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kleiner Blechschaden bei altem Auto - Abzocke?

Themenstarteram 31. Januar 2014 um 18:53

Hallo zusammen,

meine Frau hat vor einigen Tagen einem Nachbarn den hinteren Kotflügel am geparkten Fahrzeug leicht eingedellt. Der Schaden ist wirklich minimal, siehe Foto. Zudem handelt es sich um einen Opel Corsa, Zulassung 2000, Restwert schätzungsweise € 2000,-. Der liebe Nachbar beharrt nun darauf, dass ganze (angeblich) reparieren zu lassen und hat schonmal mehrere Kostenvoranschläge fast alle über € 1000,- eingeholt und uns vor die Nase gehalten (volles Programm: abbauen, Beule raus, Lackieren, Nutzungsausfall, "Wertminderung"). Wir sollen das doch über unsere Haftpflicht abwickeln. Das letztenendes wir die die Kosten über eine Höherstufung der Versicherung zahlen ist jedem klar.

Einigungsversuche über "wir drücken dir € 200,- in die Hand" oder "gehen mit dir zum Beulendoktor" haben bisher nichts gebracht. Dieser hatte uns selbst die Auskunft gegeben, er würde dies evtl. ohne Lackieren für 150 - 180 € machen können.

Wir wollen uns hier nicht vor der Verantwortung drücken und haben mittlerweile einiges an Erfahrung mit diesem absurden Rechtssystem, allerdings steht soetwas nach gesundem Menschenverstand beurteilt, in keinerlei Relation zueinander. Das Auto hat überall Kratzer, Schrammen und ausgeblichenen Lack und wir sollen die Kiste nun finanzieren bzw. unsere Versicherung soll das tun.

Mag sein, dass der liebe Nachbar das "Recht" dazu hat, ich ärgere mich jedoch maßlos über so viel Dreistigkeit und dass diesem bis jetzt jeder Wille fehlt, das ganze unbürokratisch für einen Bruchteil des Geldes zu lösen.

Ich frage jetzt mal ganz ketzerisch: Was würde denn passieren wenn wir uns (trotz gegenteiliger erster Aussage) ganz offensichtlich dumm stellen und sagen wir waren es doch nicht. Es gibt keine Zeugen und der Nachbar fuhr sogar noch weg nachdem es passiert war, ohne irendetwas zu bemerken. Ebenso gibt es auch kein schriftliches Schuldeingeständnis.

Kann es Sinn machen, sich einen Anwalt zu nehmen?

Klar, einige werden sagen "mach dir nicht den Stress wegen den paar hundert €". Recht haben Sie, aber ich fühle mich benutzt, um aus einem (fast) Haufen Schrott noch irre viel Geld zu machen.

Danke für eure Tipps und die (hoffentlich) moralische Unterstützung

Juergen

Beste Antwort im Thema

Moralische Unterstützung?

Mir fehlen die Worte.

Ihr habt einen Schaden verursacht.

Wie ihn der Nachbar beheben lässt, ist ganz alleine seine Entscheidung.

Selbst wenn er fiktiv abrechnet und euch eine Grußkarte aus dem Urlaub schickt,

könnt ihr daran nichts ändern.

Gruß Cokefreak

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31 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von MagicSign

Zitat:

 

Und dann Du bist noch so Dreist und möchtest das für 200,00 € regeln, dir würde ich was erzählen.

Gruß

fordfuchs

.... und das ist genau die Mentalität, die so etwas hierzulande ermöglicht. Ein gesunder Menschenverstand - und nicht der pure Egoismus, anscheinden auch Deiner - sollte einem sagen, dass man sich an einen Tisch setzt und in so einem Fall die Sache unbürokratisch abwickelt. Schadenabwicklung scheint mir furchtbar kompliziert und ich bin beileibe kein Experte, sonst hätte ich hier keinen Beitrag verfasst.

"Wie du mir so ich dir"... ein harter Ellenbogen ist gefragt, nicht der Verstand....

 

Gruß, J

Hallo,

ehrlich gesagt weis ich nicht ob Du dazu noch im Stande bist was das an dem Tisch setzen betrifft!?

Zudem macht man das in der Regel nur wenn man eine halbe Bier trinkt, eine Feier ansteht oder mit seiner Frau über das stetig nachlassende Sexualleben spricht:p, (wie der Smiley da gerade dazu passt) jedoch sicherlich nicht wenn es um Schadenersatzansprüche geht. Denn da trennt sich die Spreu vom Weizen.

Und gesunder Menschenverstand hin oder her, du bzw. deine Frau hat einen Schaden verursacht und der Geschädigte hat nach § 249 BGB einen Anspruch auf Schadenersatz. Nicht mehr und nicht weniger.

Drehe doch den Spieß mal um.

Würdest es Du akzeptieren, das dein Nachbar vor der Türe steht und dir vorschreibt, wie Du den Schaden möglichst kostengünstig zu seinem Vorteil beheben lässt!? Wohl kaum, erst recht nicht wenn es sich um ein Fahrzeug jüngeren Alters handelt.

Alles im allen kann ich dir sagen, dass der Vorschlag wir regeln das so meist in die Hose geht und nicht zuletzt viel Nerven kostet.

Das habe ich letztes Jahr bei einem banalen Schaden an meinen hinteren Stoßfänger versucht, letztendlich habe ich dann nach ewigen hin und her den Fall seiner Versicherung gemeldet weil ich die Nase voll hatte.

Erst als die Versicherung meine Ansprüche gegen den Verursacher prüfte bezahlte er mir die vorgeschlagene Summe aus seiner eigenen Tasche.

Letztendlich hatte ich nur die Rennerei mit Kostenvoranschlag, Bilder machen, emails schreiben usw.

Das soll nicht bedeuten das es nicht möglich ist, nur mache mal ihm mal z.B. klar, das wenn er nicht reparieren lässt nur Anspruch auf die Nettoreparaturkosten hat.

Da wirst Du dich um Kopf und Kragen reden.

Wenn es über die Versicherung laufen sollte benötigt man sowieso ein Schadengutachten um eine konkrete Abrechnungsgrundlage zu ermöglichen.

Was ist wenn das Auto nur noch einen Wert von z.B. 600,00 € hat, Du ihm aber die Nettoreparaturkosten von z.B. 800,00 € laut Kostenvoranschlag zahlst!? Das wäre dann ein wirtschaftlicher Totalschaden.

In diesem Fall hat er nur noch einen Anspruch auf den Wiederbeschaffungsaufwand, also Wiederbeschaffungswert - Restwert.

Die sind jetzt fiktive Zahlen, ich will dir damit nur verdeutlichen, das Du damit gewaltig auf die Schnauze fallen kannst.

Immerhin ist der Zustand des Fahrzeuges deiner Beschreibung nach ja eher durchschnittlich, trotzdem gehe ich noch von einem Fahrzeugwert von um die 1.500,00 € aus.

Ein Kostenvoranschlag berücksichtigt nur die voraussichtlichen Reparaturkosten, keinesfalls aber den Fahrzeugwert. Und genau deshalb ist der Weg eines Gutachtens hier unumgänglich.

Gruß

fordfuchs

 

am 31. Januar 2014 um 22:04

Also ich kann den TE verstehen. Wenn die Karre nur noch einen Restwert von 1500 € vor dem Unfall hatte und jetzt nach dem Unfall einen Restwert von 1300 €, da kann man sich schon ärgern. Den der Verursacher ist zum Schadenersatz verpflichtet und nicht zur Bereicherung über den entstandenen Schaden hinaus.

Recht und Gerechtigkeitsempfinden gehen eben nicht immer konform.

@Stoppelfreund:

Um den tatsächlich entstandenen Schaden festzustellen gibt es Sachverständige.

Und dann zählt das, was im Gutachten steht - hierauf hat der Geschädigte einen Anspruch.

 

Das ist in unserem Rechtssystem so geregelt.

 

Interessanter Weise geht das eigene Rechtsempfinden immer dann nicht mit diesen gesetzlichen Regelungen konform, wenn man selbst der Schädiger ist und möglichst billig davon kommen will.

Ist man hingegen selbst der Geschädigte, sieht das dann schon wieder ganz anders aus (Threads für beides gibt es zur Genüge hier im Versicherungsforum).

Eigentlich sollte man den ganzen Thread mal weiterleiten und Anzeige erstatten, da ja hier möglicherweise ein Betrug erfolgen soll (nachträglich alles leugnen). Die werden dann schon heraus finden, wer der TE ist und auf diesem Wege auch das Opfer fest stellen können.

Ein schriftliches Geständnis liegt hier ja vor und auch die Ankündigung.

am 1. Februar 2014 um 11:43

Geile Sache.

Jammern, dass der Geschädigte auf seinen Schadenersatz besteht.

Gleichzeitig aber darüber nachdenken den Schaden zu leugnen.

:D

Zitat:

Original geschrieben von svendrae

Eigentlich sollte man den ganzen Thread mal weiterleiten und Anzeige erstatten, da ja hier möglicherweise ein Betrug erfolgen soll (nachträglich alles leugnen). Die werden dann schon heraus finden, wer der TE ist und auf diesem Wege auch das Opfer fest stellen können.

Ein schriftliches Geständnis liegt hier ja vor und auch die Ankündigung.

Wie jetzt?? Lesen die nicht mehr mit? :eek::p

am 1. Februar 2014 um 12:10

Doch schon.

Aber die NSA bearbeitet nur Unfälle mit amerikanischer Beteiligung :D

Solche Nachbarn hat jeder gerne, die Frau kann nicht autofahren und der Mann möchte sich um die korrekte Regulierung des Schadens drücken.

An den Threadersteller:

hat dein lieber Herr Nachbar denn schon diesen Thread hier gefunden!?

Pass nur auf, nicht das er dich auch noch verklagt deswegen.

Hast Du schon genügend Bier gekauft für die anstehende Krisensitzung?

Immerhin sind wir auch mitten im Fasching, da ist alles normal.

Wir sind schon ganz Ohr...

Gruß

fordfuchs

Nach Recht und Gesetz ist es dem Geschädigten erlaubt den Schaden nach seinem Ermessen, im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben, beseitigen zu lassen. M.E und nach den bisher bekannten Fakten würde hier wohl ein Wirtschaftlicher Totalschaden entstehen. D.h. die Wiederherstellungskosten würden den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs übersteigen. Hier hat nun der Geschädigte je nachdem wie die Werte ausfallen,entweder fiktiv abzurechnen, möglicherweise doch noch zu reparieren (130% Grenze). Hinzu kommen dann noch die Kosten für die Wiederbeschaffung, Ab-und Anmeldekosten, Kostenpauschale. Es hat nichts mit Abzocke zu tun wenn jemand sein Recht in Anspruch nimmt, es ist auch nichts dagegen einzuwenden wenn der Geschädigte nicht auf dein Angebot eingeht. Sie die Sache mal andersrum, dir fährt einer an dein Auto? und er kommt und meint mit 200 € ist alles ok. Eigentlich kann ich dazu nur sagen, hättet ihr eben besser aufpassen müssen.

Zitat:

Original geschrieben von Cokefreak

Moralische Unterstützung?

Mir fehlen die Worte.

Ihr habt einen Schaden verursacht.

Wie ihn der Nachbar beheben lässt, ist ganz alleine seine Entscheidung.

Selbst wenn er fiktiv abrechnet und euch eine Grußkarte aus dem Urlaub schickt,

könnt ihr daran nichts ändern.

Gruß Cokefreak

Beste aussage :D

Aber Leute steht ihr alle im Kriegsfuss mit euren Nachbarn? Soweit ich das sehen kann auf dem Bild kann man die Delle schön raus ziehen. Ein bisschen kann ich den TE schon verstehen in Bezug auf Einigung es ist nur ein Corsa Bj: 2000 also nicht die harte Keule raushängen.

die dell an sich bekommt man gut raus. aber es geht bis zum radlauf hin und dort sieht die delle auch ein wenig scharfkantig auf. bin zwar kein experte aber nur mit beuel rausdrücken ist es hier nicht getan. der nachbar nutzt seinen rechtlichen spielraum so wie es im zusteht. wenn der te nicht damit einverstanden ist, hätte er es über die haftpflicht machen können, der eigenen versicherung anzeigen das die rechnung vielleicht überteuert, gefaked oder sonstwas ist und dann den schaden zurück kaufen wenn er denkt das der ihn abziehen wollte. 1000 eur für rausziehen, spachteln, beilackieren, das plasikdingens ersetzen ist ganz angemessen

Zitat:

Original geschrieben von MagicSign

Hallo zusammen,

meine Frau hat vor einigen Tagen einem Nachbarn den hinteren Kotflügel am geparkten Fahrzeug leicht eingedellt. Der Schaden ist wirklich minimal, siehe Foto. Zudem handelt es sich um einen Opel Corsa, Zulassung 2000, Restwert schätzungsweise € 2000,-. Der liebe Nachbar beharrt nun darauf, dass ganze (angeblich) reparieren zu lassen und hat schonmal mehrere Kostenvoranschläge fast alle über € 1000,- eingeholt und uns vor die Nase gehalten (volles Programm: abbauen, Beule raus, Lackieren, Nutzungsausfall, "Wertminderung"). Wir sollen das doch über unsere Haftpflicht abwickeln. Das letztenendes wir die die Kosten über eine Höherstufung der Versicherung zahlen ist jedem klar.

Einigungsversuche über "wir drücken dir € 200,- in die Hand" oder "gehen mit dir zum Beulendoktor" haben bisher nichts gebracht. Dieser hatte uns selbst die Auskunft gegeben, er würde dies evtl. ohne Lackieren für 150 - 180 € machen können.

Wir wollen uns hier nicht vor der Verantwortung drücken und haben mittlerweile einiges an Erfahrung mit diesem absurden Rechtssystem, allerdings steht soetwas nach gesundem Menschenverstand beurteilt, in keinerlei Relation zueinander. Das Auto hat überall Kratzer, Schrammen und ausgeblichenen Lack und wir sollen die Kiste nun finanzieren bzw. unsere Versicherung soll das tun.

Mag sein, dass der liebe Nachbar das "Recht" dazu hat, ich ärgere mich jedoch maßlos über so viel Dreistigkeit und dass diesem bis jetzt jeder Wille fehlt, das ganze unbürokratisch für einen Bruchteil des Geldes zu lösen.

Ich frage jetzt mal ganz ketzerisch: Was würde denn passieren wenn wir uns (trotz gegenteiliger erster Aussage) ganz offensichtlich dumm stellen und sagen wir waren es doch nicht. Es gibt keine Zeugen und der Nachbar fuhr sogar noch weg nachdem es passiert war, ohne irendetwas zu bemerken. Ebenso gibt es auch kein schriftliches Schuldeingeständnis.

Kann es Sinn machen, sich einen Anwalt zu nehmen?

Klar, einige werden sagen "mach dir nicht den Stress wegen den paar hundert €". Recht haben Sie, aber ich fühle mich benutzt, um aus einem (fast) Haufen Schrott noch irre viel Geld zu machen.

Danke für eure Tipps und die (hoffentlich) moralische Unterstützung

Juergen

Ich frage mich wer hier wohl dreister ist, und wer wen abzocken will?

Deine Einstellung ist unglaublich.

Da stellt sich schon die Frage, ob du zum führen eines Fahrzeugs die geistige Reife besitzt.

Geiler Fred. Anleitung zu wie ziehe ich maximalen eigenen Nutzen aus der Schuld eines anderen. Nur darum geht es und um nichts anderes... Schäden werden zu höchstmöglichsten Kosten abgerechnet und alle finden es gut.

Schon mal überlegt dass diese Kosten alle in die gemeinsame Kalkulation von Haftpflichtprämien gehen und am Ende alle drauf zahlen? Aber soweit wird ja online nicht gedacht...

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