Klage gegen Daimler wg. Verwendung einer verbotenen Abschaltvorrichtung im W211 E 300 Bluetec

Mercedes E-Klasse W211

Ich habe vor ca. 2 Wochen Klage gegen Daimler beim Landgericht Stuttgart eingereicht wg. Verwendung einer verbotenen Abschalteinrichtung.
Anträge:
Rückgabe meines Fahrzeugs gegen Erstattung des ursprünglichen Kaufpreises plus Zinsen seit Kaufdatum, evtl. Anrechnung des Nutzungsvorteils.
Fahrzeug:
W211 E300 Bluetec (Motor OM642)
Abgas-Norm: ursprünglich EURO 4, seit Januar 2019 umgeschlüsselt auf EURO 5
EZ 06/2009
aktueller Kilometerstand ca. 118.000 km

Ich habe vor der Kaufentscheidung ca. 12 Monate recherchiert, welches Fahrzeug ich kaufen werde. Da ich den Kauf eines Fahrzeugs der gehobenen Mittelklasse und besonders eines Diesels als langfristige Investition behandele (ich gehöre nicht zur Fraktion der Fahrzeug-Schnellwechsler!), habe ich mir im Hinblick auf immer strenger werdende Abgas-Auflagen für den seinerzeit von Daimler als "saubersten Diesel der Welt" propagierten E300 Bluetec entschieden.
Ich bin sowas von "angepisst", daß Daimler auch in meinem Fahrzeug offenbar eine verbotene Abschalteinrichtung verwendet (Thermofenster)...siehe drei bisher (wg. Berufung durch Daimler) noch nicht rechtswirksam gewordene Entscheidungen des Landgerichts Stuttgart.

Mein W211 E300 Bluetec
Beste Antwort im Thema

Es ist doch sehr heiß in Deutschland! Aber da ist solch ein Post richtig gut!
Meine Ärztin hat mir lachen verordnet und über dieses Post konnte ich lachen, so richtig aus dem vollen heraus, hat das gutgetan!
Taxifahrer dieser Welt, verklagt Daimler auf Rücknahme eures W211ers, die geben Euch allen bestimmt ein nigel nagel Neues der Baureihe W 213, vorzugsweise natürlich auch einen S213 mit allem drum und dran als Entschädigung.
Euch allen ein schönes sonniges Wochenende. Und passt mit den Drogen bei dieser Hitze auf!

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Zitat:

@Querty schrieb am 18. April 2021 um 13:26:34 Uhr:


Wie will man gegen Daimler etwas erreichen, wenn das Auto nichtmal vom KBA als „Schummeldiesel“ deklariert wurde?

Es gibt eine Daimler Homepage wo man anhand der FIN prüfen kann, ob das eigene Fahrzeug vom Diesel Rückruf betroffen ist oder nicht.

Anhand meiner W211 E300 Bluetec FIN steht immer noch fest: E300 Bluetec aus dem W211 nicht vom Rückruf betroffen

Deshalb habe ich ihn auch im Mai 2019 mit gerade mal 38.500km aus erster Rentnerhand gekauft.

Kannst du die homepage mal hier verlinken bitte

Zitat:

@Querty schrieb am 18. April 2021 um 13:26:34 Uhr:


Wie will man gegen Daimler etwas erreichen, wenn das Auto nichtmal vom KBA als „Schummeldiesel“ deklariert wurde?

Es gibt eine Daimler Homepage wo man anhand der FIN prüfen kann, ob das eigene Fahrzeug vom Diesel Rückruf betroffen ist oder nicht.

Anhand meiner W211 E300 Bluetec FIN steht immer noch fest: E300 Bluetec aus dem W211 nicht vom Rückruf betroffen

Deshalb habe ich ihn auch im Mai 2019 mit gerade mal 38.500km aus erster Rentnerhand gekauft.

Mit welcher Abgasnorm (Euro 4 oder Euro 5) ist Dein Fahrzeug im Kfz-Schein eingetragen?

Zu dieser Frage siehe auch meinen Thread:

https://www.motor-talk.de/.../...-euro-5-erfolgreich-t6536883.html?...

Jetzt geht das blabla wieder los.

Zitat:

@6Zylinder6 schrieb am 18. April 2021 um 13:31:12 Uhr:



Zitat:

@Querty schrieb am 18. April 2021 um 13:26:34 Uhr:


Wie will man gegen Daimler etwas erreichen, wenn das Auto nichtmal vom KBA als „Schummeldiesel“ deklariert wurde?

Es gibt eine Daimler Homepage wo man anhand der FIN prüfen kann, ob das eigene Fahrzeug vom Diesel Rückruf betroffen ist oder nicht.

Anhand meiner W211 E300 Bluetec FIN steht immer noch fest: E300 Bluetec aus dem W211 nicht vom Rückruf betroffen

Deshalb habe ich ihn auch im Mai 2019 mit gerade mal 38.500km aus erster Rentnerhand gekauft.

Kannst du die homepage mal hier verlinken bitte

Hier der Linkzur Rückruf-Prüfung:

https://www.mercedes-benz.de/.../recall.module.html

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Zitat:

Zitat:

@Querty schrieb am 18. April 2021 um 13:26:34 Uhr:


Wie will man gegen Daimler etwas erreichen, wenn das Auto nichtmal vom KBA als „Schummeldiesel“ deklariert wurde?

Es gibt eine Daimler Homepage wo man anhand der FIN prüfen kann, ob das eigene Fahrzeug vom Diesel Rückruf betroffen ist oder nicht.

Anhand meiner W211 E300 Bluetec FIN steht immer noch fest: E300 Bluetec aus dem W211 nicht vom Rückruf betroffen

Deshalb habe ich ihn auch im Mai 2019 mit gerade mal 38.500km aus erster Rentnerhand gekauft.

Kannst du die homepage mal hier verlinken bitte

https://www.daimler.com/.../rueckrufe-ueberblick.html

Und dann auf „Online Tool“ klicken. Dort die FIN eingeben.

Zitat:

@Esquire10 schrieb am 18. April 2021 um 14:54:37 Uhr:



Zitat:

@Querty schrieb am 18. April 2021 um 13:26:34 Uhr:


Wie will man gegen Daimler etwas erreichen, wenn das Auto nichtmal vom KBA als „Schummeldiesel“ deklariert wurde?

Es gibt eine Daimler Homepage wo man anhand der FIN prüfen kann, ob das eigene Fahrzeug vom Diesel Rückruf betroffen ist oder nicht.

Anhand meiner W211 E300 Bluetec FIN steht immer noch fest: E300 Bluetec aus dem W211 nicht vom Rückruf betroffen

Deshalb habe ich ihn auch im Mai 2019 mit gerade mal 38.500km aus erster Rentnerhand gekauft.

Mit welcher Abgasnorm (Euro 4 oder Euro 5) ist Dein Fahrzeug im Kfz-Schein eingetragen?

Zu dieser Frage siehe auch meinen Thread:


https://www.motor-talk.de/.../...-euro-5-erfolgreich-t6536883.html?...

Euro 5 steht im Schein. Zuerst wars Euro 4, dann hab ich mir die Herstellerbescheinigung für die Euro 5-Nachtypisierung aus dem Customer Center Maastricht besorgt und habe dann Euro 5 in den Schein bekommen.

Zitat:

@Querty schrieb am 18. April 2021 um 21:27:52 Uhr:



Zitat:

@Esquire10 schrieb am 18. April 2021 um 14:54:37 Uhr:


Mit welcher Abgasnorm (Euro 4 oder Euro 5) ist Dein Fahrzeug im Kfz-Schein eingetragen?

Zu dieser Frage siehe auch meinen Thread:


https://www.motor-talk.de/.../...-euro-5-erfolgreich-t6536883.html?...

Euro 5 steht im Schein. Zuerst wars Euro 4, dann hab ich mir die Herstellerbescheinigung für die Euro 5-Nachtypisierung aus dem Customer Center Maastricht besorgt und habe dann Euro 5 in den Schein bekommen.

Warum sind die auf Euro 5 umgeschlüsselten W211 E300 Bluetec offiziell nicht Rückrufen betroffen? Für meine Erklärung dafür siehe Anlage:

Zitat:

@Esquire10 schrieb am 19. April 2021 um 08:43:47 Uhr:



Zitat:

@Querty schrieb am 18. April 2021 um 21:27:52 Uhr:


Euro 5 steht im Schein. Zuerst wars Euro 4, dann hab ich mir die Herstellerbescheinigung für die Euro 5-Nachtypisierung aus dem Customer Center Maastricht besorgt und habe dann Euro 5 in den Schein bekommen.

Warum sind die auf Euro 5 umgeschlüsselten W211 E300 Bluetec offiziell nicht Rückrufen betroffen? Für meine Erklärung dafür siehe Anlage:

Ich verstehe dich nicht.
1. Du hast einen der ersten EU5 Motoren gekauft, der ursprünglich von einem EU4 Motor abstammt. Es kann ja durchaus sein, dass aufgrund der Abstammung von EU4 der Motor deshalb nicht von den EU5/EU6 Rückrufen betroffen ist.
2. bist du scharf auf einen Rückruf und willst schlafende Hunde wecken? Das Gerenne zur Werkstatt? Sich eine überhastet entwickelte Motorsoftware aufspielen zu lassen die im Wesentlichen die AGR Rate erhöht und das AGR Ventil überfordert? VW AUDI etc. haben deshalb massive Probleme seit den Updates. Der OM642 läuft doch mit der originalen Software wie ein Uhrwerk. Wieso zu Hölle sollte man da eingreifen wollen?
3. oder ist dein Ziel aus einem >10 Jahre alten Fahrzeug möglichst viel Geld rauszuschlagen?

Nein der Kollege will für ein Fahrzeug welches er gebraucht mit Euro 4 gekauft hat und für welches er vor Kauf nie eine Zusage einer besseren Schadstoffklasse erhalten hat und es dennoch auf Euro 5 umgeschlüsselt bekam nun gegenüber Mercedes eine Wandlung oder Schadenersatz durchsetzen.

Mit seinem unglaublich raffgierigem Ansinnen ist er in der ersten Instanz kläglich gescheitert und versucht nun sein Glück in der zweiten Instanz.

Meine Prognose: er wird auch da kläglich scheitern und dann:

Variante a) hier laut über die, seiner Meinung nach, Unfähigkeit deutscher Gerichte krakeelen
Variante b) hier nie wieder etwas zu dem Thema schreiben

Ich hoffe dass ihn seine Rechtschutzversicherung nach der verlorenen Klage dann hochkant rauswirft, weil ich solches Schmarotzertum nicht leiden kann.

Kannst Dir ja mal das Trauerspiel dieses Threads von Anfang an geben, dann weisst Du mit welcher Art Zeitgenossen wir es hier zu tun haben.

Zitat:

@Andimp3 schrieb am 19. April 2021 um 11:19:52 Uhr:


Nein der Kollege will für ein Fahrzeug welches er gebraucht mit Euro 4 gekauft hat und für welches er vor Kauf nie eine Zusage einer besseren Schadstoffklasse erhalten hat und es dennoch auf Euro 5 umgeschlüsselt bekam nun gegenüber Mercedes eine Wandlung oder Schadenersatz durchsetzen.

Mit seinem unglaublich raffgierigem Ansinnen ist er in der ersten Instanz kläglich gescheitert und versucht nun sein Glück in der zweiten Instanz.

Meine Prognose: er wird auch da kläglich scheitern und dann:

Variante a) hier laut über die, seiner Meinung nach, Unfähigkeit deutscher Gerichte krakeelen
Variante b) hier nie wieder etwas zu dem Thema schreiben

Ich hoffe dass ihn seine Rechtschutzversicherung nach der verlorenen Klage dann hochkant rauswirft, weil ich solches Schmarotzertum nicht leiden kann.

Kannst Dir ja mal das Trauerspiel dieses Threads von Anfang an geben, dann weisst Du mit welcher Art Zeitgenossen wir es hier zu tun haben.

Das sehe ich auch so. Da ist jemand der Meinung das man jetzt ein neueres Auto rausschlagen kann.

Ich kann auch nur hoffen, dass dies abgeschmettert wird. Ich wünsche eigentlich jedem nur das Beste, aber gelängte Steuerketten sind ja schon mal vorgekommen 😁

Zitat:

@Andimp3 schrieb am 19. April 2021 um 11:19:52 Uhr:


Nein der Kollege will für ein Fahrzeug welches er gebraucht mit Euro 4 gekauft hat und für welches er vor Kauf nie eine Zusage einer besseren Schadstoffklasse erhalten hat und es dennoch auf Euro 5 umgeschlüsselt bekam nun gegenüber Mercedes eine Wandlung oder Schadenersatz durchsetzen.

Mit seinem unglaublich raffgierigem Ansinnen ist er in der ersten Instanz kläglich gescheitert und versucht nun sein Glück in der zweiten Instanz.

Meine Prognose: er wird auch da kläglich scheitern und dann:

Variante a) hier laut über die, seiner Meinung nach, Unfähigkeit deutscher Gerichte krakeelen
Variante b) hier nie wieder etwas zu dem Thema schreiben

Ich hoffe dass ihn seine Rechtschutzversicherung nach der verlorenen Klage dann hochkant rauswirft, weil ich solches Schmarotzertum nicht leiden kann.

Kannst Dir ja mal das Trauerspiel dieses Threads von Anfang an geben, dann weisst Du mit welcher Art Zeitgenossen wir es hier zu tun haben.

Ich nehme b) - ohne Joker!

Soll er sein Auto verkaufen, kommt er schneller an Kohle.

Er erhofft sich ja durch eine Wandlung den maximalen Reibach (weit über Marktpreis) zu machen.

Salomonisch wäre ihm die Karre schadenersatzlos wegzunehmen und vor seinen Augen in der Schrottpresse zu nem Paket zu pressen.

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