klarglasrückleuchten
hallo,
habe bei mir in meinen fire&ice klarglasrückleuchten eingebaut. mitgeliefert waren noch zwei reflektoren. muß ich die auch befestigen oder kann ich die runterlassen?
gruß
79 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Reality
Denke mal, dass Keiner auf die Idee kommt nach nem E-Zeichen auf den Reflektoren zu schauen!
Ja klar, ich wollte es nur richtig stehen haben. In der Praxis is des dennen völlig schnuppe hauptsache da klebt was rotes...
Zitat:
Original geschrieben von toxic21
Ja klar, ich wollte es nur richtig stehen haben. In der Praxis is des dennen völlig schnuppe hauptsache da klebt was rotes...
Wie gesagt, ausserdem bin ich nicht wirklich sicher, ob die Teile das wirklich haben müssen, da sie ja keine aktiven Beleuchtungseinrichtungen sind 😉
Zitat:
Original geschrieben von Reality
Wie gesagt, ausserdem bin ich nicht wirklich sicher, ob die Teile das wirklich haben müssen, da sie ja keine aktiven Beleuchtungseinrichtungen sind 😉
Mal aufn Lupf warten... 😉
Zitat:
Original geschrieben von toxic21
Die Reflektoren müssen auch ein E-Zeichen besitzen... Ob des bei der besagten Folie auch so is sei dahingestellt. Oder weißt du näheres?
nein, kann mir nicht vorstellen dass so eine folie ein e hat. aber ich kann mir auch nicht vorstellen, so wie reality gesagt hat, dass das wer kontrolliert.
naja, bei einer folie vielleicht schon.
das is ja wieder was neues, das keiner kennt.
ich hab irgendwo mal so eine selbstklebe-folie gesehen.
schaut aus wie so reflektorstreifen auf schulrücksäcken oder uniformen....
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Okay, weil danach gefragt wurde:
Zitat:
StVZO §49a, Abs.1, Lichttechnische Einrichtungen, allgemeine Grundsätze:
An Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein. Als lichttechnische Einrichtungen gelten auch Leuchtstoffe und rückstrahlende Mittel. Die lichttechnischen Einrichtungen müssen vorschriftsmäßig und fest angebracht sowie ständig betriebsbereit sein. Lichttechnische Einrichtungen an Kraftfahrzeugen und Anhängern, auf die sich die Richtlinie 76/756/EWG des Rates vom 27. Juli 1976 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über den Anbau der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger (ABl. EG Nr. L 262 S. 1), zuletzt geändert durch die Richtlinie 91/663/EWG der Kommission vom 10. Dezember 1991 (ABl. EG Nr. L 366 S. 17, ABl. EG 1992 Nr. L 172 S. 87) bezieht, müssen innerhalb der in dieser Richtlinie angegebenen Winkel und unter den dort genannten Anforderungen sichtbar sein.
Vorgeschrieben ist, wie weiter oben schon zitiert:
Zitat:
StVZO §53, Abs.4, Schlussleuchten, Bremsleuchten, Rückstrahler:
Kraftfahrzeuge müssen an der Rückseite mit 2 roten Rückstrahlern ausgerüstet sein......Der äußerste Punkt der leuchtenden Fläche der Rückstrahler darf nicht mehr als 400 mm vom äußersten Punkt des Fahrzeugumrisses und ihr höchster Punkt der leuchtenden Fläche nicht mehr als 900 mm von der Fahrbahn entfernt sein. Ist wegen der Bauart des Fahrzeugs eine solche Anbringung der Rückstrahler nicht möglich, so sind 2 zusätzliche Rückstrahler erforderlich, wobei ein Paar Rückstrahler so niedrig wie möglich und nicht mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt und das andere Paar möglichst weit auseinander und höchstens 900 mm über der Fahrbahn angebracht sein muss......
Demnach sind sie also vorgeschrieben und müssen als vorgeschriebene lichttechnische Einrichtung den Anforderungen der genannten Richtlinien entsprechen. Nun müsste man sich die mal suchen und das durchlesen.
Ich vermute, dass die Rückstrahler ein Prüfzeichen brauchen. Das ist eigentlich immer so, wenn diese Richtlinien im Spiel sind. Aber wie geschrieben, müsste man das erst durch Nachlesen prüfen, wenn es einen wirklich interessiert.
Zitat:
Original geschrieben von LUPF
Ich vermute, dass die Rückstrahler ein Prüfzeichen brauchen. Das ist eigentlich immer so, wenn diese Richtlinien im Spiel sind. Aber wie geschrieben, müsste man das erst durch Nachlesen prüfen, wenn es einen wirklich interessiert.
Wenn dem wirklich so wäre, dann wären wohl ein Großteil der Reflektoren die bei anderen Rückleuchten verbaut wären nicht zulässig 😉
Ich habe nämlich noch nie erlebt, dass da welche mit E-Zeichen verbaut wurden! 😉
Zitat:
Original geschrieben von Reality
Wenn dem wirklich so wäre, dann wären wohl ein Großteil der Reflektoren die bei anderen Rückleuchten verbaut wären nicht zulässig 😉
Ich habe nämlich noch nie erlebt, dass da welche mit E-Zeichen verbaut wurden! 😉
Bei meinen ursprünglichen schwarzen Hellas waren welche mit E-Zeichen dabei. Die sind auch jetzt noch drauf. Das hatte ich schon mal überprüft, weil das Thema ja schon öfter auf den Tisch kam.
Aber wie geschrieben: ich weiß es auch nicht gesichert, weil ich diese Richtlinien jetzt nicht raussuche.
Zitat:
Original geschrieben von Reality
Wenn dem wirklich so wäre, dann wären wohl ein Großteil der Reflektoren die bei anderen Rückleuchten verbaut wären nicht zulässig 😉
Meinst du jetzt in den Rückleuchten selber, oder diese extra Streifen die bei Hella etc beiliegen?
Hier in der Straße steht irgendwo so ein komplett schwarzer Golf und hat diese Dinger hinten dran. Sieht zwar total dämlitsch aus, aber...
vielleicht steht da eines drauf.
Werd mal nachsehen, wenn ich das nächste mal vorbeifahre.
Zitat:
Original geschrieben von Reality
Wenn dem wirklich so wäre, dann wären wohl ein Großteil der Reflektoren die bei anderen Rückleuchten verbaut wären nicht zulässig 😉
Ich habe nämlich noch nie erlebt, dass da welche mit E-Zeichen verbaut wurden! 😉
Wenn du mit "verbaut" welche in den Leuchten meinst (was sonst auch 🙂 ) dann wär folgendes logisch:
Sind Rücksträhler mit E-Zeichen notwendig, dann werden in Rückleuchten die genehmigt sind, auch nur solche verbaut die den Gesetzen entsprechen. Ein E-Zeichen brauchen diese ja nicht, da sie nur das Teil eines ganzen (zulässigen) sind.
Aber alles Vermutungen, die fast schon zu weit gehen...
Zitat:
Original geschrieben von querys
@general:
und die sind legal? hätte nicht gedacht, dass es sowas gibt!
Ähh , ich verstehe den zusammenhang nicht ! Was Meinst du ???
Zitat:
Original geschrieben von GeneralLee1979
Ähh , ich verstehe den zusammenhang nicht ! Was Meinst du ???
ich meine die roten Birnen, die in dem Mini verbaut waren.
Zitat:
Original geschrieben von querys
ich meine die roten Birnen, die in dem Mini verbaut waren.
Da Musst du dich irgenwie mit mir versehen ! Ich hab kein Ahnung von roten birnen 😉 !
Zitat:
Original geschrieben von toxic21
Wenn du mit "verbaut" welche in den Leuchten meinst (was sonst auch 🙂 )...
Falsch!
Ich meinte mit verbaut (in meinen Augen ja eher verbastelt) die hässlichen Dinger die gesondert auf das Auto geklebt werden!
Zitat:
Original geschrieben von Reality
Falsch!
Ich meinte mit verbaut (in meinen Augen ja eher verbastelt) die hässlichen Dinger die gesondert auf das Auto geklebt werden!
Musst dich schon ausdrücken was du meinst...
Wenn mans gescheit macht siehst auch dem entsprechend aus. Seitenmarkierungsleuchten sind ein viel dickerer Hund!
Zitat:
Original geschrieben von toxic21
Musst dich schon ausdrücken was du meinst...
Wenn mans gescheit macht siehst auch dem entsprechend aus. Seitenmarkierungsleuchten sind ein viel dickerer Hund!
Vergiss es einfach!
Les den Thread von Anfang an! Ich habe hier meine Meinung dazu geschrieben.
Und ich bleibe bei meiner Aussage dass sicher weit über 90% der "externen" Reflektoren sicher nicht legal sind, da sie kein E-Zeichen haben.
Über die SML werd ich jetzt hier nicht reden, weil es genau so Geschmackssache ist, es nicht hier her gehört und ohnehin absolut OT wäre.
Dieser Thread ist in meinen Augen beendet.