Klage gegen Daimler wg. Verwendung einer verbotenen Abschaltvorrichtung im W211 E 300 Bluetec
Ich habe vor ca. 2 Wochen Klage gegen Daimler beim Landgericht Stuttgart eingereicht wg. Verwendung einer verbotenen Abschalteinrichtung.
Anträge:
Rückgabe meines Fahrzeugs gegen Erstattung des ursprünglichen Kaufpreises plus Zinsen seit Kaufdatum, evtl. Anrechnung des Nutzungsvorteils.
Fahrzeug:
W211 E300 Bluetec (Motor OM642)
Abgas-Norm: ursprünglich EURO 4, seit Januar 2019 umgeschlüsselt auf EURO 5
EZ 06/2009
aktueller Kilometerstand ca. 118.000 km
Ich habe vor der Kaufentscheidung ca. 12 Monate recherchiert, welches Fahrzeug ich kaufen werde. Da ich den Kauf eines Fahrzeugs der gehobenen Mittelklasse und besonders eines Diesels als langfristige Investition behandele (ich gehöre nicht zur Fraktion der Fahrzeug-Schnellwechsler!), habe ich mir im Hinblick auf immer strenger werdende Abgas-Auflagen für den seinerzeit von Daimler als "saubersten Diesel der Welt" propagierten E300 Bluetec entschieden.
Ich bin sowas von "angepisst", daß Daimler auch in meinem Fahrzeug offenbar eine verbotene Abschalteinrichtung verwendet (Thermofenster)...siehe drei bisher (wg. Berufung durch Daimler) noch nicht rechtswirksam gewordene Entscheidungen des Landgerichts Stuttgart.
Beste Antwort im Thema
Es ist doch sehr heiß in Deutschland! Aber da ist solch ein Post richtig gut!
Meine Ärztin hat mir lachen verordnet und über dieses Post konnte ich lachen, so richtig aus dem vollen heraus, hat das gutgetan!
Taxifahrer dieser Welt, verklagt Daimler auf Rücknahme eures W211ers, die geben Euch allen bestimmt ein nigel nagel Neues der Baureihe W 213, vorzugsweise natürlich auch einen S213 mit allem drum und dran als Entschädigung.
Euch allen ein schönes sonniges Wochenende. Und passt mit den Drogen bei dieser Hitze auf!
256 Antworten
Ich habe es jetzt langsam gelesen....an der ursprünglichen Frage (die du offensichtlich nicht wirklich an dich ranlassen möchtest) ändert sich aus meiner Sicht nix.
Ich habe ja auch nicht gefragt warum die wieder einen Diesel aus dem Mercedes Programm hast, obwohl du ja "so enttäuscht bist" von dem Konzern der für dich in keinem guten Licht dasteht. Ich habe gefragt, warum erneut ein MB Fahrzeug gekauft hast....völlig offen ob Benziner oder Diesel. Du hast ja in deinem Statement auch nicht zwischen Daimler_Diesel und Daimler Benziner unterschieden.
Aber nun nochmal zur Klarstellung: ich persönlich habe für mich entschieden, kein Fahrzeug aus dem Volkswagen Konzern mehr da dieser eine ganze Branche durch Dummheit, Ignoranz und mehrfachem Betrug in Verruf gebracht hat und jetzt (was für mich weit schwerer wiegt) die Kunden in seinem Stammland Deutschland extrem scheisse im Regen stehen lässt. Diese Konsequenz vermisse ich eben bei Dir. Gegen den MB Konzern Klagen wollen, seine Enttäuschung über die Marke zum Ausdruck bringen und dann weiter dessen Fahrzeuge fahren passt bei objektiver Betrachtungsweise eben nicht zusammen.
Ganz davon abgesehen: den M276 Benziner fahre ich auch im 212. Ein toller Motor....
Wieder viel heisse Luft hier.
Die entscheidende Frage ist für mich nach wie vor welcher tatsächliche Schaden dem TE hier, von Mercedes verursacht, entstanden sein soll.
Nach wie vor vermag ich keinen zu erkennen sondern sehe nur einen der vom Hersteller aus reiner Gier mehr Geld für seine Karre haben will als er selbst bezahlt hat obwohl er die Karre seit vielen Jahren (ab)nutzt.
Ich gehe nach wie vor davon aus das wir diese, von ihm gewünschte, Art der US-Rechtsprechung hier in D nicht bekommen werden.
@fritzibass
Offenbar isser noch verstrahlt...
Ich zitiere daher mal seine eigenen Worte:
„... Nun, die Magie der Marke "Mercedes" und die Strahlkraft der Daimler AG scheint immer noch bei genügend Forumteilnehmern zu wirken...erstaunlich, wie ein Stern auf der Kühlerhaube das kritische Denken einlullen kann, nicht nur bei vielen Fahrzeugeigentümern, sondern auch beim KBA!...“
Sehe das Ganze hier auch mehr als Lachnummer mit begrenztem Unterhaltungswert.
Endlich: soeben wurden die von der Generalanwältin Sharpston des EuGH lang erwarteten Schlussanträge der Generalanwältin in der Rechtssache C-693/18 (Abschalteinrichtung bei einem Dieselmotor) veröffentlicht:
Laut Generalanwältin Sharpston stellt eine Vorrichtung, die bei Zulassungstests von Dieselkraftfahrzeugen einen verstärkenden Einfluss auf die Funktion des Emissionskontrollsystems dieser Fahrzeuge ausübt, eine unionsrechtlich verbotene „Abschalteinrichtung“ dar (siehe Pressemitteilung des EuGH als Anlage).
Darunter fällt auch das sogenannte "Thermofenster", das praktisch von allen Dieselmotorherstellern verwendet wurde/wird. Dies gilt auch für Daimler/Mercedes, die sich in den bisherigen Prozessen stets zum Thermofenster bekannt hat und es als legal verteidigt hat.
Die Generalanwältin kommt auch zum Schluß, daß die von den Autoherstellern vehement vertretene Auffassung, daß es nur auf den Schadstoffausstoß während des NEFZ-Tests ankomme und das Fahrzeug im Strassenverkehr ausstoßen könne, was es wolle, nicht den geltenden Vorschriften entspricht.
Die Schlußanträge der Generalanwältin sind allerdings für den EuGH nicht bindend, der EuGH folgt ihnen aber in den meisten Fällen. Der EuGH wird seine Entscheidung in einigen Wochen fällen. Die endgültige Entscheidung des fraglichen Rechtsstreits muß aber das nationale Gericht fällen, welches die Vorabanfragen an den EuGH gestellt hat. Dabei ist es aber an die Antworten des EuGH auf die Vorabanfragen gebunden.
Sollte der EuGH den Schlussanträgen der Generalanwältin folgen, dann heißt dies, daß Daimler/Mercedes keinen Prozeß wg. verbotener Abschalteinrichtung mehr gewinnen kann.
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Meine Glaskugel sagt: selbst wenn dieser Prozess vor dem EuGH so ausgeht dass der Automobilhersteller verliert wird unser Forums-Geldgeier seinen Prozess auch in der nächsten Instanz verlieren.
Warum ? Das Fahrzeug wurde als Euro 4 - Fahrzeug verkauft vom Hersteller verkauft. Bestenfalls der Erstkäufer könnte hier die damaligen Werbeaussageb als Argument heranziehen dass IHM Daimler unzutreffend vorgegaukelt hat ein Euro 5 Fahrzeug zu kaufen.
Der hiesige Forums-Geldgeier ist aber eben nicht Erstkäufer sondern hat die Karre als Euro 4 Karre gekauft und umschlüsseln lassen NACHDEM ihm bereits bekannt war dass die Umschlüsselung möglicherweise rechtswidrig erfolgt um anschließend genau deswegen Schadenersatz beim Daimler geltend zu machen. Sowas nenne ich mindestens mal Rechtsmissbrauch.
Da kann man für die Gemeinschaft der Versicherten nur hoffen dass der Geldgeier den Prozess auch in der nächsten Instanz klar verliert, wovon ich ausgehen, ihm anschließend sein Rechtsschutz kündigt und ihn so schnell keine andere mehr aufnimmt.
Beigefügt eine interessante Ausarbeitung des KBA vom 10.01.2020 zur "Wirkung und Grenzen von Software-Updates zur NOX-Reduzierung", darunter auch viele Mercedes Modelle mit Zwangs- und "freiwilligem" Rückruf.
Technische Studie zum Stand des Wissens, Weiterentwicklung des Standes der Technik und zur Bewertung der generellen Notwendigkeit temperaturabhängiger Emissionsregelungsansätze mit besonderem Schwerpunkt auf Abgasrückführsysteme
im Auftrag der Herstellergruppe 1 des Verbandes der
Automobilindustrie VDA e.V. (siehe Anlage)
Die Generalanwältin des EuGH Sharpston hat in Ihrem Gutachten für den EuGH das "Thermofenster" als unerlaubte Abschalteinrichtung eingestuft (siehe meinen Beitrag weiter oben). Die Entscheidung des EuGH soll im Oktober 2020 gefällt werden.
Jetzt geht den Herstellern der "Arsch auf Grundeis", denn wenn der EuGH dem Gutachten folgt, dann ist jeder der Diesel-Hersteller dran. In Ihrer Not haben die Hersteller bei drei Professoren ein "unabhängiges" Gutachten in Auftrag gegeben, das ihnen bestätigt, daß Thermofenster unvermeidlich und dem Stand der damaligen Technik entsprach. Ein Schelm, der Böses dabei denkt! 🙄
Zitat:
@Manfred Bonn schrieb am 6. September 2020 um 00:50:22 Uhr:
Deine Zeit möcht ich mal haben..
Hast Du doch: Du verbringst sie eben mit Schreiben von MT-Beiträgen: bis jetzt 2.811 Beiträge, für jeden geschätzt 5 Minuten = 234,25 Stunden = 9,8 Tage...Jedem das Seine 😉...aber: Deine Beiträge sind meist gut!
Zitat:
@Esquire10 schrieb am 6. September 2020 um 08:28:06 Uhr:
Zitat:
@Manfred Bonn schrieb am 6. September 2020 um 00:50:22 Uhr:
Deine Zeit möcht ich mal haben..Hast Du doch: Du verbringst sie eben mit Schreiben von MT-Beiträgen: bis jetzt 2.811 Beiträge, für jeden geschätzt 5 Minuten = 234,25 Stunden = 9,8 Tage...Jedem das Seine 😉...aber: Deine Beiträge sind meist gut!
Hast du noch andere Probleme? Nimmst du die Corona Pandemie ernst? Nimmst du sonst irgend etwas ernst?
Sorry, aber dir kann glaube ich keiner wirklich helfen. Glaubst Du das das öffentliche posten der zusammengefasten Zeit eines Fourenmitglieds nach Datenschutzgesetzt Rechtskomform ist?
Daten zu sammeln und anzuschauen ist das Eine. Aber dann veröffentlichen ist Grenzwertig!
Auch wenn das sammeln von einigen Daten bereits nicht Rechtskonform ist!
Und ja, natürlich hast du recht mit deiner Antwort auf dieses Post.
Zitat:
@Esquire10 schrieb am 6. September 2020 um 08:28:06 Uhr:
Zitat:
@Manfred Bonn schrieb am 6. September 2020 um 00:50:22 Uhr:
Deine Zeit möcht ich mal haben..Hast Du doch: Du verbringst sie eben mit Schreiben von MT-Beiträgen: bis jetzt 2.811 Beiträge, für jeden geschätzt 5 Minuten = 234,25 Stunden = 9,8 Tage...Jedem das Seine 😉...aber: Deine Beiträge sind meist gut!
Tja, er ist aber auch 9 Jahre hier, von daher haste mal wieder einen Faktor zur Berechnung weggelassen.
Aber so ist das, traue nur deiner Statistik, die du selber Angepasst hast.
Morgen...!
Ich bin wirklich gespannt wie es ausgehen wird.
Wir können die Daten auch noch detaillierter auswerten: 🙂
Jahre (Beiträge)
2020 (231)
2019 (272)
2018 (53)
2017 (83)
2016 (199)
2015 (248)
2014 (389)
2013 (443)
2012 (517)
2011 (344)
MfG André
Zitat:
@Esquire10 schrieb am 5. September 2020 um 19:42:52 Uhr:
Technische Studie zum Stand des Wissens, Weiterentwicklung des Standes der Technik und zur Bewertung der generellen Notwendigkeit temperaturabhängiger Emissionsregelungsansätze mit besonderem Schwerpunkt auf Abgasrückführsysteme
im Auftrag der Herstellergruppe 1 des Verbandes der
Automobilindustrie VDA e.V. (siehe Anlage)Die Generalanwältin des EuGH Sharpston hat in Ihrem Gutachten für den EuGH das "Thermofenster" als unerlaubte Abschalteinrichtung eingestuft (siehe meinen Beitrag weiter oben). Die Entscheidung des EuGH soll im Oktober 2020 gefällt werden.
Jetzt geht den Herstellern der "Arsch auf Grundeis", denn wenn der EuGH dem Gutachten folgt, dann ist jeder der Diesel-Hersteller dran. In Ihrer Not haben die Hersteller bei drei Professoren ein "unabhängiges" Gutachten in Auftrag gegeben, das ihnen bestätigt, daß Thermofenster unvermeidlich und dem Stand der damaligen Technik entsprach. Ein Schelm, der Böses dabei denkt! 🙄
68 Seiten von irgendwem über irgendwas, hab keine Zeit das zu lesen, wril ich da lieber Beiträge lesen von @Manfred Bonn.
Was die Bilder von Brennenden Hausfassaden mit einem Diesel zutun haben.....
Hilfee...
Ich werde gestalkt 😁
Ich ruf sofort die Polizei, BGS, Bundeswehr und Attila Hildmann...
Was so ein einfacher Post doch für Nachwirkungen haben kann...
Danke für die Blumen!
Aber bitte zurück zum Thema; ich möchte keinen Thread kapern...😉
Zitat:
@Koelner67 schrieb am 6. September 2020 um 11:18:53 Uhr:
Tja, er ist aber auch 9 Jahre hier, von daher haste mal wieder einen Faktor zur Berechnung weggelassen.
Macht er bei seiner Klage ohne Schaden aus lauter Geldgier ja auch... also nichts neues.