Kind mit Fahrrad in parkendes Auto gefahren

Hallo,

in mein ordnungsgemäß geparktes Auto ist ein Kind mit einem Fahrrad rein gefahren.
Mit der Mutter des Kindes habe ich geredet, der Schaden wird nun wohl der Haftpflichtversicherung "des Kindes" gemeldet.
Nun ist die Frage von wem? Muss ich der gegnerischen Versicherung anrufen und den Schaden melden, oder tut das die Mutter des Kindes?
Wie läuft so ein Sachverhalt generell ab? Gutachten? Wann, von wem, bei wem?
Ich hatte noch nie etwas mit einer Versicherung zu tun...

Wäre dankbar für Tipps/Ratschläge 🙂

Und wie hoch schätzt ihr den Schaden auf den Bildern ungefähr ein?

Grüße

Dsc-1791-1
Dsc-1792-1
Beste Antwort im Thema

Hier gibt’s (so sehe ich das) eine rechtliche und eine moralische Seite.

Die rechtliche:
Natürlich kann man sich durch alle Instanzen klagen bis auch die letzte Telefonkostenpauschale beglichen ist.
Man kann die Eltern verklagen und mit Mahnbescheiden um sich werfen.
Wenn man das selbst nicht kann oder will kann man natürlich auch einen Anwalt damit beschäftigen, der sich auch freut wenn er mal wieder ein paar Euro einnehmen kann.
Vielleicht bekommt man am Ende sogar recht und erhält dann schlussendlich die begehrten 70 €.

Die moralische Seite:
Die Eltern des jungen haben keinerlei Zicken gemacht, sind glücklicherweise versichert, Geld ist innerhalb kurzer Zeit geflossen.
Man bekommt knappe 700€ auf die Hand, man hat nun an seinem 16 Jahre alten italienischen Kleinwagen einen Kratzer mehr, der wenn man ehrlich ist doch auch keinen mehr interessiert.
Eigentlich ein Glücksfall dass der Unfall mit diesem Fahrzeug so passiert ist.

Was ich tun würde wüsste ich, aber natürlich kann das jeder so tun wie er möchte.
Wo kämen wir auch hin, wenn so ein Furz ohne Gerichte ablaufen könnte.

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Hi,

danke für die Beiträge!

Bevor ich jetzt auf irgendwas eingehe, hier mal die Kostenkalkulation der Versicherung und die Begründung für die Kürzungen 😉

Achja, auf eines muss ich eingehen:

Zitat:

Der geschädigte hat einen Schrotthaufen und bekommt jetzt noch richtig Geld für lau sozusagen aber es muss ja der eurofünzig mehr sein....in euren Augen... der te selbst freut sich über den Ausgang aber ihr macht hier ein Fass auf 😁

Hier ist viel wahres dabei, die Delle und die Kratzer im "Schrotthaufen" stören mich aber schon gewaltig...und die werden auch auf jeden Fall behoben.^^

Grüße

Dsc-1852-1

Also der erwartungsgemäße Blödsinn.

Hallo Hähnchen,

fordere von der Versicherung den konkreten Namen der regional ansässigen Werkstatt.

Zuden wiedermal typischen Versicherungen verunglimpfenden und selbigen übel nachredenden Posts (§186 StGB! nur für einige spezies hier am rande) sage ich mal nichts. Wenn Du die 25€ noch nicht gefordert hast, kannst Du das jetzt tun.

Gruß Phaeti

Hi Phaeti,

den Namen der regional ansässigen Werkstatt habe ich, war auch mit dabei bei dem Schreiben, was ich heute bekommen habe. 🙂

Deiner Meinung nach könnte ich jetzt noch 25€ fordern, nichts weiter?

Grüße

Dsc-1853
Ähnliche Themen

+ Verbringung + Nutzungsausfall

Zitat:

@HalbesHaehnchen schrieb am 21. Oktober 2016 um 17:33:28 Uhr:


Hi Phaeti,

den Namen der regional ansässigen Werkstatt habe ich, war auch mit dabei bei dem Schreiben, was ich heute bekommen habe. 🙂

Deiner Meinung nach könnte ich jetzt noch 25€ fordern, nichts weiter?

Grüße

Stichwort Unkostenpauschale.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 21. Oktober 2016 um 17:38:49 Uhr:


+ Verbringung + Nutzungsausfall

Der eigene Gutachter sagt es fallen keine Verbringungskosten an, und dann geht man im Nachgang hin und fordert diese dann doch?

Nutzungsausfall für 6,75 Std Arbeitszeit? Wie hoch ist dieser wohl? 4,95 €

Nutzungs AUSFALL - warum heißt das nur so? Fällt bei fiktiver Abrechnung nicht an. Oder war es ein Totalschaden???

Ich habe jetzt den Sachverständigen nochmal angeschrieben, dieser hat mir folgendermaßen geantwortet:

"im Fall einer fiktiven Abrechnung, d.h. man lässt sich das Geld auszahlen, hat die Versicherung die Möglichkeit die Verrechnungssätze zu kürzen.
Sollten alle Inspektionen lückenlos in einer Markengebundenen Fachwerkstatt durchgeführt worden sein müssen laut aktueller Rechtsprechung auch bei fiktiver Abrechnung die Stundenverrechnungssätze ausgezahlt werden. Ist dies nicht der Fall müssen die Abzüge leider akzeptiert werden."

Ich werde mich jetzt mit den 672,90€ zufrieden geben, alles andere ist mir zu riskant, zumal ich jetzt ungefähr fünf verschiedene Meinungen zu diesem Thema habe. Es wird sich ja sogar darüber gestritten, was ich überhaupt noch fordern könnte 😁

Grüße

Zitat:

@PeterBH schrieb am 21. Oktober 2016 um 22:38:32 Uhr:


Nutzungs AUSFALL - warum heißt das nur so? Fällt bei fiktiver Abrechnung nicht an. Oder war es ein Totalschaden???

Warum sollte bei einer fiktiven Abrechnung auf Gutachtenbasis, Reparatur des Fahrzeugs in Eigenregie, entgangenem Nutzen für 1 Tag, wo das Fahrzeug inklusive Trocknungszeit in der Lackierbude des Freundes stand, kein Nutzungsausfall anfallen?

Zitat:

@Elk_EN schrieb am 21. Oktober 2016 um 23:04:56 Uhr:



Zitat:

@PeterBH schrieb am 21. Oktober 2016 um 22:38:32 Uhr:


Nutzungs AUSFALL - warum heißt das nur so? Fällt bei fiktiver Abrechnung nicht an. Oder war es ein Totalschaden???

Warum sollte bei einer fiktiven Abrechnung auf Gutachtenbasis, Reparatur des Fahrzeugs in Eigenregie, entgangenem Nutzen für 1 Tag, wo das Fahrzeug inklusive Trocknungszeit in der Lackierbude des Freundes stand, kein Nutzungsausfall anfallen?

Vermutlich müsste er dann aber auch den Nachweis erbringen, dass tatsächlich repariert wurde (Nachbegutachtung).

Zitat:

@zille1976 schrieb am 21. Oktober 2016 um 23:08:32 Uhr:



Vermutlich müsste er dann aber auch den Nachweis erbringen, dass tatsächlich repariert wurde (Nachbegutachtung).

Und, spricht was dagegen?
=> Nein!

Bei einer Nachbegutachtung muss er allerdings in der heutigen Zeit damit rechnen, dass er sich von seiten des Versicherers der angeblichen Verletzung der Schadenminderungspflicht ausgesetzt sieht ... 🙄
Legt er eine kostenpflichtige Reparaturbestätigung eines SV vor, wird ihm verzällt werden, dass es ein Bild mit einer Tageszeitung auch locker getan hätte ...🙂

Ergo isser mit seinen 672,90 gut bedient und alles is gut.... 😉

Und von dem Geld, das ihm nicht überwiesen wird, kann der Versicherer auch halbwegs die Streichexperten für ihr freundliches Mitwirken finanzieren. 🙂

Zitat:

@Corsadiesel schrieb am 21. Oktober 2016 um 13:46:29 Uhr:



Zitat:

@rebizzel schrieb am 21. Oktober 2016 um 09:27:14 Uhr:


Erst denken dann posten, der schädiger hat eine Haftpflicht also ist der direktanspruch schön und gut aber wer geht wohl vor Gericht und wehrt ungerechtfertigte Ansprüche dann ab?

Und der te hat keine rs also wer zahlt am Ende drauf, wenn es scheisse läuft und es wird dann scheisse laufen?

Finde es immer witzig wie hier und überall versucht wird die letzte Mark aus den anderen rauszupressen.

Naja macht mal, kein Wunder das unsere Gesellschaft insgesamt den Bach runter geht. Am Ende jammert her dann alle mal hier rum wie böse doch die anderen sind...

Der geschädigte hat einen Schrotthaufen und bekommt jetzt noch richtig Geld für lau sozusagen aber es muss ja der eurofünzig mehr sein....in euren Augen... der te selbst freut sich über den Ausgang aber ihr macht hier ein Fass auf 😁

Nein, der TE zahlt nicht drauf, wenn er weitergehende Forderungen an den Versicherer weiterleitet und einen Kopf wegen einer fehlenden RS muß er sich auch nicht machen (weil die Abwehr von Schadenersatzansprüchen in einer RS ohnhin nicht mitversichert ist, sondern nur das aktive fordern von Schadenersatz), da diese Funktion sein Haftplichtversicherer vor Gericht übernimmt.

Schreibe nicht immer so ein Mist.

Und für so einen blödsinn bekommst noch Daumen hoch 😁

Der te ist der geschädigte also braucht er die rs die er nicht hat um seine Ansprüche durchsetzen zu wollen.

Insgesamt ist es ja nicht falsch was du schreibst nur hast verwechselt wer hier wer ist 😉

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