Kleiner Unfall, große Wirkung?

BMW 5er F10

Mir ist gestern eine Frau rückwärts in die Front reingefahren. Sie hatte eine Anhängerkupplung dran. Die Stoßstange ist natürlich im Arsch.
Beim Heimfahren viel mir auf das es ab 110km/h auf einmal vorne links stark zu "flattern" anfängt.
In dieser Gegend ist sie ja eingeschlagen. Der Aufprall war aber nicht zu heftig.
Frage:
Kann das ein das es da den Rahmen erwischt hat und deswegen das flattern?

Unfalltechnisch ist alles geregelt. Am Montag kommt das Baby in die Werkstatt.

Beste Antwort im Thema

Man merkt es ist Samstag und alle die Ahnung haben sind im Forum Online :-) Und damit Euch nicht bis Montag Langweilig wird, hier noch so ein super Slogan :

Motorrad ist Unfallfrei aber nicht Umfallfrei

Es ist im Stand umgefallen, ist es jetzt ein Unfall ? Tank musste Getauscht werden und diverse Seitenteile

viel Spaß beim Diskutieren

Zum Tema:

Die Autos sind Heutzutage so "weich" um den Insassen durch die Knautsch Zone zu schützen. Sicher ging bei früheren Modellen nicht so viel am Fahrzeug kaputt aber deutlich mehr am Insassen. Ich bevorzuge die Heute Situation!

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Zitat:

Original geschrieben von wollehayabusa



Zitat:

Original geschrieben von domingo1001


Kann ich 100% bestätigen (Unterschied unfallfrei/Unfallwagen juristisch beurteilt) und habe es schriftlich als Urteil (inklusive 2. Instanz) vorliegen. Ebenso sollte man das Wort "Bagatell-Schaden" vergessen, wenn man keine böse Überraschung vor Gericht erleben möchte.

Just my two cents.

Gruß,
Frank

Sind wieder 2 verschiedene Meinungen.
Ich habe mich heute auch kundig gemacht. Solange ein Teil geschraubt werden kann es aber nicht lackiert gespachtelt oder sonst repariert worden ist sondern ausgetauscht, ist es kein Unfallwagen.
Allerdings sollte man das beim Weiterverkauf mit Rechnung belegen können das, wie bei mir jetzt, die Stoßstange ausgetauscht worden ist.

Hallo,

Nein, es handelt sich nicht um eine (bzw. zwei) Meinung sondern um Rechtssprechung und Fakten.
Und das war genau der Punkt, den ich zitiert habe: Unfallfrei ist ungleich Unfallwagen. Also in Deinem Fall: Kein Unfallwagen, NICHT unfallfrei.

Siehst Du den Unterschied? Das heist, Du kannst Deinen Wagen nicht als unfallfrei bei einem Weiterverkauf bezeichnen. Du kannst ihn als "kein Unfallwagen" beschreiben und musst dann die durchgeführte Reparatur angeben. Ansonsten hast Du vor Gericht verloren. Ich glaube allerdings, man sollte die Diskussion nicht ausufern lassen. Einfach nach unfallfrei vs. Unfallwagen googeln...

Gruß,

Zitat:

Original geschrieben von domingo1001



Zitat:

Original geschrieben von wollehayabusa


Sind wieder 2 verschiedene Meinungen.
Ich habe mich heute auch kundig gemacht. Solange ein Teil geschraubt werden kann es aber nicht lackiert gespachtelt oder sonst repariert worden ist sondern ausgetauscht, ist es kein Unfallwagen.
Allerdings sollte man das beim Weiterverkauf mit Rechnung belegen können das, wie bei mir jetzt, die Stoßstange ausgetauscht worden ist.

Hallo,

Nein, es handelt sich nicht um eine (bzw. zwei) Meinung sondern um Rechtssprechung und Fakten.
Und das war genau der Punkt, den ich zitiert habe: Unfallfrei ist ungleich Unfallwagen. Also in Deinem Fall: Kein Unfallwagen, NICHT unfallfrei.

Siehst Du den Unterschied? Das heist, Du kannst Deinen Wagen nicht als unfallfrei bei einem Weiterverkauf bezeichnen. Du kannst ihn als "kein Unfallwagen" beschreiben und musst dann die durchgeführte Reparatur angeben. Ansonsten hast Du vor Gericht verloren. Ich glaube allerdings, man sollte die Diskussion nicht ausufern lassen. Einfach nach unfallfrei vs. Unfallwagen googeln...

Gruß,

Habe ich soweit verstanden. Ich habe aber auch gesagt das ich die Neuteile erwähnen werde, falls ich ihn( ich will ihn nicht mehr hergeben)hergeben werde.

Hallo,

hatte vor kurzem einen änlichnen, unverschuldeten, Front- Unfall. Was mich wundert ist bei dir die Höhe der Wertminderung.

Bei mir liegen die Rep- Kosten bei über 15.000,- EUR aber die Wertminderung nur bei 800,- EUR. Gutachten hat die Dekra gemacht.

Hat die Versicherung bei dir 4 Monate Leihagen bezahlt ?

Zitat:

Original geschrieben von 5teph


Da gebe ich dir vollkommen Recht 🙂, aber es war ja kein Selbstverschulden und ein anderer war beteiligt..
Vor der Reparatur würde ich auf alle Fälle nochmal einen Gutachter hinzuziehen, auch wenn der Schaden nach nicht so viel aussieht (vgl Bild), bei uns waren es knapp 7.000 € + 1.500 € Wertminderung + 4 Monate Leihwagen wegen den Lieferproblemen.

Man merkt es ist Samstag und alle die Ahnung haben sind im Forum Online :-) Und damit Euch nicht bis Montag Langweilig wird, hier noch so ein super Slogan :

Motorrad ist Unfallfrei aber nicht Umfallfrei

Es ist im Stand umgefallen, ist es jetzt ein Unfall ? Tank musste Getauscht werden und diverse Seitenteile

viel Spaß beim Diskutieren

Zum Tema:

Die Autos sind Heutzutage so "weich" um den Insassen durch die Knautsch Zone zu schützen. Sicher ging bei früheren Modellen nicht so viel am Fahrzeug kaputt aber deutlich mehr am Insassen. Ich bevorzuge die Heute Situation!

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Zitat:

Original geschrieben von wulfy


Hallo,

hatte vor kurzem einen änlichnen, unverschuldeten, Front- Unfall. Was mich wundert ist bei dir die Höhe der Wertminderung.
Bei mir liegen die Rep- Kosten bei über 15.000,- EUR aber die Wertminderung nur bei 800,- EUR. Gutachten hat die Dekra gemacht.
Hat die Versicherung bei dir 4 Monate Leihagen bezahlt ?

Wenn es ein Leasingfahrzeug wäre, würde die Leasinggesellschaft 10% fordern und bekommen!

Zitat:

Original geschrieben von wulfy


Hallo,

hatte vor kurzem einen änlichnen, unverschuldeten, Front- Unfall. Was mich wundert ist bei dir die Höhe der Wertminderung.
Bei mir liegen die Rep- Kosten bei über 15.000,- EUR aber die Wertminderung nur bei 800,- EUR. Gutachten hat die Dekra gemacht.
Hat die Versicherung bei dir 4 Monate Leihagen bezahlt ?

Zitat:

Original geschrieben von wulfy



Zitat:

Original geschrieben von 5teph


Da gebe ich dir vollkommen Recht 🙂, aber es war ja kein Selbstverschulden und ein anderer war beteiligt..
Vor der Reparatur würde ich auf alle Fälle nochmal einen Gutachter hinzuziehen, auch wenn der Schaden nach nicht so viel aussieht (vgl Bild), bei uns waren es knapp 7.000 € + 1.500 € Wertminderung + 4 Monate Leihwagen wegen den Lieferproblemen.

Keine Ahnung wie man die Wertminderung berechnet, ich glaub da gibt es mehrere Formeln zur Berechnung und dann wird der Durchschnitt davon genommen, kenne mich da aber nicht so richtig aus.

Die 800 € bei 15.000 € Schaden sind meiner Meinung nach schon ziemlich niedrig angesetzt..

Den Leihwagen hat die NL gezahlt, da das Auto zum Unfallzeitpunkt bei ihnen zur Mängelbeseitigung war und sie keine Teile liefern konnten..
Das was da alles passiert ist, ist ziemlich komplex und ich möchte den Vorfall nicht im Internet schildern, zumindest solange nicht bis alles abgeschlossen ist (zieht sich schon mehr als 13 Monate)

Ein freund hatte bei seinem wagen einen ähnlich hohen schaden. Fahrzeug war 1 jahr alt und der schaden belief sich auf 12000 euro. Wertminderung gabs um die 3500!

Merke: immer gutachtwr selbst aussuchen. Am besten einen, mit dem die werkstatt zusammenarbeitet ;-)

800 euro wertminderung ist NICHTS!

Den Gutachter habe ich mir selber ausgesucht, na ja. Auf Nachfrage meinte er es sind alles nur Schraubteile die neu kommen, also nichts am Rahmen oder so, daher die geringe Wertminderung. Ich werde es wohl so hinnehmen müssen.

Zitat:

Original geschrieben von e46e


Ein freund hatte bei seinem wagen einen ähnlich hohen schaden. Fahrzeug war 1 jahr alt und der schaden belief sich auf 12000 euro. Wertminderung gabs um die 3500!

Merke: immer gutachtwr selbst aussuchen. Am besten einen, mit dem die werkstatt zusammenarbeitet ;-)

800 euro wertminderung ist NICHTS!

Zitat:

Original geschrieben von wulfy


Den Gutachter habe ich mir selber ausgesucht, na ja. Auf Nachfrage meinte er es sind alles nur Schraubteile die neu kommen, also nichts am Rahmen oder so, daher die geringe Wertminderung. Ich werde es wohl so hinnehmen müssen.

Zitat:

Original geschrieben von wulfy



Zitat:

Original geschrieben von e46e


Ein freund hatte bei seinem wagen einen ähnlich hohen schaden. Fahrzeug war 1 jahr alt und der schaden belief sich auf 12000 euro. Wertminderung gabs um die 3500!

Merke: immer gutachtwr selbst aussuchen. Am besten einen, mit dem die werkstatt zusammenarbeitet ;-)

800 euro wertminderung ist NICHTS!

Das mit den schraubteilen ist unsinn. Es gibt eine regelung nachdem anbauteile wie stossfänger oder rückspiegel nicht wertmindernd wirken. Aber bei 15000 war wohl mehr kaputt. In der regel wird nach einem rechenmodell abgerechnet, was sich an der schadenhöhe und dem alter / zustand des fahrzeugs bemisst. Ich würde die Sachen nachträglich nochmal einam anwalt vorlegen.

ich hatte letzten Monat auch einen Unfall, an welchen ich nicht schuld bin. mit Gutachter, Wertminderung und Reparaturkosten beläuft es sich auf 8000€...bei mir wurden die Stoßstange, Kotflügel, Scheinwerfer und Felge beschädigt...Scheinwerfer habe ich schon zu Hause liegen (beide Scheinwerfer nagelneu gekauft) und die Felge bzw Felgen möchte ich komplett pulverbeschichten lassen...mein Fahrzeug ist Sophistograu Metallic und ich habe jetzt Angst, dass bei der Instandsetzung es einen Farbunterschied geben wird :-( die Tür soll mit beilackiert werden...meint Ihr, dass ich einzelne Posten aus dem Gutachten einfach rausnehmen kann, wie z.B. den kaputten Scheinwerfer und die Felge plus Reifen?

Zitat:

@AndiBmwF10 schrieb am 15. September 2017 um 20:53:32 Uhr:


meint Ihr, dass ich einzelne Posten aus dem Gutachten einfach rausnehmen kann, wie z.B. den kaputten Scheinwerfer und die Felge plus Reifen?

Wenn die Teile defekt sind, sind sie defekt. Da gibt es keinen Spielraum.

Sagt der GA also, dass sie getauscht werden müssen, dann müssen sie getauscht werden.

Warum willst du überhaupt die Schadenshöhe verringern?

Wenn du einige Sachen selbst machen willst, dann kannst du grundsätzlich nach Gutachten abrechnen, und nicht nach Rechnung.
Allerdings bekommst du dann eben auch die MwSt. nicht. Die gibt es nur, wenn du die Rechnung(en) vorlegst.

Oder geht es dir darum, dass du "eigene" Teile einbauen lassen willst?
Dann bringe diese Teile zur Werkstatt und lasse sie im Rahmen der Reparatur dort einbauen (wenn sich die Werkstatt darauf einlässt).
Der Versicherung musst du dann natürlich auch die Rechnung(en) vom Kauf "deiner" Teile einreichen.

im Gutachten steht z.B. 1177€ für meinen Scheinwerfer ohne MwSt...würde ich dann die Kohle bekommen? und für die Felge plus Reifen würde ich ca 740€ ohne MwSt erhalten...Pulvern kostet für alle 4 Felgen plus Reifen ab- und aufziehen und wuchten 400€...somit hätte ich dann alle vier Felgen "neu"

Kannst du genauso machen. Wenn du die eine Felge auf einer separaten Rechnung hast, bekommst du dafür auch noch die Mehrwertsteuer.

Rechnung habe leider nur von den beiden Scheinwerfern, welche neu geholt habe...aber zusammen haben beide nur 1290€ gekostet :-)

Dann kannst du diese Teile wie gesagt auf Gutachten-Basis abrechnen, also ohne MwSt.

Mir persönlich wäre das bei den Felgen allerdings zu heikel.
Wenn die nen Schlag weg bekommen haben, kann es immer sein, dass da Haarrisse o.Ä. drin sind.
Deshalb will der Gutachter die auch ersetzen, und nicht reparieren lassen.

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