Kinderroller lag unter meinem Auto..bei rausfahren beschädigt.

Hallo Zusammen,

gestern wollte ich aus unserer Sammelgarage ( etwa 12 Plätze) rausfahren. Beim Fahren gab es ein großes Poltern. Ich sofort angehalten und unter mein Auto geschaut. Nun lag dort ein Kinderroller (Aluscouter) des Nachbarn drunter. Bei meinem Fahrzeug würde der Kühler und die Unterbodenverkleidung beschädigt. Die Garage ist nur für Autos. Hab einen Schaden von ca. 1200 €.
Hab den Nachbar zur Rede gestellt aber er meinte das sein Kind nicht damit gefahren ist und das einer den Roller unter mein Auto geschoben hat. Sonst steht der Roller auf dessen Parkplatz vor deren Auto. Mein Vollkasko übernimmt den Schaden aber ich muss 300 € selber bezahlen. Es gab ausdrücklich Anweisung seitens der Hausverwaltung Gegenstände aus der Garage zu entfernen sodas nur Autos dort geparkt werden sollten.
Nun meine Frage kann ich die Besitzer des Kinderrollers dafür zur Rechenschaft ziehen? Damit er die Kosten übernimmt.

Für antworten danke ich im voraus.

Beste Antwort im Thema

Dummer Unfug, einem Autofahrer einen Roller unter das Fahrzeug zu legen. Jeder muss damit rechnen, dass es dabei zu einem Schaden sowohl am Roller als auch am Fahrzeug kommen kann/wird. Belangt werden kann nur der Verursacher, der den Roller unter das Fahrzeug gelegt hat (sofern er denn ermittelt wird). Dessen Haftpflichtversicherung würde dann sicherlich unter dem berechtigten Einwand des Vorsatzes nicht zahlen.

Nun aber zu glauben, vom Eigentümer des Rollers Schadenersatz zu erhalten, ist vermessen. Auch die Wunderwaffe Anwalt hilft nicht immer, auch wenn viele hier im Forum das immer wieder meinen und empfehlen.

Eine Gefährdungshaftung für Kinderroller gibt es nicht. Dem Eigentümer ist der Roller entwendet worden. Was kann er dafür, dass sein entwendeter Roller unter einen PKW gelegt worden ist.

Mit einer Anwaltsbeauftragung verursacht man nur weitere, unnötige Kosten und beschäftigt Gerichte, die sich besser mit sinnvollen Prozessen befassen sollten.

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Dummer Unfug, einem Autofahrer einen Roller unter das Fahrzeug zu legen. Jeder muss damit rechnen, dass es dabei zu einem Schaden sowohl am Roller als auch am Fahrzeug kommen kann/wird. Belangt werden kann nur der Verursacher, der den Roller unter das Fahrzeug gelegt hat (sofern er denn ermittelt wird). Dessen Haftpflichtversicherung würde dann sicherlich unter dem berechtigten Einwand des Vorsatzes nicht zahlen.

Nun aber zu glauben, vom Eigentümer des Rollers Schadenersatz zu erhalten, ist vermessen. Auch die Wunderwaffe Anwalt hilft nicht immer, auch wenn viele hier im Forum das immer wieder meinen und empfehlen.

Eine Gefährdungshaftung für Kinderroller gibt es nicht. Dem Eigentümer ist der Roller entwendet worden. Was kann er dafür, dass sein entwendeter Roller unter einen PKW gelegt worden ist.

Mit einer Anwaltsbeauftragung verursacht man nur weitere, unnötige Kosten und beschäftigt Gerichte, die sich besser mit sinnvollen Prozessen befassen sollten.

Zitat:

Original geschrieben von guarddog


du bis n held ......

...hier im Bereich "Versicherung" hast genau

du

schon gezeigt was ein "Held du bist" mein Freund 😁

Ich sehe hier keinen tatsächlichen oder behaupteten Verstoß gegen Rechtspflichten (Thema kleines Kind) aber jeder Anwalt würd ihn sehen und es ist ihm auch egal ob er gewinnt oder verliert oder wie auch immer, er bekommt sein Geld und das ist ganz sicher...

Evtl. sollte dann die Gegenpartei auch zum Anwalt rennen weil deren Eigentum durch den te beschädigt wurde, is dies auch dein "fundierter" Rat 😕

Ich kling mich hier nun aus bei so viel Stammtischphilosophen bringt es nix...

P.s. so einen Vorfall würde ich "zwischenmenschlich" klären, ich glaube, hier macht eher der Ton die Musik und nix anderes...

@xAKBx

einen Daumen hast von mir 🙂

Zitat:

Original geschrieben von Golf5GTI/DSG



Zitat:

Original geschrieben von guarddog


du bis n held ......
...hier im Bereich "Versicherung" hast genau du schon gezeigt was ein "Held du bist" mein Freund 😁

Ich sehe hier keinen tatsächlichen oder behaupteten Verstoß gegen Rechtspflichten (Thema kleines Kind) aber jeder Anwalt würd ihn sehen und es ist ihm auch egal ob er gewinnt oder verliert oder wie auch immer, er bekommt sein Geld und das ist ganz sicher...

Evtl. sollte dann die Gegenpartei auch zum Anwalt rennen weil deren Eigentum durch den te beschädigt wurde, is dies auch dein "fundierter" Rat 😕

Ich kling mich hier nun aus bei so viel Stammtischphilosophen bringt es nix...

P.s. so einen Vorfall würde ich "zwischenmenschlich" klären, ich glaube, hier macht eher der Ton die Musik und nix anderes...

@xAKBx

einen Daumen hast von mir 🙂

geh in die kirche und klär da deine zwischenmenschlichen bedürfnisse ... und dein freund bin ich mit sicherheit nicht. aber nungut es muss ja auch so leute wie dich geben ...

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