersatzteile, welche bei dem Unfall zu Schaden kamen, besorgen.
Scheinwerfer und Felge + Reifen wollte ich gerne ausgezahlt bekommen...
der Rest soll bei BMW gemacht werden, sprich Kotflügel, Scheinwerfer, Kleinteile, Lackierung und Reparatur.
die Versicherung meinte es geht entweder nur eine fiktive Abrechnung oder per Gutachten...wie kann ich denn jetzt am besten das Geld von den Teilen bekommen (Netto), welche ich selber besorgt habe. Eine Rechnung von den Scheinwerfer kann ich jetzt nicht vorlegen und Felge soll nur pulverbeschichtet werden...
Wenn du von den Teilen, die du selbst gekauft hast, keine Rechnungen hast, kannst du diese Teile auch nur fiktiv abrechnen.
Abrechnen nach Rechnung geht, wie der Name schon sagt, nur wenn auch eine Rechnung vorhanden ist.
....
also könnte ich denen nach der Reparatur z.B. durch aktuelle Bilder zeigen, dass ich jetzt neue Teile verbaut habe...denn theoretisch steht mir das Geld zu, da ich nicht der Unfallverursacher war und ich das Geld bekommen möchte
laut Gutachten würde ich für einen Scheinwerfer 1177€ Netto bekommen...also einen Nachweis habe ich jetzt nicht, woher ich den nagelneuen Scheinwerfer habe und wie viel ich für den bezahlt habe...