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kleiner Stein auf Scheibe

Themenstarteram 13. November 2008 um 16:22

Stand gestern vor einer Ampel bei einer Baustelle.Beim Gegenverkehr ist ein LKW vorbeigefahren dieser sehr schnell war.Nehme einmal an das ein kleiner Stein bei mir auf die Scheibe geschleudert worden ist.Sehen konnte ich es nicht da es dunkel war.

Heute beim waschen habe ich es gesehen.Ok ein Steinschlag ist es nicht,schaut mehr nach einen kleinen Abdruck aus.Nur der ist so klein denke da passiert nix,oder?Wenn ich damit in die Werkstatt gehe die lachen dann sicher nur.Nun was machen?Lassen oder in Wekstatt gehen?

Beste Antwort im Thema

Hallo zusammen,

Zitat:

Original geschrieben von mighty-dog-1980

jetzt nachdem es mir gesagt worden ist fallen diese kleinen Steinschläge auch auf.Habt ihr auch bei euch so minimale Steinschläge die kaum zu sehen sind?

kleine Einschläge ( Krater ) und Kratzer an der Windschutzscheibe sind etwas ganz Normales. Diese werden beim Fahren durch kleinste Steinchen, dem Scheibenwischer und Eiskratzer verursacht und stellen in gewissem Rahmen kein Problem dar.

Sind allerdings zu viele dieser Beschädigungen auf der Scheibe vorhanden, wird das eintreffende Sonnenlicht und das Scheinwerferlicht entgegenkommender Fahrzeuge extrem falsch gebrochen. Dies führt unweigerlich dazu, dass man nur noch geblendet wird und dadurch nicht mehr das sieht, was man eigentlich will. Diese Erscheinung nennt man Streulicht. Eine gute Autoglaserei oder Werkstatt kann diese Streulichtwirkung optisch-elektronisch nachmessen und dann sagen ob diese Scheibe noch in Ordnung ist oder nicht. Ein weiteres Problem spielt der Scheibenwischer, da er das Wasser bei Regen nicht mehr von der Scheibe richtig verdrängen kann und dadurch immer Schlieren hinterlässt. Dies liegt daran, dass sich das Wischerblatt immer wieder an diesen Kratern beschädigt.

Technisch spricht man hier nicht von einem Steinschlag, sondern von einem Krater oder einer Oberflächenbeschädigung, die unter die Kategorie Verschleiss fällt. Auch versicherungstechnisch ist dies Verschleiss und somit auch kein Fall für die Teilkasko-Versicherung, da dort nur "Glasbruch" versichert ist.

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19 Antworten
am 14. November 2008 um 8:08

Ich würde dann erst mal gar nichts machen.

Wenn die dir die Scheibe tauschen, fällt die Selbstbeteiligung in der Teilkasko an.

Erst wenn ein Riss entsteht, was ich aber nicht glaube, würde ich die Scheibe tauschen lassen.

Themenstarteram 14. November 2008 um 8:10

ja mir war es nur wichtig das es sich jemand anschaut und mir sagt ob ich damit weiter fahren kann oder nicht.

Themenstarteram 14. November 2008 um 11:41

jetzt nachdem es mir gesagt worden ist fallen diese kleinen Steinschläge auch auf.Habt ihr auch bei euch so minimale Steinschläge die kaum zu sehen sind?

Hallo zusammen,

Zitat:

Original geschrieben von mighty-dog-1980

jetzt nachdem es mir gesagt worden ist fallen diese kleinen Steinschläge auch auf.Habt ihr auch bei euch so minimale Steinschläge die kaum zu sehen sind?

kleine Einschläge ( Krater ) und Kratzer an der Windschutzscheibe sind etwas ganz Normales. Diese werden beim Fahren durch kleinste Steinchen, dem Scheibenwischer und Eiskratzer verursacht und stellen in gewissem Rahmen kein Problem dar.

Sind allerdings zu viele dieser Beschädigungen auf der Scheibe vorhanden, wird das eintreffende Sonnenlicht und das Scheinwerferlicht entgegenkommender Fahrzeuge extrem falsch gebrochen. Dies führt unweigerlich dazu, dass man nur noch geblendet wird und dadurch nicht mehr das sieht, was man eigentlich will. Diese Erscheinung nennt man Streulicht. Eine gute Autoglaserei oder Werkstatt kann diese Streulichtwirkung optisch-elektronisch nachmessen und dann sagen ob diese Scheibe noch in Ordnung ist oder nicht. Ein weiteres Problem spielt der Scheibenwischer, da er das Wasser bei Regen nicht mehr von der Scheibe richtig verdrängen kann und dadurch immer Schlieren hinterlässt. Dies liegt daran, dass sich das Wischerblatt immer wieder an diesen Kratern beschädigt.

Technisch spricht man hier nicht von einem Steinschlag, sondern von einem Krater oder einer Oberflächenbeschädigung, die unter die Kategorie Verschleiss fällt. Auch versicherungstechnisch ist dies Verschleiss und somit auch kein Fall für die Teilkasko-Versicherung, da dort nur "Glasbruch" versichert ist.

Themenstarteram 14. November 2008 um 12:12

ja genau so in etwa wurde mir das auch erklärt.Da es nur ein paar sind geht es noch,aber im Frühling lass ich sie dann evtl. wechseln.

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