Kinder und Tiere bei Hitze im Auto

Ich bin gerade über ein Video gestolpert in dem es darum ging, dass es immer noch geistige Tiefflieger gibt, die ihre Kinder und/ oder Tiere bei Hitze im Auto lassen.

Einmal habe ich diese Situation selbst schon erleben müssen, ein Eingreifen meinerseits war aber Gott sei Dank nicht nötig, da ich die Rabenmutter mittels ausrufen des Kennzeichens nach draußen bewegen konnte. Die blöde Kuh hat mich auch noch blöd angemacht. Ihre Kinder würden weinen, weil ich am Auto gestanden hätte.

Was ich mich jetzt frage ist, was in solchen Fällen zu tun ist. Früher war es möglich nach dem einschlagen der Seitenscheibe den Türknopf hoch zu ziehen und die Tür war auf.

Aber diese Türknöpfe gibt es heute nicht mehr.

Haben nun alle Fahrzeuge mit Zentralverriegelung diesen ominösen Knopf im Armaturenbrett oder wie sollte man im Notfall vorgehen?

Ich hoffe, ich habe es im richtigen Forum gepostet.

87 Antworten

Ideen habt ihr, das ist sagenhaft.

Pumps könnt ihr aber von der Liste streichen. Die haben entweder ein Gummiplättchen am Absatz oder die Absätze sind aus Plastik. Also nicht tauglich.

So einen Nothammer habe ich tatsächlich unterm Fahrersitz liegen. Sollte vielleicht mal, wenigstens zur Sommerzeit, in die Handtasche wandern.

Manche Frauen schleppen ja sogar Sekundenkleber mit sich rum, nicht wahr @Astradruide ? 😉

Wie seht ihr das bei eingesperrten Tieren und Hitze?

Die 110 würde ich auch bei Tieren anrufen und ggf. auch eine Scheibe einschlagen.

Rechtlich werden Tiere aber öfter als Sache/Gegenstand behandelt oder gibt es hier aus der Ecke Tierschutz rechtliche Unterstützung?

Das sind für mich genauso wertvolle Lebewesen wie Menschen. Allerdings habe ich da die Erfahrung gemacht, dass bei Tieren eben nicht so schnell reagiert wird.

Ich habe vor Jahren meinen Sohn von der Berufsschule abgeholt. Auf dieser Schule wurden auch die angehenden Förster unterrichtet, die auch regelmäßig ihre Hunde dabei hatten. Ich stand also vor der Schule im Auto, war etwas zu früh da und es war sehr warm. Obwohl ich sogar noch einen schattigen Parkplatz hatte, hat sich mein Auto sehr aufgeheizt.

Und die Hunde dieser zukünftigen Förster waren in den Autos, die längst nicht alle im Schatten standen.

Da ich unschlüssig war hatte ich die dortige Polizeidienststelle informiert. 10 Minuten später hat sich immer noch niemand blicken lassen. Und das jaulen war nicht mehr zu überhören. Aber niemand kam aus der Schule heraus, kein einziger Förster und auch keine Polizei war zu sehen.

Heute würde ich anders handeln und im Sekretariat der Schule anrufen damit eine Durchsage gemacht wird. Wobei man ja eigentlich selbst auf die Idee kommen könnte dass es dem Vierbeiner im Auto zu heiß ist.

Warum wird hier ständig von 'Scheibe einschlagen' fabuliert ? Kann man nicht erstmal AUSSEN am Griff ziehen ?

Einen Federkörner könnte man auch als Waffe klassifizieren, denn sowas spitzes, gefährliches trägt man eigentlich normal nicht mit sich rum. In einer der neumodischen Waffenverbotszonen sollte man sowas jedenfalls nicht dabeihaben.

Fragen über Fragen ...

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Klar kann man das. Aber wie hoch ist die Chance, dass das Auto offen ist?

Man man das so sieht, kann man sogar ne Nagelfeile oder einen simplen Schlüssel als Waffe klassifizieren.

Jeder erwachsene Mensch ist zur Hilfeleistung bei seinesgleichen generell verpflichtet und bei Tieren

soweit es ihm möglich ist, auch, sobald er vernimmt, daß hier im Notfall durch sein Eingreifen der Notfall

abgemindert oder beseitigt werden kann. Die verpflichtene Hilfeleistungen richten sich danach aus, welche Notlage

vorliegt, welche Möglichkeiten dieser erwachsene Mensch hat, hier einzuschreiten und welches die

adäquaten Hilfen sind. Bei letzterem kommt es darauf an, ob die Notlage von ihm selbst gelindert/beseitigt

werden muß oder daß er Andere zur Hilfe herbeiruft. Es kommt auf die erlebbare Notsituation und die

Möglichkeiten der einzelnen helfenden Personen an. Polizei und etwaige andere Rettungsdienste sind immer, so oder so, herbeizurufen, egal ob man meint, selbst handeln zu müssen oder das notwendige Handeln Anderen überläßt.

@lenutomkraft wie kann man einen Federkörner als Waffe einsetzen, bitte um Erläuterung. Gegen weiche Teile ist der nicht wirksam, weil du den nicht spannen kannst. Und beim auslösen geht das um Zehntelmillimeter.

Zitat:
@lenutomkraft schrieb am 14. August 2025 um 13:38:54 Uhr:
Einen Federkörner könnte man auch als Waffe klassifizieren, denn sowas spitzes, gefährliches trägt man eigentlich normal nicht mit sich rum.

Nicht? An meinem Schlüsselbund habe ich gerade 7 Waffen mit vergleichbarer Spitze. Und gegen Menschen kann man den Federkörner auch nicht in der Weise verwenden, wie gegen eine Scheibe. Das ist ja schließlich kein Bolzenschussgerät.

no country for old men, Anton Chigurrh.😁

Zitat:
@lenutomkraft schrieb am 14. August 2025 um 13:38:54 Uhr:
Warum wird hier ständig von 'Scheibe einschlagen' fabuliert ? Kann man nicht erstmal AUSSEN am Griff ziehen ?

Es gibt Dinge, die sind so banal, so selbstredend, die braucht man nicht schreiben, nicht aussprechen. Oder?

Zitat:
@Astradruide schrieb am 14. August 2025 um 18:00:04 Uhr:
Es gibt Dinge, die sind so banal, so selbstredend, die braucht man nicht schreiben, nicht aussprechen. Oder?

Korrekt, allerdings gehen die einfachsten Ansätze gerade in solchen vermeintlichen Situationen gerne verloren.

Bzgl. der Waffenhypothese (nur ein Gedanke von mir in dieser verdrehten Zeit): Man googele Kubotan. Um einen Körner als Waffe einsetzen zu können muss man ihn nicht spannen, denn Gewebe ist weich und nicht aus Glas oder Metall.

Das Mitführen eines Körners, der zu kaum etwas anderm als Körnen - oder eben Scheiben zu zerstören - zu gebrauchen ist, kann im ÖPNV durchaus als latenter Vorsatz zum Vandalismus ausgelegt werden.

Schlüssel sind auch Spitz, haben aber einen legitimen Hauptverwendungszweck, zwecks dessen man sie dabei hat - und keinen Griff hintendran. Ich habe einen (mittlerweile pensionierten) Polizeibeamten in der Bekanntschaft, der hat so Sachen regelmässig einkassiert (nicht die Schlüssel, das Andere).

Anhang aus: Allgemeinverfügung gemäß §§ 13 und 16 des Gesetzes zur Sicherheit und Ordnung Mecklenburg-Vorpommern in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.04.2020 (GVOBl. M-V 2020,334) zuletzt geändert durch das Gesetz vom 17.04.2021 (GVOBl. M-V 370, 272) und § 35 Satz 2 2 Landesverwaltungsverfahrensgesetz Mecklenburg-Vorpommern in der Fassung der Bekanntmachung vom 06.05.2020 (GVOBl. M-V 2020)

Gefährliche Gegenstände

Da steht was von Veranstaltungsgelände. Da ist es für mich nachvollziehbar.

Aber ich sehe da so einiges aufgeführt, was ich gerade in der heutigen Zeit mit mir führen möchte/würde, um mir ein "gewisses Klientel" vom Leibe zu halten.

Denn eben dieses hält sich ganz sicher nicht an Verbote und Verordnungen.

@Homie777

Sachbeschädigung zur Rettung

Entdecken Sie ein leidendes Tier in einem Auto, ist guter Rat manchmal teuer. Auch wenn es naheliegend ist, viele scheuen sich vor dem Zertrümmern einer Autoscheibe. Tatsächlich handelt es sich strafrechtlich um eine Sachbeschädigung. Aber keine Sorge! Sie handeln schließlich nicht aus Zerstörungswut. Da Sie ein Tier aus einer Notsituation retten wollen, sind Sie durch den Rechtfertigungsgrund des Notstands abgesichert. Eine Tat kann nämlich nicht geahndet werden, wenn sie zur Abwendung einer gegenwärtigen Gefahr für Leib und Leben auch eines Tieres begangen wird.

Ersatz für Glasbruch?

Natürlich müssen Sie nicht nur strafrechtliche Aspekte erwägen. Sicherlich haben Sie keine Lust, dem verantwortungslosen Tierhalter für die Rettung seines Hundes auch noch Schadenersatz zu zahlen. Zerschlagen Sie grundlos eine Autoscheibe, müssen Sie dem Eigentümer des Fahrzeugs den Schaden ersetzen. Retten Sie aber durch die zerstörte Scheibe einen Hund vor dem Hitzetod, sind Sie auch zivilrechtlich gerechtfertigt. Eine Schadenersatzzahlung müssen Sie dann nicht leisten.

Zitat:

@Pingi68 schrieb am 12. August 2025 um 17:28:06 Uhr:
Ich bin gerade über ein Video gestolpert in dem es darum ging, dass es immer noch geistige Tiefflieger gibt, die ihre Kinder und/ oder Tiere bei Hitze im Auto lassen...

Der geistige Tiefflieger ist der, der Hund und Tiere gleichsetzt.....

Zitat:
@Pingi68 schrieb am 15. August 2025 um 11:19:01 Uhr:
@Homie777
Ersatz für Glasbruch?
Natürlich müssen Sie nicht nur strafrechtliche Aspekte erwägen. Sicherlich haben Sie keine Lust, dem verantwortungslosen Tierhalter für die Rettung seines Hundes auch noch Schadenersatz zu zahlen. Zerschlagen Sie grundlos eine Autoscheibe, müssen Sie dem Eigentümer des Fahrzeugs den Schaden ersetzen. Retten Sie aber durch die zerstörte Scheibe einen Hund vor dem Hitzetod, sind Sie auch zivilrechtlich gerechtfertigt. Eine Schadenersatzzahlung müssen Sie dann nicht leisten.

Wo ich wieder bei meiner Standklimatisierung bin. Denn da hätte für den Hund keine Gefahr des Hitzetodes bestanden, auch wenn der Retter dieser Ansicht gewesen sein mag. Das würde dann sicher diskussionsbedürftig sein ...

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