Kind mit Fahrrad in parkendes Auto gefahren

Hallo,

in mein ordnungsgemäß geparktes Auto ist ein Kind mit einem Fahrrad rein gefahren.
Mit der Mutter des Kindes habe ich geredet, der Schaden wird nun wohl der Haftpflichtversicherung "des Kindes" gemeldet.
Nun ist die Frage von wem? Muss ich der gegnerischen Versicherung anrufen und den Schaden melden, oder tut das die Mutter des Kindes?
Wie läuft so ein Sachverhalt generell ab? Gutachten? Wann, von wem, bei wem?
Ich hatte noch nie etwas mit einer Versicherung zu tun...

Wäre dankbar für Tipps/Ratschläge 🙂

Und wie hoch schätzt ihr den Schaden auf den Bildern ungefähr ein?

Grüße

Dsc-1791-1
Dsc-1792-1
Beste Antwort im Thema

Hier gibt’s (so sehe ich das) eine rechtliche und eine moralische Seite.

Die rechtliche:
Natürlich kann man sich durch alle Instanzen klagen bis auch die letzte Telefonkostenpauschale beglichen ist.
Man kann die Eltern verklagen und mit Mahnbescheiden um sich werfen.
Wenn man das selbst nicht kann oder will kann man natürlich auch einen Anwalt damit beschäftigen, der sich auch freut wenn er mal wieder ein paar Euro einnehmen kann.
Vielleicht bekommt man am Ende sogar recht und erhält dann schlussendlich die begehrten 70 €.

Die moralische Seite:
Die Eltern des jungen haben keinerlei Zicken gemacht, sind glücklicherweise versichert, Geld ist innerhalb kurzer Zeit geflossen.
Man bekommt knappe 700€ auf die Hand, man hat nun an seinem 16 Jahre alten italienischen Kleinwagen einen Kratzer mehr, der wenn man ehrlich ist doch auch keinen mehr interessiert.
Eigentlich ein Glücksfall dass der Unfall mit diesem Fahrzeug so passiert ist.

Was ich tun würde wüsste ich, aber natürlich kann das jeder so tun wie er möchte.
Wo kämen wir auch hin, wenn so ein Furz ohne Gerichte ablaufen könnte.

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Außerdem, seit wann bezahlt der Verursacher die gekürzte Versicherungsleistung ?????

Zitat:

@Corsadiesel schrieb am 20. Oktober 2016 um 11:37:03 Uhr:

Außerdem, seit wann bezahlt der Verursacher die gekürzte Versicherungsleistung ?????

meinst du diese Frage jetzt wirklich Ernst?

Wenn ja, dann ist das aber wirklich oberpeinlich für einen angeblichen Fachmann....😰

Es ist, wie es ist.

Oder zahlst Du die Differenz aus eigener Tasche ??? Ich nicht, dass überlasse ich dem Versicherer.

Ihr habt doch beide Recht, als beruhigt euch wieder. Anspruchsgegner ist im privaten Haftpflicht der Schädiger, der aber doch alles an seine Versicherung weiter leitet. Wenn er dann selbst verklagt wird, übernimmt die Versicherung das Kostenrisiko oder zahlt freiwillig.
Und derzeit sieht es doch so aus, dass die Versicherung meint, die weitere Forderung sei unberechtigt, warum auch immer. Daher auch "Abwehr von (vermeintlich) unberechtigten Ansprüchen".

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@ Peter

So sieht das aus.

Ach, werden die Beiträge hier irgendwie honoriert? Und für das Honorar beim Mindeststreitwert kann kein Anwalt kostendeckend arbeiten, da hofft eigentlich jeder, dass dieses Mandat an ihm vorüber gehe.

Zitat:

@rrwraith schrieb am 19. Oktober 2016 um 14:10:10 Uhr:


Mit der Versicherung hast Du überhaupt nichts zu tun. Dein Anspruch besteht ausschließlich gegen den Schädiger.
Kürzungen am Gutachten dürfen übrigens nicht vorgenommen werden.
Schreibe der Familie einen Brief und teile mit, dass ihre Versicherung nur unvollständigen Schadensersatz geleistet hat. Sie mögen den noch offenen Betrag von 111,63 Euro bitte innerhalb von 14 Tagen an Dich überweisen. Sollte die Zahlung nicht erfolgen, sähest Du Dich gezwungen, einen Mahnbescheid zu beantragen. Und frage vorher beim Sachverständigen nach, ob dessen Rechnung bezahlt ist, andernfalls musst Du diesen Betrag mit einfordern.
Der Schädiger muss sich schon selbst mit seiner zahlungsunwilligen Versicherung herumärgern.

du bist ja echt ein Schlaumeier 😁

du kennst wohl die Grundprinzipien einer Haftpflicht nicht, denn am ende landest du mit dieser vor Gericht. also brauchst du doch einen guten Anwalt.

Zitat:

@rebizzel schrieb am 20. Oktober 2016 um 13:56:32 Uhr:


du bist ja echt ein Schlaumeier 😁
du kennst wohl die Grundprinzipien einer Haftpflicht nicht, denn am ende landest du mit dieser vor Gericht. also brauchst du doch einen guten Anwalt.

si tacuisses philosophus mansisses 😛

Zitat:

@rebizzel schrieb am 20. Oktober 2016 um 13:56:32 Uhr:



Zitat:

@rrwraith schrieb am 19. Oktober 2016 um 14:10:10 Uhr:


Mit der Versicherung hast Du überhaupt nichts zu tun. Dein Anspruch besteht ausschließlich gegen den Schädiger.
Kürzungen am Gutachten dürfen übrigens nicht vorgenommen werden.
Schreibe der Familie einen Brief und teile mit, dass ihre Versicherung nur unvollständigen Schadensersatz geleistet hat. Sie mögen den noch offenen Betrag von 111,63 Euro bitte innerhalb von 14 Tagen an Dich überweisen. Sollte die Zahlung nicht erfolgen, sähest Du Dich gezwungen, einen Mahnbescheid zu beantragen. Und frage vorher beim Sachverständigen nach, ob dessen Rechnung bezahlt ist, andernfalls musst Du diesen Betrag mit einfordern.
Der Schädiger muss sich schon selbst mit seiner zahlungsunwilligen Versicherung herumärgern.

du bist ja echt ein Schlaumeier 😁

du kennst wohl die Grundprinzipien einer Haftpflicht nicht, denn am ende landest du mit dieser vor Gericht. also brauchst du doch einen guten Anwalt.

Der Begriff des Direktanspruchs scheint Dir absolut unbekannt zu sein.

Erst denken dann posten, der schädiger hat eine Haftpflicht also ist der direktanspruch schön und gut aber wer geht wohl vor Gericht und wehrt ungerechtfertigte Ansprüche dann ab?

Und der te hat keine rs also wer zahlt am Ende drauf, wenn es scheisse läuft und es wird dann scheisse laufen?

Finde es immer witzig wie hier und überall versucht wird die letzte Mark aus den anderen rauszupressen.

Naja macht mal, kein Wunder das unsere Gesellschaft insgesamt den Bach runter geht. Am Ende jammert her dann alle mal hier rum wie böse doch die anderen sind...

Der geschädigte hat einen Schrotthaufen und bekommt jetzt noch richtig Geld für lau sozusagen aber es muss ja der eurofünzig mehr sein....in euren Augen... der te selbst freut sich über den Ausgang aber ihr macht hier ein Fass auf 😁

Zitat:

@rebizzel schrieb am 21. Oktober 2016 um 09:27:14 Uhr:


Erst denken dann posten, der schädiger hat eine Haftpflicht also ist der direktanspruch schön und gut aber wer geht wohl vor Gericht und wehrt ungerechtfertigte Ansprüche dann ab?

Und der te hat keine rs also wer zahlt am Ende drauf, wenn es scheisse läuft und es wird dann scheisse laufen?

Finde es immer witzig wie hier und überall versucht wird die letzte Mark aus den anderen rauszupressen.

Naja macht mal, kein Wunder das unsere Gesellschaft insgesamt den Bach runter geht. Am Ende jammert her dann alle mal hier rum wie böse doch die anderen sind...

Der geschädigte hat einen Schrotthaufen und bekommt jetzt noch richtig Geld für lau sozusagen aber es muss ja der eurofünzig mehr sein....in euren Augen... der te selbst freut sich über den Ausgang aber ihr macht hier ein Fass auf 😁

Nein, der TE zahlt nicht drauf, wenn er weitergehende Forderungen an den Versicherer weiterleitet und einen Kopf wegen einer fehlenden RS muß er sich auch nicht machen (weil die Abwehr von Schadenersatzansprüchen in einer RS ohnhin nicht mitversichert ist, sondern nur das aktive fordern von Schadenersatz), da diese Funktion sein Haftplichtversicherer vor Gericht übernimmt.

Schreibe nicht immer so ein Mist.

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