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kleiner Blechschaden bei altem Auto - Abzocke?

Themenstarteram 31. Januar 2014 um 18:53

Hallo zusammen,

meine Frau hat vor einigen Tagen einem Nachbarn den hinteren Kotflügel am geparkten Fahrzeug leicht eingedellt. Der Schaden ist wirklich minimal, siehe Foto. Zudem handelt es sich um einen Opel Corsa, Zulassung 2000, Restwert schätzungsweise € 2000,-. Der liebe Nachbar beharrt nun darauf, dass ganze (angeblich) reparieren zu lassen und hat schonmal mehrere Kostenvoranschläge fast alle über € 1000,- eingeholt und uns vor die Nase gehalten (volles Programm: abbauen, Beule raus, Lackieren, Nutzungsausfall, "Wertminderung"). Wir sollen das doch über unsere Haftpflicht abwickeln. Das letztenendes wir die die Kosten über eine Höherstufung der Versicherung zahlen ist jedem klar.

Einigungsversuche über "wir drücken dir € 200,- in die Hand" oder "gehen mit dir zum Beulendoktor" haben bisher nichts gebracht. Dieser hatte uns selbst die Auskunft gegeben, er würde dies evtl. ohne Lackieren für 150 - 180 € machen können.

Wir wollen uns hier nicht vor der Verantwortung drücken und haben mittlerweile einiges an Erfahrung mit diesem absurden Rechtssystem, allerdings steht soetwas nach gesundem Menschenverstand beurteilt, in keinerlei Relation zueinander. Das Auto hat überall Kratzer, Schrammen und ausgeblichenen Lack und wir sollen die Kiste nun finanzieren bzw. unsere Versicherung soll das tun.

Mag sein, dass der liebe Nachbar das "Recht" dazu hat, ich ärgere mich jedoch maßlos über so viel Dreistigkeit und dass diesem bis jetzt jeder Wille fehlt, das ganze unbürokratisch für einen Bruchteil des Geldes zu lösen.

Ich frage jetzt mal ganz ketzerisch: Was würde denn passieren wenn wir uns (trotz gegenteiliger erster Aussage) ganz offensichtlich dumm stellen und sagen wir waren es doch nicht. Es gibt keine Zeugen und der Nachbar fuhr sogar noch weg nachdem es passiert war, ohne irendetwas zu bemerken. Ebenso gibt es auch kein schriftliches Schuldeingeständnis.

Kann es Sinn machen, sich einen Anwalt zu nehmen?

Klar, einige werden sagen "mach dir nicht den Stress wegen den paar hundert €". Recht haben Sie, aber ich fühle mich benutzt, um aus einem (fast) Haufen Schrott noch irre viel Geld zu machen.

Danke für eure Tipps und die (hoffentlich) moralische Unterstützung

Juergen

Beste Antwort im Thema

Moralische Unterstützung?

Mir fehlen die Worte.

Ihr habt einen Schaden verursacht.

Wie ihn der Nachbar beheben lässt, ist ganz alleine seine Entscheidung.

Selbst wenn er fiktiv abrechnet und euch eine Grußkarte aus dem Urlaub schickt,

könnt ihr daran nichts ändern.

Gruß Cokefreak

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Moralische Unterstützung?

Mir fehlen die Worte.

Ihr habt einen Schaden verursacht.

Wie ihn der Nachbar beheben lässt, ist ganz alleine seine Entscheidung.

Selbst wenn er fiktiv abrechnet und euch eine Grußkarte aus dem Urlaub schickt,

könnt ihr daran nichts ändern.

Gruß Cokefreak

Leider hast du in der Angelegenheit relativ wenig zu melden. In erster Linie ist es jetzt mal der Geschädigte der Ansprüche stellen kann. Und bis auf die mwst ist es da sogar egal ob repariert wird oder nicht.

Sind diese allerdings überzogen, auch im Hinblick auf Vorschäden die die Schadenssumme reduzieren können, solltest du dich evtl. an deine Versicherung wenden.

Bedenke aber auch, dass dazu ein Gutachten notwendig ist. Der Geschädigte hat das Recht einen eigenen Gutachter zu bestellen, den du bzw. deine Versicherung zahle musst.

Wichtig bei evtl. Schadenrückkauf.

Edit: kann auf dem Bild jetzt nicht deuten ob in dem Bereich Vorschäden sind, außerdem finde ich es bedenklich dieses Bild hier überhaupt zu posten

Zitat:

Kann es Sinn machen, sich einen Anwalt zu nehmen?

 

stell diese Frage besser Deiner Versicherung, welche hoffentlich

zeitnah informiert wurde.

Kann jetzt auf dem Foto keine Vorschäden an besagter Stelle erkennen,

aber wenn da welche sind solltet Ihr das Eurer Versicherung mitteilen.

Wenn er nicht repariert, kürzt die Versicherung schon mal die Mwst raus.

Auch wenn Bedenken wegen des Gesamtzustandes bestehen,

Versicherung Bescheid geben.

Die wird dann vielleicht das Hinzuziehen eines Gutachters verlangen.

Welcher dann auch den Gesamtwert des Fahrzeugs ermittelt.

Sind die KVAs alle so dubios das sie angezweifelt werden sollten?

Kenn mich mit Karosseriearbeiten nicht aus.

Ich hätte nicht mehrere KVAs eingeholt, wäre mir meine Zeit zu schade für.

Hätte Deine Versicherung angerufen, gesagt bei welcher Werkstatt

ich die Karre abgeliefert habe und das die direkt mit denen abrechnen sollen.

Werkstatt instruiert auf Reparaturfreigabe zu warten, versicherungseigenen

Gutachter abzulehnen, ggf. gleich Mietwagenkosten für die Zeit der Reparatur

zu besprechen.

Wenn sich die Abwicklung wegen der Versicherung verzögert,

such ich mir einen Anwalt.

Du verursachst einen Schaden und willst dich teilweise vor den Kosten drücken!

Ich als Geschädigter würde über deine Versicherung den Schaden abwickeln lassen und dann kannst du machen was du willst.

Entweder nachträglich selber zahlen oder nicht.

Seelze 01

Hallo,

also ein "kleiner" Blechschaden sieht bei mir definitiv anders aus.

Und darüber noch zu maulen, das die Reparatur laut Kostenvoranschlag 1.000,00 € beträgt spricht für sich.

Ich sehe jedenfalls auf den Bild eine massive Eindellung an der rechten Seitenwand unten.

Für 1.000,00 € kann man das in Regel gar nicht sach- und fachgerecht instand setzen.

Möglicherweise wählte die Werkstatt hier eh schon eine günstigere Reparaturvariante um nicht an einen Totalschaden zu kommen!?

Und dann Du bist noch so Dreist und möchtest das für 200,00 € regeln, dir würde ich was erzählen.

Es obliegt allein dem Geschädigten ob und wie er das reparieren lässt, auf einen Beulendoktor braucht er sich jedenfalls nicht verweisen lassen.

Einen Schaden verursachen, versuchen die Kosten zu drücken und dann noch das absolute Highlight, die Idee es abzustreiten.

Der Anwalt wird dir den Vogel zeigen wenn er diese Story hört, mehr nicht.

Im Prinzip muss hier ein Gutachten gemacht werden, da die Reparaturkosten den Wert des Fahrzeuges vermutlich übersteigen bzw. bei der fiktiven Abrechnung nötig ist.

Gruß

fordfuchs

 

am 31. Januar 2014 um 20:44

Zitat:

Original geschrieben von gummikuh72

Bedenke aber auch, dass dazu ein Gutachten notwendig ist. Der Geschädigte hat das Recht einen eigenen Gutachter zu bestellen, den du bzw. deine Versicherung zahle musst.

Wichtig bei evtl. Schadenrückkauf.

Nö. Ist es nicht.

Beim Schadenrückkauf muss der Gutachter nicht mit bezahlt werden.

Ansonsten zum Fall:

Rabattschutz abschließen. Fertig.

Themenstarteram 31. Januar 2014 um 21:01

Zitat:

 

Und dann Du bist noch so Dreist und möchtest das für 200,00 € regeln, dir würde ich was erzählen.

Gruß

fordfuchs

.... und das ist genau die Mentalität, die so etwas hierzulande ermöglicht. Ein gesunder Menschenverstand - und nicht der pure Egoismus, anscheinden auch Deiner - sollte einem sagen, dass man sich an einen Tisch setzt und in so einem Fall die Sache unbürokratisch abwickelt. Schadenabwicklung scheint mir furchtbar kompliziert und ich bin beileibe kein Experte, sonst hätte ich hier keinen Beitrag verfasst.

"Wie du mir so ich dir"... ein harter Ellenbogen ist gefragt, nicht der Verstand....

 

Gruß, J

Das Problem für manche; kostet ein paar Euro.

Themenstarteram 31. Januar 2014 um 21:03

Zitat:

außerdem finde ich es bedenklich dieses Bild hier überhaupt zu posten

wenn ich das Nummernschild mitgepostet hätte, würde ich dir Recht geben

Themenstarteram 31. Januar 2014 um 21:26

Zitat:

Original geschrieben von onzlaught

 

Sind die KVAs alle so dubios das sie angezweifelt werden sollten?

Kenn mich mit Karosseriearbeiten nicht aus.

also wenn ein Reparaturbetrieb sagt er macht das für max. 200 € ohne Lackieren und die anderen Werkstatt sagt sie will > 1000 € dafür, dann kann einem das schon merkwürdig vorkommen.

Der Verdacht (bei so einem alten Auto) besteht eben durchaus, dass hier das Maximum herausgeholt werden soll. Niemand kann abstreiten, dass es vollkommen absurd ist, bei einem Auto mit so geringem Restwert überhaupt darüber nachzudenken, soetwas reparieren zu lassen, unabhängig ob das prinzipielle Recht dazu besteht oder nicht.

Aber genau das ist es was ich sagen will, viele haben heute keine Sinn mehr für Maß und Ziel. Die Hand aufhalten und herausholen was möglich ist. Mir ist auch klar, dass hier im Forum genügend Leute unterwegs sind, die sich darin regelrecht suhlen und die einen Herzinfarkt bekommen wenn sich nur jemand gegen ihr Fahrzeug lehnt. Bei der Behandlung solcher Bagatellschäden läuft was im System falsch. Wer einmal gesehen hat wie man z.B. in Paris ein und ausparkt und wer sich da um solche Dellen im Blech schert oder besser gesagt nicht schert, der weiß wovon ich reden.

Grüße, J

Zitat:

Ein gesunder Menschenverstand - und nicht der pure Egoismus, anscheinden auch Deiner - sollte einem sagen, dass man sich an einen Tisch setzt und in so einem Fall die Sache unbürokratisch abwickelt.

Es ist durch euch ein Schaden entstanden, der reguliert werden muss.

Euer Nachbar hat Kostenvoranschläge eingeholt. Vermutlich deswegen mehrere, damit euch klar wird das der Schaden eben nicht eine Lapalie von 200 Euro ist, sondern etwas mehr.

Dann fragst du was passieren würde, wenn ihr plötzlich den Schaden abstreitet.

Ist das euer "gesunder Menschenverstand"?

Zitat:

Der Verdacht (bei so einem alten Auto) besteht eben durchaus, dass hier das Maximum herausgeholt werden soll.

Ich würde immer das "rausholen" was mir zusteht.

Es ist völlig egal wie alt das Auto ist, ob er den nächste Woche zum Schrott bringen wollte, es ist ein Schaden entstanden und wie der geregelt wird legen Gutachter/Versicherung fest.

Themenstarteram 31. Januar 2014 um 21:31

Zitat:

Original geschrieben von Cokefreak

Moralische Unterstützung?

Mir fehlen die Worte.

das merkt man...

 

Themenstarteram 31. Januar 2014 um 21:35

Zitat:

Es ist durch euch ein Schaden entstanden, der reguliert werden muss.

Zitat:

wenn du richtig gelesen hast, dann weißt du was ich geschrieben habe: "wir wollen uns nicht vor der Verantwortun drücken", und dazu stehe ich nach wie vor.

Zitat:

Dann fragst du was passieren würde, wenn ihr plötzlich den Schaden abstreitet.

Ist das euer "gesunder Menschenverstand"?

das habe ich als hypothetische und "ketzerische" Frage formuliert. Es fällt einigen hier anscheinden leichter, darüber zu schimpfen und sich gegenseitig anzugreifen, als zu überlegen und darüber zu diskutieren "was wäre wenn"

 

@TE:

1. Der Nachbar hat dich nicht darum gebeten, dass du in sein Auto fährst.

2. Ob ein Geschädigter sein Fahrzeug reparieren lässt, oder nicht, entscheidet der Geschädigte allein und ganz sicher nicht der Schädiger!

3. Ebensowenig hat der Schädiger ein Recht darauf, dass sich der Geschädigte auf irgendwelche Deals einlassen muss, welche "am Tisch" geschlossen werden (an welchen er sich im Übrigen auch nicht setzen muss).

4. Der Geschädigte hat das Recht auf eine neutrale Schadenfeststellung durch einen Gutachter, welchen er auf deine Kosten bzw. Kosten deiner Versicherung beauftragen kann.

Und nach dieser Schadenfeststellung hat er

5. Das Recht, diesen Schaden auch bezahlt zu bekommen (egal, ob fiktiv oder konkret).

6. Ferner hat der unverschuldet Geschädigte weitere Ansprüche, welche in der FAQ-Versicherung hier zu finden sind und auf die er nicht verzichten muss.

Und schliesslich

7. Hat der Geschädigte einen Direktanspruch gegen deine Versicherung und muss sich daher nicht mit einem offensichtlich uneinsichtigen Schädiger herumplagen (das hat der Gesetzgeber nämlich genau aus diesem Grunde so geregelt).

 

Ich hoffe, damit sind deine Fragen beantwortet.

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