Kind hat sich übergeben -- geblitzt, Bußgeldbescheid Nachweis??

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Hallo Ihr Lieben,

am Samstag sind wir morgens um halb drei heim gefahren und über die Rheinbrücke bei Speyer gekommen. Wie es der Zufall so will hat vor der Brücke mein Kleiner angefangen sich wie verrückt zu übergeben, was dazu führte, dass ich ziemlich abgelenkt war und überlegt habe, wo ich schnellstmöglich anhalten kann. Natürlich habe ich nicht aufgepasst und prompt hat es geblitzt... ausgerechnet da, wo nur 60 kmh erlaubt waren, bin ich reingerauscht in einen festinstallierten Blitzer mit mindestens 100 bis 120. Naja, also vermutlich habe ich keine Chance, auch wenn ich die Umstände begründe -- könnte ja sonst jeder mit irgendner Story kommen (bei mir stimmts aber WIRKLICH!!).

Nun hoffe ich darauf, dass ich vielleicht Glück habe und der Bescheid zu spät eintrifft o.ä. Jedenfalls nun meine Frage... woran kann ich erkennen, ob es registriert wurde, wann bzw. ob der Bescheid beim Halter des Fahrzeugs überhaupt eingegangen ist? Vermerkt sich das der Postbote in seinen Unterlagen oder kommt es per Einschreiben?? Der Bescheid geht nicht an mich, da das Auto nicht auf mich zugelassen ist. Also steht da irgendwas auf dem Umschlag? Ich habe schon gehört, dass Bescheide mir der normalen Post zugesendet wurden und dann die Behörde keinen Nachweis hat, dass dieser eingegangen ist...

Wer hat Erfahrung und kann mir helfen??

Ein oder zwei Monate ohe F`schein wären für mich TÖDLICH und kaum zu organisieren mit Job und Kindern... Habe natürlich das GLÜCK die verschärfte neue Regelung abzubekommen.... Jahrelang nichts zu schulden kommen lassen und nun DAS....

Vielen Dank schonmal und viele Grüße

BIBI

Beste Antwort im Thema

Ehrlich gesagt habe ich vor so panischen Kreischmüttern im Strassenverkehr am meisten Angst.

Da kotzt das Kind hinten auf den Sitz und man fährt plötzlich 120 statt 60.
Sorry, aber wenn dich das schon dermaßen aus der Bahn wirft,dann habe ich Bedenken ,dass du überhaupt fähig bist ein Fahrzeug in jeder Situation sicher zu führen.

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Zitat:

Original geschrieben von keyser-soeze



Zitat:

Original geschrieben von W 8993


In diesem Fall kann man bei deiner Entschuldigung auch von Vorsatz ausgehen.
vorsatz

mal aufmerksam durchlesen. ist wirklich nicht so schwer zu verstehen ... 😉

Für mich ist es leider zu schwer 🙁 Ich verstehe nicht, was du mir damit sagen willst bzw. wo bei meiner Aussage der Fehler liegt.

Bibi wurde nicht geblitzt, weil sie das Tempolimit übersehen hat, sondern weil sie, auf Grund der Ablenkung durch das übergebende Kind, den Blitzer nicht gesehen hat. Das Tempolimit galt ja schon länger und müsste ihr bewusst sein. (So habe ich es aufgefasst)

Ich wollte nicht behaupten, dass sie womöglich noch für den Vorsatz belangt werden kann, sondern dass es mir mit dieser Entschuldigung wie Vorsatz rüberkommt.

Zitat:

Original geschrieben von VW-Malle


Der Junior wollte damit nur ausdrücken, dass der Fahrstil zum &$/!" ist.

Oder dass er morgens um halb drei lieber in seinem Bettchen liegen würde, als im Maxi-Cosi zu sitzen. 😉

Zitat:

Original geschrieben von StevieMUC



Zitat:

Original geschrieben von VW-Malle


Der Junior wollte damit nur ausdrücken, dass der Fahrstil zum &$/!" ist.
Oder dass er morgens um halb drei lieber in seinem Bettchen liegen würde, als im Maxi-Cosi zu sitzen. 😉

Das hatte sie ja vor Je schneller gefahren desto früher war der Kleine in seinem Bettchen.😁

Igendwie  kommt mir auch ein wenig komisch vor, dass eine junge  Mutter solo morgens 2:30 Uhr nach Hause unterwegs ist  Ich vermute ja, dass sie sich in ihrer Region bewegt hat und evtl. doch von den Bauarbeiten auf der Speyerer Brücke aus der Presse erfahren haben müsste.

Letztlich noch der Versuch, ungeschoren aus der Sache herauszukommen - die berühmte Suche nach dem Schlupfloch😉

Ich bin 1999 mal mit 70 bei erlaubten 50 geblitzt worden, als ich meinen Großen ins Krankenhaus gebracht habe. Der war damals 2 Jahre alt, hatte sich zu Hause bei einem Sturz eine offen Kopfwunde zugezogen, hat geblutet wie ein Schw... das geschlachtet wird. Die Straße war eine zweispurige Ausfallstraße, mit Parkstreifen dreispurig, und so gut wie keine Verkehr.

Ich konnte die Einlieferung in der Notaufnahme nachweisen und hatte eine Bestätigung über die schwere der Verletzung (er musste genäht werden und drei Tage dort bleiben), hat damals nicht interessiert. Die Begründung der Bußgeldstelle: Ich hätte die Feuerwehr rufen müssen, die könnten ja mit Blaulicht auch wesentlich besser durchkommen als ich. Nur dass die Wache der Feuerwehr ca. 300m vom Krankenhaus entfernt ist, die hätten also die doppelte Wegstrecke gehabt.

Ich hab damals einfach bezahlt, eh ich mir den Stress mit Widerspruch und Rennereien zum Anwalt antue.

Was ich sagen wollte:
Das kotzende Gör dürfte wohl als Ausrede nicht ausreichen. 😁

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Zitat:

Original geschrieben von Nr.5 lebt


Was ich sagen wollte:
Das kotzende Gör dürfte wohl als Ausrede nicht ausreichen. 😁

Hoffentlich hat die TEin das Beweismittel gesichert😁😁

Unabhängig von dem zu schnell Fahren und den Folgen, aber bei einem sich übergebenden Kind, versuche ich doch auch an die Seite zu fahren, und irgendwas unter den Kopf zu halten, von wegen Sauerei.

Bei einem schreienden Kind zu schnell zu fahren finde ich eher suspekt. Ein Kind schreit ja nicht im Auto irgendwann das erste Mal, als Elternteil, könnte ich mir vorstellen, geht man da eher mit einer gewissen Gelassenheit/Ignoranz ran ...

Zitat:

Original geschrieben von StevieMUC



Zitat:

Original geschrieben von VW-Malle


Der Junior wollte damit nur ausdrücken, dass der Fahrstil zum &$/!" ist.
Oder dass er morgens um halb drei lieber in seinem Bettchen liegen würde, als im Maxi-Cosi zu sitzen. 😉

Vielleicht wurde das Kind auch von einer Party abgeholt und hatte zuviel Vollmilch getrunken. 😁

Gut, nun erklaert sich so mancher Fahrstil von selbst den so manch junge Mutter hat. Als Entschuldigung zaehlt das bei der Strafe natuerlich nicht. Abwarten bis der Bescheid kommt und dann in den Sauren Apfel beissen.

Ich hab schon oft genug Autos gesehen wo die Kinder den Ton angeben. Da haben die Muetter anstatt sich aufs Autofahren zu konzentrieren mehr damit zu tun den Schreihals auf der Ruecksitzbank zu beschaeftigen. Hier mach ich 3 Kreuze das meiner ein ruhiger Patron war. Aber wenn ich manchmal sehe wie so einige Kinder erzogen werden,.........
Hat jetzt nix mit dem Fall zu tun. Wenn es dem Kind schlecht ging, was immer passieren kann, sollte man nie in den Kopf verlieren.

Zitat:

Original geschrieben von Nr.5 lebt


Begründung der Bußgeldstelle: Ich hätte die Feuerwehr rufen müssen, die könnten ja mit Blaulicht auch wesentlich besser durchkommen als ich. Nur dass die Wache der Feuerwehr ca. 300m vom Krankenhaus entfernt ist, die hätten also die doppelte Wegstrecke gehabt.

Und was machst du in deinem Auto, wenn es beim Transport plötzlich Probleme gibt? Ein Rettungswaagen hat alle möglichen Dinge dabei um verletzte Menschen am leben zu erhalten. Es findet bei Bedarf Kommunikation mit dem Arzt am Ziel statt.

Der Rettungswaagen wäre schneller bei dir gewesen als du zu ihm fahren kannst und ab dann beginnt bereits eine Versorgung und Überwachung, nicht erst im Krankenhaus.

Man sollte auch überlegen ob es nicht etwas riskant ist sich so eine Stress fahrt an zu tun. Davon gehen weitere Gefahren aus, für den Patienten, dich und alle in der Nähe. Auch deswegen ist ein Transportfahrzeug mit Blaulicht, wo der Fahrer keine emotionale Bindung zum Patienten hat, die bessere Wahl.

Zitat:

Original geschrieben von gruni1984



Der Rettungswaagen wäre schneller bei dir gewesen als du zu ihm fahren kannst ...

Das bezweifle ich jetzt und hier nach knapp 14 Jahren nochmal.

1) Die Wache, von wo der Rettungswagen kommt, liegt direkt auf dem Weg vom/zum Krankenhaus.
2) Wegstrecke Wohnung Wache ca. 5,7 KM, Wohnung Krankenhaus ca. 6,0 KM
3) Feuerwehr anrufen, durchgeben was passiert ist und dann warten bis die bei uns sind, da bin ich schon im Krankenhaus.

Die Lage ist/war in diesem Fall günstig/ungünstig, kann aber natürlich nicht ungesehen auf jeden anderen Fall übertragen werden.

Geiler Thread ... wer dekt sich nur so ein Müll aus :-)

Zitat:

Original geschrieben von keyser-soeze


im vorliegenden fall sind fahrer und halten nicht identisch. der halter bekommt den anhoerungsbogen und glaubt, dass er es war, traegt sich als fahrer ein und schickt ihn zurück. er erhaelt einen bussgeldbescheid. der halter widerspricht dem bussgeldbescheid ohne jede begruendung.

nach drei monaten erfolgt dann die begruendung, indem er als beweis die zeugenaussage des te praesentiert, der aussagt selbst gefahren zu sein. eine bestrafung des te ist nicht mehr moeglich, da die verjaehrung eingetreten ist, der halter kann ebenfalls nicht bestraft werden, da eine irrtuemliche selbstbeschuldigung straffrei ist.

Du bist zwar der einzige weit und breit, der die Frage der TE beantwortet (warum wohl? 😉), aber ob das alles so hieb- und stichfest ist, was Du behauptest, wage ich zu bezweifeln. 😉

die frage, die sich MIR stellt, ist, wer die kosten für die fahrzeugreinigung übernimmt.... 😉 

Gab schon schlechtere Fakes.

Zitat:

Original geschrieben von eugain


die frage, die sich MIR stellt, ist, wer die kosten für die fahrzeugreinigung übernimmt.... 😉 

Der Milchhersteller!

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