Kind beschädigt parkendes Auto

Hallo an alle,

vor 2 Tagen hat ein 7 Jähriger Junge mit seinem Roller mein parkendes Auto beschädigt. Der Vater hat dann Angeboten dies Privat zu regeln da er eine PHV hat , allerdings hatte ich zweifel daran und habe ihm angeboten das ich gerne die Polizei holen würde um die Personalien zu sichern und alles schriftlich zu haben, sodass wir danach immernoch alles regeln können.

Als die Polizei dann kam nahmen diese alles auf und gaben mir den üblichen weissen Zettel den man nach einem Verkehrsunfall bekommt.

Meine Frage ist jetzt was ich als nächstes zu tun habe? Muss ich mit dem Zettel zu einem Gutachter gehen oder meldet der Vater des jungen das seiner Versicherung? Was passiert wenn er es nicht meldet und einfach gar nichts macht?

Danke im Voraus

Beste Antwort im Thema

Gut das ich nicht in Deiner Nachbarschaft wohne oder Du im Urlaub mein Nachbar bist.
Frei nach dem Motto: "Das waren meine Kinder, da habe Sie jetzt Pech gehabt."

Vielleicht kommst Du auch mal auf die Idee, Deinen Kindern beizubringen fremdes Eigentum zu respektieren, anstatt ihnen schon im Vorfeld Ausreden zu liefern.

Insbesondere Deine Ausführungen unter Punkt 4 disqualifizieren Dich selbst...

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Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 7. August 2020 um 14:38:54 Uhr:


Wenn ich aber aus eigener Tasche zahle und die Versicherung kommt dann zu dem Schluss, dass ich gar nicht hätte haften müssen, habe ich Pech gehabt und bleibe auf den Kosten sitzen.
Also:
Nix zahlen, Versicherung machen lassen. Den Schaden selber übernehmen kann man immer noch...
Edit:
Die Meinung meiner Versicherung spielt also eine sehr grosse Rolle, wenn sie von meiner Meinung abweicht. Wenn die Versicherung meint, dass keine Haftung vorliegt, trägt sie auch das Prozessrisiko. Also: zurücklehnen und Versicherung machen lassen.

Mal abgesehen von jeder rechtlichen Betrachtung.
Wenn mein Kind einen Schaden angerichtet hat, habe ich diesen als ehrenhafter und integrer Mensch selbstverständlich ersetzt, auch in dem Alter, in dem der Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen hat, sich davor zu drücken. Ausschließlich ich war für meine Brut verantwortlich!
Man kann natürlich mit allen Mitteln versuchen, sich davor zu drücken. Dabei kann man sich auch der Hilfe von Hause aus zahlungsunwilliger Versicherungen bedienen.
Alles eine Frage des Charakters...

Zitat:

@rrwraith schrieb am 7. August 2020 um 15:47:09 Uhr:



Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 7. August 2020 um 14:38:54 Uhr:


Wenn ich aber aus eigener Tasche zahle und die Versicherung kommt dann zu dem Schluss, dass ich gar nicht hätte haften müssen, habe ich Pech gehabt und bleibe auf den Kosten sitzen.
Also:
Nix zahlen, Versicherung machen lassen. Den Schaden selber übernehmen kann man immer noch...
Edit:
Die Meinung meiner Versicherung spielt also eine sehr grosse Rolle, wenn sie von meiner Meinung abweicht. Wenn die Versicherung meint, dass keine Haftung vorliegt, trägt sie auch das Prozessrisiko. Also: zurücklehnen und Versicherung machen lassen.

Mal abgesehen von jeder rechtlichen Betrachtung.
Wenn mein Kind einen Schaden angerichtet hat, habe ich diesen als ehrenhafter und integrer Mensch selbstverständlich ersetzt, auch in dem Alter, in dem der Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen hat, sich davor zu drücken. Ausschließlich ich war für meine Brut verantwortlich!
Man kann natürlich mit allen Mitteln versuchen, sich davor zu drücken. Dabei kann man sich auch der Hilfe von Hause aus zahlungsunwilliger Versicherungen bedienen.
Alles eine Frage des Charakters...

Auch das habe ich schon mehrfach so dargestellt, auch mit welchen Einschränkungen ich das handhaben würde. Das ändert aber nichts an der rein rechtlichen Betrachtung.

Naja, wozu gibt es Gesetze - in vielen anderen Fällen wird ja auch gerne darauf verwiesen bzw es gibt nichts geschenkt. Es gilt eben nicht in jedem Fall Eltern haften.

Zitat:

@rrwraith schrieb am 7. August 2020 um 15:47:09 Uhr:


Dabei kann man sich auch der Hilfe von Hause aus zahlungsunwilliger Versicherungen bedienen.

Das hat nichts mit der zahlungsunwilligkeit einer Versicherung zu tun.

Die Versicherung erfüllt nur Ihre Aufgabe und hält sich dabei an die geltende Rechtssprechung.

Ansprüche prüfen.
Berechtigte Ansprüche befriedigen.
Unberechtigte Ansprüche abwehren.

Sie hat die Aufgabe, sorgsam mit dem Geld ihrer Versicherungsgemeinschaft umzugehen.
Dazu zählt es dann auch, nur Ansprüchte die rechtlich begründet sind zu erstatten.
Ein moralischer Grund spielt dabei keine Rolle.

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Zitat:

@AudiFahrer1783 schrieb am 7. August 2020 um 17:33:27 Uhr:


Die Versicherung erfüllt nur Ihre Aufgabe und hält sich dabei an die geltende Rechtssprechung.

Dieser Satz beweist, dass Du von dieser Branche nicht die geringste Ahnung hast...

und deine Likes beweisen mal wieder, dass du sie dir ständig selber gibst. 😁

Aber mal abgesehen davon, dass du dich ständig selber loben musst.

Die Versicherung wird sich in diesem Fall exakt an die Rechtssprechung halten.
Die wird Fragebögen an beide Parteien rausschicken und Anhand der Angaben dann entscheiden.

Es ist extrem unwahrscheinlich, dass ein Gericht dann zu einer anderen Einschätzung kommt.

Ist ja nicht nur bzgl. der pHV so rrwraith. Leider sind die Falscherzähler auch sehr hartnäckig, laut und stets bemüht jeden thread zur Grundsatzdiskussion zu zerschießen.

@Jigga96 zwei brauchbare Tipps wurden dir hier gegeben. Es wäre nett wenn Du vom Fortgang berichten würdest. Bis dahin scheint es sinnvoll zu sein, einen Moderator um vorübergehende Schließung des Themas zu bitten.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 7. August 2020 um 18:24:34 Uhr:


@Jigga96 zwei brauchbare Tipps wurden dir hier gegeben.

Welche wären das denn?

Du meinst jetzt ja hoffentlich nicht deinen eigenen, dass der Schädiger den Schaden selber bezahlen soll?

Wüßte nämlich nicht, wie der Tipp dem TE helfen soll. 😁

Dass das Chamaeleon solche Nachstichelfragen stellt soll jetzt wen überraschen? 😰

edit: deine geänderten Texte sind und bleiben immer für die Moderatoren sichtbar ...

Also um mal Licht ins dunkle zu bringen.

1. Es war keine Einbahnstraße
2. Es war eine 30er Zone
3. weit und breit waren keine fahrenden Autos, Motorräder oder Fahrräder

ich wohne auch nicht dort wo es passiert ist. Ein Freund wohnt dort, ich war da um ihn Zuhause abzusetzen. Als ich Gerade zum stehen gekommen bin im Parkplatz, hat der junge ca. 5 Meter entfernt vom Auto seinen Roller beim Fahren losgelassen und dieser ist dann mit relativ guter Geschwindigkeit auf den vorderen Linken Kotflügel geprallt.

zu den Aussagen wieso man die Polizei braucht:

1. Der Vater hatte mir angeboten Nummern auszutauschen, als ich nach Personalien und den Namen seiner PHV gefragt habe kam ein " weiss nicht oder finde nicht, aber wir können ja morgen telefonieren und schauen"

Sorry aber auch wenn ich relativ jung und unerfahren bin, kam mir das im keinster Weise seriös vor. Am nächsten Tag hätte er behaupten können das nie etwas passiert wäre? Dann hätte ich erstmal dumm aus der Wäsche geguckt. Deswegen und nur deswegen habe ich die Polizei dazugeholt und ja diese waren erstmal pampig wieso Sie zu so etwas gerufen worden sein, aber nach gefühlt 30 Sekunden haben die verstanden wieso ich Sie gerufen haben. Der Vater hat plötzlich eine brandneue Geschichte erfunden. Ach ja und er wollte mich anzeigen, da ich bei ihm Geklingelt habe und das seine Privatsphäre verletzt.

Auch zu den Aussagen das man sein Auto in einer Garage Parken soll oder das Auto sei ein Gebrauchsgegenstand..

1. Ja es ist ein Gebrauchsgegenstand, aber nur für den Eigentümer und nicht für Jedermann. Ich darf mit meinem Eigentum (Auto) machen was ich will, also im übertragenen Sinne (zerkratzen usw), aber das heißt nicht das jeder das machen darf, ob jetzt ein fremdes Kind oder Erwachsener.

2. Hoffentlich passiert euch dasselbe, dann merkt ihr vielleicht wie falsch eure Aussage ist

Wie schon erwähnt ereignete sich alles gegen 21 uhr. Die Eltern waren nicht beim Kind, da ich diese von Zuhause holen musste. Also wenn das nicht ausreicht für eine Verletzung der Aufsichtspflicht....

Zitat:

@Jigga96 schrieb am 7. August 2020 um 19:00:23 Uhr:


Als ich Gerade zum stehen gekommen bin im Parkplatz, hat der junge ca. 5 Meter entfernt vom Auto seinen Roller beim Fahren losgelassen und dieser ist dann mit relativ guter Geschwindigkeit auf den vorderen Linken Kotflügel geprallt.

Na siehste.
Und schon sind wir wieder bei der Deliktunfähigkeit des Kindes.

Schönes Urteil dazu:

http://www.verkehrslexikon.de/Texte/Kinderhaftung07.php

Zitat:

@AudiFahrer1783 schrieb am 7. August 2020 um 19:07:50 Uhr:



Zitat:

@Jigga96 schrieb am 7. August 2020 um 19:00:23 Uhr:


Als ich Gerade zum stehen gekommen bin im Parkplatz, hat der junge ca. 5 Meter entfernt vom Auto seinen Roller beim Fahren losgelassen und dieser ist dann mit relativ guter Geschwindigkeit auf den vorderen Linken Kotflügel geprallt.

Na siehste.
Und schon sind wir wieder bei der Deliktunfähigkeit des Kindes.

Schönes Urteil dazu:

http://www.verkehrslexikon.de/Texte/Kinderhaftung07.php

Nö, dort bist nur Du. Dem TE gehts um die Haftung der aufsichtspflichtigen Eltern.

Leute 21.00uhr, taghell, Sommerferien, natürlich sind bei dem guten Wetter die Kinder draußen.
Und ja, auch ohne Eltern. Wer da eine Aufsichtsverletzung sieht, hat entweder keine Kinder, oder verweigert ihnen das Selbstständig werden.
Kinder sind Kinder, die gehören nicht weggesperrt, die gehören raus.
Gerade jetzt, nach diesem ganzen Coronascheiß im Frühling.
Keine Kita, keine Schule, kein Sportverein.

Bei manchen Post kann ich als 2facher Vater nur den Kopf schütteln.

Meine Kids sind 9 und 11 und gerade alleine am Strand. Steinigt mich, ich bin ein schlechter Mensch.

An die Versicherungsspezis:
Gibt es Erweiterungen der pHP um genau diese Haftungslücke bei kleinen (u7) Kindern zu schliessen? Damit man sicher sein kann das die Nachbarschaft freundlich bleibt.

ja 🙂

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