Klage gegen Händler/VW erfolgreich?

VW Sharan 2 (7N)

Hallo Forum,

hat bereits jemand erfolgreich gegen seinen Händler oder VW geklagt? Oder auch einen Vergleich erwirkt. (Ich weiß, dass es da Schweigevereinbarungen gibt, mir geht es nur darum, wie groß die Aussicht auf Erfolg ist)

Ich denke jetzt mal laut:
Nachdem es nun amtlich ist mit den Fahrverboten wird der Restwert meines EURO5-Sharans wahrscheinlich innerhalb der letzten 3 Tage um 3000 bis 5000 EUR gesunken sein.
Er ist teilfinanziert und läuft noch bis 5/2018. Ich hatte ihn damals neu gekauft.

Ich sehe für mich mehrere Möglichkeiten:
1) Händler/VW in die Pflicht nehmen und rückabwickeln. Begründung:Arglistige Täuschung, usw.
2) Finanzierung anfechten. Da gibt es ja wohl die große Wahrscheinlichkeit, dass auch ich einen Kreditvertrag habe, dessen Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist, so dass der Vertrag jederzeit noch widerrufen werden kann, da durch den Fehler die Frist nie begonnen hat zu laufen.
3) Mit dem Händler reden, was er für Möglichkeiten sieht, mir entgegen zu kommen.
4) Nix machen und den Diesel mit seinem Wertverlust weiterfahren

Eigentlich will ich nicht klagen. Andererseits befürchte ich, dass ich als Kunde der Dumme bin, wenn ich nichts unternehme.

Was sind eure Pläne, Erfahrungen, Vorschläge, ...

Danke euch

Beste Antwort im Thema

Hier mal eine interessante Zusammenstellung

https://www.adac.de/.../...ht-vw-abgasskandal-zu-ea189-motoren.pdf?...

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Mit einer Finanzierung kommt man doch sehr sicher aus der Nummer raus.
Klagt man nur gegen den "Beschiss", gibt es keine rechtskräftigen Urteile. Unter der Hand wird gemunkelt, dass ein Großteil außergerichtlich rückabgewickelt wird.
Mit einer Rechtschutz würde ich immer den Klageweg beschreiten, die WOBs waren "uns" gegenüber doch genauso skrupellos.

Der Klageweg wird halt kein "Spaß".
Vor Gericht und auf hoher See bist du in Gottes Hand, sagt man ja.

Meine Bedenken sind halt auch, wie die VW Bank denkt, wenn ich mal wieder ein Fahrzeug finanzieren möchte.

Ich habe auch zu meinem Händler ein positives Verhältnis. Er kann ja im Prinzip nix für den Beschiss - ich aber auch nicht. Aber er ist ja mein Vertragspartner und nicht WOB.

Bei der Widerrufsgeschichte müsste ich mir auch noch überlegen, ob ich mich an eine der großen im Internet bekannten Anwaltskanzleien wende, oder an einen vor Ort. Wahrscheinlich wissen die "Großen" besser, was sie machen müssen.

@5sitzer: hast du persönliche Erfahrungen in der Richtung?

Ich habe leider nicht finanziert und muss daher den etwas "längeren" Weg gehen.

Und wen hast du als "Partner"? Anwalt vor Ort? Oder einen aus dem www?

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Ich habe mich für eine auf die WOBs spezialisierte Kanzlei entschieden 😉

Warum willst du gegen deinen Händler klagen? Was hat der arme Mann dir getan?

Der Händler hat mir nichts getan. Das schrieb ich ja auch bereits.
Aber er ist mein Vertragspartner und hat mir ein Fahrzeug verkauft, das nicht den Spezifikationen entspricht und bei dem durch das Update mit einem frühzeitigen Ausfall zu rechnen ist.
Ich habe die ganze Zeit die Füße still gehalten, weil ich gehofft habe, dass die Politik die Hersteller zu entsprechenden Maßnahmen zwingen würde.
Da nun per Gericht der Wert meines Fahrzeugs drastisch reduziert wurde, weil es nicht den Vorgaben entspricht, denke ich nun über mögliche Konsequenzen nach.

Ich bin derzeit am Klagen mit einer großen Kanzlei aus Stuttgart die spezialisiert sind auf den Sauhaufen.

Außergerichtlich wurde alles abgelehnt, weil das KBA ja alles freigegeben hat und kein Mangel vorliegt, NACH dem Update. Update wurde jedoch nicht gemacht, obwohl VW das felsenfest behauptet 😁 Trottel.

Klar kann der Händler nichts dafür. Nur stelle ich es mir so vor, dass man sich an seinen Vertragspartner, sprich den Händler wendet, und sich dieser dann wiederum an VW wendet, falls man gewinnt. Klar tun einem da die Händler leid, jedoch bekommen die wenigsten ihr Geld geschenkt.

Der Händler hat dir zwar ein auto verkauft oder vermittelt. Nur kann er nicht dafür haftbar gemacht werden, was der Hersteller fabriziert hat.

Was eingebtlich viel schlimmer ist das die Hersteller schweigen und die Politik dumm herum labert ohne eine Lösung zu finden. Sowas kann man auch einfach aussitzen.

Wenn man Audi anschreibt, ob man sich einigen möchte, dann bekommt man als Antwort, dass man sich an seinen Händler wenden soll, da dieser der Vertragspartner und nicht Audi ist.

Dann muss der Händler sich im Nachgang an seinen Lieferanten wenden.

Jetzt zu klagen ist ziemlich spät, gegen Händler haben sich die Ansprüche am 31-12-2017 verjährt, gegen VW direkt ein Jahr später. Zumindest habe ich so aus der Presse verstanden, bitte korrigiert mich.

OK, davon habe ich noch nichts gehört. Mal recherchieren.

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