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Kinderroller lag unter meinem Auto..bei rausfahren beschädigt.

Themenstarteram 16. Juni 2011 um 16:42

Hallo Zusammen,

gestern wollte ich aus unserer Sammelgarage ( etwa 12 Plätze) rausfahren. Beim Fahren gab es ein großes Poltern. Ich sofort angehalten und unter mein Auto geschaut. Nun lag dort ein Kinderroller (Aluscouter) des Nachbarn drunter. Bei meinem Fahrzeug würde der Kühler und die Unterbodenverkleidung beschädigt. Die Garage ist nur für Autos. Hab einen Schaden von ca. 1200 €.

Hab den Nachbar zur Rede gestellt aber er meinte das sein Kind nicht damit gefahren ist und das einer den Roller unter mein Auto geschoben hat. Sonst steht der Roller auf dessen Parkplatz vor deren Auto. Mein Vollkasko übernimmt den Schaden aber ich muss 300 € selber bezahlen. Es gab ausdrücklich Anweisung seitens der Hausverwaltung Gegenstände aus der Garage zu entfernen sodas nur Autos dort geparkt werden sollten.

Nun meine Frage kann ich die Besitzer des Kinderrollers dafür zur Rechenschaft ziehen? Damit er die Kosten übernimmt.

Für antworten danke ich im voraus.

Beste Antwort im Thema
am 17. Juni 2011 um 15:10

Dummer Unfug, einem Autofahrer einen Roller unter das Fahrzeug zu legen. Jeder muss damit rechnen, dass es dabei zu einem Schaden sowohl am Roller als auch am Fahrzeug kommen kann/wird. Belangt werden kann nur der Verursacher, der den Roller unter das Fahrzeug gelegt hat (sofern er denn ermittelt wird). Dessen Haftpflichtversicherung würde dann sicherlich unter dem berechtigten Einwand des Vorsatzes nicht zahlen.

 

Nun aber zu glauben, vom Eigentümer des Rollers Schadenersatz zu erhalten, ist vermessen. Auch die Wunderwaffe Anwalt hilft nicht immer, auch wenn viele hier im Forum das immer wieder meinen und empfehlen.

 

Eine Gefährdungshaftung für Kinderroller gibt es nicht. Dem Eigentümer ist der Roller entwendet worden. Was kann er dafür, dass sein entwendeter Roller unter einen PKW gelegt worden ist.

 

Mit einer Anwaltsbeauftragung verursacht man nur weitere, unnötige Kosten und beschäftigt Gerichte, die sich besser mit sinnvollen Prozessen befassen sollten.

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Zitat:

Original geschrieben von svendrae

@jloethe:

Mittlerweile sollte klar sein, wenn man hier alles Beiträge gelesen hätte, dass der Roller anscheinend nicht hinter dem Fahrzeug lag, sondern UNTER dem Fahrzeug und man ihn wohl nur hätte sehen können, wenn man sich tief bückt und unten drunter guckt.

Dafür hättest du also meinen Beitrag nicht in anderen Worten duplizieren müssen.

 

Ich glaube nicht, dass man vor Fahrtantritt UNTER das Auto gucken muss - wie gesagt, ich glaube, dass heißt nicht wissen! Ich habe bisher auch noch nie jmd. gesehen, der vor Fahrtantritt UNTER das Auto guckt (außer mir selbst, da meine Katzen gerne unter meinem Auto liegen).

 

mfg

Du schreibst weder was es für ein Fahrzeug ist noch welcher Roller für Kinder da drunterpasst denn die Bodenfreiheit eines Üblichen PKW dürfte mit 20 cm schon sehr größzügig angenommen sein . der Roller für kinder hat eine querstehende Lenkerstange von mindestends dreissig cm. Also sollte ein Teil des Rollers schon wo rausgeschaut haben, SUV da ist besondere Vorsicht geboten was ich aber jetzt hier nicht weiterausführe.

Zum Zweiten Nein ich habe nur einen Teil der Beiträge überflogen und es nicht nötig andere Anworten umzuformulieren. Nach über dreissig Jahren als Berufskraftfahrer hab ich genug gesehen und erlebt ( Berufskraftfahrer fahren nicht nur LKW ). das zum Tema.. Jol.

Also ich an Deiner Stelle würde zum Anwalt gehen wenn Rechtsschutz vorhanden (Schadenersatz), wenn nicht, würde ich trotzdem hingehen und zumindest eine Beratung mit Prüfung auf Erfolg, wie die Chance vor Gericht aussieht.

Zitat:

Original geschrieben von jloethe

 

Du schreibst weder was es für ein Fahrzeug ist noch welcher Roller für Kinder da drunterpasst denn die Bodenfreiheit eines Üblichen PKW dürfte mit 20 cm schon sehr größzügig angenommen sein . der Roller für kinder hat eine querstehende Lenkerstange von mindestends dreissig cm. Also sollte ein Teil des Rollers schon wo rausgeschaut haben, SUV da ist besondere Vorsicht geboten was ich aber jetzt hier nicht weiterausführe.

Zum Zweiten Nein ich habe nur einen Teil der Beiträge überflogen und es nicht nötig andere Anworten umzuformulieren. Nach über dreissig Jahren als Berufskraftfahrer hab ich genug gesehen und erlebt ( Berufskraftfahrer fahren nicht nur LKW ). das zum Tema.. Jol.

HAst du Kinder? Dann wäre dir aufgefallen, das deine Logik einen kleinen Fehler hat.

Der TE hat doch geschrieben " Aluscooter". Das sind die Dinger mit den Skateboardrädern. Das heißt, der 30 cm Lenker schlägt um und liegt flach auf dem Boden und das Vorderrad ragt sagenhafte 5 - 10 cm in die Höhe.

Manchmal reicht es nicht Beiträge zu überfliegen. :D

Moin,

der Tip mit dem Rechtsanwalt ist gut, nur wen will man denn Verklagen?

Wer hat denn den Roller da drunter gelegt?

Falls es das Kind des Nachbarn (ich gehe mal von aus, dass es sich bei dem Kind um ein noch sehr junges Kind handelt) sein sollte, viel Spaß, da kann ich dir jetzt schon sagen, wie es aus geht.

Falls es die Eltern sein sollten, viel Spaß, da wirds ebenfalls nicht anders ausgehen, so Dinge wie Verletzung der Aufsichtspflicht usw. wird man da kaum durchbringen.

Ist blöd gelaufen, so dumm es klingt und hätte wahrscheinlich jedem Anderen auch so passieren können.

MFG

Genau, geh noch zum Anwalt damit auch ja die Rechtschutzversicherungen immer schön teurer werden wegen deiner eigenen unachtsamkeit...

P.s. man kotzt mich diese "ICH AG" Mentalität an, sorry...

am 17. Juni 2011 um 10:32

Zitat:

Original geschrieben von Golf5GTI/DSG

Genau, geh noch zum Anwalt damit auch ja die Rechtschutzversicherungen immer schön teurer werden wegen deiner eigen unachtsamkeit...

P.s. man kotzt mich diese "ICH AG" Mentalität an, sorry...

Wofür is denn eine Rechtschutzversicherung da ??? Zum Anschauen ??? Zum "ich hab eine aber nutze sie nicht" ????

Das hat nix mit ICH AG zu tun, wenn man die vorhandene Rechtschutz in Anspruch nimmt - dafür hat man nämlich irgendwann mal eine abgeschlossen !!!

...wenn du das sagst...

am 17. Juni 2011 um 12:22

Zitat:

Original geschrieben von Golf5GTI/DSG

...wenn du das sagst...

das sag nicht nur ich, sondern jeder der ne rechtschutzversicherung hat.

du bis n held ......

Ärgerlich für den TE, sicher kann man ihm mangelnde Kontrolle vor dem Losfahren unterstellen. Aber mal ehrlich, wer guckt jedes Mal unter das Auto bevor er den Wagen in Bewegung setzt? Ob es eine Besitzerhaftung für Kinderroller gibt wird wohl nur ein Jurist wissen, besteht eine Rechtsschutzversicherung, dann sollte man diese auch in Anspruch nehmen, für solche Sachen hat man sie nämlich abgeschlossen.

 

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