Klage gegen Händler/VW erfolgreich?
Hallo Forum,
hat bereits jemand erfolgreich gegen seinen Händler oder VW geklagt? Oder auch einen Vergleich erwirkt. (Ich weiß, dass es da Schweigevereinbarungen gibt, mir geht es nur darum, wie groß die Aussicht auf Erfolg ist)
Ich denke jetzt mal laut:
Nachdem es nun amtlich ist mit den Fahrverboten wird der Restwert meines EURO5-Sharans wahrscheinlich innerhalb der letzten 3 Tage um 3000 bis 5000 EUR gesunken sein.
Er ist teilfinanziert und läuft noch bis 5/2018. Ich hatte ihn damals neu gekauft.
Ich sehe für mich mehrere Möglichkeiten:
1) Händler/VW in die Pflicht nehmen und rückabwickeln. Begründung:Arglistige Täuschung, usw.
2) Finanzierung anfechten. Da gibt es ja wohl die große Wahrscheinlichkeit, dass auch ich einen Kreditvertrag habe, dessen Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist, so dass der Vertrag jederzeit noch widerrufen werden kann, da durch den Fehler die Frist nie begonnen hat zu laufen.
3) Mit dem Händler reden, was er für Möglichkeiten sieht, mir entgegen zu kommen.
4) Nix machen und den Diesel mit seinem Wertverlust weiterfahren
Eigentlich will ich nicht klagen. Andererseits befürchte ich, dass ich als Kunde der Dumme bin, wenn ich nichts unternehme.
Was sind eure Pläne, Erfahrungen, Vorschläge, ...
Danke euch
Beste Antwort im Thema
Hier mal eine interessante Zusammenstellung
https://www.adac.de/.../...ht-vw-abgasskandal-zu-ea189-motoren.pdf?...
23 Antworten
Hallo!
Mein Verfahren läuft seit ca. 8 Monaten und ich hatte vor kurzem meinen 1. Gerichtstermin.
Ich bin direkt gegen VW vorgegangen. Keiner schreibt dir vor das Du erst gegen den Händler vorgehen musst nur weil er Dein Vertragspartner war. Wichtig wäre noch zu wissen, ob an deinem zuständigen Landgericht bereits Urteile zu dem Thema gefallen sind und wie da die Tendenz ist. In meinem Fall wurden die letzten Urteile zu Gunsten der Kläger entschieden. Der Richter gab in der Sitzung an sich an diesen Urteilen auch orientieren zu wollen. Egal wie es ausgeht, eine Revision wird es immer geben. Das heißt, so ein Verfahren könnte bis zu 1 1/2 dauern. Wenn Du eine Rechtsschutz hast würde ich auf jedenfall klagen. Meine Kanzlei ist aus Düsseldorf, ich selbst komme aus Bayern.
Zitat:
@daurash schrieb am 1. März 2018 um 21:51:00 Uhr:
Jetzt zu klagen ist ziemlich spät, gegen Händler haben sich die Ansprüche am 31-12-2017 verjährt, gegen VW direkt ein Jahr später. Zumindest habe ich so aus der Presse verstanden, bitte korrigiert mich.
Hallo,
ist so nicht richtig. Ich bin bei einer großen Kanzlei aus Stuttgart, die sich darauf spezialisiert hat. Ist nicht zu spät, jetzt kam ja erst offiziell das folgenschwere Urteil aus Leipzig.
Gruß Hans-Jürgen
Hier mal eine interessante Zusammenstellung
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Zitat:
@5sitzer schrieb am 2. März 2018 um 18:25:45 Uhr:
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Toller Hinweis, Danke!
Gruß Hans-Jürgen
Wir haben im II. Quartal 2017 Klage gegen den Händler eingereicht und vor dem Landgericht in allen Punkten Recht bekommen. Die Gegenseite ging in Berufung vor das OLG, wo im Moment noch der vorprozessuale Schriftverkehr geführt wird. VW unterlag in der Vergangenheit bei nahezu allen OLG - aus diesem Grund wollen sie natürlich unbedingt vermeiden, dass es zu einer weiteren (öffentlichkeitwirksamen) Klatsche kommt. „Meine“ Kanzlei verhandelt bereits auf Initiative der Gegenseite hin einen Vergleich - noch darf ich hier also schreiben (später: Verschwiegenheitsvereinbarung). Ich wurde jetzt bereits gefragt, in welchem Autohaus ich den Dicken denn abstellen möchte. Lange kann es also nicht mehr dauern.
Ich bereue unseren Weg überhaupt nicht und freue mich bereits auf unseren neuen noch dickeren.
Ich will mal ein kurzes Update geben - wir haben mittlerweile 3 Vergleichsangebote erhalten, die wir alle samt abgelehnt haben. Sie wurden zwar stets ein minimales Stück besser, aber bewegen sich noch immer in einem Rahmen, der einem lediglich ein Schmunzeln auf die Lippen zaubert.
Da die V-Klasse Anfang 2019 ein Facelift erfährt, habe ich alle Zeit der Welt. Soll mal das OLG (wie bereits die 1. Instanz) entscheiden, dass uns der eingeklagte Rahmen zusteht.
Haltet durch!
Gruß
https://www.bild.de/.../...kaufspreis-zurueckzahlen-58593176.bild.html
Das sollte mal von einem OLG bestätigt werden...
Mittlerweile kann man mit höchster Wahrscheinlichkeit festhalten, dass die Klagen alle Erfolg haben, da VW diese immer im Rahmen eines Vergleichs beizulegen versucht (er nach der 1. Instanz).