Kind hat sich übergeben -- geblitzt, Bußgeldbescheid Nachweis??
Hallo Ihr Lieben,
am Samstag sind wir morgens um halb drei heim gefahren und über die Rheinbrücke bei Speyer gekommen. Wie es der Zufall so will hat vor der Brücke mein Kleiner angefangen sich wie verrückt zu übergeben, was dazu führte, dass ich ziemlich abgelenkt war und überlegt habe, wo ich schnellstmöglich anhalten kann. Natürlich habe ich nicht aufgepasst und prompt hat es geblitzt... ausgerechnet da, wo nur 60 kmh erlaubt waren, bin ich reingerauscht in einen festinstallierten Blitzer mit mindestens 100 bis 120. Naja, also vermutlich habe ich keine Chance, auch wenn ich die Umstände begründe -- könnte ja sonst jeder mit irgendner Story kommen (bei mir stimmts aber WIRKLICH!!).
Nun hoffe ich darauf, dass ich vielleicht Glück habe und der Bescheid zu spät eintrifft o.ä. Jedenfalls nun meine Frage... woran kann ich erkennen, ob es registriert wurde, wann bzw. ob der Bescheid beim Halter des Fahrzeugs überhaupt eingegangen ist? Vermerkt sich das der Postbote in seinen Unterlagen oder kommt es per Einschreiben?? Der Bescheid geht nicht an mich, da das Auto nicht auf mich zugelassen ist. Also steht da irgendwas auf dem Umschlag? Ich habe schon gehört, dass Bescheide mir der normalen Post zugesendet wurden und dann die Behörde keinen Nachweis hat, dass dieser eingegangen ist...
Wer hat Erfahrung und kann mir helfen??
Ein oder zwei Monate ohe F`schein wären für mich TÖDLICH und kaum zu organisieren mit Job und Kindern... Habe natürlich das GLÜCK die verschärfte neue Regelung abzubekommen.... Jahrelang nichts zu schulden kommen lassen und nun DAS....
Vielen Dank schonmal und viele Grüße
BIBI
Beste Antwort im Thema
Ehrlich gesagt habe ich vor so panischen Kreischmüttern im Strassenverkehr am meisten Angst.
Da kotzt das Kind hinten auf den Sitz und man fährt plötzlich 120 statt 60.
Sorry, aber wenn dich das schon dermaßen aus der Bahn wirft,dann habe ich Bedenken ,dass du überhaupt fähig bist ein Fahrzeug in jeder Situation sicher zu führen.
69 Antworten
DERZitat:
Original geschrieben von eugain
die frage, die sich MIR stellt, ist, wer die kosten für die fahrzeugreinigung übernimmt.... 😉
hat dafür immerhin 50 Euro kassiert. Die TE dagegen darf froh sein, wenn sie nur 50 Euro löhnen muss ....
Zitat:
Original geschrieben von freddi2010
Ist eine etwas eigenartige Schilderung der Situation: Wenn hinter mir mein Kind anfängt sich zu übergeben, dann ist das doch eher ein Anlass, die Fuhre abzubremsen. Demnach war die TEin schon vorher zu schnell und das Kind ist daran schuld, statt 60 km/h bis fast zum Doppelten gefahren zu sein.🙄 In Panik geraten Gas- und Bremspedal verwechselt, könnte man etwas damit konstruieren.
Am besten erst mal auf den Briefträger warten😉
Schon mal daran gedacht das es auch andere Ursachen für das Erbrechen gibt als das böse Schnellfahren . 🙄 Es ist doch in dem Fall ein normaler menschlicher Reflex nach dem Kind zu sehen auch wenn man dabei Gefahr läuft eines der heiligen Blechschilder zu über sehen.Das du anderen immer gleich automatisch Vorsatz unter stellen musst scheint bei dir auch so eine Art Reflex zu sein. 😉
Zitat:
Original geschrieben von meggi 2001
Schon mal daran gedacht das es auch andere Ursachen für das Erbrechen gibt als das böse Schnellfahren . 🙄 Es ist doch in dem Fall ein normaler menschlicher Reflex nach dem Kind zu sehen auch wenn man dabei Gefahr läuft eines der heiligen Blechschilder zu über sehen.Das du anderen immer gleich automatisch Vorsatz unter stellen musst scheint bei dir auch so eine Art Reflex zu sein. 😉
nochmals: nach dem kind zu schauen und abgelenkt sein von mir aus. blitzer und speed limits springen einem aber nicht vor die nase. vorallem bei baustellen ist 800m VORHER in der regel 120. dann wird auf den 800m von 120 auf 80 oder 60 (wie hier) runterreduziert. somit müsste man schon mehr als 800m abgelenkt gefahren sein. soll ich jetzt noch ausrechnen wie lange man zeitlich braucht um 800m mit 100-120 zurückzulegen? und blitzer stehen in der regel auch nicht sofort hinterm ersten schild. also sagen wir man hatte 1km zeit um zu reagieren. wurde nicht gemacht -> pech gehabt!
am besten die "is mir nie zugeschickt" nummer abziehen und regelmässig hier die ergebnisse posten. das wird n spass!
Eine "normale Reaktion" wäre bremsen und schauen und nicht Gas geben und schauen.
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von onkel-howdy
nochmals: nach dem kind zu schauen und abgelenkt sein von mir aus. blitzer und speed limits springen einem aber nicht vor die nase. vorallem bei baustellen ist 800m VORHER in der regel 120. dann wird auf den 800m von 120 auf 80 oder 60 (wie hier) runterreduziert. somit müsste man schon mehr als 800m abgelenkt gefahren sein. soll ich jetzt noch ausrechnen wie lange man zeitlich braucht um 800m mit 100-120 zurückzulegen? und blitzer stehen in der regel auch nicht sofort hinterm ersten schild. also sagen wir man hatte 1km zeit um zu reagieren. wurde nicht gemacht -> pech gehabt!Zitat:
Original geschrieben von meggi 2001
Schon mal daran gedacht das es auch andere Ursachen für das Erbrechen gibt als das böse Schnellfahren . 🙄 Es ist doch in dem Fall ein normaler menschlicher Reflex nach dem Kind zu sehen auch wenn man dabei Gefahr läuft eines der heiligen Blechschilder zu über sehen.Das du anderen immer gleich automatisch Vorsatz unter stellen musst scheint bei dir auch so eine Art Reflex zu sein. 😉am besten die "is mir nie zugeschickt" nummer abziehen und regelmässig hier die ergebnisse posten. das wird n spass!
Natürlich wird die TE ihre strafe zahlen müssen,aber Vorsatz?Hat dir schon mal ein Kind während der Fahrt ins Auto gekotzt?Da denkst du an alles andere nur nicht an irgend welche TL`s. Ich wünsche niemanden das er geblitzt wird und finde die Schadenfreude die hier immer wieder aufkommt wenn sie mal wieder einen dieser vermeindlich bösen Raser erwischt haben einfach zum kotzen!
Zitat:
Original geschrieben von meggi 2001
Natürlich wird die TE ihre strafe zahlen müssen,aber Vorsatz?Hat dir schon mal ein Kind während der Fahrt ins Auto gekotzt?Da denkst du an alles andere nur nicht an irgend welche TL`s. Ich wünsche niemanden das er geblitzt wird und finde die Schadenfreude die hier immer wieder aufkommt wenn sie mal wieder einen dieser vermeindlich bösen Raser erwischt haben einfach zum kotzen!
Auch wenn das Kind hinten gleichzeitig noch neben der Windel herscheißt...die "Schadenfreude" liegt hier begründet, dass die TEin im geschilderten Fall im Blindflug unterwegs war und sich jetzt noch winden will.
Zum Glück ist bis auf die Kotze und das neue Passbild nichts passiert.
Zitat:
Original geschrieben von HairyOtter
Gab schon schlechtere Fakes.
Sehe ich auch so. Hier werden ganz gezielt, aber ziemlich subtil sämtliche Klischees bedient, auf die der gemeine 😉 MT-User so anspringt: Mama am Steuer, völlig unaufmerksam und abgelenkt, und will sich dann auch noch rauswinden. 😛
Ist halt immer auffällig, wenn sich jemand extra für einen Jammerthread anmeldet, dann wie üblich eine Menge schlauer Kommentare, aber keine richtige Antwort bekommt, und sich dann im Verlauf des Threads nicht mehr zu Wort meldet. 😉
Zitat:
Original geschrieben von meggi 2001
Natürlich wird die TE ihre strafe zahlen müssen,aber Vorsatz?Hat dir schon mal ein Kind während der Fahrt ins Auto gekotzt?Da denkst du an alles andere nur nicht an irgend welche TL`s. Ich wünsche niemanden das er geblitzt wird und finde die Schadenfreude die hier immer wieder aufkommt wenn sie mal wieder einen dieser vermeindlich bösen Raser erwischt haben einfach zum kotzen!
naja den vorsatz hatte ich net auf der liste 😉
So, die Damen und Herren, nun hatten alle ihren Spaß. . . . 😉
Unabhängig von allen Wahrscheinlichkeiten kennt der erfahrene V&S-Forist den sticky-thread und wird sich künftig sachlich-fachlich äußern.
twindance/MT-Moderation
Naja, bevor ich Haue kriege, lösche ich es lieber.
Vielleicht hat sie ja Glück und kommt aus der Nummer heraus, dürfte schwerfallen.
Meine Schwiegeroma hatte mal auf der Rücksitzbank einen Herzinfarkt während der Fahrt, das wäre evtl. unter Berufung auf den Notstand durchgegangen als Ausrede.
Aber ein kleiner Kotzkomet im Auto... ist zwar unappetitlich, aber leider noch kein Notstand. Auch wenn ich natürlich sehr nachvollziehen kann, dass man sich Sorgen macht.
Was allerdings nicht zu solchen Geschwindigkeiten führen sollte, selbst wenn man mal was überliest.
cheerio
Zitat:
Original geschrieben von StevieMUC
Du bist zwar der einzige weit und breit, der die Frage der TE beantwortet (warum wohl? 😉), aber ob das alles so hieb- und stichfest ist, was Du behauptest, wage ich zu bezweifeln. 😉
warum wohl?
nun, das hat sicherlich einen ganze reihe von gruenden, die allesamt wesentlich unappetitlicher sind, als ein kotzendes kleinkind. belassen wir es mit dem hinweis, dass das hilfsbeduerfnis seinen mitmenschen gegenueber nicht bei allen zeitgenossen gleich ausgepraegt ist ... 😉
davon unabhaengig bist du herzlich eingeladen darzulegen, was dir an meiner argumentation als nicht hieb- und stichfest erscheint. ich bin jederzeit gerne bereit deine zweifel auszuraeumen ... 🙂
hätten wir jetzt die 80er oder vllt. sogar noch die 90er und wären wir in der alt-brd, würde ich glatt behaupten, dass man die geschichte, so wie im eigagspost geschildert wurde, dem verkehrsrichter erzählen soll, er die/den kleine(n) befragen würde und man "garantiert" nur verwarnt werden würde. aber wie das heute ist... 😕 keine ahnung. die schuldenuhr tickt, und tickt, und tickt... und übt massiven druck aus - darunter auch auf die verkehrsrichter.
Zitat:
Original geschrieben von keyser-soeze
die verjaehrungsfrist fuer ordnungswidrigkeiten betraegt drei monate, wird aber mit dem beginn der ermittlungen gegen den fahrer unterbrochen. d.h., die verjaehrung kann erst unterbrochen werden, wenn der fahrer bekannt ist.im vorliegenden fall sind fahrer und halten nicht identisch. der halter bekommt den anhoerungsbogen und glaubt, dass er es war, traegt sich als fahrer ein und schickt ihn zurück. er erhaelt einen bussgeldbescheid. der halter widerspricht dem bussgeldbescheid ohne jede begruendung.
nach drei monaten erfolgt dann die begruendung, indem er als beweis die zeugenaussage des te praesentiert, der aussagt selbst gefahren zu sein. eine bestrafung des te ist nicht mehr moeglich, da die verjaehrung eingetreten ist, der halter kann ebenfalls nicht bestraft werden, da eine irrtuemliche selbstbeschuldigung straffrei ist.
Und hast Du selbst mit dieser Methode auch schon mal Erfolg bei der Umgehung eines Bußgeldes gehabt?
Zitat:
Original geschrieben von torre01
Und hast Du selbst mit dieser Methode auch schon mal Erfolg bei der Umgehung eines Bußgeldes gehabt?Zitat:
Original geschrieben von keyser-soeze
die verjaehrungsfrist fuer ordnungswidrigkeiten betraegt drei monate, wird aber mit dem beginn der ermittlungen gegen den fahrer unterbrochen. d.h., die verjaehrung kann erst unterbrochen werden, wenn der fahrer bekannt ist.im vorliegenden fall sind fahrer und halten nicht identisch. der halter bekommt den anhoerungsbogen und glaubt, dass er es war, traegt sich als fahrer ein und schickt ihn zurück. er erhaelt einen bussgeldbescheid. der halter widerspricht dem bussgeldbescheid ohne jede begruendung.
nach drei monaten erfolgt dann die begruendung, indem er als beweis die zeugenaussage des te praesentiert, der aussagt selbst gefahren zu sein. eine bestrafung des te ist nicht mehr moeglich, da die verjaehrung eingetreten ist, der halter kann ebenfalls nicht bestraft werden, da eine irrtuemliche selbstbeschuldigung straffrei ist.
Der Knackpunkt ist mindestens die Reaktion der Bußgeldstelle auf den Widerspruch. Wenn die dann nicht nachhaken, mag das verjähren, vielleicht, aber das glaub ich nicht. Inzwischen dauert es nicht mehr 8 Wochen bis der erste Brief rausgeht. Nach 2 Wochen flattert der ins Haus.
Wenn Fahrer (laut Foto) und Halter (laut Kennzeichen) nicht dieselbe Person sein können, Alters- oder Geschlechtsunterschied, als Beispiel (können die bei der Bußgeldstelle auch schon Fotos überprüfen?), werden die auch nicht untätig sein.
Was klappen würde, wäre eine große Sonnenbrille, die Sonnenblende, ein Blick nach hinten, alles was das Gesicht oder wesentliche Teile unkenntlich macht. Der Anwalt des Vertrauens beruft sich dann auf die Unschuldsvermutung und die Fahrerhaftung (also desjenigen, der nicht einwandfrei erkannt werden kann), fertig. Leider hat man die Halterhaftung, außer im stehenden Verkehr, noch nicht eingeführt.
Das war es dann aber auch zum Thema, wobei ich mit Kind nachts in einer Baustelle sicherlich nicht zu schnell fahren würde, auch sonst lieber etwas vorsichtiger.