Klasse B Anhänger Frage
Hallo,
ich habe eine frage bezüglich Anhängerbetrieb an meinem PKW.
Wie ich erst jetzt erfahren habe, wurde 2013 die Reglung der Führerscheinklasse B, für Anhänger geändert.
Folgendes Szenario habe ich bis jetzt immer gehabt:
Opel VIVARO 1,8 Tonnen Leermasse, mit Anhänger mit einer Gesamtmasse von 1,6 Tonnen,
Masse war also 3,4Tonnen.
Passe demnach noch.
Nach der neuen Regelung sieht es jedoch anders aus:
Opel VIVARO 2,7 Tonnen Gesamtmasse, mit Anhänger mit einer Gesamtmasse von 1,6 Tonnen,
ergibt eine Masse von 4,3Tonnen !
Benötige demnach den Zusatz B96 im Führerschein.
Darf ich den Anhänger, den ich nach der alten Regelung noch fahren durfte, jetzt nicht mehr Fahren?
Finde das alles total verwirrend.
23 Antworten
Kann sein. Wirst aber eh wenig 3,5t Zugfahrzeuge finden, die mehr ziehen dürfen.
Hab den BE erst 2012 gemacht. Da war das schon so.
Korrigiert mich wenn ich mich irre, ich glaub das mir mein Fahrlehrer mal gesagt hat das man ab 3,5t ne durchgehende Bremsanlage haben muss (Druckluft), hab aber mal n KfZ Schein von nem Nissan Armada gesehen wo über 4t Anhängelast eingetragen waren
Ja, ist so.
StVZO §41 (10) 3.
Auflaufbremse nur bis 3,5t.
Alternativ auch bis 8t, dann aber nur bis 25 bzw. 40km/h.
Die Anhängelast über 3,5t kann es bei Fahrzeugen der FE-Klasse B z.B. geben bei Gelände-PKW und bei LKW mit durchgender Bremsanlage (jeweils bis zur 1,5-fachen eigenen zGM) sowie bei Zugmaschinen (keine pauschale Beschränkung)
Insofern sind Kombinationen aus Zugfahrzeug bis 3,5t und Anhänger über 3,5t zwar eher selten, aber praktisch durchaus möglich.
Man nehme z.B. einen Geländewagen und hänge einen 25-km/h-Bootsanhänger dahinter, oder einen auf 3,5t abgelasteten Unimog mit Zulassung als Zugmaschine mit einem druckluftgebremsten Anhänger.
(BTW gibt es auch für Zugfahrzeuge mit hydraulischen Bremsanlagen die Möglichkeit, druckluftgebremste Anhänger zu betreiben).
früher [tm] gab es sogar auch mal durchgehende Hydraulikbremsen, bei denen die Hydrauliksysteme von Zugfahrzeug und Anhänger mechanisch gekuppelt wurden...
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Zitat:
@hk_do schrieb am 30. März 2015 um 00:31:12 Uhr:
... oder einen auf 3,5t abgelasteten Unimog mit Zulassung als Zugmaschine mit einem druckluftgebremsten Anhänger.
So ist die Kombi. Das Zugfahrzeug ist unter 3,5 to nach FE-Klasse ein Fahrzeug der Klasse B , laut Zulassung eine Zugmaschine/Ackerschlepper. Daher dürfte diese Kombi doch mit einem umgeschriebenen FS Klasse 3 (oder auch BE) gefahren werden, unabhängig von der Anzahl der Achsen und von der zgM des Anhängers sofern man unter der max. Anhängelast des Fahrzeuges bleibt. Oder habe ich da was übersehen?
Moin Moin !
Zitat:
Das Zugfahrzeug ist unter 3,5 to nach FE-Klasse ein Fahrzeug der Klasse B , laut Zulassung eine Zugmaschine/Ackerschlepper
Das kann nicht sein ,da es sich gegenseitig ausschliesst.
Wenn das Fzg eine Zulassung als LoF Zugm. hat , kann es nur mit dem FS-Klasse L gefahren werden ,wenn die Höchstgeschwindigkeit bei 40 km/h liegt. Ein Unimog dürfte schneller sein.
Über 40 km/h brauchts dann schon Klasse T ,die ist in B nicht enthalten. Klasse T gilt aber nur bis 60 km/h !
Und nun kommts : Meines Wissens sind selbst die ältesten Unimogs mit einer Höchstgeschwindigkeit von etwas mehr als 60 km/h angegeben , damit brauchts eigentlich die FS-Klasse C ,nur gilt die dummerweise erst für Fzge über 3,5 t zGG , damit ergibt sich die eigenartige Situation , das ein Unimog ,der auf 3,5 t abgelastet ist , mit keiner der neuen FS-Klassen zu fahren ist.
MfG Volker
Vor ab, der Mog ist mit mehr als 60 eingetragen.
Wenn dem so wäre wie Du schreibst, hätten die als LKW zugelassenen alten Postgolfs, VW Busse (geschlossener Kasten), Fiat Fiorinos, alten Caddy das gleiche Problem, da sie alle unter 3,5 to zzM haben.
Die Klasse "B" definiert sich doch so:
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder der Klassen AM, A, A1 und A2 - mit einer zulässigen Gesamtmasse bis max. 3.500 kg und zur Beförderung mit nicht mehr als acht Sitzplätzen, außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse bis. max. 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt).
In allen Beschreibungen der FS Klassen steht immer Kraftfahrzeuge. Also generell und nix explizit auf die Zulassungsart.
Von daher kann Deine Darstellung nicht richtig sein.
Moin Moin !
Zitat:
In allen Beschreibungen der FS Klassen steht immer Kraftfahrzeuge. Also generell und nix explizit auf die Zulassungsart.
Da hast du Recht ! Ich war bei meiner Schreibe allerdings davon ausgegangen ,dass ein Anhänger hinter dem Unimog mit zGG grösser 8,5 t gezogen werden sollte , und dafür habe ich noch keine aktuelle FS-Klasse gefunden ! Ist offensichtlich einfach vergessen worden ,dürfte aber nur selten vorkommen ,denn meines Wissens betrifft das nur den seltenen Fall eines abgelasteten Unimog. Bis 8,5 t gehts mit C1E , aber wenn die der Anhänger oder der Auflieger ein höheres zGG hat,gibt es keine FS-Klasse mehr , denn während mit C1E Fzg-Kombinationen aus einem KFZ der FS-Klasse B mit einem Anhänger/Auflieger bis zu einem ZGG des Zuges bis zu 12t gefahren werden dürfen , gilt Klasse CE nur für Fzge mit einem zGG über 3,5 t , die Klasse B Fzge sind dort nicht enthalten. Siehe auch hier :
http://www.motor-talk.de/.../...ssiges-gesamtgewicht-t4262987.html?...Manche Sachen sind eben auch mal vergessen worden ,so ist es praktisch fast nicht möglich ,ein Kleinkraftrad alten deutschen Rechts ,also eine "schnelle" 50er, zuzulassen ,denn diese Fzge sind zulassungsrechtlich komplett vergessen worden. Heute definiert ein Kleinkraftrad sich aus bis zu 50 ccm und einer Höchstgeschwindigkeit von 45/50/60 km/h, ein Leichtkraftrad oder Motorrad hat per Definition mehr als 50 cm. Bis vor wenigen Jahren gab es noch eine Regelung ,wonach je nach EZ diese Fzge entweder als Leichtkrafträder oder Motorräder einzustufen waren, diese Regelung ist dann weggefallen.
MfG Volker
Kannste heute auch noch, nur nicht überladen.
Denn wer hat schon so einen Kinderanhänger, ich nicht, und meine Tochtr Fährt Regelmässig mit den Grossen Anhänger, und wurde auch schon Angehalten. U d das war es. Kommt immer auf die Ladung an.
Fahre lieber einen 1 Tonner mit Bremse, als so ein Kleinen .Ohne.
mfg