Klarglas Rückleuchten Astra F Cabrio/Stufenheck
Wollte mal wissen ob jemand weiss wann es die Rückleuchten offiziel im Handel zu bekommen sind??
Bei Ebay kosten die so 300 Euro!
Hab zwei Bilder dazu.
Danke im Vorraus Doky_Pen
22 Antworten
Ja und selbst wenn ich sie nicht anhabe,meine Lichterorgel,ist es verboten,denn alles was am Auto verbaut ist,muss funktionieren...!
Ein Freund von mir hat so ne tolle 3. Bremsleuchte im Heckspoiler,die is aber kaputt...
Der Tüv hat gesagt,entweder er klebt sie mit irgendwas zu,baut sie runter oder sie muss funktionieren!
Zitat:
Original geschrieben von Biltzebub
weil wenn was unkoreckt eingetragen wird fällt das doch eher auf den Prüver zurück immer hin steht sein name unter dem Wisch
Vollkommen falsch.
Eine Eintragung, die nicht rechtens ist, ist nichtig. Der Prüfer ist da zunächst mal überhaupt nicht in der Haftung, sondern der Fahrzeughalter. Du kannst natürlich versuchen, die Schuld auf den Prüfer abzuwälzen, aber kurz gesagt: Vergiß es.
Wenn du den verlinkten Artikel gelesen hättest, müßte ich das jetzt übrigens nicht hier auch noch begründen.
Aber was denkst du denn wird da eingetragen? Leuchte lasiert mit Mittel XY in der Stärke AB oder was auch immer? Nein. Es wird eingetragen, dass die Leuchte getönt ist, und damit hat es sich. Das läßt dem Prüfer immer die Möglichkeit, im Zweifelsfall vor Gericht zu behaupten, bei der Prüfung sei eine ganz andere Leuchte montiert gewesen, als die, die im fraglichen Moment am Fahrzeug ist. Damit ist der nach dem in dubio pro reo Grundsatz absolut fein raus, und du hast immer noch das gleiche Problem. Wenn das nicht so wäre, würde kein Prüfer so einen Eintrag abzeichnen.
Verlass dich bloß nicht drauf, dass jeder eingetragene Müll in den ganzen Fahrzeugscheinen, die auf dieser Welt unterwegs sind, auch rechtliche Relevanz hätte. Das ist ein simpler Trugschluß.
Lies den Artikel ruhig mal. Ist zwar was länger, aber wirklich informativ!
Zitat:
Original geschrieben von ytna
Vollkommen falsch.
Eine Eintragung, die nicht rechtens ist, ist nichtig. Der Prüfer ist da zunächst mal überhaupt nicht in der Haftung, sondern der Fahrzeughalter. Du kannst natürlich versuchen, die Schuld auf den Prüfer abzuwälzen, aber kurz gesagt: Vergiß es.
Wenn du den verlinkten Artikel gelesen hättest, müßte ich das jetzt übrigens nicht hier auch noch begründen.
Aber was denkst du denn wird da eingetragen? Leuchte lasiert mit Mittel XY in der Stärke AB oder was auch immer? Nein. Es wird eingetragen, dass die Leuchte getönt ist, und damit hat es sich. Das läßt dem Prüfer immer die Möglichkeit, im Zweifelsfall vor Gericht zu behaupten, bei der Prüfung sei eine ganz andere Leuchte montiert gewesen, als die, die im fraglichen Moment am Fahrzeug ist. Damit ist der nach dem in dubio pro reo Grundsatz absolut fein raus, und du hast immer noch das gleiche Problem. Wenn das nicht so wäre, würde kein Prüfer so einen Eintrag abzeichnen.Verlass dich bloß nicht drauf, dass jeder eingetragene Müll in den ganzen Fahrzeugscheinen, die auf dieser Welt unterwegs sind, auch rechtliche Relevanz hätte. Das ist ein simpler Trugschluß.
Lies den Artikel ruhig mal. Ist zwar was länger, aber wirklich informativ!
Okay ich Les mir das mal durch ich werde auch gleich mal nach der STVO schauen wie es da nider geschrieben ist.
Bevor ich mich dazu nochmal eusere ich will natürlich keine Schlechte Ratschläge geben .
bei uns in bochum gibt es eine firma, die sich darauf spezialisiert hat bei e-bay ihre teile anzubieten und die dann übers lager zu verkaufen ich guck mal ob ich die nummer kriegen kann
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Bevor ich jetzt wieder einen neuen "Klarglas-Thread" aufmache 2 kleine Fragen am Rande:
Gibts sowas eigentlich mittlerweile auch für Caravan?
Was ist eigentlich aus den Klarglas-Frontscheinwerfern geworden, die von ein paar Monaten mal angekündigt worden? Gibt's die jetzt irgendwo zu kaufen?
@nussknacker:
Klargläser fürn Caravan wüsste ich keine,dafür gibts schwarze Irmschers fürn Caravan...😉
Die Scheinwerfer mit Angel Eyes und Blinker wollte die Firma FK bereits im Frühjahr diesen Jahres verkaufen...
Ich hatte dort immer wieder angerufen und die haben mich immer wieder vertröstet...Auf deren Homepage sind sie immer noch nicht verfügbar!!!
Naja,
bei mir hat sich das Thema mittlerweile ja eh erledigt 🙁
Grüße,
Matze
Zum Thema Klarglas-Scheinwerfer ("Angel Eyes" von FK):
Habe in einem anderen Forum gelesen, dass die jetzt wohl doch erst Frühjahr 2005 auf den Markt kommen sollen, dann allerdings ohne TÜV sein werden (!) und auch nur mit zusätzlichen Scheinwerferwaschdüsen überhaupt zulässig.
Die ganze Geschichte klingt für mich so, als hätten die mal an einer neuen Idee fröhlich rumentwickelt, beschlossen: "das verkaufen wir", dann flott den Artikel in die Kataloge gesetzt und danach ab zur lichttechnischen Prüfung. Und siehe da: Da scheinen die wohl ein Nein bekommen zu haben.
Ich glaube nicht, dass daraus nochmal was wird...
Danke für die Aufklärung!
Also schwarze will ich keine, ich find das macht sich bei blau metallic nicht so gut. Da bleib ich lieber bei meinen schwarz roten. Gibts eigentlich auch ganz rote?